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Wilsdruffer Tageblatt : 05.07.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933-07-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-193307052
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19330705
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19330705
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wilsdruffer Tageblatt
-
Jahr
1933
-
Monat
1933-07
- Tag 1933-07-05
-
Monat
1933-07
-
Jahr
1933
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 05.07.1933
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Mittelalterliches Deutschtum in uordischenReichen Im Bezirk der nordischen Reiche hat das dort an- tzesiedelte Deutschtum zuzeiten eine große Rolle gespielt. Später ist es zum größten Teil mit der einheimischen Be völkerung verwachsen. Besonders stark war es im Mittelalter in Schweden vertreten. Das lehrt uns das von König Mag nus Erikson in der Zeit zwischen 1350 und 1357 erlassene Stadslag (Stadtrecht), dessen erster Teil, das„konunr balkr" in seinen ersten Kapiteln von der RatswaR. und der Zu sammensetzung des Rates in den schwedischen Städten, be sonders in Stockholm, redet. Diese Rechtsordnung bestimmt nun in Kapitel 2, das insgesamt 6 Bürgermeister und 30 Ratmannen zu Wähler sind, von denen je die Hälfte Schweden und Deutsche sxir sollen. Es ist bei Bestimmung der Herkunft eines Gewähl ten nur auf die nationale Abstammung des Vaters, nicht di< Ler Mutter, Rücksicht zu nehmen. Letztere Bestimmung zeigt Laß Heiraten zwischen Deutschen und Schweden häufig statt- sanden, daß man aber trotzdem bestrebt war, die Natiönalitä ssestzuhalten. Auch im „sitzenden Rate", der aus zwei Bürger meistern und zehn Ratmannen bestand, sollte dasselbe Ratio malitätsverhältnis obwalten. Diese Festsetzungen zeigen du überraschende Tatsache, daß in vielen Städten Schwedens selbst in der Hauptstadt, die Einwohner zur Hälfte Deutsch, Maren. Und andere Bestimmungen gehen noch weiter. Da, Stadslag fährt nämlich fort, daß nicht überall das gleich, Verhältnis zwischen Deutschen und Schweden herrsche, darun soll man dort, wo mehr Schweden als Deutsche Vorhandei seien, mehr Schweden zu Bürgermeistern und Natmanner Mühlen, wo aber mehr Deutsche seien, eine größere Anzah chon diesen. Es gab also Städte, in denen das deutsche Volks stum das schwedische überwog. Daß auch, die Funktionen der deutschen Stadtbeamtei dieselben waren wie die der Schweden, zeigt Kapitel 3, w, gesagt wird, daß die Kammer oder die Kiste, die das Stadt siegel und die Stadtbücher enthalten, mit zwei Schlüssel: verwahrt sein sollen, von denen den einen der schwedische Len anderen der deutsche Bürgermeister in Händen habe. Das «s sich bei diesen Deutschen nicht etwa nur um vorüberaeheni «anwesende Kaufleute, sogenannte Wintersitzer, oder nicht setz «hafte Handwerker handelte, zeigen folgende Bestimmungen Zunächst wird gefordert (Kapitel 15), daß alle Ein Svohner ohne Unterschied, Inländer und Ausländer, da, Bürgerrecht erwerben müssen. Dazu war aber mindesten! Sechsjähriger Aufenthalt in der Stadt sowie Ableistung de, Würgereides erforderlich. Dann wurde erst der Name dei Würgers in das Stadtbuch eingetragen, und dann erst könnt, seiner kaufen und verkaufen wie andere Bürger. Ferner ver langt Kapitel 2, daß der Ratmann Erbe in der Stadt be sitzen müsse. Nicht etwa nur in der Hauptstadt Schwedens findet sick Lieser große Hundcrtsatz von Deutschen, sondern auch in del Landstädten, wie in