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W zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meitzen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Anzeigenpreis: die 8 gespaltene Raumzeile 20 Sipfg., Lie 4 gespaltene Zeile Ler amtlichen Bekanntmachungen 4V Reichs« psennige, die »gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile I RM. Nachweisungsgebühr 20 Reichspfennige. Vorgc- schriebene Eischeinungs- ., , .. „ tage und Platznorschristcn werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 berücksichtig,. Anzeigen, annahm-bisnorm.lvUhr. Für die Richtigkeit der Lurch Fernrus übermittelten Anzeigen übern, wir keine Garantie. Jeder Rabattanspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend Gewalt, Krieg od. sonstiger —- - . , o o Betriebsstörungen besteht Lein Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Rückporto beiliegt. Nr. 154 — 92. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Amtsblatt" Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 264V Mittwoch- den 5. Juli 1933 Mas muß der Arbeitgeber von der Ehestandshilse wissen? Durchführungsbestimmungen für die Lohn, und Gehalts empfänger. Wir veröffentlichen hier den zweiten Teil der von unserem steuerfachlichen Mitarbeiter verfaßten Dar- stellung der wichtigsten Durchführungsbestimmungen über die Ehestandshilfe. 8. V. Steuerfreie Einnahme»:. Der Ehestandshilse unterliegt nicht n) ein Arbeits lohn im Betrage von weniger als 75 Mark bei Zahlung für volle Monate, von weniger als 36 Mark bei Zahlung für volle 14 Tage, von weniger als 18 Mark bei Zahlung für volle Wochen, von weniger als 3 Mark bei Zahlung für volleArbeitstage, von weniger als 0,75 Mk. bei Zahlung für zwei angefan gene oder volle Arbeitsstunden. b) Versorgungsgebührnisfe nach den ver schiedenen Versorgungsgcsetzen und aus Krankenversiche rung, ferner Renten von Anleihe-Altbesitzern und sonstigen im § 8 des Einkommensteuergesetzes aufgeführ ten Einkünften ähnlicher Art. o) Abbauentschädigungen, Abkehrgelder und sonstige Kapitalabfindungen für Auflösung von Dienst verhältnissen. ä) Aufwandsentschädigungen, die kein Arbeitslohn sind und vom Finanzamt für steuerfrei erklärt worden sind. o) Bare Auslagen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gesondert neben seinem sonstigen Lohn ersetzt, z. B. Reisekosten, Tagegelder und Auslösungen in angemessenem Umfange. VI. Von wann ist Ehestandshilfe einzubehalten? Von dem Bruttoarbcitslohn, der für die Zeit nach chem30. Juni1933 gezahlt wird. Es kommt also aus idie Zeit, für die gezahlt wird, und nicht auf den Zeit- vunkt an dem gezahlt wird, an. Pränumerandozahlungen Wr Juli im Monat Juni sind daher bereits ehestands- hilfcpflichtig. Für Wochenlohn einer Lohnwoche, 29. Juni bis 5 Juli, braucht noch keine Ehestandshilfe abgeführt zu werden. Abweichend hiervon kommt es bei einmaligen Einnahmen, wie Tantiemen, Gratifikationen usw. sowie ferner bei Akkordlöhnen, Heimarbeit und ähnlichen Fällen auf den Tag der Zahlung an. Zahlungen nach dem 30. Juni unterliegen der Ehestandshilfe. VII. Höhe der Ehestandshilfe. Es gibt zwei Steuersätze. Bei Akkordlohn, Heimarbeit und ähnlichen Fällen, in denen ein Zeitraum, für den der Lohn gezahlt wird, nicht feststellbar ist, be iträgt die Ehestandshilfe durchweg 2 Prozent des Arbeits lohns. VIII. Einbehaltung und Abführung >dcr Ehestandsbeihilfe haben gleichzeitig mit der gewöhn lichen Lohnsteuer nach den für diese geltenden Bestim- lmungen im Überweisungsverfahren oder Markenversah- ren zu erfolgen. Die Ehestandshilfe ist im L o h n k o nt o gesondert fortlausend aufzuzeichnen und auch beim Überweisungsverfahren gesondert anzugeben. Für die monatlichen Lohnsteueranmeldungen sind neue Muster eingeführt, die fortan zu benutzen und auf den Finanzämtern kostenlos erhältlich sind. Im Marken- Verfahren sind die gewöhnlichen Lohnsteuermarken auch Mr die Ehestandshilfe zu verwenden. Dabei ist diese jeweils auf den nächsten