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MdmfferTagMatt Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Das „Wilsdruffer Tageblatt" erscheint an allen Werktagen nachmittags 5 Uhr. Bezugspreis monatlich 2. RM. srei Haus, bei Postdestellung 1,80 AM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Rpfg. Alle Poftanstalren und Post- Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend Gewalt, Krieg od. sonstiger Betriebsstörungen besteht kein Anspruch aus Lieferung der Fettung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Rückporto beilicgt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Anzeigenpreis: die »gespaltene Raumzeile 20 Rpfg., Lie 4 gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 4V Reichs pfennige, die »gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 1 RM. Nachweisungsgcbühr 20 Reichspfcnnig«. Borge schriebene Eischeinungs. m tage und PlatzvorschrKen werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wllsdruff Nr. 6 berücksichtigt. 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Die Reichshauptstadt hat, wie die Staats- kommissare Dr. Lippert und Dr. Maretzky mitgeteilt haben nunmehr zu energischen Maßnahmen gegriffen, um ihr, von vierzehnjährigem marxistischen Nutznießertum zer rüttete Finanzwirtschaft wieder in Ordnung zu bringen Das Wesentliche an diesen Maßnahmen ist, daß sie i« ihrer Bedeutung weit über den Rahmeri von Groß-Berlin hinausgehen und vielleichi in ähnlich gelagerten Fällen draußen im Reich Nach ahmung finden werden. Wir denken da nicht fo sehr au die Abwehrmaßnahmen gegen den noch immer bestehenden starken Zuzug nach Berlin, obwohl diese Notwehrhand lung der Reichshauptstadt eigentlich schon vor Jahren fällig gewesen wäre. Wie erinnerlich, gefiel sich das „rote Haus" der Reichshauptstadt, in dem die Sozialdemokratie regierte, darin, das unnatürliche Anwachsen Berlins in einer Art von amerikanischem Zahlenwahn eher noch zu begünstigen und mit spießerhaftem, sehr unangebrachtem Stolz das ständige Anschwellen der Einwohnerzahl Ber lins in die Welt zu posaunen. Es waren nicht immer nur solche Zuwanderer, die die Not den verzweifelten Schritt nach der Reichshauptstadt tun ließ: es waren viel fach auch höchst zweifelhafte Elemente, die dann häufig b"i marxistischen Demonstrationen eine sehr eindeutige Nolle spielten. Von viel größerer, allgemeiner Bedeutung ist der von den Staatskommissaren angekündigte Arbeits- zwang sür arbeitsscheue und unsoziale Elemente. In dieser Beziehung hat Berlin bereits eine Beobachtung machen können, die doch überall sehr zu denken geben sollte: seitdem die Stadt von den Jn- fasscn der Obdachlosenasyle eine zweistündige (!) 1 agliche Arbeitsleistung verlangte, waren diese AE nahezu verwaist. 'Hier liegt dieselbe Er- wie sie schon vor einiger Zeit eine große Westdeutsche Stadt einmal feststellen konnte, als sie die Gewährung der Erwerbslosenunlerstützung an Arbeits fähige von der Verpflichtung zu einer gewissen Arbeits leistung abhängig machte — schon sank die Erwerbslosen ziffer dieser Stadt plötzlich fast auf die Hälfte! Man darf wohl annehmen, daß die Berliner Er fahrungen für das ganze Reich ausgewertet werden Wer Groß-Berliner Verhältnisse kennt, der weiß, daß es in Zeiten des Systems arbeitsfähige, aber arbeitsscheue Leute immer wieder mit Erfolg so trieben: War die Ilnterstützungszeit abgelaufen, dann nahmen sie irgend eine Arbeitsstelle an, taten vier Wochen lang recht und