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, VMM Simen gegen SMer des nallonalsoziaWschen Ausbaus. Verordnung an die Staatsanwaltschaften. Unter Zustimmung des Reichsstatthalters und des Gesamtministeriums hat das sächsische Justizministerium zur Bekämpfung von Sabotagen des nationalsozialistischen Aufbaues eine Verordnung an die Staatsanwaltschaften erlassen, die in weitesten Kreisen Beachtung finden wird. In der Verordnung heißt es: Nach dem Willen unseres Führers und Reichskanzlers ist die Revolution beendet. Unter seiner kraftvollen Füh rung das geeinte Volk nnnmchr auch wirtschaftlich wieder gesund zu machen, ist die vornehmste Aufgabe der Reichs regierung. Voraussetzung hierzu ist aber, daß die Autori tät des Staates aus allen Gebieten und unter allen Um ständen sichergcstcllt wird. Wer dem entgcgenarbeitet, ge fährdet die Aufbauarbeit. Jede Auflehnung gegen die Führung nnd jeder Versuch einer Sabotage des national sozialistischen Aufbaues, wie er namentlich in Mißachtung von Anordnungen der Träger der Staatsautorität und in unbefugten Eingriffen in die Wirtschaft zu erblicken ist, muß deshalb in Zukunft mit den schärfsten Maßnahmen gegen wen immer geahndet werden. Jeder, der den Anordnungen der nationalen Regie rung zuwiderhandelt oder zu solcher Zuwiderhandlung auffordert oder anreizt, hat nach der Verordnung zum Schutze von Volk und Staat hohe Gefängnis- und Geldstrafe, unter Umständen Todes- und Zuchthansstrafe und Vermögens einziehung zu erwarten. Druckschriften, in denen zur Sabotage auf gefordert oder angereizt wird, begründen die Strafbarkeit der Verantwortlichen Personen nach der Reichsprästden- ten-Verordnung zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. Februar 1933. Wer der nationalen Regierung durch Verbreitung unwahrer oder gröblich entstellter, ihr Ansehen schädigender Behauptungen entgegenzu- ireten sucht, verwirkt nach der Verordnung vom 21. März 1933 Gefängnis nicht unter drei Monaten. Ebenso wie den Anordnungen der Träger der Staatsautorität nach diesen Vorschriften Geltung verschafft werden muß, ist es auch nötig, ' unbefugten Eingriffen in die Maßnahmen der Behörden und in die Aufgaben der Wirtschaft niit der gebotenen Schärfe entgegenzutreten. Wer unbefugt in Anmaßung polizeilicher Befugnisse zur Festnahme schreitet, soll wegen Freiheitsberaubung und Amts anmaßung zur Verantwortung gezogen werden. Ist die Freiheitsberaubung in der Absicht begangen, sich des der Freiheit Beraubten als Geisel im politischen Kampf zu bedienen, xfo kommt Zuchthaus und unter Ilmständen Todesstrafe in Betracht. Wer ohne Auftrag eiucr zuständigen Stelle Aussiaflsbesugnisse oder Aufgaben der öffentlichen Verwaltung als Kommissar oder in ähnlicher Stellung eigenmächtig übernimmt, macht sich wegen Amtsanmaßung oder Nötigung strafbar, ebenso derjenige, welcher Leiter wirtschaftlicher Unter nehmungen oder Verbände in der Freiheit ihrer Ent schließung mit Gewalt oder durch Bedrohung mit Straf taten zu behindern sucht. Wer