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AchWe Llb)eitmg. Amts- unö Anzeigeblatt für das Königl. Amtsgericht und den Stadtrath zn Schandau und den Stadtgemeinderath zu Hohnstein. Die „Sachs. Glb-Zeitnng" erscheint Mittwoch und Sonnabend und ist durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition dies. Bl. für 1 Mark vierteljährl. zu beziehen. — MM Inserate für das Mittwochsblatt werden bis Dienstag früh 0 Uhr, für das Sonnabendsblatt spätestens bis Freitag früh y Uhr erbeten. — Preis für die ge spaltene CorpuSzeilc oder deren Raum 10 Pf., Inserate unter 6 Zeilen werden mit 60 Pf. berechnet, (tabellarische oder complicirtc nach Uebereinkunft.) — Inserate für die Elbzeitung nehmen an in Hohnstein Herr BUrgcrmstr. Hesse, in Dresden und Leipzig die Slnnoncen-BüreauS von Haasenstein L Vogler, Jnvalidendanl und Rud. Mosse. 38. Schandau, Mittwoch, den 12. Mai 1886. Auf Folimn 95 dcS Handelsregisters für den Bezirk dcö unterzeichneten Amtsgerichts ist heute die Couuuauditgesellschaft auf Actien unter der Firma „ksuvoroin Lvlianlisu, 8snllt'g L 60." nnd als Inhaber der Firma der persönlich haftende Gesellschafter, Hotelier Lmil knoclrioli stuliolnll Lonliig in 8olianünu, und die Inhaber der Commandit-Acticu dcS Bauvcrcins Schandau Lsnllig L 60. eingetragen, anch verlautbart worden, daß das Gcsellschaftscapital 40000 Mk. beträgt und in der Einlage des persönlich haftenden Gesellschafters von 12000 Mark nnd in 14 ans die Namen der Commanditistcn lautenden Actien von je 2000 Mark besteht. Der Gescllschaftöverlrag ist vom^'datirt, die Firma hat ihren Sih in Loiianllau und bezweckt die Erwerbung, Bebauung und Ver. werthnng von Grundstücken. Zur Auflösung der Gesellschaft ist die Zustimmung dcS persönlich haftenden Gesellschafters und die der Inhaber von des ActiencapitalS erforderlich. Die Znsnmmcnbcrnfnng der Generalversammlung der Eommanditislcn erfolgt durch den persönlich haftenden Gesellschafter mittels Patentes. Die von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen geschehen in der Regel durch Patent, in Ausnahmcfälle» sAuffordcrnug au eiucu Commandi tistcn, dessen Aufenthalt unbekannt ist, znr Zahlung des bis 1. Angnst 1886 fälligen Restbetrages seiner Actic von 75 "/„ und darauf folgende eventuelle AuS- schlußerklärnng, sowie Veröffentlichung der jährlichen Bilanz nebst Gewinn- und Vcrlustrcchnuugf durch den Neichsanzciger. Die Veräußerung der Actien kann mir mit Zustimmung der Gesellschaft erfolgen. Der persönlich haftende Gesellschafter Hotelier Lomlist in Schandau bezieht für die Abtretung der ihm an den Grundstücken Fol. 179, 180, 181 und 182 des Grund- und HhPolhckenbnchö für Schandau znstchcudcn Kanfrechte von dem zn erwartenden Gewinne die Summe von 5500 Mark dergestalt, daß vor Zahlung dieser Suiumc ein Reingewinn an die Gesellschafter nicht zur Vcrthcilnng gelangt. Die Mitglieder dcö Aufsichtsralhcö sind: Kuotav ?uu! Luok, Apotheker in Schandau, Kuslav ^llolpii stos38lop, Banquicr in Schandau, friolinok Obvslli 8soli33v, Bäckermeister iu Schandau. Schandau, den 6. Mai 1886. Das Könialiche Amtsgericht. Mle. ' Schütz, Nef. Auf Fol. 96 dcö Handelsregisters für den Bezirk dcö untcrzeichuctcn Königliche» Amtsgerichts ist heute die ucnerrichtete Firma „Krö^Ior L 8krlv3n" in Krippon" und sind als deren Inhaber die Kaufleute DinN Brüssler in Krippen nnd OttulLi»r i8lLriv»i» in Prag-Wein ¬ berge eingetragen worden. Schandau, am 6. Mai 1886. Das Könialiche Amtsgericht. — ! Auf Fol. 97 dcö Haudclörcgislcrö für den Bezirk dcö uutcrzcichnctcu Königl. Amtsgerichts ist heute die ncucrrichtctc Firma „Monsn L Angormunn in Krippon" un^sind als deren Inhaber der Kaufmann vn, I «el»t in Postclwitz nnd Frau Hsurüvttv verehelichte geb. Höhnel i» Krippen eingetragen worden. Schandau, den 6. Mai 1886. / Königliches Amtsgericht. ' Ahle. ' Der erste öffentliche Impftermin findet AILtt^voel», <Ivi> LS. Nkn» «I. nachmittags 4 Uhr im Prüfunqssalc der hiesigen Bürgerschule statt, iu welchem die bestellte» Eltern und Pfleger mit den Kiudcrn