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Papierzeitung
- Bandzählung
- 18.1893,27-52
- Erscheinungsdatum
- 1893
- Sprache
- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-189302702
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- Bemerkung
- Paginierfehler: S. 1334ff als S. 1324ff gezählt.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 18.1893,27-52
-
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 773
- Ausgabe Nr. 28, 6. April 805
- Ausgabe Nr. 29, 9. April 833
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 865
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 897
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 929
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 957
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 989
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1021
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1053
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1081
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1113
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1145
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1177
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1205
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1237
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1269
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1301
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1333
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1355
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1387
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1419
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1447
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1479
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1511
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1543
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Band
Band 18.1893,27-52
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- Papierzeitung
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No. 36. PAPIER-ZEITUNG. 1055 Gesetz zum Schutz der Waaren-Bezeichnungen. In Nr. 34 brachten wir einen Auszug der Reichstags-Ver- Handlung über dieses Gesetz nach der Tagespresse, erhalten aber jetzt vom Vorsitzenden des Vereins Deutscher Papierfabrikanten, Herrn Kommerzienrath Drewsen, den stenographischen Bericht, in dem die sehr sachgemässe Rede des Herrn Abgeordneten Schmidt- Elberfeld nahezu 6 Quartseiten füllt. Wir müssen es uns ver sagen, die ganze Rede wiederzugeben, drucken aber nachstehend den Theil ab, worin Vorgänge aus der Papier-Industrie angeführt sind, um die Nothwendigkeit eines Schutz- und Vergeltungs-Para graphen gegen das Ausland zu begründen: Es muss meines Erachtens durch deutliche und festliegende Be stimmungen in diesem Gesetze dem Auslande klar gemacht werden, dass Deutschland für seine Gewerbtreibenden wirklichen Schutz und gegenseitige Meistbegünstigung verlangt, und nicht länger dulden will, dass das deutsche Markenrecht als schlechter angesehen wird, als das anderer Staaten. Wenn das gesagt und das Gesetz dementsprechend gefasst wird, so bin ich überzeugt, dass man bei weiteren Verhand lungen in London auch dazu kommen wird, die anstössigen Auslegungen des englischen Markenschutzgesetzes zu beseitigen, um so mehr, da ja jetzt ein anderes Ministerium dort ist, das vielleicht eher geneigt sein wird, in solche Verhandlungen einzutreten. Nun hat es die Begründung zu dem Gesetze anerkannt, dass in gewissen Fällen, wenn die deutschen Interessen wesentlich geschädigt erscheinen, Retorsionsmaassregeln allerdings nothwendig seien. Alle die dort in der Begründung aufgeführten Fälle, die eine solche Retor- sionsmaassregel als nothwendig anerkennen, sind thatsächlich alle durch englische Maassnahmen eingetreten. Es findet bereits eine Durchsuchung der zur Durchfuhr bestimmten Güter und eine Konfiskation derselben statt. Es werden unter den nichtigsten Gründen werthvolle Waaren- sendungen konfiszirt, weil sie eine deutsche, in England registrirte Marke tragen ohne den Zusatz manufachired in Germany! Alles das beweist, dass es sich lediglich um einen Kampf gegen die Macht der deutschen Konkurrenz handelt, um einen Kampf, der in widerwärtigster Weise geführt wird. Meine Herren, der Chauvinismus in diesen Dingen, um es so zu nennen, geht in England auch schon so weit, dass vor kurzem es dort öffentlich monirt wurde, dass am englischen Hofe Ver brauchsgegenstände