Söderköping, wo im Stadtrecht mehrfack Deutsche und Schweden nebeneinander genannt werden un! wo z. B. ein Schwede und ein Deutscher zusammen die Vor steherschaft des Spitals bekleideten. Diese Tatsachen zeigen daß eine Masseneinwanderung in Schweden stattgefunder haben muß, die dem volkarmen Lande offensichtlich seh, Willkommen gewesen ist. Denn nicht nur lebten Schweder kund Deutsche friedlich nebeneinander und verschwägerten fick wielfach, sondern auch die Könige zeigten das Bestreben, Deutsche ins Land zu ziehen und'im Lande zu halten. Geh! Las schon aus den oben angeführten Bestimmungen des 'Stadslag von Magnus Erikson hervor, so zeigt das ebenfalls »deutlich ein Privileg Birger Jarls vom Jahre 1251 füi Lübeck, das später mehrfach bestätigt und erneuert ist. Es gestattet den Lübeckern neben vielen weitgehenden Vergün stigungen auch die, sich im Reiche niederzulassen, wo si< »vollen, doch sollen sie dann den schwedischen Gesehen ge horchen und sich Schweden nennen. Diese massenhafte An siedlung Von Deutschen in Schweden erklärt auch, wie nach dem Aussterben der Folkungr 1365 lange Zeit hindurch Könige aus deutschen Fürstenhäusern in Schweden herrschen konnten. Ein rein schwedisches Volk hätte diese Fremd herrschaft nicht geduldet. So regierten dort Albrecht von Mecklenburg, Erich von Pommern, Christoph von Bayern, Christian von Oldenburg. Trotz der Forderung Birger Jarls, daß die sich Nn- Siedelnden Schweden heißen soÜten, haben doch die Deutschen ähre Nationalität dort bewahrt, ja, mit ihrer überlegenen Bildung und Kultur großen Einfluß auf das Leben in den schwedischen Städten geübt, ganz besonders auf rechtlichem Gebiet. So ist das im ältesten schwedischen Stadtrecht, dem Bjärköä-Recht, enthaltene Familienrecht mehr dem von Ham burg und Lübeck verwandt als dem nationalen schwedischen. Die Stadtverfassung wurde der deutschen, besonders der von Lübeck, nachgebildet, die Benennungen der Stadtämter, Vogt, Nat, Bürgermeister, sind deutsch. Und Kapitel 5 der städtischen Gerichtsordnung bestimmt, daß sowohl im Rats- stubengericht, dem höheren, als auch im Marktgericht, dem niederen Gericht, einer von den zwei richtenden iliatsmannen ein Deutscher sein soll; also auch die Rechtspflege lag mit in den Händen der Deutschen. Geradezu als eine deutsche Siedlung erscheint Wisby auf Gotland. Die Stadt stand in scharfem Gegensatz zu der ackerbautreibenden Bevölkerung der Republik Gotland und schloß sich daher eng an den König von Schweden an, der sie nach Kräften begünstigte. Aber auch die Kirche erteilte den Deutschen in Wisby weitgehende Vorrechte, so gestattete ihnen der Bischof von Linköping, zu dessen Diözese Wisby gehörte, für die von ihnen erbaute Kirche (1225) selbst die Priester zu wählen; der päpstliche Legat Wilhelm von Modena er laubte ihnen außerdem, an einer anderen Kirche Schulen zu halten und darin Schüler aller Nationalitäten zu unter- richten, und Papst Honorius III. nahm 1227 die Deutschen in Wisby in seinen Schutz. Die Stadtgemeinde von Wisby war zusammengewachsen aus einer gotländischen und einer deutschen, wie eine Urkunde von 1286 zeigt. Aber doch hatte die deutsche Gemeinde den Vorrang, denn sie urkundet bis weilen im Namen der Stadt, wie in der Bekanntmachung Les Bündnisses mit Lübeck von 1280. Daß auch hier die Deutschen einen überwiegenden Ein fluß, besonders auf dem Gebiet des Rechts, geübt haben, ist leicht zu denken, und wirklich sind neben dem zumeist schwe dischen Strafrecht das Privatrecht, das