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Gegenstand Gegenstand 27 e 10 27 e 10 754 27 f 3 24 540 750 20 c 3 120 745 27 e 10 742 27 e 18 e 150 754 27 f 3 24 737 27 e 10 frei 24 a 745 +14 frei 1 c 27 e 10 brl 27 b 750 27 f 2 12 528a 20 a 600 529 20 bl 200 540 30 c 3 120 552 21 a 554 21 a 27f3 24 264 2d 2 100 739 740 dessinirte Papier mit Ausnahme des vergoldeten oder versilberten (des Silberpapieres), und unter farbigem in der Masse gefärbte Papier zu ver- 754 750 528a 529 486 40 745 745 27 f2 27f3 200 40 60 600 br 6 10 12 24 oder sonst broncirten, Gold- und Papier das stehen. 754 +14 750 498 754 734 27 f 2 27 f 3 27 b 27 f 2 27 f 3 i lc 27 f 2 70 65 27 d 27 e 12 24 frei 12 20 bl 17 c Zoll satz für 100 kg 10 br 6 Zoll satz für 100 kg 6 e 3 v 20 a 12 24 br 1 70 65 Nr. des Zoll tarifs vertragsmässig — in Verbindung mit anderen als den vorgenannten Materialien Schreibfedern aus Metall 1) Aus Stahl oder anderen unedlen Metallen, auch mit vergoldeten Spitzen, ingleichen noch nicht verarbeitet 2) Aus edlen Metallen 3) Aus vergoldeten oder versilberten oder mit Gold oder Silber belegten Metallen . . . 4) Aus Hartgummi (Paket-Federn) Zeichen-Leinwand, ein dichtes, ähnlich der Architekten-Leinwand appretirtes Zeug, durch scheinendes Baumwollgewebe 7 3 = 2 cs g 8 Nr. des i Zoll tarifs Papier, getränktes, mit Ueberzügen versehenes oder sonstwie bearbeitetes Papier 1) Albumin-u. anderes photographisches Papier 2) Asthmapapier, Blaupapier (Indigo-, Ultra marinpapier, zumBlauen d. Wäsche dienend), Eier-, Calquir-, Kopir- und anderes Paus papier; Paraffinpapier, Reagenzpapier (Lack mus-, Älcanna- und andere Papiere), Sal peterpapier, Wachspapier, auf einer oder beiden Seiten mit Wachs, Kreide, Bleiweiss usw. überzogenes, lackirtes, mit Gelatine oder Leim überzogenes (veloutirtes) Papier 3) Mit Zeugstoff unterklebtes Papier zu (Brief umschlägen usw.) 4) Mit Atlas und anderen seidenen Stoffen, Sammet, Plüsch und ähnlich feinen Zeug stoffen od. mit Stickereien überzogenes Papier (zur Ausstattung feiner Pappwaaren usw.) . 5) Durchschlagenes Papier (z. B. Spitzenpapier, Stickmusterpapier, Straminpapier), Papier mit eingepressten Dessins 6) Eingebundenes Papier, siehe Buchbinderarb. 1. Lithographirtes, bedrucktes oder liniir- tes, zu Rechnungen, Enveloppen, Eti ketten, Frachtbriefen, Devisen usw. vor gerichtetes Papier, auch mit Linien be drucktes Papier zu Musterblättern . . vertragsmässig 2. Bedrucktes und lithographirtes Papier zu Bekanntmachungen, Ankündigungen, Fahrplänen usw., welches dazu nicht vorgerichtet ist schriftliche Ausfüllung oder Zusätze zu erhalten; mit Bildern bedrucktes Papier: Papier mit aufge druckten Mustern für Stickereien usw., auch mit Gelatine überzogen; beschriebe nes Papier (Akten und Manuskripte) . 3. Bedrucktes und beschriebenes Papier als Makulatur Anmerkungen. 1. Unter buntem Papier (Bunt papier) ist das auf einer oder beiden Seiten mit Farben bedruckte oder bestrichene, marmorirte 8 AQ > M Q I 0 •24 58 E - 4. Lediglich in Blättchen oder Streifen zer schnittenes Papier der Nr. 27 e (z. B. Cigaretten papier) wird als Papier tarifirt; sind jedoch der gleichen Blättchen oder Streifen weiter bearbeitet (z. B. durch Gummiren) oder in zum Einzelverkauf vorgerichtete Päckchen, Büchelchen, Röllchen ge bracht, oder durch Heften, Kleben usw. zu einem sogenannten Block vereinigt, so tritt ihre Ver zollung als Papierwaare ein. Zum Zusammen halten dienende Bänder bleiben bei der Tarifirung äusser Betracht. 