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WMM für UMM «ird AmseKKUh Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. I SS. Jahrg Donnerstag, Ve« 2t. April 1S10 No. 4« Inserat« werd« Montag«. Mitwochs und Freitag« b!« spätestens 12 Uhr angenommen. werden 140244 Mark zugewiesen. Bis zum Schluß des Geschäftsjahres find von 18 Förderern insgesamt 560977 Karat im Werte von nahezu 16'/. Millionen Mark ein« geliefert und verkauft worden. Die Qualität der ge lieferten Steine hat sich als vorzüglich herauSgestellt, da 85 v. H. schleifbar sind, die durchschnittliche Größe der Steine betrug etwa V, Karat. Riese«» u«d Zwergpostverwaltungen. Die Zahl der Postbeamten des Deutschen Reiches wird in keinem anderen Lande der Welt auch nur an nähernd erreicht. Nach den Angaben des Weltpostvereins hatte Deutschland nicht weniger als 826703 Postbeamte An zweiter Stelle kommen die Vereinigten Staaten von Amerika, die aber nur 255344 Postbeamte zählen. Noch weniger hat Großbritanieu mit 207947 Postbeamten Frankreich hat es erst jetzt auf über 100000 Beamte ge bracht. Es zählt 102374. Alle anderen Länder haben w-niger als 100000 Postbeamte: Britisch.Jndien 88400, Rußland 81227, Japan 78423, Oesterreich 7Oo55, Ungarn 32333, Italien 26949, Kanada 23975, die Schweiz 16122, Schweden 11175, die Niederlande 10087. Kein anderes Land der Welt zählt mehr als 10000 Postbeamte Die Lrschelut wöchrutlich r«!mal «ad zwar DlruttsgK, DoAttrStagS «sd ZouusSrudS. Oslitische Rnndscharr. Deutsche- Reich. Wilsdruff, den 20. April. Die Reisedispositionen des Kaisers. Das Kaiserpaar und die Prinzessin Viktoria Luise werden Homburg am Sonnabend, den 23. April, verlassen, auf der Fahrt nach Straßburg t. E. dem großherzoglichen Hofe in Karlsruhe einen kurzen Besuch abstatten, drei Tage in Straßburg, dann vier Tage auf Schloß Urville verweilen und am Sonntag, den 1. Mai, nachmittags /.6 Uhr in Wiesbaden eintceffen. Dort werden das Kaiserpaar und die Prinzessin bekanntlich den am 2. Mai beginnenden Festspielen im Hoftheater beiwohnen und am Sonnabend, den 7. Mai, abends ^,11 Uhr wieder abreisen. Die „klingenden" Erfolge der Diamanten» Gewinnung iu Deutsch. Südwestafrika. Der Abschluß der Diamantregie des südwest. Schutzgebietes ergiebt einen Reingewinn von 690189 Mark. Dem südwestafrikanischrn LandesfiSkuS Bekämpfung der Ronnengefahr. Wenn schon durch die bisherige Art der Bekämpfung der Nonneugefahr ernste Schäden von den Waldungen des amtshauptmannschaftlichen Bezirks wie überhaupt des Königreichs Sachsen abgewendet worden sind, so mutz doch, um sie auch weiterhin zu verhüten, der Kampf gegen den Schädling auch im laufenden Jahre mit dem gleichen Nachdrucke wie bisher fortgesetzt werden. In der nächsten Zeit bis Anfang Mai ist das Auskriechen der Räupchen aus den Eiern zu erwarten. Die Räupchen fitzen sodann noch 4—6 Tage auf den Eier« schalen in Spiegeln zusammen. Zum Zwecke einer wirksamen Bekämpfung der Nonnengefahr und in ihrem eigenen Interesse werden daher hiermit alle Waldbefitzer des amtshauptmannschaftlichen Bezirks aufgefordert, ungesäumt in ihren Beständen «ach Räupchen zu suchen und die gefundene» Räupchen zn vernichten. Das Vernichten geschieht durch Zer drücken mit Gras oder Wergballen, bei höher fitzenden Räupchen mittelst einer 3—4 m hohen Stange mit Wergballen. Der Wergballen ist mit frisch gelöschtem Kalk oder flüssigem Teer zu bestreichen. Da die Nonne im vergangenen Jahre auch vielfach an Obst, und sonstigen Laub, bäumen beobachtet worden ist, wrden auch die Besitzer solcher Bäume aufgefordert, nach Räupchen zu suchen und die gefundenen zu vernichten. Sobald Spiegel oder Räupchen gefunden worden sind, haben die Besitzer der be- treffenden Waldungen oder Bäume hiervon den Ortsbehörden (Bürgermeistern, Gemeinde- Vorständen, Gutsvorstehern) Anzeige zu erstatten, yte sodann ihrerseits