verwendet würden, die nicht in England fabrizirt seien. Das bezog sich auf deutsche Bleistifte und amerikanische Gold federn, Gegenstände, die in der Qualität in England überhaupt nicht hergestellt werden. Meine Herren, wie dieser Kampf in England geführt wird gegen die deutsche Einfuhr, und dass es sich thatsächlich um einen Kampf gegen berechtigte Konkurrenz handelt, dafür will ich Ihnen noch ein Beispiel vorführen. Vor etwa einem Jahre wurden in London zwei Sendungen Druckpapier von der Zollbehörde angehalten, Rollen für Rotationsdruck. Als Grund gab die englische Zollbehörde an, es sei möglich, in diesen Rollen Dynamit einzuschmuggeln. Alle Einwendungen dagegen, dass dies ganz unmöglich sei, dass garkein Verdacht dazu vorliegen könne, waren vergeblich. Die Zollbehörde verlangte ganz einfach, dass von je 5 Rollen eine durch scharfe Instrumente durch stochen und damit werthlos gemacht werden solle; wenn man das nicht wolle, solle man die Verarbeitung des Papiers unter Aufsicht der eng lischen Zollbehörde stellen. Was das kosten würde, kann man sich denken. Ich will dazu erwähnen, dass bei einer späteren Sendung im Herbst v. J., welche einen Werth von 100 bis höchstens 150 Lstr. hatte, seitens der englischen Zollbehörde die Niederlegung von 500 Lstr. verlangt wurde, also der vier- bis fünffache Betrag des Werthes, als Vorschuss für die Untersuchung, ob dieses Papier den englischen An forderungen entspreche. Der Verein Deutscher Papierfabrikanten hat sich nun diesbezüglich beschwert beim Auswärtigen Amt, und es ist dann ein Erlass des Aus wärtigen Amts dem Vorsitzenden dieses Vereins vorgelesen worden. Meine Herren, es ist nicht erfreulich, wenn auf eine berechtigte Be schwerde das Auswärtige Amt nur durch den Herrn Landrath oder einen anderen Beamten die Antwort vorlesen lässt. Das ist eine aus dem früheren absoluten Staat übernommene bureaukratische Aengstlich- keit, die doch auch endlich aufhören könnte; es ist doch nicht so schlimm, wenn man dem Bürger auf diejenigen Beschwerden, die er einreicht, auch eine schriftliche Antwort giebt. Aus dem Gedächtniss kann berichtet werden, dass das Auswärtige Amt mittheilte, es habe der englischen Regierung Vorstellungen gemacht, und diese habe darauf erwidert, dass sie sich das Recht wahren müsse, die eingehenden Güter so zu untersuchen, wie es im Interesse des Landes und der Sicherheit nöthig erachtet werde! Meine Herren, im Prinzip mag man ja dieses Recht nicht bestreiten; wenn dieses Recht aber so ausgeübt wird, wie hier auf Grund von bei den Haaren herbeigezogenen Erwägungen, oder wo es klar zu Tage liegt, dass es sich nur darum handelt, die deutsche Einfuhr zu erschweren oder zu verhindern, dann giebt es nur ein ein ziges Mittel, nämlich dasjenige, den Engländern mit gleicher Münze heimzuzahlen. Und die Gelegenheit dazu ist bei diesem Gesetze ge geben; ich hoffe, wir werden uns diese Gelegenheit nicht entgehen lassen. Eine englische Fachzeitung, die diesen eben erwähnten Fall be spricht, ist auch vollständig der Meinung, dass es sich hier lediglich um eine Bekämpfung der deutschen Industrie handelt. Diese englische Zeitung, The Papermakers’s Circular, schreibt am 10. Mai 1892 unter anderem, es sei das früher schon einmal vorgekommen, und: Nun ist ein anderes Schreckbild aufgetaucht: es sind dieses Mal die deutschen Fabrikanten und ihre englischen Kunden, welche un- nöthiger Belästigung unterworfen werden, während der Ort der Handlung nach Tilbury verlegt worden ist. Vor 300 Jahren inspizirte hier Königin Elisabeth ihre Truppen, damals als die spanische Ar mada vergebens gegen sie herandrängte. Jetzt entfaltet an demselben Orte das Zollamt seine Macht, um Widerstand zu leisten gegen — die Einfuhr von deutschem Papier. Einige behaupten, die englischen Häuser hätten diese Behandlung verdient, weil sie Papier vom Auslande importiren, anstatt von eng lischen Papiermühlen zu kaufen. Indess, wenn wir solchen > Schutz « haben sollen, würde es doch sicherlich besser sein, ihn durch einen Mac Kinley-Act zu erzwingen, dem ordnungsmässig von der Regierung Gesetzeskraft ertheilt worden, als durch die heillose Einmischung nachlässiger Beamten. So schreibt selbst eine englische Zeitung über diese Behandlung deutscher Waaren. Meine Herren, Sie sehen daraus, dass es sich that sächlich um eine Schikaüe handelt. Im vorigen Herbst erneuerten sich diese Beschwerden. Da hat man sich wiederholt an das Auswärtige Amt gewendet, und von diesem ist eine