öffentlich zu Gewalttätigkeiten gegen Führer der Wirtschaft auffordert oder anveizt, hat nach 8 15 der Verordnung vom 4. Februar Bestrafung zu gewärtigen. Werden derartige Straftaten in der 'Uniform oder unter dem Schutze der Abzeichen der naticmalen Verbände begangen, so soll nach den Sondervorsch^üften der Verordnung Vom 21. März eingeschritten werden. Die Staatsanwailtschaften haben bei der Bearbeitung dieser Straftaten nie außer acht zu lassen, daß es das Ziel dieser Verfahren ist, vorbehaltlos dem Schutze von Volk und Staat zu dienen und Personen, die sich als Provoka teure oder Volksschädänge zu erkennen gegeben haben, rück haltlos und tatkräftig zu verfolgen. Die Staatsanwaltschaf ten werden deshalb angewiesen, diese Strafsachen mit der größten Schnelligkeit bevorzugt und vor anderen weniger wichtigen Strafsachen zu bearbeiten. Soweit angängig, sind die Sachen zur Anklageerhebung vor dem Sonder gericht zu bringen. * Verbot des Wehrsportverbandes e. V. Deutschland. Das sächsische Ministerium des Innern hat auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. Februar 1933 den Wehrsportverband e. V. Deutschland samt etwaigen Unterverbänden für das Gebiet des Freistaates Sachsen aufgelöst und verboten. Die Geschäftsstellen der aufgelösten Verbände werden geschloffen, das Vermögen wird beschlagnahmt. Mr ro» auf oer TUM. Schwere« AawunMS »ei Miwetda. Ein Töter, vier Verletzte. Auf der Staatsstraße Mittweida—Chemnitz wurde in Flur Ottendorf ein Strumpfwirker aus Thalheim mit seinem Fahrrad von hinten von einem in gleicher Richtung nach Chemnitz fahrenden Personenkraftwagen angefahren, an einen Straßenbaum und dann in den Straßengraben geschleudert. Durch die erlittenen Verletzungen trat bei dem Radfahrer der Tod auf der Stelle ein. Ter Personenkraft wagen war beim überholen eines anderen Kraftwagens in der Kurve in Schlaglöcher geraten, hierbei an einen Baum geschlendert und zum größten Teil zertrümmert worden. Während der Führer des Kraftwagens nur ge ringe Verletzungen davontrug, wurden zwei Insassen auf die Straße geschleudert und schwer verletzt. Der dritte Insasse hat durch Glassplitter Schnittwunden erlitten. Die Schwerverletzten mußten ins Krankenhaus gebracht werden. Börse. Handel. Wirtschaft. Amtliche sächsische Notierungen vom 25. Juli. Dresden. Bei sehr kleinem Geschäft überwogen geringfügige Verkaufsausträge. Wanderer-Werke verloren 5,5, Reichelbräu und Baubank je 2,5, Dresdner Albumin und Schubert und Salzer se 2 Prozent. Auch von Heyden, Görlitzer Waggon, Radeberger Export und Braubank wurden etwas niedriger Verkauft. Dagegen stiegen Neichsbank 3, Strohstoff und Ver einigte Zünder je etwa 1 Prozent. Anlagewerte veränderten sich nur wenig. 