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MNmfferLigÄM Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Das .Wilsdruffer Tageblatt" erscheint an allen Werktagen nachmittags 5 Uhr. Bezugspreis monatlich 2,— RM. frei Haus, bei Postbestellung 1,80 AM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Rpfg. Alle Postanstalten und Post- Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend Falle höher« Gewalt, Krieg ad. sonstiger —! Detri-dbstörung-n desteh, Kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung emgesandter Vchrlststucke erfolgt nur, wenn Rückporto beiliegt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte n. Arbeiter Anzeigenpreis: die 8 gespaltene Raumzeile 20 Rpfg., die 4 gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Reichs pfennige, die 3 gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 1 RM. Nachweisungsgebühr 20 Reichspfennige. Borge schriebene Erscheinungs- , cm m tage und Platzvorschristen werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wllsdruff Nr. 8 . berücksichtigt. 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Gefahr für Europa durch Frankreichs Kolonialheer. über dem künstlich erzeugten Rassenproblem, das kn gewissen Teilen des Auslandes während der letzten Monate als Hetze gegen das nationale Deutschland zu gunsten eines internationalen Juden- und Marxistentums aufgezogen wurde, hat die Öffentlichkeit anscheinend ganz vergessen, daß es in Europa noch ein anderes Rassen problem gibt, das nicht künstlich aufgebauscht, sondern natürlich ist. Es handelt sich um die französische Kolonial armee — auf den ersten Blick anscheinend etwas, was uns gegenwärtig nicht zu interessieren brauchte. Tatsächlich handelt es sich um eine Frage von zukunfts- fchwerer Bedeutung. Unsere Väter haben schon im Kriege 70-71 gegen die Regimenter der französischen Zuaven und der Turkos kämpfen müssen, deren ungemein grausame Kampfeswcise ja schon damals berüchtigt war. Und es ist bezeichnend, daß im Jahre 1912, als die Rcichsregierung auf die ständige Vermehrung der französischen Kolonialarmee ein mal hinwies, ausgerechnet die Sozialdemokratie im Reichstag dazu bemerkte, man solle doch das Volk nicht mit der Vorstellung gruselig machen, daß diese schwarze Urmee Frankreichs einmal auf deutschem Boden stehen » In wie grauenhafter Weise dieses sozialdemo- ^""sche Geschwätz besonders in der Nachkriegszeit durch die ^ahre der Rheinlandbesetzung und des Ruhreinbruches widerlegt worden ist, wissen wir. Im Weltkrieg hat Frankreich nicht weniger als 600 000 Mann französischer Kampftruppen an die Front gebracht, hinter denen weitere 300 000 Mann farbiger militärischer Arbeitskräfte für das französische Heer tatst, waren. Es ist somit Frankreich gewesen, das ständig für Menschhcitsrcchte und für die Kultur zu kämpfen behauptet, aber gleichwohl zum ersten Male ein farbiges Heer gegen Weiße kämpfen ließ. In wie starkem Maße diese Tatsache auf das durch die französische Politik mehr und mehr c r w a ch c n d e Se l b st a e f ü Y l der schwarzen Rasse gewirkt Hai, zeigte sick u. a. auf dem Negerkongreß 1924 in Newyork, wo ein Redner unter stürmischem Beifall seinen Hörern erklärte- Wer hat den Krieg gewonnen? Das Blut der Schwarzen auf den Schlachtfeldern der Weißen." Es blieb nicht bei dieser Verwendung schwarzer Streitkräfte gegen Weiße im Weltkriege. Noch nach fertig unterzeichnetem Friedensschluß haben bekanntlich mehr als 14 kriegsstarke französische Farbigen- Regimenter, 25 000 Mann, auf deutschem Boden als