ObUgationenrecht, das Familien- und das Erbrecht fast durchweg deutsch, und zwar eng verwandt mit dem lübischen und dem hamburgischen Recht. Genau dasselbe Verhältnis herrscht bezüglich der Stadtverfassung und der Gerichtsverwaltung. Eine ganz andere Stellung als in Schweden nahm das Deutschtum in Norwegen ein. Es sind hier zweierlei deutsche Niederlassungen zu unterscheiden. Zunächst das ^deutsche Kontor oder die deutsche Hanse in Bergen. Der Von Dr. Fr. Adolf Kerrl. deutsche Handel hatte dem der übrigen Völker, der Engländer, Holländer usw., den Vorrang abgewonnen und war dadurch übermächtig geworden. Daher suchten die Könige die An siedlung und Festsetzung der Deutschen in Norwegen zu ver hindern. So verbot Hakon im Jahre 1317, den Ausländern, d. i. den Deutschen, länger als sechs Wochen Quartier zu geben, und eine Reichsverordnung von 1331 untersagte gänz lich den Aufenthalt von Landfremden zu anderer Zeit als zwischen den beiden Hauptmessen des Jahres. Nur solchen, die eine Norwegerin zur Frau genommen hatten, sollte er gestattet sein. Die Kaufleute der Hanse beabsichtigten aber auch keine dauernde Ansiedlung oder gar Vermischung mit den Norwegern. „Mit Geringfchätzung sahen sie auf die armen und ungebildeten Norweger herab und vermieden Heiraten mit einheimischen Frauen, um sich nicht dadurch ihren Genossen zu entfremden" (Hegel: Städte und Gilden). Sie betrachteten sich dauernd als Fremde im Lande, nutzten dessen Handel für sich aus und verweilten nur so lange dort, wie es ihre Geschäfte oder ihr Dienst im hansischen Kontor erforderten. Aber ihr Handel war dem Laude unentbehrlich, und daher gelang es ihnen, alle Vorrechte, die ihnen ge nommen waren, zurückzugewinnen. Daß es aber noch eine andere Art des Deutschtums in Norwegen gab, zeigt eine Klage des Königs Magnus Erikson von Norwegen und Schweden bei den Seestädten (Lübeck usw.), daß die Hansebrüder die übrigen in Norwegen an gesiedelten Deutschen verachteten und von ihren Gelagen fernhielten. Diese in Norwegen mehr seßhaft gewordenen Deutschen waren Handwerker, die in großer Zahl in den vier norwegischen Städten Bergen, Nidaros, Oslo und Tunsberg saßen. Nicht wie in Schweden verschmolzen sie mit der inländischen Einwohnerschaft der Städte, sondern sie bildeten eine zum König in eigentümlichem Schutz- und Mietverhält nis stehende eigene Stadtgemeinde. Die norwegischen Städte waren nicht wie die schwedischen sich selbst verwaltende Ge meinwesen, sondern sie wurden von Beamten des Königs regiert und blieben so dauernd in engster Abhängigkeit von ihm. Daher konnte eine solche Gemeinsamkeit in dem städtischen Leben zwischen Deutschen und Norwegern, wie sie in Schweden zwischen Schweden und Deutschen bestand, hier nicht aufkommen. Von dem König als dem Grund herrn der Stadt mieteten nun die Handwerksgcnossenschaften einen königlichen Hof, in Bergen z. B. den Hof Wags- botten. Hier wohnten sie in Gemeinschaft und zahlten an Miete 50 Mark. Sie waren frei von Wachdiensten, zahlten dafür aber noch 6 Mark. Sie mußten Waffen in Besitz haben — jeder der 44 Meister soll sie jährlich dem königlichen Amtmann vorzeigen. Sie sinb frei vom Schiffszug außer m gewissen Fällen für den König. Für Kauf und Verkauf sind gewisse Preistaxen festgesetzt. Sie sollen jedermann zu Recht stehen und mit zwei Meistermannen zum Stadtgericht gehen. Kein Schuhmacher — denn um ein Vorrecht für diese handelt es sich — darf außerhalb des Wagsbottens wohnen. Dem königlichen Vogt und dem Lagmann (Richter) wird