7prozenlige Dresdner Stadtanleihe lagen 0,6 und sprozentige Dresdner Stadtanleihe von 1928 0,5 Prozent höher. Leipzig. Die Börse war ausgesprochen ruhig. Es verloren Leipziger Niebeck 1,25, Thüringer Gas 1,75, Rositzer Zucker 3,5 Prozent. Dagegen zogen Reichsbank 4 Prozent an. Am Pfandbricfmarkt herrschte Stille. Reichs- und Stadtanleihcn hatten geringe Umsätze und geringe Kursbesserungen. Leipziger Produktenbörse. Weizen inl. 72 bis 73 Kg. 171 bis 175, 75 Kg. 176-180, 77 bis 78 Kg. 181-184, Roggen hiesiger 68 bis 69 Kg. 154—157, 70 Kg. 159-161, 71 bis 72 Kg. 161—163, Industrie- und Futtcrgerste 155-160, Wintergerste 135—140, Hafer 142 149, Mais La Plata und Donau 195 bis 200, Cingu. 225-230, Erbsen inl. Viktoria 230—255. Geschäfts- gang: Weizen geschäftslos, das übrige rubia. Amtliche Berliner Notierungen vom 25. Juli. Börsenbericht. Die Erholung der Newyorker Börse und die Roosevelt-Maßnahmen, ferner die günstige Entwicklung der Deckungsbcstände der Reichsbank und schließlich der günstig kommentierte Monatsbericht des Ruhrkohlensyndikats haben zu einer kräftigen Erholung des Kursniveaus an der Berliner Börse beigetragen, wobei insbesondere wiederum der Montanaktienmarkt bevorzugt ist. Der überaus kleine Geschästs- umsang und die mangelnden Publikumsorders, die bereits das Vortagsgeschäst kennzeichneten, haben es mit sich gebracht, daß tu zahlreichen Standardpapicrcn eine Kursfestsetzung noch nicht möglich war. Am Geldmarkt ist sine Befestigung ein? getreten, Tugesaeld ist '/, Prozent teurer und erfordert jetzt 4V« Prozent. Nach Festsetzung der ersten Kurse macht die Befestigung unter Führung des Montanaktienmarktcs weitere Fortschritte. Devisenbörse. Dollar 3,00—3,00; engl. Pfund 14,03 bis 14,47; holl. Gulden 169,43-169,77; Danz. 81,57—81,73; franz. Franc 16,42-16,46; schweiz. 81,14-81,30; Belg. 58,59-58,71; Italien 22,13—22,17; schwed. Krone 72,38—72,52; dän. 62,74 bis 62,86; norwcg. 70,53-70,67; tschech. 12,49-12,51; österr. Schilling 46,95—47,05; Argentinien 0,92—0,93; Spanien 35,04 bis 35,12. - Berliner Produktenbörse. Die Ermächtigung oer Reichs stelle für Getreide und Futtermittel, Getreideausfuhrscheine auszukausen, wirkte sehr beruhigend aus den Markt. Für Weizenscheine wurden 121, für Roggenscheine 104 (gestern im Freiverlehr 101) Mark bewilligt. Damit ist eine Sicherheit für das Ausfuhrgeschäft geschaffen. Die Tendenz war im Liefe rungsmarkt befestigt, für Septembergetreide waren Stützungs käufe nicht mehr notwendta Am Promvtmarkt kielen die am». 25. 7. 24. 7. 9,3-9,4 134-140 22,6-26,5 22,6-26,7 14,5-14,7 14,5-14,7 34-36^35-37 ältere es S 38—39 36—38 Drahtgepreßtes )o. Weizenstroh, Die heutige Nummer umfaßt 8 Seiten 147-156 134-140 Viktoriaerbs. 24,0-29,5 24,0-29,5 kl. Sveiseerbs. 20,0-22,0 20,0-22,0 32-34 40 39—40 38—40 36-37 2. 3. 4. 5. 6. 7. Noggkl. f. Bln. Raps Leinsaat 13,5-15,0 13,5-15,0 14,7-16,2 14,7-16,2 14,0-15,5 14,0-15,5 14,2,16,0 14,2-16,0 12,2-14,0 12,2 14,0 16,0-17,5 16.0-17,5 29—30 42 40—42 39-41 37—39 34—35 volls. Schweine v. etwa 240—300 Psd. Vollf, Schweine v. etwa 200—240 Psd. volls. Schweine v. etwa 160—200 Psd. fleisch. Schweine v. etwa 120—160 Psd. sleischige Schweine unter 120 Psd. Sauen Futtererbsen Peluschken Ackerbohnen Wicken Lupine, blaue Lupine, gelbe Serradelle Leinkuchen wurden für 50 Kilogramm in Mark Ochsen: 1. vollst, ausgemäst. höchst. Schlachtw.,jg. ältere und gut genährte Schafe Schweine: 1. Fetischweine über 300 Pfd. sr. Bln. br. inkl. Sack 20,8-22,8 20,8-23,1 Hafer, märk. pommersch. westpr. Weizenmehl per 100 kg sr. Bln. br. inkl. Sack ! Roggenmehl per 100 kg 24. 