Bcsatzungstruppen gestanden. Wie diese schwarzen Horden unter nachweislicher Begünstigung durch ihre französischen Vorgesetzten und unter Duldung durch die französische Regierung im besetzten Gebiet ge haust haben, das ist uns allen noch in schlimmster Er innerung. Die schlimmsten Ausschreitungen und blutige Verbrechen jener schwarzen Soldateska waren an der Tagesordnung; keine deutsche Frau war vor diesem. Ge sindel sicher, und die französische Besatzungsbehörde tr^ die Demütigung eines wehrlosen Volkes so weit, daß sie die Einrichtung von Freudenhäusern und die Gestellung deutscher Frauen für diese farbigen Truppen befahl! Erst als die Schwarzen schon lange im besetzten Gebiet ge wütet hatten, wurde die übrige Welt allmählich auf das von der französischen Regierung begünstigte Treiben j dieses Gesindels im deutschen Westen aufmerksam. Die französische Propaganda hatte es lange mit allen Mitteln zu verhindern gewußt, daß die Verbrechen der franzö sischen Schwarzen im besetzten Gebiet draußen in der Welt in gebührendem Maße bekannt wurden, und die damaligen deutschen Regierungen haben es leider auch auf diesem Gebiet an der nötigen Aufklärungs- und Gegenarbeit fehlen lassen. Nun behauptet Frankreich, es könne seine Kolonial armee nicht abrüsten; weil es sie zur Befriedung seiner Kolonialbesitzungen nötig habe. Dagegen ist zweierlei zu sagen: 1. Während vor dem Kriege kein far biger Soldat in Frankreich stand, sind heute nicht weniger als 55000Farbigein festen Garnisonen in Frank reich untergebracht; alle Welt weiß heute, daß diese Far bigen einen Teil der großen französischen Angriffsarmee bilden und geradezu unter dem Namen der „Sank tionstruppen" Frankreichs bekannt sind; ebenso bekanntlich steht das Gros dieser Angriffsarmee in und hinter der größten Festung der Welt, die sich vom Ärmel kanal bzw. der belgischen Grenze bis hinunter an die schweizerische Grenze hinzieht. Was haben diese 55 000 Mann inFrankreich mit der „Befriedung des französi schen Kolonialbesitzes" zu tun? 2. Frankreich unterhält schon jetzt in Friedenszeit ein stehendes Heer von ins gesamt 2 0 0 0 0 0 Farbigen. Diese Zahl kann im Mobil machungsfall sofort auf 1 500 000 Mann gesteigert wer den; ja der Berichterstatter des französischen Hecres- ausschusscs der Kammer hat sogar mitgeteilt, daß Frank reich im Kriegsfälle mit 3 0 0 0 0 0 0 farbigen Sol daten rechnen dürfe. Es ist eine lächerliche Behaup tung. daß man anderthalb oder drei Millionen farbiger Soldaten olme weiteres von der Abrüstunasverpflicktuna Ser HausUM Verabschiedung ohne Parteigezänk. Der Sächsische Landtag tritt nunmehr zusammen, un von dem neuen Staatshaushaltplan für das Rechnungs jahr 1933 Kenntnis zu nehmen. Die Regierung hat der Staatshaushaltplan auf Grund des Ermächtigungsgesetze- vom 27. Mai 1933 bereits verabschiedet. Er is somit, unabhängig von einer Stellungnahme des Land tages, Gesetz geworden. Es bedarf dank des Erfolges unserer nationalsozia listischen Erhebung nicht mehr des früher oft monate- laugen Verhandelns mit selbstsüchtigen Parteien. Finanzminister Kamps, der bekanntlich aus dei Reichsfinanzverwaltung hervorgegangen und daher ein gründlich erfahrener Fachmann auf finanzpolitischem Gebiete ist, wird auf den Haushaltplan in ausführlichen Darlegungen näher eingehen. Die Bedeutung der Aufgaben des von ihm aufgestellten Haushaltplanes liegt weit übei denjenigen, die unter dem überwundenen liberalistischen System zu bewältigen waren. Mußte doch ein Weg ge funden werden, auch in Sachsen tatkräftig