be fohlen, sie in ihren Rechten zu schützen. Die Schustergenossenschast nahm unter den Handwerks- genosseuschasten den bedeutendsten Rang ein, sie war es, die von dem König den Hof mietete und dann vielleicht den anderen Handwerkern Unterschlupf bei sich gewährte. Ihre Angehörigen erhielten das Vorrecht, ausschließlich in der Stadt dös Schustergewerbe zu betreiben. Der städtischen Obrigkeit waren sie nicht unterstellt. Daß auch noch andere Handwerksgenossenschaften oder Handwerksämter in den norwegischen Städten vorhanden waren, zeigt eine Urkunde von 1475 über einen Streit zwi schen der deutschen Hanse in Bergen und der „selschop" (Gesellschaft) der Schuster und der der Schneider. In der Urkunde berufen sich die Hansen auf Briefe von 1379 und 1408, die Schuhmacher, Schneider und andere Aemter von ihnen erhalten hätten. Es handelte sich übrigens um das Verbot der Hansen an die Handwerker, überseeischen Handel zu treiben — nichts soll ihnen dagegen das Privileg König Christians von 1450 Helsen, das ihnen gestattete, „allerlei Kaufhandel zu treiben". Bei Verlust der Hanse wurde ihnen die Nachachtung des Verbots auferlegt. Ferner wird ihner verboten, ohne Erlaubnis „des Kaufmanns", d. h. der Hanse jemand bei sich aufzunehmen, der nicht zur Hanse gehörte Die Strafandrohung „bei Verlust der Hanse" sowie das Ver bot, Nrchthanscn aufzunehmen, zeigt, daß, wie Hegel schreibt ebenso wie die Kaufleute auch „die Handwerker sich von dei Gemeinschaft mit den Norwegern und der Stadtgemeindk sernhrelten und nur als Angehörige der Hansestädte, unter deren Schutz sie standen und deren Privilegien sie genossen, angesehen werden wollten". Während in Schweden das Deutschtum sich einer über ragenden Stellung erfreute, in Norwegen sich streng gegen die einheimische Bevölkerung abschlotz, nahm es in Dänemark eine zwischen diesen Polen liegende Stellung ein. Am stärk sten war das Deutschtum in Südjütland vertreten, dem heu tigen Schleswig, aber auch in Nordjütland und auf den Inseln gab es Ansiedlungen Deutscher in ziemlicher Anzahl. Man kann hier unterscheiden zwischen solchen, die nach Art der schwedischen mehr mit der Bevölkerung verwuchsen, und solchen, die nach Art der norwegischen sich strenger gegen das tinheimische Volkstum abst '-"'m. Zu der ersten Art gehört die „Deutsche Compagnie" ir Kopenhagen, die im Jahre 1382 ihre Statuten in nieder deutscher Sprache aufstellte. Sie war keine eigentlich« Hanoelskompagnie, sondern eine aus Kaufleuten von Wis mar, Stralsund, Stettin und anderen deutschen Städten be- jtehende Brüderschaft nach Art der dänischen Gilden. Könnt« 's zunächst scheinen, als ob es nur eine Ansiedlung zu vorübergehendem Aufenthalt und zu Handelszwecken gewesen sei, so zeigen doch gewisse Bestimmungen, daß es eine feste, säuernde Ansiedlung war. So bestimmt das Statut, daß rin Bruder, der sich mit einer Frau oder Jungfrau ver heiratete, eine Tonne deutsches Bier geben solle. Man könnte -inwenden, daß die Verheiratung ja in der Heimat geschehen sein könne, aber eine andere Bestimmung zeigt, daß gegen einen Geldbeitrag auch Frauen zu der Vereinigung zugelassen werden können, also geht man mit dem Schluß auf eine Verheiratung in Kopenhagen Wohl nicht fehl. Ferner zeigt diese Bestimmung, daß die Vereinigung kein hansisches Kon tor gewesen sein kann, denn diese duldeten keine Frauen in der Niederlassung. Es ist auch keine Vorschrift zu finden, die verbietet, daß Brüder der Kompagnie dänische Frauen nehmen; die Möglichkeit einer