7. 9,3-9,4 9,3-9,4 25. 7. 21. 7. 37—39 — Welz. mark. <— pommersch. «— Rogg., märk. Braugerste Futtergerste Sommergerste — Wintergerste 147-156 Berliner Notierung für Rauhfutter, l Roggenstroh (Quadratballen) 0,35—0,55 Mark, do. Uchen Notierungen für Welzen und Roggen wegen Umsatz, losigkett wieder aus. Neuroggen wurde ber Lieferung bis Ende Jult ohne Nachschrift mit 157 Mark genannt. Getreide und Olsaaien per 1000 Kilogramm, sonst bei 100 Kilogramm in Reichsmark: 2. sonstige vollfleischige 3. fleischige Erdnußkuchen 14,8-15/4 14,8-15,4 Trockenschntzl. 8,6-8,7 8,6-8,7 Sojaschrot 13,6-13^ 13,7-14,0 Kartosselfl. 13,7-13,8 13,7-13,8 Hamburger Baumwollsaatkuchenmehl: 7,80 Mark. Handelsrechtliche Lieserungsgeschäfte. Weizen« Juli 187—187, September 189,25—189,50—189,50 Br.; Roeggen: Juli 164—164,50 Geld, September 159,50—159,25. Berliner Schlachtviehmarkt. (Amtlicher Bericht.) Bezahlt Haferstroh, Gerstenstroh (Quadratballen) 0,30—0,45, Roggen langstroh (zweimal mit Stroh gebündelt) 0,60—0,85, bindfaden- gepreßtes Roggenstroh 0,35—0,55, do. Weizenstroh 0,30—0,45, Häcksel 1,15—1,30 Mark. Tendenz: Lustlos. Handelsübliches Heu, gesund und trocken, nicht über 30 Prozent Besatz, mit minderwertigen Gräsern, neue Ernte: 1,10—1,40, gutes Heu, desgl., nicht über 10 Prozent Besatz, alte Ernte: 2,10—2,50, neue Ernte: 1,90—2,35, Luzerne, lose, neue Ernte: 2,30—2,60, Timothy, lose, neue Ernte: 2,40—2,75, Kleeheu, lose, neue Ernte: 2,30—2,65, Mielitzheu, rein, lose (Warthe) 1,50—1,85 Mark. Tendenz: Stetig. Drahtgepreßtes Heu 40 Pfg. über Notiz. Die Preise verstehen sich als Erzeugerpreis ab märki schen Stationen, frei Waggon, für 50 Kilogramm in Mark. Berliner Kartoffclpreisnotierung je Zentner waggonfret märkischer Station: gelbsleischige Frühkartoffeln 1,40—1,70 Mark. Berliner Butterpretse. 1. Qualität 115, 2. Qualität 108, ovfallcnde Sorten 101 Mark je Zentner. 29—33 / 30—34 23—27 f 25—28 — > 32—33 2.8—31' 30—32 26—28 27—28 23-25 . 24—26 — . 26-28 23—25 l 23—26 18—21 ; 19—22 13—17 -14—18 —— s — 30—326 31—33 27—29-27—30 18—23 6 20—23 40—45 ' 38—43 35—40 33—38 26—33 s 25—32 18-25 18-23 33—35 37—33 31—33 35-36 Verlag und Druck: Buchdruckerei Arthur Zschunke, Verlagsleitung: Paul Kumberg, Verantwortlich für die Schriftleitung: Hermann Lässig, sür Anzeigen u. Reklamen: A. Römer, sämtl. in Wilsdruff, 25. 7. Weizkl.f.Bln. 9,3-9,4 4. gering genährte Bullen: 1. jüngere, vollst., höchsten Schlachtw. 2. sonstige vollfleischige oder ausgemästete 3. sleischige 4. gering genährte Kühe: 1. jüngere, fleischige, höchsten Schlachtw. 2. sonstige vollfleischige oder ausgeinästete 3. fleischige 4. gering genährte Färsen: 1. vollst., ausgemäst., höchst. Schlachtw. 