schlecht mit und warfen dann dem Arbeitgeber den Bettel vor die Füße. Es war müheloser und sür diese unsozialen Elemente verlockender, sich nun wieder ein Jahr lang die Erwerbslosenunterstützung abzuholen und dafür keine Hand zu rühren. In der richtigen Erkenntnis, daß dergleichen Zu stände völlig unmöglich sind, haben die Berliner Staats kommissare nun gründlich durchgegriffen. In einer Zeit, in der jeder nationalgesinnte Deutsche sein Bestes tut, um die Regierung im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit zu unterstützen, war die Durchfüttcrung von Tausenden böswilliger Arbeitsloser schon dem Steuerzahler gegenüber nicht zu verantworten. Die nationale Re gierung und ihre Beauftragten haben auch auf diesem Gebiet aufgeräumt — sie werden dabei nicht stehen bleiben. Von zaghafien Gemütern konnte man im Frühjahr, ja sogar noch im Frühsommer gelegentlich die Meinung hören, ob die strengen Maßnahmen der preußischen Staatsregierung gegen die kommunistischen Wühler nicht vielleicht doch „zu weit" gingen. Jeder Tag bestätigte jedoch bei einem Blick in die Zeitung, daß das Vorgehen der Regierung gegenüber den immer wieder neuaufgebauten kommunistischen Hetzzentralen fast noch geduldig zu nennen war. Der preußische Minister präsident Göring, einer der Männer, von denen man ganze Arbeit gewöhnt ist, brachte dann vor einigen Wochen jenen Gesetzentwurf ein, der den Staatsfeinden mit einer letzten Warnung nunmehr die aller st reng- sten Strafen bis zu lebenslänglichem Zuchthaus, ja bis zur Todesstrafe einschließlich onkündigte. Wieweit die Bemübungen der Kommunisten um die Wiederherstellung tbres illegalen Nachrichten- und Kampfdienstes trotzalle- dem schon vorgeschritten waren, zeigt die lange Liste der seitdem ausgehobenen Verschwö- rungsnester, Funktionärversammlungen, Druckereien und Waffenlager. Ministerprä sident Göring bat sehr genau gewußt, daß es vor diesem umstürzlerischen Treiben der von Moskau aus dirigierten Hlommunisten nicht eher Ruhe geben wird, als bis auch die letzte ihrer Agitationszellen zerstört ist. Die ebenso estrige wie erfolgreiche Tätigkeit sämtlicher Polizeiorgane un Reich, nicht zuletzt der hervorragend organisierten und geleiteten Geheimen Staatspolizei in PreusteN. bat die peinliche fragen an vranling. Kein Material Leipzig, 25. August. Der Leipziger Rechtsanwalt Dr. Paul Teichert hat an Rechtsanwalt Branling solgendes Schrei ben gerichtet: „Sehr geehrter Herr Kollege! In einem mir heute durch die Presse zur Kenntnis gekommenen Schreiben vom 18. dieses Monats an den Oberreichsanwalt wegen des die Reichstags- brandstislung betreffenden Prozesses konstatieren Sie, daß die vom Gericht bestellten Verteidiger sich nicht an Sie gewandt haben." Diese Erklärung ist geeignet, die Oesseutlichkeit irrezu führen. Ich stelle demgegenüber folgendes fest: 1. Seit dem 29. Juli 1933 ist der gesamten Oessentlichleit, also auch Ihnen, bekannt, wer die vom Gericht bestellten Ver teidiger sind. Der Verteidigung ist demgegenüber die Tallache, daß Sie Mitglied einer im Auslande wirkenden Kommission zur Untersuchung des Reichstagsbrandes seien, erst am 17. August durch die Presse bekannt geworden. Warum haben Sie und die Kommission in der Zeit vom 29. Juli bis 17. August nicht den einzig gesetzmäßigen Weg zu der Ihnen bekannten Verteidigung gefunden? 