an die König, liche AmtShauptmannschaft Bericht zu erstatten haben. Um ferner der im Gefolge jeder größeren Nonnenplage sich einstellenden Vermehrung der Borken-, Bast- und Rüsselkäfer entgegenzutreten, sind alle iu den Waldungen anstehenden ooer liegenden Dürrhölzer und vom Schnee gebrochenen Nadelhölzer sobald als möglich aufzubereilen. Alle Besitzer von Nadelwaldbeständeu höheren oder mittleren Alters haben diese von Zeit zu Zett zu durchgehen und alle kranken Bäume alsbald zu entfernen. Wenn frrsch gefälltes und von Borken- und Baftkäfern befallenes Holz im Walde lagert und bis Ende Mai nicht abgefahren werden kann, so ist dies längstens bis Anfang Juni zu entrinden und die Rinde zu verbrennen. Ebenso sind diejenigen Nadel bäume, an denen in den oberen Stammpartien Harzausflüsse entdeckt werden, dann zu entrinden und die Rinde zu verbrennen, wenn ihre Abbringung aus dem Walde nicht alsbald bewirkt werden kann. Meißen, am 15. April 1910. Nr. 452 b v. Die Köttsigliche Amtsha«ptma«»schaft Arbeiter-Zählung. Zu der am 2. Mai vorzunehmenden Arbeiteczählung werden den Ortsbehörden die Vordrucke rechtzeitig zur Verteilung an die Gewerbeunternehmer zugeheu. Die Ge werbeunternehmer haben sie am 2. Mai ordnungsgemäß auszufüllen, mit ihrem vollen Namen zu unterzeichnen und darauf ungesäumt an die Ortsbehörde zurückzugeben. Es soll besonders darauf hingewiesen werden, daß in diesem Jahre erstmalig auf Grund der Novelle zur Gewerbeordnung vom 28. Dezember 1908 (Reichs-Gesetz-Blatt Seite 667 slg.) die Arbeiter in alle« gewerbliche« Betriebe« mit mehr als 10 Arbeiter« bei der Zählung zu berücksichtigen find, auch wenn in diesen Betrieben keine elementaren Kräfte verwendet werden. Bet der Arbeiterzählung find außer den unter Ziffer 1 und 2 des Vordruckes auf- geführten Fabriken, Werkstätten und anderen Betrieben noch insbesondere folgende unter Ziffer 3 und 4 des Vordruckes fallende Betriebe zu berücksichtigen: Werkstätten der Kleider« und Wäschekonfektion; Werkstätten, in denen Frauen- und Kiaderhüte besetzt (garniert) werden; Betriebe, in denen Maler-, Anstreicher-, Tüncher-, Weißbinder- oder Lackierer- arbeiten ausgeführt werden; KenchsMsteiWng auf Naundorfer Kevier. Mittwoch, de« 27. April 1910, nachm. 2 Uhr, an Ort und Äelle: 1230 rm ficht. Haufenreistg, 313,5 rm ficht. Stöcke in Abt. 12, 13 und 38. Zusammenkunft aus dem Schlage in Abt. 13. Kö«igl. Forstrevierverwaltung Naundorf u«d König!. Forstre«1amt Tharandt. A«««» anr aller Welt. In Wiesbaden wurde vorgestern der 27. Kongreß sür innere Medizin eröffnet. Bayern hat eine neue 4prozentige Staatsanleihe von 75 Millionen Mark an das Bayem-Konsorttum begeben. Eine Internationale Konferenz zur Unterdrückung des Mädchen handels und gegen die Verbreitung der Schmutzliteratur tagt gegen wärtig in Paris. dem Gotthardpaß liegt der Schnee gegenwärtig 4 Meter hoch. Karaten in'"^ Rougier und Breguet stürzten mit ihren F-lug- dezw. Douai ab. Beide wurden verletzt, während die Mafchmen m Trümmer gingen. - n beschloß, die Budgetvorlage der englischen Re- gtemng m allen Lesungen zu unterstützen. Ein kvmgliches Dekret ordnet die Auflösung des dänischen Folke things am 19. Mai an. Die Neuwahlen sind aus den 30. Mai an gesetzt. Bei einer Panik in der armenischen Kirche zu Palu (Vilafet Diarbekr) wurden viele Personen getötet. Wie aus Hankau gemeldet wird, herrscht In Tschangsckia wieder Ruhe. Der Gouverneur ist getötet, die Stadt vollständig zerstört und ausgeplündert worden. - Präsident Taft erkürte in zwei Reden, daß er nicht wieder kandi dieren würde. »e,,a»t>ret, vierteljShrlich 1,35 M. frei ins Haus, abgeholt JufrrtiouSPreis 15 Psg. Pro viergefpalt«, ArMM. LqE- -M u, M<. ZL «4» 4- sk» L 4 Mi WZLV « »"-?. »Ä«. Fernsprecher Nr. S. — Telegramm-Ad reffe: Amtsblatt WWdwff. V RU E vT flir dir Kgl. Amtshauptmannschaft Weitzen» Mr das Kgl« Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie Mr das Kgl. ForstrenLamL ru Tharandt. Mta»»eberg, Birke»hai», Blankenstei«, Braunsdorf, Burkhardt,Motz«», »aufbach, Kesselsdorf, KIei«schö»berg, Klipphause», Lampersdorf, Limbach, Lotze», Mohor«, Miltitz-Roitzschen, Skrezi-, Neukirche«, A«ta»«eberg, Rte^ N. Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschö»berg mit Peru-, SachStz-rf, Schmiedrwald«, Sora, St«i«bach Sri KeffelSdors, «tei-bach bei Mohor», Seeligstadt, SpechtSha«se», Xaubrsheim, UskerSdorf, WetStropp, Wildberg. Mit der wöchentlichen Leilage „Welt im Vild" und -er monatliche« Beilage „Ansere Heimat . Werkstätten, in denen zur Herstellung von Zigarren, Zigaretten, Rruh-, Kau- oder Schnupftabak erforderliche Verrichtungen vocgenomiuen oder fertige Tabalwaren sortiert werden. Werkstätten mit M-torbetrieb stad auch dann zu berücksichtigen wenn darin in der Regel weniger als zehn Arbeiter beschäftigt werden. Ausgenommen bleiben jedoch solche, in denen ausschließlich Personen beschäftigt werden, die zur Familie des Arbeitgebers gehöre». „ „ .. Dagegen sind auch jetzt «sicht z« berücksichtigen Anlagen, auf welch« die Ge- Werbeordnung keine Anwendung findet und die nicht unter Ziffer 1—4 des Formulars fallen (z B. landwirtschaftliche Nebenbetriebe wie Branntweinbrennereien), selbst wenn vei ihnen durch elementare Kraft bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen. Für die Besitzer von Batt» und ähnlichen Geschäfte« ist hierbei sill beachten, daß nur diejenigen Arbeiter zu zählen find, die am 2. Mai a«f vem Batthofe (Zimmerplatz «stt».) beschäftigt werden, während di- atttzerhalb bei Batttett Arbeitende« u«berücksichtigt zu bleiben haben. Für Unternehmen, in denen nach vorstehendem die Zählung der Arbeiter vor zunehmen ist und für die der Gemeindebehörde rin Zählformnlir nicht zugrhen sollte, ist um ein solches unter genauer Angabe des Nimens und Gegenstandes deS Betriebes ttmgehmb hier nachzusuchen. Die ausgesüllten Zählbogen find von den Ortsbehörden lüttgstetts bi- zttM 10. Mai hierher einzureichen. Meißen, am 15 April 1910. Die Kö«igliche Amtshauptmattttfchaft. MMMmMmg imH Ml«Wln usw. Wiederholte unliebsame Vorkommnisse geben der Königlichen Amtshauptmannschaft Veranlassung, erneut und auf das nachdrücklichste darauf hinzuweisen, daß die Bewohner schaft unseres schönen Meißner Bezirks sich energischer wie bisher vor der Ueberhattd« «ahme ttttfchöner Reklametafel« auf den Feldern und in den Ortschaften schützen möge. Es haben sich in den Großstädten eigene Geschäfte aufgetan, die die Anbringung marktschreierischer Reklamen, meist auf großen Holzgestellen längs der Bahn, in den vom Automobilverkehr berührten Ortschaften und den von Ausflüglern bevorzugten Gegenden des Landes planmäßig betreiben. Jedermann kann den Unfug von seinem Grundstück, seiner Ortschaft fern halten, wenn den Agenten der betreffenden Firmen die Erlaubnis zum Anbringen dieser Reklamrtafeln usw. versagt, wenn insbesondere Zudringlichen mit dem Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs gedroht wird. Vielfach find die Zugtiere vor Reklamegestellen der gedachten Art scheu geworden und sind den Anwohnern sonstige Unzuträglichketten erwachsen. Beim Versuche, die Tafeln deshalb wieder zu beseitigen, ist den Grundstücksbesitzern von den Firmen die Schadenersatzklage auf mehrere 100 Mk. in Aussicht gestellt worden, sodaß ote Besitzer die Hilfe der Behörde anrufen mußten. Das Beseitigen der einmal ausgestellten Tafeln usw. ist schwieriger und zeitraubender, als das einfache Versagen der Erlaubnis zur Aufstellung. Es wird deshalb auf das Dringlichste empfohlen, die schon einmal ver öffentlichte Warnung der Königlichen AmtShauptmannschaft vom 16. August 1909 recht zeitig zu beherzigen. Meißen, den 14. April 1910. Nr. 533 VIII. Dte Königliche Amtshauptmannschaft.