2. vollfleischige 3. fleischige Fresser: mäßig genährtes Jungvieh Kälber: 1. Doppellender bester Mast 2. beste Mast- und Saugkälber 3. mittlere Mast- und Saugkälber 4. geringe Kälber Schafe; 1. Mastlämmer u. jg. Masth. (Weidemast) 2. Mastlämmer u. jg. Masthammel (Stallmast) 3. mittlere Mastlämmer, ältere Mafthammel Wilsdruff, am 25. Juli 1933. Die Beerdigung findet am Freitag, dem 28. Juli, nachmittags 4 Uhr vom Trauerhause aus aut dem Ehrenfriedhofe statt. Nach kurzem Kranksein nahm Gott unsere liebe Mutter, Schwieger-, Groß- und Urgroßmutter Bertha Lim arm. Kühne geb. Kippe im Alter von 81 Jahren durch sanften Tod zu sich. Freigut Zöllmen, am 25. Juli 1933. In tiefstem Schmerz Familie Kühne. Die Beerdigung findet Freitag, den 28. Juli 1933, nachmittags 8 Udr auf dem Friedhof Kesselsdorf, die AbschiedSrede nachm. 2 Uhr im Trauerhause statt. Nach Gottes unerforschlichem Ratschluß entschlief heute nachmittag plötzlich und unerwartet infolge Herzschlag mein innigstgeliebter Gatte, der liebevollste Vater seiner Kinder, unser lieber Sohn, Bruder und Schwager kmil Lurl Hentleb im Alter von 48 Jahren. In tiefem Schmerz Lucie KenllM uns Kinaer. Dank allen denen, die unserer teuren Ent schlafenen beim Heimgange durch Blumen, Wort, Schrift und Geleit die letzte Ehre erwiesen. Gustav Hentschke im Namen aller Hinterbliebenen. Blankenstein, am 26. Juli 1933. »»»»»»»»»»»»»» » SWenWs MdE « Dounerstaq, den 27. Juli 1S33 , KsileekrSnrÄen., Hierzu ladet sreundl. ein Irma Müller, Somer-Wm, Z, 4 uns 5 M. KsiMMer-, UM»-, Nuss- nid Weilchseu, MnderWn nnS -Wen mpch Martin Sarti). Inserieren bringt üswmw Orts gruppe Wilsdruff Sonntag, den 30. Juli, gemeinsamer Kirch, qang anläßlich der Ein- weiwng der neuen Kiich- gemeinoevertreter. Betei ligung sämtlicher Partei formationen Pflicht. Stellen 8 15 Uhr am Adler. Mliett. Zium» (evtl, auch zwei) sofort oder später zu vermieten. Za erfrag, i. V Geich, d. Bl. KMerMchen im Alter von 13-15 Jahren sür 1.-30. August, Nähe Wilsdruffs, gesucht. Zu erfahren in der Gefchäfts- stelle d«. Bl. Ksstrstlou! Bestellungen werden aller 8 Tage erledigt. Walter Petzsch, Zellaer Straße 39. «WIM ZMMWIMÜW ükKWl 8WlM, ««MW Mim ^m vonnerstsx, ckem 27. just 1933, pünktlich 3 Udr im iViarmorsaal cker Oeipeldurx, lAeiüen sämtlicher Ouststätten-Ketriobslnbader Vorträxe stes Herrn lioilexen unck Ltasttrat Käkler „Vorwärts im Oeiste ckes l-eickslcsarlers ästolt Nitler" unck ckes Herrn Lzmstikus Or. Lcbneeklotd, LerirksZescstäktskükrer ckes K.L.V. „Wexe rum Wieckeraukdau ckes Oaststätten- xerverdes". ^Ile Kollegen, aber auck alle stiejenigen, zvelcke nocd keiner Organisation angeboren sollten, sinck dierckurck nockmais desonckers einxeiasten. Lei cker kommencken Lklicktorganisation liegt es im Interesse festes einreinen, stie Versammlung ru besucden. E" ^bkakrt per ^uto 2 Okr von ttotel »Estler". ^nmelstunZen bis IMtwock abensts 6 Udr beim Vorstanst Oietrelt erbeten. Jürme Gewürze zum Hausschlachten Knoll L Fehrmanu, Dresden-A. Könneritzftraße 25 Feruruf 17VS2 Filiale Schlachtkoiring 2 ,