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Waarenverzeichniss zum Deutschen Zolltarif. Zu den störendsten Unzuträglichkeiten im Zollverkehr gehörten bisher die Meinungsverschiedenheiten der Zollbeamten über Ein reihung der Waaren in bestimmte Tarif-Nummern. Aus den von Zeit zu Zeit in der Papier-Zeitung veröffentlichten Mittheilungen unserer Leser ging hervor, dass die in Deutschland eingeführten Waaren, ebenso wie die über die Zollgrenze anderer Staaten gehenden nicht selten ungleichmässige oder anfechtbare Tarifirung erfuhren, was viel unfruchtbare Beschwerden, Aergerniss und Kosten verursachte. Der Wunsch, feste Bestimmungen für die Einreihung der Waaren zu erhalten, veranlasste das Reichsschatzamt zur Aus arbeitung eines Waarenverzeichnisses für den deutschen Zolltarif, welches öffentlich ausgelegt ist. Wir haben uns der Mühe unter zogen, diejenigen Theile, welche sich auf Waaren der Papier industrie, d. h. auf Papierfabrikation, Papierverarbeitung und Buchgewerbe beziehen, auszuziehen und beeilen uns dieselben nachstehend vorzulegen. Wir beschleunigten die Veröffentlichung, weil, wie wir hören, das Waarenverzeichniss bald endgiltig festgestellt werden soll. Da dasselbe allen künftigen Zollsätzen und Handels verträgen als Grundlage dienen wird, so ist es von grösster Wichtigkeit, dass die tüchtigsten und erfahrensten Fachmänner dasselbe studiren und ihre Einwendungen und Aenderungsvor- Schläge gemeinsam oder allein an das Reichsschatzamt richten. In nachstehender Tabelle bedeutet das mehrfach angeführte br, dass der Zollbetrag bnitto berechnet mrd. Die linksstehenden Nummern sind diejenigen des statistischen Waaren verzeichnisses, unter denen die betr. Waaren in den Verkehrs-Nachweisungen aufzufinden sind. ■ ® E E E 8 7,G.- A c • 16 +14 760 640 552 554 754 594 Gegenstand Abfälle. Papierspäne; Makulatur, beschriebene und bedruckte; lediglich zum Einstampfen ver wendbares Papier Akten als Makulatur Albums, eingebundene, mit beschriebenen Blättern, mit Druck- oder Bilder werken, oder mit Zeich nungen, Bücher. — eingebundene mit leerem Papier; zur Aufnahme (zum Einlegen, Einschieben, Einkleben) von Bildern, Photographieen, Briefmarken, vorge richtet, auch mit eingelegten Bildern. 1. Einband in Papier und Pappe 2. In einem Einband mit Atlas oder andern Seidenstoffen, Samm b, Plüsch oder andern ähnlichen Zeugstoffen überzogen, oder mit Stickereien versehen 3. In einem Einband mit den bei»Lederwaaren, feine« genannten Sorten überzogen . . . vertragsmässig 4. In einem Einband, der mit Stoff unter Nr. 40 b oder c bezogen vertragsmässig 5. In einem Einband von Papier und Pappe, in Verbindung mit andern als den vorstehend unter Nr. 2 bis 4 genannten Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 a oder 20 b 1 fallen Anmerkungen. 1. Rücken und Ecken aus Leder oder Zeugstoffen, Stickereien von verhältnissmässig geringer Ausdehnung, sowie ganz unwesentliche Verzierungen (z. B. einfache Schliesshaken) bleiben bei der Verzollung äusser Rücksicht; wogegen wesentliche Zuthaten (z. B. Beschläge), die Waare den Zollsachen zubringen, welchen sie infolge dieser Verbindung zugehört. 