einzugreifen in die vom Führer, unserem Volkskanzler Hitler, energisH und bereits erfolgreich angesetzte A r b e i t s s ch l a ch t, die Mittel hierfür bereit zu stellen und dennoch die sick hieraus und aus den wirtschaftlichen Verhältnissen er gebenden Schwierigkeiten zu überwindeist die sich der Aufstellung eines in Einnahme und Ausgabe ausgeglichenen Haushalt planes entgegensetzten. Soviel uns bekannt ist, wird Finanz minister Kamps näher auf diese Schwierigkeiten eingeher und dabei voraussichtlich auch die Vermögenslage der Staates darlegen, vor allem aber wird er eingehend du Mittel uttd Wege zeigen, die in mühsamer, emsiger Vor arbeit besonders das von ihm geleitete Finanzministe rium gefunden hat, um erfolgreich für unser in Sachseri besonders großes Arbeitslosenheer Arbeit und Brot zr schaffen. Sachsenr StaatrhanrhaNplan 1933. Gewissenhafte Finanzwirtschast. Das Gesetz über den Staatshaushalt auf das Rech nungsjahr 1933 Wird im Sächsischen Gesetzblatt wie folg! veröffentlicht: 8 1. Die Gesamteinnahmen und die Gesamtausgaben des ordentlichen Staatshaushalts für das Rechnungsjahr 1933 werden auf die Summe von 326 435 310 RM. fest gestellt. zu außerordentlichen Staatszwecken wird überdies ein Gesamtbetrag von 11481 300 RM. hiermit ausgesetzt. Die Ministerien werden je für ihren Geschäftsbereich er mächtigt, nach Maßgabe des Staatshaushaltplanes die Einnahmen einzuheben und die Ausgaben zu bewirken. K 2. Ueber die im ordentlichen Staatshaushaltplan vorgesehenen einmaligen außergewöhnlichen Ausgaben darf nur im Einverständnis mit dem Finanzministerium verfügt werden. Dasselbe gilt für die im Staatshaushalt- plan als künftig wegfallend bezeichneten sachlichen Aus gaben. 8 3. Die zu außerordentlichen Staatszwecken be nötigte Summe ist den beweglichen Vermögensbeständen des Staates zu entnehmen. Ausgaben für solche Zwecke dürfen, soweit nicht rechtliche Verpflichtungen vorliegen, nur geleistet werden, wenn und soweit das Finanzmini sterium festgestellt hat, daß die erforderlichen Mittel ver fügbar sind. Auch Verpflichtungen zur künftigen Leistung * M Sm LüMW. solcher Ausgaben dürfen nur unter dieser Voraussetzung eingegangen werden. § 4. Das Finanzministerium wird ermächtigt, zur Verstärkung der Betriebsmittel der Landeskasse nach Be darf, jedoch nicht über 40 Millionen Mark hinaus, ver zinsliche oder unverzinsliche Schatzanweisungen in in- oder ausländischer Währung auszugeben oder Darlehen auf zunehmen. Wird die Verpflichtung nicht in Reichsmark, sondern in ausländischer Währung ausgedrückt, so gilt der vorgenannte Betrag als Höchstbetrag zur Zeit der Ausgabe. Die unverzinslichen Schatzanweisungen stellt das Finanzministerium aus. Sie müssen den Fälligkeits termin enthalten. Die Einlösung erfolgt durch die Landes hauptkasse. Für die verzinslichen Schatzanweisungen gel ten die Vorschriften der 88 2 bis 7 des Anleihegesetzes vom 8. Juni 1933. Die Ermächtigung in Abs. 1 enthält die Befugnis, Schatzanweisungen durch Ausgabe von neuen Schatzanweisungen in dem dazu erforderlichen Nennbe trag einzulösen. Sie gilt bis zum Inkrafttreten des Ge setzes über den Staatshaushalt auf das Rechnungsjahr 1934. 