2. Heute erfahre ich durch Veröffentlichung Ihres Brieses vom 18. August erstmalig, wer die Mitglieder dieser Kom mission sind. Danach gehört u. a. auch Rechtsanwalt Arthur Ga- field Hays dieser Kommission an. Rechtsanwalt Hays hat mich am 7. August ausgesucht, um mit mir über die Verteidigung zu sprechen, mir aber verschwiegen, daß eine solche Kommission bestehe, und daß er dieser angehöre. Warum ist mir dies ver schwiegen worden? 3. Schon am 7. August, als ich von der Kommission nichts wußte, habe ich Rechtsanwalt Hays gebeten, mir, wenn er Material besitze oder verschaffen, das zugunsten der von mir vertretenen bulgarischen Angeklagten spreche, dieses Material zur Verwendung im Prozeß zukommen zu lassen. Herr Hays hat mir — obwohl er doch Mitglied dieser Kommission war. alles nur Hetze! wie sie jetzt schreiben — erkärt, er besitze lein solches Ma terial. 4. Am 21. August habe ich Herrn Hays erneut um Ueber- lassung dieses Materials und Weitergabe seines Schreibens an die mir im übrigen unbekannte Kommission ersucht. 5. Am 15. August habe ich sowohl den in Paris lebenden bulgarischen Rechtsanwalt Detschess als auch den amerikani schen Rechtsanwalt Levinson bei ihrem Besuchen in Leipzig ge beten, mir etwa im Ausland vorhandenes Material zugänglich zu machen. Alle diese Tatsachen sollten Ihnen eigentlich bekannt sein. Ich weiß nicht, was Sie zu der Aussassnug veranlaßt, daß in Deutschland der Verteidiger nicht frei sei und deshalb das Material nicht objektiv verwenden könne. Sie verkennen damit die deutschen Verhältnisse und die deutsche Anwartschaft, dis stets frei und unabhängig gewesen ist, es auch heute ist und im mer bleiben wird. Dieser Grund vermag deshalb Ihre bisherige Zurückhaltung der gesetzmäßig berufenen Verteidigung das Ver teidigungsmaterial zugänglich zu machen, nicht zu rechtfertigen. Einer der in Paris lebenden Anwälte hat mir auf meine Bitte um Beschaffung des Materials der Kommission aller dings erklärt, er glaube nicht, daß dieses Material den Ange klagten von Nutzen sein könne. Aus Nrem neuerlichen Schrei ben ist jedoch zu entnehmen, daß Sie gegenteiliger Auffassung sind. Ich würde mich deshalb freuen und wäre Ihnen sehr ver bunden, wenn Sie veranlassen könnten, daß bas der Kommission vorliegende Material nunmehr mit möglichster Beschleunigung und Vollständigkeit mir übermittelt wird, um so alle Möglich keiten der Verteidigung auszüschöpfen. Da Sie Ihr Schreiben in der Presse bekannlgegeben haben, übergebe ich dieses Schreiben auch der Oessentlichleit. Ich zeich ne mit kollegialer Hochachtung Rechtsanwalt Dr. Teichert". Gcharse japanische Warnung an Amerika. Neue Verschärfung in der Flottenfrage. In großer Aufmachung führt das Londoner Blatt „Daily Expreß" aus, daß die Spannung im Stillen Ozean erheblich zugenommen habe. Japan habe Amerika eine Warnung zukommen lassen, daß es Vergeltungs- zollmaßnahmen und danach auch eine Erhöhung seines Flottenbauprogramms durchführen müsse, falls Amerika sein „Prosperitäts"schiffsbau- programm für die Vergrößerung der amerikanischen Flotte nicht abändcre. Die Japaner seien sogar so weit gegangen, Amerika um eine Antwort innerhalb einer festgelegten Zeit zu er suchen. Roosevelt fei ferner ersucht worden, sich nicht in die Frage der japanischen Mandate und der japanischen Flottenmanöver einzumischen. Die bisherigen höflichen Antworten Amerikas auf japanische Vorstellungen in der Frage des amerikanischen Schiffbauprogramms hätten Japan nicht befriedigt. In Japan herrsche starkeVerstimmung wegen der amerikanischen Bemerkungen zu den diesjährigen japa nischen