schriftliche Antwort vom 13. November 1892 gekommen, die ich hier zur Hand habe. Sie lautet im ersten Absatz folgendermaassen: In der Angelegenheit betreffend die zollamtliche Untersuchung von Rollenpapier bei der Einfuhr in Grossbritannien erwidere ich Euer Hochwohlgeboren auf die neuerliche Eingabe vom 29. v. Mts. unter Wiederbeifügung der Anlagen ergebenst, dass ich mich zu meinem Bedauern nicht in der Lage befinde, eine nochmalige amtliche Verwendung in der Angelegenheit bei der Königlich grossbritannischen Regierung eintreten zu lassen, da nach Lage der Umstände ein Erfolg hiervon nicht zu erwarten sein würde. Nun weiss ich, meine Herren, aus anderen Fällen, dass das Aus wärtige Amt immer bereitwilligst seine V ermittlung hat eintreten lassen. Ich weiss auch, dass unser Generalkonsul in London die Sache kennt und sich redlich bemüht hat, dem deutschen Handel zu helfen. Wenn nun trotzdem das Auswärtige Amt selbst erklärt, dass eine weitere Einmischung, eine weitere Vorstellung bei der Königlich grossbritan nischen Regierung ohne Nutzen sein würde, dann, meine Herren, ist es um so wichtiger, dass wir in dem vorliegenden Gesetz den verbündeten Regierungen und dem Auswärtigen Amt die Mittel in die Hand geben, einer derartigen illoyalen Konkurrenz der Engländer entgegenzutreten. Hier kann es nur heissen: Auge um Auge, Zahn um Zahn’ Das ist das einzige Mittel, um die deutschen Waaren zu schützen vor derartigen Schikanen; und es wird erst dann eine Aenderung erfolgen, wenn die englischen Exporteure an ihrem Geldbeutel einmal fühlen, wie derartige Maassnahmen wirken. Diese schikanöse Handhabung der englischen Gesetze wird wesentlich noch dadurch unterstützt, dass man neuerdings in England derartig konfiszirte Waaren nicht mehr vernichtet, wie das früher der Fall war, sondern dass diese Waaren zu Gunsten der Zoll beamten versteigert werden. Nun, meine Herren, das beweist, dass es der englischen Behörde garnicht darauf ankommt, dass derartige — ich will einmal sagen — falsch bezeichnete Waaren dem Lande fern gehalten werden, sondern dass es lediglich darauf ankommt, die deutschen Gewerbtreibenden zu schädigen und die Einfuhr zu ver hindern. Ich wiederhole, dass meines Erachtens ein Weg gefunden werden muss, unsere Zollbehörden so zu organisiren, dass sie nicht nur im fis kalischen Interesse arbeiten, sondern dass sie auch dazu beitragen, den deutschen Gewerbtreibenden zu schützen einmal dadurch, dass keine Waare hereinkommt, die anscheinend deutschen Ursprung hat, und anderseits dadurch, dass eine Wiedervergeltung gegenüber Nationen geübt wird, die uns in solcher Weise behandeln. Ich meine deshalb auch, dass die Festlegung der Retorsionsmaassregel sich nicht beziehen soll auf einen einzelnen Punkt, sondern dass sie ganz allgemein gefasst werden muss, nicht gegen eine einzelne Nation, sondern für alle fremden. Meine Herren, wie unsere Waaren und unser Export schlecht be handelt werden, dafür ist auch ein ganz bekanntes Beispiel die Art und Weise, wie in den letzten 4 Jahren die nordamerikanischen Be stimmungen wegen Legalisirung der Fakturen von den Beamten aus geführt wurden. Unter dem neuen Präsidenten wird es vielleicht mög lich sein, eine Abhilfe zu schaffen und eine billigere Behandlung der Deutschen eintreten zu lassen. Jetzt wird von den deutschen Exporteuren verlangt, dass sie die Legalisirung der Rechnung nicht in ihrem Kon sulatsbezirk machen lassen können, sondern dass diese Legalisirung überall da erfolgen soll, wo die Waare hergestellt wurde. So ist der Exporteur manchmal genöthigt, an zehn oder zwölf verschiedenen Stellen die Kosten der Legalisirung zu tragen. Und in welcher Weise verfahren die Konsuln? Es ist mir bekannt, dass z. B. in Barmen ein amerikanischer Konsul zu Leuten, die von Bielefeld oder Münster, also nach vierstündiger Eisenbahnfahrt, ankamen und mehrere Stunden im Vorzimmer gewartet hatten, als er um 1 Uhr erschien, sagte: ich kann Sie heut nicht mehr empfangen; ich schliesse meine office um 1 Uhr: kommen Sie morgen wieder! Und dabei müssen die Leute persönlich erscheinen. Meine Herren, gegen derartige Dinge müssen wir . uns wehren und müssen dafür sorgen, dass ein anderes Land uns nicht die Ausfuhr in der Weise erschwert. Spricht man mit einem Amerikaner darüber, so sagt er: »Warum lassen'Sie sich das gefallen, setzen Sie ihn an die Luft.« Ja wenn das so ginge,"den Konsul ohne weiteres hinauszu werfen!
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