Verschwägerung mit den Ein heimischen muß daher zugegeben werden. Eine andere Be stimmung sagt, daß Gelehrte, wenn sie Priester werden, ebenfalls eine Tonne Bier geben sollen. Auch dieses deutet auf eine dauernde Ansiedlung nicht nur zu Handelszweckcn hin. Daß der Handel jedoch vorherrschte, zeigt der Umstand, datz die Komvaanie schließlich den Neid der dänischen Kaus- leüte erregte. Tkönig Christian I. hob im Jähre 1477 die Vereinigung auf und schränkte den Handel der Deutschen ein. Jedoch ging es hier wie in Schweden: Schon nach zehn Jah ren ließ König Hans die deutsche Kompagnie in Kopenhagen wieder zu und König Friedrich I. auch die aufgehobenen Kompagnien in Malmö und anderen Städten. Niederlassungen der oben gekennzeichneten zweiten Art war die sogenannte Sachsengilde zu Lund, und zwar, wie Hegel vermutet, „eine Genossenschaft deutscher Kaufleute, die wegen ihrer Beteiligung am Heringsfang und Marktverkehr in Skanör und Falsterbo ein Kontor zu Lund hielten". Eine Genossenschaft der deutschen Kaufleute bestand ferner zu Elenbogen (Malmö). In ihren Satzungen ist als Zweck angegeben „Nutzen und Förderung der Fremden (d. h. Deut schen), die nach Elenbogen kommen". Die Gesellschaft sorgt für das Leichenbegängnis der Verstorbenen, schützt aber auch sie Lebenden gegen feindliche Behandlung. Der Ausdruck „Schutz der Fremden" zeigt, daß sie nicht Landfremde, son dern dauernd Angesiedelte waren. Aber die Bestimmung, daß derjenige, der sich eine Frau in Dänemark nehme, von der Mitgliedliste gestrichen werden sollte, zeigt, daß sie sich durch geeignete Maßnahmen gegen das einheimische Volkstum streng abschlossen. Auch auf der Insel Bornholm bestand zu Rothna (Rönne) eine solche Genossenschaft der deutschen Kaufleute. Der Erzbischof Nikolaus von Lund gestattete ihr 1378, ihre Leichengerätschaften in der dortigen Kapelle aufzubewahren und darin Messen für die verstorbenen Brüder und Fremden lesen zu lassen. Der Ausdruck „Brüder und Fremde" zeigt wieder, daß sie als dauernd Angesiedelte sich nicht landfremd nannten. Als Ergebnis ist festzustelleu, daß eine gewaltige Massen- einwandernng Deutscher in die nordischen Reiche statt- gesunden hat. Das Verhältnis der Deutschen zu der ein heimischen Bevölkerung gestaltete sich so, daß in Dänemark und Schweden nichts oder doch fast nichts von einem natio nalen Gegensatz zu spüren war, in Schweden sogar Deutsche und Einheimische Stadtregierung und Stadtämter teilten, in Norwegen dagegen die Deutschen sich absichtlich und streng gegen die Landesbevölkerung abschlosseu und sich als Fremde im Gegensatz zu den von ihnen verachteten Landeskindern stellten. Deshalb hat das Deutschtum in Schweden dank seiner überlegenen Kultur auf das materielle und geistige Leben der einheimischen Bevölkerung den tiefsten Einfluß ausgeübt, zumal da sein Anteil an der Einwohnerschaft schwedischer Städte die Hälfte oft weit überstieg und es deutsche Einrichtungen, Rechtsanschauungen und Gewohn heiten nach dort übertrug. Denn nicht nur immerhin ober flächliche Berührung auf dem Gebiet des Handels brachte Deutsche und Schweden zusammen, sondern weitverbreitete dauernde Niederlassungen Deutscher iu den schwedischen Städten sorgten für innigste Verschmelzung beider Nationali täten. Das ist eine Tatsache, die von schwedischen Geschichts schreibern wenig oder gar nicht anerkannt, ja nicht einmal erwähnt wird. Schwefelkohlenstoff gegen Tomatenschädlinge. Einer der'grös-fen" Femde der Sömakenzüchlcr tst Vas Wurzelälchen (Hete.odera radicicola), das vor allem dort, wo die Pflanzen unter Glas gezogen werden, großen Schaden anrichtet. Das einzige Mittel zu feiner Bekämpfung war bis lang das Sterilisieren des Bodens mittels Dampf, das fehr kostspielig ist. Nach jahrelangen Versuchen hat man nun ein billigeres und vor allem wirksameres Mittel zur Ver tilgung der Schädlinge im Schwefelkohlenstoff gesunden. Wenn er in den Boden gebracht wird, tötet das entstehende Gas die Wurzelälchen restlos. Da das Gas schwerer ist als die Luft, dringt es in den Boden ein und erreicht so alle Stellen, an denen sich die Würmer aufhalten. Da sich aus Schwefelkohlenstoff und Wasser nur schwer eine Emulsion Herstellen läßt, mischt man das Gas entweder mit Salpikat oder benutzt eine Schwefelkohlenstoffpaste. Beide Stoffe ver binden sich mit Wasser zu einen dünnen Brei, der sich leicht auf die Tomatenbeete ausgießen läßt. Die Verwendung der Paste scheint die besten Ergebnisse zu liefern, wie kürzlich durchgeführte Versuche überzeugend dargetan haben. Die damit behandelten Pflanzen zeigten vor allem eine aus gezeichnete Entwicklung der Wurzeln, waren auch sonst ge sund und kräftig, während die auf einem benachbarten Ver suchsbeet gezogenen Tomaten, die nicht der Wirkung des Schwefelkohlenstoffs ausgesetzt worden waren, einen trau rigen Anblick boten. Die Wurzeln erwiesen sich hier in hohem Maße von den Wurzelälchen angegriffen. Die Klapperschlange als beschädigte Postsendung. Auf dem Paketpostamt in Kenosha (Wisconsin) war Hochbetrieb. In einer Ecke des großen Verteilungsraumes beschäftigte sich ein Beamter eingehend mit den Paketen, die in beschädigtem Zustande eingetroffen waren und notdürftig geflickt werden mußten, bevor sie den Empfängern aus gehändigt oder weiterversandt werden durften. Er hob gerade ahnungslos den Deckel einer arg mitgenommenen Kiste und — fuhr entsetzt zurück: Zusammengeröllt, die Schwanzklapper leicht erhoben, den Kopf zum Angriff zurückgebeugt, züngelte ihm eine Klapperschlange entgegen. Die Augen des Tieres leuchteten im Halbdunkel, und die Giftzähne ragten wie Angelhaken hervor. Daneben richtete sich eine zweite Gift schlange zum Angriff auf. Begreiflicherweise stieß der Beamte einen Schrei aus, warf den Deckel den beiden Schlangen ent gegen und flüchtete zu seinen Kollegen. Man beratschlagte: Was tun? Schließlich war man sich darüber einig, daß dem jenigen, der hier das meiste Geld verdiente, auch das größte Maß an Pflicht oblag: „Postmeister, geh Du voran!" Der Brave konnte nicht anders, griff nach einer doppelläufigen Jagdflinte mit abaeschnittenen Rohren, die sonst zum Schutz gegen Posträuber bestimmt war, packte mit der anderen Hand einen langen Besenstiel und ging todesmutig gegen die ge fährliche Kiste vor. Er hob mit dem Stiel den Deckel, legte blitzschnell die Büchse an die Wange, und — nichts rührte sich- Das war umso gefährlicher. Schlangen sind ja als heimtückisch bekannt. Sollte man nicht lieber die Polizei mit Tränengas bomben holen? Nein! Denn plötzlich zeigte einer der Post beamten auf die Verpackung der Kiste: „Vorsichtig, Glas! Richt werfen!" Der Mann hatte recht. Der Postmeister ließ sein Gewehr sinken und machte ein verlegenes Gesicht. Denn die Schlangen waren längst tot und in Spiritus und Glas an einen Liebhaber verschickt worden. Leider hatte das Glas die sanfte Behandlung durch die amerikanische Post nicht ver^ tragen und lag nun zersplittert am Boden dex Mte.
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