Flottenmanövern im Stillen Ozean. Mahnung zur Gläubigerdisziplin. Zur allmählichen Verwertung der Ernte. Der Reichsernährungsminister hat den> Deutschen Landhandelsbund e. V. in einem Schreiben mit geteilt, das gleichmäßige Interesse der Landwirt schaft, ihrer Gläubiger und der gesamten Wirtschaft bedinge es, daß die Getreideernte ent sprechend den bestehenden Perwertungsmöglichkeiten all- mählich aus den Markt gebracht werde und daß ein von der Gläubigerseite ausgeheuder Druck auf die Landwirt, in der Richtung von überstürzten Verkäufen in den ersten Atonalen nach der Ernte vermieden werde. An die Gläubigerkreise ergeht daher das Ersuchen, daß von einer Massierung der Fälligkeiten vor Forderungen an Landwirte in den ersten Monaten nack der Ernte abgesehen werde und daß die Fälligkeiten dm Forderungen entsprechend dem Fortschreiten der Vcr- wcrtungsmöglichkciten der Erute auseinandergczogcn würdet. Der Deutsche Landhandelsbund e. V. (Berlin) hat seine Mitglieder angewiesen, der Aufforderung des Neichsernährungsministers, strengste Gläubigerdisziplin zu halten, unbedingt Folge zu leisten. Richtigkeit des planvollen Kampfes der Staats- und Reichsbehörden gegen den inneren Feind immer wieder bestätigt. Wenn irgendwo erbarmungslose Rück sichtslosigkeit angebracht ist, dann gegenüber jenen roten Verbrechern! * Der einseitige Bruch des Kirchenablom- mens im Memelgebiet durch den litauischen Gouverneur hat nicht nur im Memelland, sondern im ganzen Reich Helle Empörung ausgelöst. Das Kirchenabkommen ist im Jahre 1925 zwischen dem Memel ländischen Direktorium und dem Evangelischen Ober- kirchenrai in Berlin rechtsgültig abgeschlossen worden. Es konnte folglich, wenn eine Änderung nötig geworden sein sollte, nur von den beiden Vertrags partnern, in Memel also von dem bekanntlich aus Deutschen bestehenden Direktorium des autonomen Memellandes im Einvernehmen mit dem Berliner Partner aufgehoben werden. Das rechtlich völlig unhalt bare Vorgehen des litauischen Gouverneurs, der sich natürlich durch die Kownoer Negierung in jedem Falle gedeckt weiß, steht in schärfstem Widerspruch tu der ini Memel st atnt verankerten Autonomie des Memellandes, für die vertragsmäßig außer Enaland. Italien, Frankreich und Japan auch der Völkerbund selbst als Garant zeichnet. Daß von dem letzteren zugunsten des Memellandes nichts zu er warten ist, bestätigt die Geschichte seit 1919; die vier anderen Garanten des Memelstatuts sind ihren Ver pflichtungen in bisherigen Konfliktsfällen meistens erst sehr spät und dann ohne den nötigen Nachdruck nach gekommen, wie etwa in dem Fall der Absetzung des Memeldirektoriums im Frühjahr vergangenen Jahres durch Litauen. Der litauische Gouverneur beruft sich darauf, daß die Führer der memelländischen Kirche neuerdings in Ver bindung mit den Führern der deutschen Kirchen treten wollten, wofür er ihnen bekanntlich das Ausreisevisum verweigern ließ. Auf Grund des Kirchenabkommens von 1925 ist es eine einfache Selbstverständlichkeit, daß die memelländischen Kirchenführer sich mit den reichsdeutschen ins Benehmen setzten, nachdem in del Verfassung der deutschen Kirche im Laufe dieses Sommers die bekannten Veränderungen vor sich gegangen sind. Darauf hat zweifellos auch der Vertreter des Präsidenten der Altpreußischcn Union in seinem Protest gegenüber dem litauischen Gesandten hingewiesen. Im übrigen dürfte über diesen neuen litauischen Rechts bruch das letzte Wort noch nicht gesprochen sein.