durch fünf teilbaren Reichs pfennigbetrag nach unten abzurunden. Für rechtzeitige und richtige Abführung haftet d« r Arbeitgeber genau so wie bei der Lohnsteuer. Mit Rücksicht auf die vorstehenden Neuerungen und den teilweisen Fortfall der Ledigensteuer hat der Ncichsfinanzminister neue Lohnsteuertab eilen heraus gegeben, aus denen die eigentliche Lohnsteuer, die Ehe standshilfe und die noch gebliebene Ledigensteuer in einem einzigen Betrage abgelesen werden können. Die Vereinbarungen über die Zeutrums- auslösung abgeschlossen. Die Vereinbarungen über die Auflösung des Zentrums sind bis aus ganz wenige Fragen von untergeordneter Bedeutung abgeschlossen. Wenn die Auflösung noch nicht erfolgt ist, so lag dies lediglich an anderweitigen Dispositionen der zuständigen nationalsozialistischen Stellen. Die Auflösung dürfte aber lin Kürze M erwarten sein. Frühere Abgeordnete des «Zentrums werden dann, soweitsie sich in den Rahmen und die Gedankengänge des neuen Staates fügen können und das Vertrauen der nationalsozialistischen Stellen genießen, i» den Fraktionen der NSDAP, hoipitieren ßöWre«. bb,I Millionen Keichsckeutlehe. Das vorläufige Ergebnis der Volkszählung. Nach den soeben im Statistischen Reichsamt zu sammengestellten vorläufigen Ergebniffen der Volkszählung vom 16. Juni 1933 beträgt die orts anwesende Bevölkerung des Deutschen Reiches ohne Saar gebiet 65,3 Millionen. Zusammen mit den rund 830 000 Einwohnern des Saargebiets, in dem wegen der vorüber gehenden Lostrennung von der deutschen Verwaltung nicht gezählt werden konnte, beziffert sich die Reichs- bevölkerung aus 66,1 Millionen. Dieses Ergebnis bleibt noch um rund 1,7 Millionen hinter der Einwohnerzahl des Deutschen Reiches vor dem Kriege zurück (67,8 Millionen im alten Gebietsstand des Reiches). Gegenüberder Zäh lung vom 16. Juni 19 2 5 hat die Reichsbevölkerung (ohne Saargebiet) um rund 2,7 Millionen oder 4,4 Prozent zugenommen. Die Bcvölkerungszahlen der Länder. Die einzelnen deutschen Länder weisen nach dem vorläufigen Volkszählungsergebnis folgende Zahlen auf: Preußen 39 958 073, Bayern 7 703 997, Sachsen 5196 381, Württemberg 3 713150, Baden 2 429 977, Thü ringen 1 676 759, Hessen 1 426 830, Hamburg 1 184 548, Mecklenburg-Schwerin 708 077, Oldenburg 181296, Braunschweig 518 736, Anhalt 365 824, Bremen 366 425, Lippe-Detmold 179 305, Lübeck 136 469, Mecklenburg- Strelitz 112 809, Schaumburg-Lippe 50 469. „Sie neue Stellung des Reiches/' Vortrag deS Staatssekretärs Pfundtner. Der Staatssekretär im Reichsministerium des Innern, Dr. Pfundtner, hielt in der Verwaltungsakademie einen Vortrag über „Die neue Stellung des Reiches". Der Staatssekretär erläuterte besonders die drei großen Gesetz- gebungswerke: Gleichschaltungsgesetz, Reichsstatthalter gesetz und Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamten tums. Wenn man das Ermächtigungsgesetz als die vor läufige Verfassung ansehe, so sei das Gleichschaltungsgesctz der erste Schritt zur Ausführung dieser vorläufigen Ver fassung. Es stelle das Verhältnis von Reich und Ländern auf völlig neue verfassungsrechtliche Grundlagen mit dem Ziel einer starken Reichsgewalt. Der Dualismus zwischen Reich und Preußen werde damit endgültig beseitigt und Preußen als Hausmacht unmittelbar in die Hand des Reiches gelegt. Eine territoriale Neugliederung stehe im Augenblick nicht zur Erörterung, aber eine Garantie des gegenwärtigen Läuderbestandes sei nicht gegeben, und ein gewisser Austausch der zahlreichen En- und Ex klaven werde sich auf die Dauer nicht umgehen lassen. Der Vortragende nannte das Reichsstatthaltergesetz den größten Wurf, der der Regierung Hitler bisher gelungen sei, und mit dem sie den nationalen deutschen Einheitsstaat tat sächlich geschaffen habe. Aus den drei Grundgesetzen ergebe sich folgende neue Stellung des Reiches gegenüber oeu Ländern und den bisherigen gesetzgebenden Körperschaften: Die Stellung des Reiches gegenüber den Ländern ist