2. Albums aller Art in Verbindung mit Musik werken sind, sofern der Einband einen Zollsatz von 30 M. — beim Eingänge aus Vertragsstaaten von 20 M. — für 100 kg oder weniger unterliegt, nach Nr. 15 a 1, andernfalls nach Beschaffenheit des Einbandes zu verzollen. Ankündigungstafeln, bestehend in Lithographieen oder Farbendruck auf Papier oder Pappe, auch unter Glas und Rahmen, oder nach Art der Landkarten auf Leinwand gezogen, letztere auch mit Leisten oder Rollen versehen . . . — andere nach Beschaffenheit des Materials . . i Nr. des Zoll tarifs Zoll satz für 100 kg 1 c frei 1 c frei 27 f 2 12 20 c 3 21 d 21 d 120 70 65 70 65 27 f 3 24 24 a frei 1 H co • b. 5 Nr. des Zoll- ön8 8A8 8= Gegenstand Zoll- satz für 5 a .9 Ka7 tarifs 100 kg 594 552 594 750 754 70 594 742 750 754 750 540 552 528a 529 Asbestwaaren. Papier und Pappe aus Asbest, in Bogen, Rollen oder Platten (Asbestplatten) a) ungeformt b) geformt Ausschlageisen, unpolirte, unlackirte, auch in Verbindung mit Holz Augenschirme aus Papier oder Pappe und Draht Bilder und Gemälde. Kupferstiche, Stiche anderer Art sowie Holz schnitte; Lithographieen; Farbendruckbilder; Photographieen; auch Stereoskopbilder; Bilder bogen aller Art, ganz oder zerschnitten; Mode bilder, auf Papier gedruckt, Musterblätter (Vorbilder zum Sticken); alle vorgenannten Bilder, auch illuminirt, lackirt, mit Gold- oder Silberblatt belegt, oder auf Pappe oder auf stärkeres Papier oder auf Leinwand oder der gleichen aufgezogen; auch solche mit durch geschlagener Randverzierung (Spitzenbilder) . Siehe auch Ankündigungstafeln und Etiketten. Gemälde (gemalte Bilder) auf Stoffen (Material) aller Art, auch gefirnisst oder lackirt; Gemälde, mit Uhrwerken verbunden, wenn letztere als Nebensache zu betrachten sind; Zeichnungen . Nachbildung von Vögeln mittels auf Papier oder Pappe geklebter Federn oder aufgeschnittener Vogelbälge Anmerkung. Von der Zollfreiheit für Bilder sind alle solchen Gegenstände ausgeschlossen, bei welchen die darauf angebrachten Bilder oder Gemälde nur als Ausschmückung beziehentlich als Nebensache zu betrachten sind. Zu solchen Gegenständen gehören beispielsweise: gemalte, lithographirte, mit eingebrannten Photographieen versehene, bedruckte Waaren aus Glas, Por zellan, Steingut, Thon, Stein, Holz und anderen Schnitzstoffen, Papier, Pappmasse, Metalle usw., wie Gefässe, Geschirre, Deckel, Pfeifenköpfe, Täfelchen und Blättchen, Broschen und andere Schmucksachen, Lichtschirme, Tischplatten, Fliesen, Buchzeichen und Streifbänder. Bleistifte (Bleifedern, Graphitstifte) ungefasste oder in Papier, Holz oder Rohr gefasste . . Bleistifthalter, auch mit eingesteckten Bleistiften wie feine Waaren aus dem betreffenden Material Briefmarken Briefpapier, auch farbiges und mit photographi schen oder anderen Bildern oder mit sonstigen Verzierungen versehenes Brieftaschen, ganz oder zum Theil aus Papier und Pappe, wie Albums (eingebundene mit leerem Papier) — andere wie Geldtaschen. Briefumschläge aus Papier — aus mit Zeugstoffen unterklebtem Papier . . Anmerkung. Briefumschläge, welche zwar be reits mit Adressen versehen, jedoch noch nicht benutzt sind, werden wie unbeschriebene verzollt. Eingedruckte oder aufgeklebte Postwerthzeichen .. auch durch Abstempeln werthlos gemacht, . . . bleiben auf die Tarifirung von Briefumschlägen ohne Einfluss. Buchbinderarbeiten aus Papier und Pappe, äusser Verbindung mit anderen Materialien .... — dergleichen in wesentlicher Verbindung (Ein bände, Decken, Ueberzüge) mit 1) Atlas oder anderen Seidenstoffen, Sammet, Plüsch, ähnlichen feinen Zeugstoffen oder mit Stickereien 2) den bei »Lederwaaren, feine« genannten Ledersorten 3) mit Stoffen der Nr. 40b oder c — in Verbindung mit edlen Metallen, echten Perlen, Korallen oder Edelsteinen . . . . . — in Verbindung mit Bernstein, Celluloid, Elfen bein, Jet (Gagat), Lava, Meerschaum, Perl mutter, Schildpatt, vergoldeten oder versilberten, oder mit Gold oder Silber belegten unedlen Metallen . ... . 7 b 1 7 b 2 6 e 2y 27 f 3 10 24 16 24 24 a frei 24 b frei 27 f 3 24 6 a 20 24 a frei 27 e 10 27f2 12 27 f 8 24 27f2 12 20 c 3 120 21 d 70 65 21 d 70 65 20 a 600 i 20 b 1 200