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MMe ElbMung. Amts- U«K AnzeigMatt für das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Schandau und den Stadtgemeinderath zn Hohnstein. 75. Schandau, Sonnabend, den 18. September 1886. Bekanntmachung, die Urwahlen zur Ergänznngswahl für die Handelskammer in IVi «««In» betr. Nachdem das Königliche Ministerium des Innern unter gleichzeitiger Anordnung der Vornahme der znr Ergänznngswahl für die Handelskammer in Dresden erforderlichen Urwahle» die in Bezug auf die Bildung der Wahlabihcilungen und die Zahl der in jeder derselben zu wählende» Wahlmämicr gemachte» Vorschläge ge»chmigt hat, so daß in der V., die AmtSgcrichtSbczirke Mirna, Stolpen und Königstein umfassenden Wahlabthcilung «Irv» W a h l m ä n n c r und in der VI. die AmtSgerichtöbezirke Schandan, Sebnitz und Neustadt umfassenden Wahlabthcilung « v i Wahlmäuuer zu wählen sind, so werden nunmehr andurch alle nach 817 sud 2 des Gesetzes vom 23. Juni 1868 in Verbindung mit den Bestimmungen unter III. dcö Gesetzes, einige durch die Reform der dircclcu Steuern bedingte Abänderungen gesetzlicher Vorschriften betreffend, vom 2. Angnst 1878 stimmberechtigten nnd wählbaren männlichen Personen vorerwähnter Wahlabtheilungen hiermit aufgcfordcrt, behufs dieser Urwahl El v n LL. Ovtokv» .Rrrliiv« in der Zeit von Vormittags U Uhr bis NachinittagS 4 Uhr und zwar 1. die Slimmbcrcchtigicn ans den Städten Mirna, Dohna, Liebstadt, Wehten, Gottleuba, BerggieShübel und Stolpen, sowie aus den sämnNlichcn übrige» Ortschaften der AmtSgerichtöbezirke Mirna nnd Stolpen bei dem Wahlvorsteher Herr» Kauf»!«»» Er»st Schmale i» Mirna oder dessen Stellvertreter Herrn Kaufmann Gustav Weichelt daselbst im DcputatiouSzimmcr dcö dasigcu Stadtrnlhö (NathhanS 1 Treppe), 2. die Stimmbcrcchtigtcn aus der Stadt Königstein und den sämmtlicheu übrige» Ortschaften dcö AmtsgerichtSbczirkö Königstein, bei dcm Wahlvorsteher Herrn Kaufmann Jmmanncl Uhlemann in Königstein oder dessen Stellvertreter Herrn Kaufmann Gustav Biener daselbst in dcm dasigcn Gasthofe zum Kronprinzen; 3. die Stimmbcrcchtigtcn aus den Städten Schandau »ud Hohnstein und dcu sämmtlichcn übrigen Ortschaften dcö Amtsgcrichlöbczirkö Schandan bei dem Wahlvorsteher Herrn Kaufmann Hugo Schönherr iu Schandau oder dessen Stellvertreter Herrn Kaufmann Julins Kretzschmar <8vn. daselbst im Sitzungszimmer dcö dasigcn Stadtraths; 4. die Stimmbcrcchtigtcn aus dcr Stadt Sebnitz nnd dcn sämmtlichcn übrigen Ortschaften des Amtögerichtöbczirks Sebnitz bei dem Wahlvorsteher Herrn Kaufmann Odilo Hesse in Sebnitz oder dessen Stellvertreter Herrn Kaufmann und Blumcnfabrikant Richard Schneider daselbst in, Hotel zur Stadt Dresden iu Sebnitz, Parterrestubc links; 5. die Stimmberechtigten aus dcr Stadt Neustadt und dcn sämmtlichcn übrigen Ortschaften des Amtögerichtöbczirks Neustadt bei dem Wahlvorsteher Herrn Fabrikant Lndwig Sippach in Neustadt oder dessen Stellvertreter Herrn