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Briefkasten. 384. Frage: Ich habe mich kontraktlich verpflichtet, bis Ende August 1894 in meiner Stellung als I. Werkführer zu bleiben, und dafür eine Kaution von etwa 350 M. gestellt. Im Januar wurde mir die Tantieme nicht richtig ausgezahlt, es kam zu einem Auftritt, und ich sagte meinem Chef, dass er den Kontrakt gebrochen habe. Ich wollte sofort die Stelle verlassen, blieb aber, da mir versprochen wurde, dass dies in Zukunft nicht wieder vorkommen solle, und es ist auch seitdem zu meiner Zu friedenheit gehandhabt worden. Jetzt wird mir eine Stelle an getragen, wo ich mich bedeutend besser stehen würde. Kann ich nun meine jetzige Stellung verlassen, wenn ich die gestellte Kaution fahren lasse, oder könnte ich dieselbe ganz oder theil weise in Anspruch nehmen? Kündigung ist nicht ausgemacht worden, an welche Kündigung hätte ich mich zu halten. Antwort: Die Kaution ist vermuthlich dafür gestellt, dass Sie den geschlossenen Vertrag erfüllen und bis Ende August 1894 die übernommene Arbeit leisten. Wir wissen wenigstens nicht, welchen andern Zweck sie haben könnte, und falls ein solcher nicht im Vertrag angegeben ist, würde der Richter wohl ebenso urtheilen. Wir glauben aus Ihrer Darstellung zu entnehmen, dass die Fabrik nachträglich Ihre Forderung erfüllt und die schuldige Tantieme bezahlt hat. Ehe dies geschah, konnten Sie den Vertrag als gebrochen erklären und die Stelle verlassen. Da Sie dies aber nicht gethan haben, sondern geblieben sind und nachträglich die schuldige Zahlung annahmen, so haben Sie stillschweigend Ihr Einverständniss ausgedrückt und können den Vorfall nicht mehr als Vertragsbruch geltend machen. Wenn keine Kündigung ausgemacht ist, wird ein Fabriks leiter, der mindestens im Rang eines Handlungsgehilfen steht, wie dieser, nach dem Handelsrecht nur mit 6 Wochen Frist auf Quartals-Anfang kündigen können. Da Sie sich aber kontraktlich bis Ende August 1894 gebunden haben, so ist nur dies maass- gebend. Verletzen Sie Ihrerseits den Vertrag, indem Sie die Stelle mehr als ein Jahr früher verlassen, so kann der Fabrikant den dadurch erlittenen Schaden — den er aber nachweisen muss — gegen Sie geltend machen. Einen solchen Schaden festzustellen ist sehr schwierig, und andere Rechtsmittel hat der Fabrikant nicht gegen Sie. Jedenfalls könnte er die Kaution bis zur Fest stellung seiner Schaden-Forderung zurückbehalten, und es ist auch möglich, dass das Gericht die Kaution als Konventionalstrafe an sieht und für verfallen erklärt. Keinesfalls ist der Fabrikant be rechtigt, die Kaution ohne gerichtliches Urtheil oder Ihre Zu stimmung einzuziehen. Wir glauben auch nicht, dass der Fabri kant einen grösseren Schaden als den der Kaution geltend machen oder erstreiten würde, denn im Prozess würde Ihnen der Vorfall mit der zurückbehaltenen Tantieme als den Vertragsbruch mildernd zustatten kommen. Wenn Sie daher die Stelle ohne Einwilligung des Fabrikanten verlassen, müssen Sie gewärtig sein, die Kaution zu verlieren, und sollten auch bedenken, dass Sie von demselben kein gutes Zeug- niss, keine Empfehlung zu erwarten haben. sewewewewenenenewewewemwewewewewewewewewewe Raths - Damnitzer Cellulose- u. Papierfabrik-Äct-Gesellschaft vorm. C. F. MEISSNER & SOHN, Raths-Damnitz i. Pommern i liefert in unübertroffener Festigkeit und Glätte Tauenglacees, Casing, imitirt Pergament, feine Umschlag- und Couvertpapiere, Cartons, Coneept-, Schreib- und Druckpapiere, 1 i Pressspähne und Buchbinderpappen, ! ferner = Sulfit-Cellulose = in vorzüglich weisser, reiner und festester Qualität, trocken und 1 feucht, in Bogen und Rollen. [59145 , "Telephon 555 1 aschinen ranc 28 8- Papier-Schneidmaschinen nach bisherigem und nach neuem System (D. R.-P. Nr. 47 146) in solider Ausführung empfehlen zu mässigen Preisen A. Weber & Co., Düsseldorf Maschinenfabrik. [64267 - Prospekte kostenfrei. .n..— NB. Maschinen in verschiedenen Grössen stets vorräthig. e Alle Bürsten- u. Bürstwalzen f. Buntpapier u. Tapetenfabrikation. Billigste Preise. Weitgehendste Garantie Ilir Haltbarkeit. Schnellste Lieferung. Beste Ausführung. [63748 lump© Geschäftsbücher - Fabrik. Stadtbahn Jannowitzbr. BERLIN 0. Holzmarkt-Strasse 67. in reichster Auswahl. Wechsel, Quittungen, Rechnungen. Feine Notizbücher. Vorzügliche Geschäftsbücher für Kaufleute Vorzügliche Geschäftsbücher für Landwirthe Vorzügliche Geschäftsbücher für Bankinstitute bis zu den grössten Formaten in feinsten surrogatfreien Papieren und solidesten Einbänden mit Federrücken eigener Erfindung. Abreisskalender auf Staffeln und Lithographieen in hunderten von verschiedenen Sorten.