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Nach Chicago! Der Fachgenosse, welcher in Nr. 25 zu gemeinsamer Reise nach Chicago aufforderte, schreibt uns: »Nachdem die Notiz in Nr. 25 leider nur eine Zuschrift gebracht hatte, setzte ich mich auf Grund des in Nr. 27, Seite 774 enthaltenen Artikels mit dem Verein Deutscher Ingenieure ins Benehmen. Der Erfolg war nur negativ, indem Gruppen-Reisen des genannten Vereins, laut erhaltener Mittheilung, wegen zu schwacher Betheiligung überhaupt nicht stattfinden und ausserdem die vom Verein getroffenen Veranstal tungen nur für seine Mitglieder bestimmt sind. Da aber in Nr. 32 der Papier- Zeitung ein Abdruck der Ausführungen des Herrn Ingenieurs Beissbarth, Nürnberg, enthalten ist, welcher manchen Fachgenossen zu der irrigen Meinung, einen Anschluss an den genannten Verein finden zu können, verleiten dürfte, wäre es vielleicht zweckentsprechend, obige Darlegungen kurz in der Papier-Zeitung mitzutheilen. B. Ch emisenpapier. Mit Bezug auf den im amtlichen Waarenverzeichniss ent haltenen Ausdruck »Ghemisenpapier« erhielten wir noch folgende dankenswerthe Erklärung: Unter »Chemisenpapier« (la chemise, das Hemd, die Umhüllung) versteht man das Papier, wie es zur Ausstattung von Sammet- und Seidenzeugen benutzt wird. Es ist ein aus zwei verschiedenfarbigen Papieren (meist hell- oder dunkelbraun und weiss) zusammengeklebtes Papier (Halbkarton), wie es in besseren Stoffen in verschiedenen rhei nischen Fabriken gearbeitet wird. Leichter, in derselben guten Quali tät, sowie auch in geringerer Waare, werden diese Halbkartons sehr viel zu Broschüren-Umschlägen verwendet. In der Zollsprache bezeichnet man alle diese Papiere der Einfach heit bezw. der Kürze wegen mit dem einen Namen »Chemisenpapier«. Die besonders in Bielefeld zur Ausstattung von Herrenhemden (Chemisen)-Einsätzen benutzten Umhüllungen, meist in Gold geprägt, werden kurzweg »Chemisen« genannt. Das dazu verwendete Papier (Chemisenpapier) ist ein billiger, weisser, holzfreier Schreibstoff (Halb karton). C. N. Holzkämme für Räder. Antwort auf die Anfrage in Nr. 32 über den Unterschied zwischen Weiss buchen und Hainbuchen. Als Hainbuche bezeichnet man einzelne Stämme, die frei am Waldes saume stehen, oder auf steinigen Abhängen mit niederem Gesträuch. Hier sind alle Bedingungen zum kräftigen Wachsthum vorhanden, wie Luft und Licht, die zähes Holz ergeben. Freilich sind die Bäume dem Winde stark ausgesetzt, weshalb deren Holz mehr gedreht ist. Die er wähnte Bezeichnung oder Unterscheidung wird allgemein von Denen benützt, welche sich mit der Verarbeitung des Holzes befassen und dasselbe auch auf dem Stamme kaufen, um sicher zu sein, dass das Holz die hervorgehobene Beschaffenheit hat. Das Holz der Weissbuche hat nämlich das gleiche Aussehen ohne die Eigenschaften des als Hainbuche bezeichneten. Das Weissbuchenholz wird vielfach aus Ausschlag oder aus dichtstehenden geschulten Waldungen erhalten, wo Luft uud Licht weniger einwirken können, und das Wachsthum schlechter ist, wie schon die Jahresringe darthun, die sich freilich weit weniger zeigen als bei weichem Holz. Der Unterschied zwischen den beiden Hölzern macht sich beim Verarbeiten am deutlichsten bemerkbar, besonders bei Verwendung zu Radkämmen. Nach der botanischen Bezeichnung besteht ein Unterschied zwischen Weissbuche und Hainbuche wohl nicht, aber in der Praxis scheint der Unterschied Eingang gefunden zu haben, um bestimmte Holz-Eigenschaften damit zu kennzeichnen. M. . . Entrindung. In Nr. 31 ist eine patentirte Einrichtung zum Entrinden von Holz beschrieben, bei welcher die Rinde durch rotirende Bürsten abgelöst werden soll. Da sich Holz und Bürsten unter Wasser oder in einer Lauge befinden sollen, so sind sie sämmtlich in einem grossen Tröge angebracht. Jedes Stück Holz wird zwischen 2 Spitzen wie bei einer Drehbank eingespannt. Die Maschine muss, wie schon hieraus und aus der nöthigen Grösse hervorgeht, recht theuer sein und macht nach der Zeichnung den Eindruck, als sei zu viel Erfindung, zu viel Mechanismus zur Erreichung eines verhältnissmässig kleinen Zweckes aufgewandt. Auch ist nirgends gesagt, woraus die Dreh-Bürsten angefertigt werden, damit sie eine so rauhe Arbeit ohne rasche Abnutzung aushalten. Bei Anwendung von Bürsten gewöhnlicher Art könnten deren Kosten mög licher Weise alle in Aussicht gestellten Vortheile reichlich aufwiegen. Es wäre deshalb sehr erwünscht, dass Betriebs-Ergebnisse un- betheiligter Fabriken bekannt würden, damit man beurtheilen kann, ob die Anwendung der Maschine für die Fabrikanten von Vortheil ist. Fachmann. Papierfabrikanten-Verein in Canada. Die uns vorliegenden Satzungen vom Februar 1891 der Paper Makers Association of Canada zeigen, dass dort schon mehrere Jahre ein solcher Verein