8 5. Mit der Ausführung dieses Gesetzes wird das Finanzministerium beauftragt. * Sachsens StaaWnanzen. Abschluß des Rechnungsjahres 1932. IM Ordentlichen Staatshaushalt betrugen dle Ein nahmen in der Zeit von 1. Juni 1933 bis zum Bücher abschluß für das Rechnungsjahr 1932 4 888 000 RM. (ferner seit Beginn des Rechnungsjahres 1932 insgesamt 280 515 000 RM.), dieAusgaben3 329 000RM. (318536000 NM.). Mithin belief sich die Mehrausgabe in der vorer wähnten Zeit des Juni auf 1559 000 RM., während der Gesamtabschluß eine Mehrausgabe von 33 021000 RM. aufweist. Ein richtiges Bild über die wirkliche Ausfüh rung des Staatshaushaltplanes 1932 ergibt sich indessen erst dann, wenn an die Stelle dieses rein kassenmäßigen Er- gebn-sies das sogenannte rechnungsmäßige Ergebnis ge setzt wird. Hiernach muß der kastenmäßige Jstzuschuß um den Gesamtbetrag der Ausgabevorbehalte nach dem Stande am Scktusse des Rechnungsjahres vermehrt und um den Betrag der am Anfang des Rechnungsjahres vorhanden gewesenen Ausgabevorbehalte vermindert werden. Danach verbleibt ein rechnungsmäßiger Verlust des Rechnungs jahres 1932 von rund 34 008 000 NM. Im Außerordentlichen Haushalt beliefen sich die Ausgaben vom 1. Juni bis zum Bücherabschluß auf 646 000 NM. und seit Beginn des Rechnungsjahre, 1932 insgesamt auf 14 720 000 RM. Unter Berücksichtigung der obenerwähnren Ausgabevorbehalte wird der rechnungs mäßige Aufwand voraussichtlich rund 14 998 000 RM. be tragen. Der Stand der schwebenden Schulden betrug Ende Mai 277 049 000 RM. und hat sich bis Ende Juni auf 273 637 000 RM vermindert Schaffe Arbeit, schaffe Brot, bringe Segen, brich die Not! ausnehmen könne, wie es Frankreichs Vertreter ständig auf der sogenannten Abrüstungskonferenz tut. Dazu kommt aber noch, daß sei einiger Zeit die allgemeine Wehrpflicht für Farbige auf sämtliche französischen Kolonien ausgedehnt ist, daß diese Wehrpflicht nicht weniger als 15 Jahre dauert, daß ferner der Artikel 22 der Völkerbundsatzung diese allge meine Ausbildung von Farbigen, also über das für Polizeizwecke absolut notwendige Maß hinaus, ausdrück lich verbietet. Mit Recht konnte ein englischer Bericht erstatter schreiben: „Soldaten sind das Hauptprodukt der französischen Kolonien, zuerst und zuletzt: Soldaten." Dazu kommt ferner, daß die neuesten französischen Be stimmungen die Erwerbung der französischen Staats bürgerschaft durch Farbige in jeder Weise erleichtert, daß Farbige zu Offizieren befördert und über Weiße als Vorgesetzte bestellt werden. Und nun ziehe man einmal die Schlußfolgerung aus alle dem und mache sich folgendes klar. Schon heute sind durch die französische Rüstungspolitik mehrere Millionen Schwarzer im Gebrauch der modernsten Krieaswakien aus gebildet 5-7 ihre Zahl steigt von Jahr zu Jahr um Hunderttausende! Es ist ein einfaches Rechenexempel, nachzuweisen, zu welchem Zeit punkt sämtliche waffenfähigen Männer unter der farbigen Bevölkerung der französischen Kolonien das moderne Kriegshandwerk mit allen Einzelheiten beherr schen und damit eine ungeheure Gefahr für die gesamteweißeNasse darstellen werden. Daß diese Entwicklung tatsächlich in den seit Jahren bestehenden Einignngsbestrebungen der Negerpolitik eine entscheidende Rolle spielt, zeigt u. a. ein vom angelsächsischen Bunde zur Verteidigung der Weißen Rasse (Newyork) veröffent lichtes Geheimdokument der Negerorganisation, das besagt, der Plan Frankreichs, mit Hilfe einer schwarzen Mil lionenarmee eine neue napoleonische Hegemonie in Europa aufzurichten, dürfe nicht bekämpft werden, weil vadurch der spätere F re i h eits k amp f der far bigen Rasse ermöglicht werde! Mit Recht warnt eine in Südafrika erscheinende Europäerzeitung gegenüber der Politik Frankreichs: „Die Wehrhaftmachung von Mil lionen Wilder ist die furchtbarste Form des Militaris mus, die die Welt je gesehen bat. Die.kümtiaL Ver- wüstuna Wird schrecklich lein."