zur Vermcidmig der gesetzlichen Strafen zu er scheinen nnd die Kinder dem verpflichteten Jmpsarztc vorznstcllen haben. Bereits erfolgte Impfung ist durch Impfschein, behindernde Krankheit der Kinder dnrch Zeugnis eines npprobirten ArzteS Z» bescheinige». Bemerkt wird »och, daß dahin Vorsorge getroffen worden ist, daß möglichst alle Kinder mit frischer Kälber-Lymphe geimpft werden können. Die zn impfenden Kinder sind vor der Impfling an den Oberarmen mit Seifenwasser z» wasche» u»d mit reiner Wäsche zu versehe». Schandau, am 10. Mai 1886. Der Stadtrat. Wieck, Bürgermeister. Nachdem die Ausstellung bcz. Revision dcö Anlagcn-KataslerS für die Stadt Schandau erfolgt ist, wird dies andurch iu Gemäßheit ß. 11 dcö Anlagen- Regulatives vom 30. April 1873 mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß -ie Reklamationsfrist mit dem 22. Mai l. I. endet nnd nicht rechtzeitig eingehende Reklamationen unbeachtet bleiben. Schandau, am 5. Mai 1886. Der Stadtrat. Wieck, Bürgermeister. Das diesjährige 13. Stück des NcichS-GcsetzblattcS enthält: Nr. 1659. Gesetz, betreffend den Anspruch des Statthalters in Elsaß-Lothringen auf Gewährung von Pension und Wartegeld, vom 28. April ds. Js.; Nr. 1660. Gesetz, betreffend die Ergänzung des Z 809 der Civilproccßorduung, vom 30. April dS. Js. und liegt zu jedermanns Einsicht in hiesiger Natsknnzlei aus. Schandan, am 11. Mai 1886. Der Stadtrat. Wieck, Bürgermeister. Politische Rundschau. Der kirchenpolitische Kampf ist zu Ende; die nm vorigen Freitag im preußischen Abgcorductcnhanse in spcciellcr Bcralhnng erfolgte nnvcrändcrle Annahme des nencu Kirchengcsetzcs drückt dieser bedeutsame» Thatsache dnS Siegel auf. Allerdings steht noch die dritte Lesung nnd mit ihr die entgültigc Abstimmung aus, aber letztere hat »ach den vorausgegangcnen Ver handlungen kaum mehr als eine formale Bedeutung und wird der Gesetzentwurf in dritter Lesung mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Nationnl- libkrale», sowie eines BruchthcileS der Frciconscr- vativen und der Dentschfreisinnigen definitiv genehmigt werden. Die Spccialberathnug selbst bewegte sich im Gegensätze zu dem scharfen und erregten Ton der zweitägigen Generaldebatte in verhältnißmäßig sehr rnhigen Grenze», ma» mochte allseitig das Bedürfnis; haben, mit der Sache nunmehr ohne weitere große Verhandlungen zu Ende zu komme». Eine lättgere Debatte rief eigentlich nur Artikel 2 der Vorlage hervor, welcher von der Wiedereröffnung der kirchlichen Semi nare handelt und in seinem Schlußsätze bestimmt, daß die Wiedereröffnung der Seminare in de» diöcescn Gncscli-Posen nnd Knlm königlicher Verordnung Vor behalten bleibt. Diesen Zusatz zu streichen beantragte Abg. v. Jazdzcwöki Namens der polnischen Fraktion, doch wurde dieser Antrag mit großer Mehrheit ab- gelchnt, nachdem Cultusministcr v. Goßler für die Nolhwcudigkcit dieser Bestimmung eingctrctcn war nnd der Ecntrnmsführer Or. Windthorst kurz und bündig erklärt hatte, die CentrmnSparlei halte an den Beschlüssen des Herrenhauses fest und sei daher auch gegen den Antrag Jazdzcwöki. Im klebrigen trugen diesmal die NationaÜiberalen — abgesehen von der oppositionellen Haltung der Polen bei Artikel 2 — die Kosten der Opposition ganz allein; auf deutsch- freisinniger Seite herrschte vollständiges Stillschweigen nnd auch auf Seiten der Frciccmscrvativcn verhielt man sich äußerst reservirt. Von den Natiouallibcraleu machte vr. Gneist nochmals die Bedenken seiner Partei gegen den vorliegenden Entwurf im Allgemeinen wie anch gegen die einzelnen Artikel geltend, erklärte jedoch bezüglich dcö SchlußartikclS (Frcigebnng des Mcsselescns nnd des Sacramcnlcspendcnö), daß für dcnselbcu auch seine Partei stimmen würde. — Ma» kan» jetzt mir »och wünschen und hoffen, daß der Ausgleich zwischen der preußischen Negierung und der katholischen Kirche wirklich ein dauernder sei imd keiiie» Scheinfrieden bedeute, beim daß in letzterem Falle der Staat den kirchcnpolitischcn Kampf unter viel ungünstigeren Verhältnissen für ihn wieder auf-