besteht. Präsident ist C. Riordon in Toronto, Vice-Präsident John Macfarlane in Montreal, Schrift führer und Schatzmeister J. Duncan Mac Farlane, Montreal. Leimfestigkeit des Papieres und scharfe Tinte. Von einem unserer Abnehmer wurde uns vor einiger Zeit ein holz freies Schreibpapier beanstandet wegen zu geringer Leimfestigkeit, ob gleich wir das Papier vor dem Versandt nach dieser Richtung hin ge prüft und gut befunden hatten. Eine hierauf nochmals vorgenommene Prüfung führte sodann zu dem Ergebniss, dass das Papier beim Be schreiben mit gewöhnlicher Kopir-Tinte ganz gut hielt, während die sogenannte Kaiser-Tinte, welche besonders in bayerischen Schulen vor zugsweise eingeführt zu sein scheint, bei starker, kräftiger Schrift durchzog. Hiernach nahmen wir Veranlassung, ein unparteiisches Urtheil ein zuholen und sandten fragliches Papier an die königliche mechanisch technische Versuchs-Anstalt in Charlottenburg zur Untersuchung auf seine Leimfestigkeit. In dem hierüber empfangenen Prüfungs-Attest wurde das Papier als »leimfest« erklärt, obgleich das dem Zeugniss beigeheftete Probeblatt fraglichen Papieres beim Beschreiben mit Kaiser tinte unserseits diesem Urtheil widersprach, indem diese Tinte bei starker Schrift durchzog, während andere, z. B. Kopir-Tinte, wieder ganz gut gehalten hat. Hieraus geht hervor, wie verschieden die Leimfestigkeit ein und desselben Papieres beurtheilt werden kann, während die Ursache des Durchschlagens der Tinte doch eigentlich garnicht in der Beschaffenheit des Papieres, sondern in der Beschaffenheit der Tinte zu suchen wäre. Im Interesse sowohl der Papier-Fabrikanten als auch der Papier- Verbraucher, besonders der Händler, dürfte es liegen, dass dergleichen Uebelstände gehoben würden, was vielleicht dadurch zu erreichen wäre, dass die zum Schulgebrauch bestimmte Tinte einer amtlichen Prüfung unterworfen würde, ähnlich, wie dies mit den Normalpapieren zu ge schehen pflegt. Jedenfalls müssten Tinten, die scharfe, ätzende Stoffe enthalten und daher einen nachtheiligen Einfluss auf das Papier auszu- üben geeignet sind, von der Verwendung im Schulgebrauch ganz ent schieden ausgeschlossen werden. H. Für Preussen bestehen bereits Vorschriften für Beschaffenheit der Tinte und deren Prüfung, die in der Schrift »Normalpapier«, Verlag der Papier-Zeitung, Preis 3 M., abgedruckt sind. Wir bitten jedoch um Aeusserungen über obigen Fall. D. Red. W aar en - V erzeichniss. Die Eile, welche beim Abschreiben und Zusammenstellen des nicht in unsern Händen befindlichen Waaren-Verzeichnisses nöthig war, hatte einige kleine Fehler zur Folge, die wir nachstehend berichtigen: Zeichenpapier, auch buntes und farbiges, fällt nicht unter Nr. 741, sondern unter Nr. 744 des Waaren - Verzeichnisses. Der Zollsatz ist richtig angegeben. Bei Packpapier 2 b ist beim Zollsatz während des Drucks die Ziffer abgebrochen. Es muss statt br heissen: br 6. Aus Württemberg. Wir haben in Nr. 31, Seiten 900 bis 904 das > Waaren-Verzeichniss zum deutschen Zolltarif« mit grossem Interesse gelesen, und besonders die Auslegung von Nr. 731 bis 738 Packpapier ist uns sehr wichtig. Namentlich wünschten wir, dass das beiliegende einseitig nur maschinenglatte, aus Sulfitzellstoff hergestellte, etwa 38 g auf den •m und darüber schwere Papier unter 736, also zu dem niedrigeren Zollsatz für Packpapier behandelt wird. Wir haben dieses Papier schon mehrfach nach der Schweiz geliefert und dadurch Anstände bekommen, dass die schweizerische Zollbehörde dasselbe zu dem hohen Zollsätze von 8 Franken behandelt hat, mit der Motivirung, dieses Papier könnte auch zu andern Zwecken als zu Etiketten und Affichen u. dergl. verwendet werden, was im vorliegenden Fall vollständig ausgeschlossen ist. Wir bitten um Mittheilung Ihrer Ansicht. m. Da Sie Papierfabrikant und Württemberger sind, so empfehlen wir Ihnen, direkt beim Kaiserlichen Reichsschatzamt, sowie bei Ihrer Regierung Ihre Wünsche vorzubringen und auch dem Verein Deutscher Papierfabrikanten die Sache vorzulegen. Es wird jedoch nöthig sein, dass Sie den Wortlaut der Aenderung des Waaren- Verzeichnisses vorschlagen, welchen Sie wünschen, da sonst die Behörde ebensowenig wie wir und Andere wissen kann, was Sie eigentlich wollen. Dabei müssen Sie bedenken, dass nicht jede einzelnePapiersorte im Waaren-Verzeichniss aufgeführt werden kann. Das uns vorliegende einseitig glatte Sulfitstoff-Papier, welches die Schweizer Zollbehörde nicht als Packpapier gelten lassen will, erscheint auch uns weiss und leimfest genug, » um als Druck-, Paus oder Schreibpapier für geringere Arbeiten dienen zu können«. Wenn Sie daher eine Aenderung erzielen wollen, müssen Sie eine andere Fassung des ersten Absatzes der »Anmerkungen« unter Pack papier (Seite 902 in Nr. 31) vorschlagen. D. Red.