5. Wegen der Zollbehandlung von Papier (z. B. Briefpapier, auch Briefumschlägen), welches in Pappkästen oder ähnlichen der Waare zur ferneren Aufbewahrung dienenden Umschliessungen eingeht, siehe § 7 der Bestimmungen über die Tara. Papierdüten und Papiersäcke, auch mit einge ¬ steckten Metallhaltern — mit Zeugstoff unterklebt Papierfässer, äusser Verbindung mit andern Ma terialien — mit hölzernen Böden Papierspäne Papierwäsche aus Papier allein — in Verbindung mit leinenen oder baumwollenen Zeugstoffen: 1) wen n der Zeugstoff die Aussenseite (Schauseite), das Papier aber nur eine Zwischen oder Unterlage bildet (wie Leibwäsche) . . . 2) wenn das Papier die Aussenseiten, der Zeug stoff dagegen eine Zwischen- od. Unterlage bildet Pappen (Pappdeckel). — Glanzpappe (Presspappe), Lederpappe, Press späne — Malerpappe Aeusserlich (d. h. nicht lediglich in der Masse) gefärbte oder mit Mustern bedruckte . . . . — aus zusammengeleimten Papierbogen hergestellt oder mit Papier überzogen (kaschirt), insbe sondere Akten dieser Art — vorstehend nicht genannte, auch im Stoff ge färbte oder mit Asphalt, Theer und dergl. überzogene, getränkte oder gestrichene Papiere (Asphalt- Theer- usw. Pappen), auch dergl. lediglich in Streifen geschnittene — zu Pappkästen besonders zugeschnittene (z. B. mit vierkantig ausgeschnittenen Ecken) . . . — aller Art m. Unter- u. Zwischenlagen v. Zeugstoffen Pappmasse (Papier-mäche'-Masse, Papiermasse) . Papp- und Papierwaaren (auch Waaren aus Zellstoff, jedoch mit Ausnahme der Gespinst- waaren aus Zellstoff), Holzmasse, Pappmasse äusser Verbindung mit andern Materialien, auch gefärbt, lackirt, vergoldet oder versilbert — in Verbindung mit edlen Metallen, echten Perlen, Korallen oder Edelsteinen — in Verbindung mit Bernstein, Celluloid, Elfenbein, Jet, Lava, Meerschaum, Perlmutter, Schildpatt, oder vergoldete oder versilberte oder mit Gold oder mit Silber belegte unedle Metalle . . . — in Verbindung mit Bernstein, Jet. Meerschaum oder Perlmutter, vertragsmässig — in wesentlicher Verbindung mit Atlas oder anderen Seidenstoffen — in wesentlicher Verbindung mit den bei »Leder- waaren, feine«, genannten Ledersorten . . . vertragsmässig — in wesentlicher Verbindung mit Stoffen der Nr. 40b und c 2. Als Seidenpapier ist ohne Rücksicht auf den Verwendungszweck alles feine, weiche, wenig oder garnicht geleimte Papier von geringer Stärke, auch dergleichen buntes oder farbiges Papier zu behandeln. In Zweifelsfällen ist als Seidenpapier Papier von der gedachten Beschaffenheit nur dann anzusehen, wenn ein • m davon 30 g oder weniger wiegt. Unter den Begriff des Seidenpapiers fällt auch das sogenannte Blumenmacher-, Cigaretten-, Seips-, sowie das ungetränkte Kopir- und Pauspapier, sofern es die vorbezeichneten Eigen schaften besitzt. Das in Behandlung mit Del, Paraffin, Wachs und ähnlichen Stoffen durch scheinend gemachte Seidenpapier ist dagegen als getränktes Papier und Pauspapier von der Ver zollung zu dem vertragsmässigen Satze der Nr. 27 e ausgeschlossen und unter der statistischen Nummer 740 zu suchen. 3. Das wegen seines pergamentartigen Aus sehens im Handel als »imitirtes Pergamentpapier « bezeichnete, aus reiner Holzfaser (Sulfit-Zellstoff) hergestellte Papier, welches die charakteristische Eigenschaft des aus reinem Zellstoff gefertigten Papieres durchscheinend zu sein infolge längeren sogenannten Schmierigmahlens der Fasern auf dem Holländer und infolge starken Satinirens in hohem Maasse besitzt, in der Regel aber einer Behandlung mit Schwefelsäure, Chlorzink, Paraffin, Wachs oder ähnlichen Stoffen nicht unterzogen wird, ist je nach seinem Verwendungszweck als Schreib-, Druck-, Zeichenpapier oder, falls es die Eigen schaft des Seidenpapiers besitzt, als Seidenpapier, oder, falls es von unreinem Aussehen und zum Ein wickeln, Einpacken und Einschlagen bestimmt ist, als geglättetes Packpapier in Verzollung zu nehmen.