Kaufmann Hugo Mierfig daselbst in dcr dasigcn Hartmaun'schen Restauration, persönlich sich cinzufindcn nnd anzumcldcn, hierbei, soweit nöthig ihre Slimmbercchtignng nachznwciscn nnd sodann die Abstimmung mittelst eines ihnen anSznhändigcndcn Stimmzettels vorznnchmcn. Für die Handelskammer sind stimmberechtigt nnd wählbar alle dem Bezirke mit dem Sitze ihres Geschäfts angchörcndcn männlichen Personen, welche als Kaufleute oder als Fabrikanten in dem Einkommcnsteucr.Catastcr ihres OrtcS »ach ci»em Einkommen von über 1900 Mark abgcschätzt, 25 Jahre alt nnd nicht etwa nach 8 44 der rcvidirtcn Städteordnnng nnd bcz. 8 35 der rcvidirtcn Landgemcindcordnung vom 24. April 1873 von dem Stimmrechte in der Gemeinde oder in Folge dcr Vcrübnng eines Verbrechens von dcn staatsbürgerlichen Rechten ausgeschlossen sind. Pirna, am 1. September 1886. Königliche Amtshanptmannfchaft. I . St. von CrattShaar, Neg.-Ass. Bertholds Bekannt m achnng, die Urwahlen zur Ergänznngswahl bei der Gewerbekamnwr zn IVi ««El«» betreffend. Nachdem das Königliche Ministcrinm dcö Innern unter gleichzeitiger Anordnung dcr Vornahme dcr zur Ergänzungswahl bei dcr Gcwcrbckammcr zn Dresden erforderlichen Urwahlc» die i» Bezug auf die Bildung dcr Wahlabthcilmigcn nnd dic Zahl dcr in jeder derselben z» wählenden Wahlmänner gemachten Vorschläge genehmigt hat, so daß in dcr VI., dic AmtSgcrichtsbczirke Schandau nnd Königstein nmfasscndcn Wahlabtheilnng 2 W ahl m «inner zu wählen sind, so werden nunmehr andnrch alle in dieser Wahlabtheilnng aufhältlichen Stimmberechtigten hiermit aufgcfordcrt, behufs der vorbemerktcu Urwahl El«» LL. O«tok«l EÜV8V8 ^»l»I«8 in der Zeit von Vormittags U Uhr bis Nachmittags 4 Uhr und zwar: die Stimmberechtigten aus dcn Ortschaften dcS Amtögerichtöbczirks Schandau im Sitzungszimmer des dasigcn Stadtraths bei dem Wahlvorstchcr Herr» Tapezier Hauschild in Schandau oder dessen Stellvertreter Herrn Scifcnsicdermeistcr Strubell dasclbst, persönlich sich einznfinden und anzumcldcn, hierbei ihre Stimmbcrechtignng, soweit nöthig, »nchznwciscn und sodann die Abstimmung miltelö eines ihnen miö- zuhändigenden Stimmzettels vorznnchmcn. Für die Gcwcrbekammcr sind stinnnbercchtigt und wählbar alle dem Bezirke angehörigen Gcwcrbtrcibcndcn, welche a. als Kaufleute nnd Fabrikanten in dem Einkommcnstcncrcatastcr ihres Orlö nach einem Einkommen von 1900 Mark lind darunter, jedoch mindcstcnö nach einem solchen von über 600 Mark abgeschätzt sind, oder b. ohne zu dcn Kauflculen und Fabrikautcu zn gehören, nach einem Einkommen von über 600 Mark abgeschützt sind, e. das 25. Lebensjahr erfüllt haben, und ci. nicht etwa nach 8 44 dcr rcvidirtcn Städteordnnng oder 8 35 dcr rcvidirtcn Landgemcindcordnung vom 24. April 1873, vom Stimmrechte in dcr Gemeinde oder in Folge dcr Vcrübnng cincö Verbrechens von staatsbürgerlichen Rechten anögcschlosscn sind. Pirna, am 1. September 1886. Königliche Amtshanptmannfchaft. I. St. von Ccaushaap, Neg.-Ass. Berthold.