wesentlich stärker geworden. Politisch gesehen, gibt es heute bereits den einheitlichen nationalen deutschen Staat, da in Reich und Ländern nur ein einheitlicher politischer Wille herrscht. Das Hauptaufgabengebiet der Länder liegt in der Verwaltungstätigkeit. Daneben bleiben ihnen wichtige Aufgaben auf finanziellem, kulturellem und wirt schaftlichem Gebiet. Eine Mitwirkung des Reichsrates bei der vereinfachten Gesetzgebung kommt nicht mehr in Frage. Aus der Gesamtlage ergibt sich, daß die Grundlagen für den staatlichen Neubau des Reiches bereits gelegt sind, und daß nun auf ihnen das feste Haus, in dem die deutschen Volksgenossen künftig wohnen sollen, gebaut werden kann. Die künftige Gesetzgebung des Reiches wird die völlige Erneuerung des deutschen Menschen, seine Erziehung und Umstellung auf das neue Deutschland zum Ziel haben müssen. Ein neues Reichsange hörigkeitsgesetz wird nicht nur an Stelle der deut schen Staatsangehörigkeit treten, es wird vielmehr Unter scheidungen innerhalb der Reichsangehörigkeit zu treffen haben, je nachdem der Reichsangehörige deutschen oder fremden Blutes ist. Das Reichsvolk des neuen Staates werden nur die Reichsdeutschen bilden können. Dazu wird ein besonderes Reichsbürgerrecht treten müssen, das den Deutschgeborenen die Reichsangehörigkeit nicht ohne weiteres in die Wiege legt, sondern das ihm feierlich ver liehen wird, nachdem er sich durch besondere Leistungen und treue Dienste am Staat seiner würdig gezeigt hat Aus den weitere»» Ausführungen des Staatssekretärs ist noch erwähnenswert, das» die ins Ausland geflüchteten ehemaligen sozialdemokratischen Führer in kurzem durch ein Reichsgesetz als Landesverräter aus dem deutschen Volksverband ausaestoße» werden sollen. Goebbels spricht zu den Beamten. Feierliche Fahnenweihe im Propadandaministerium. Im Saale des Rcichsministeriums für Volksauf- tlärung und Propaganda wurden vier Fahnen der Fach- schafte.n durch Reichsminister Dr. Goebbels feierlich geweiht. Der Minister wies in seiner Rede darauf hin, daß er schon vor sechs und sieben Jahren Fahnen geweiht habe, als in Berlin vielleicht 400 bis 500 Parteigenossen vor handen gewesen seien. Immer habe er die Fahnenträger voll Zuversicht versichert, daß diese Fahnen einmal die Fahnen des Reiches sein würden. Aus dem unbegrenzten Idealismus dieser ersten kleinen Gruppen sei es zu erklären, wenn heute das Reich so geworden sei, wie sie es herbeigesa^nt hätten. Eine Regierung wie die jetzige könne ihren Auf gaben nur gerecht werden, wenn sie unmittelbar mit dem Volke verbunden sei. Das Volk sei stets bereit, zu arbeiten, wenn die Regierung das auch tue. Der Minister wandte sich dann an dieBeamten seines Ministeriums. Es sei, so erklärte er, gut, daß Jugend in dieses Haus ein gezogen sei; aber hinter ihr müsse das erfahrene und aus gereifte Alter stehen. Dieser Staat sei tatsächlich ein rein nationalsozia listischer, er sei das Ergebnis einer speziell nationalsozia listischen Revolution. Wer in der Beamtenschaft nicht den Nationalsozialismus mit den» Herzen erfassen könne, dem »Nüsse wenigstens die Klugheit eingeben, daß Chaos über uns kommen »vürde, wenn diese Regierung zum Sturz käme. Dr. Goebbels forderte von den Beamten vollsten Einsatz und Hingabe an die Arbeit und wies darauf hin, daß der Nationalsozialismus nicht eine Privatliebhaberei sei, die man abends nach dem Dienst ausübe. Der nationalsozialistische Dienst beginne viel mehr am frühen Morgen und ende am späten Abend. Der Minister sprach den Wunsch aus, daß alle feine Mit arbeiter von dem einzigen Willen beseelt sein möchten: hier sitzen und hierbleiben wirl Keine Macht der Welt wird uns aus dieser Straße heraustreiben können! Darauf weihte der Minister die Fahnen. Mit einem dreifachen Sieg-Heil auf den Führer und seine Bewegung wurde die Feier mit dem Horst-Wessel-Lied geschlossen. Wehrlreispsarrer Mller öder das Gebot der Stunde. Zur gegenwärtigen kirchlichen Lage äußerte sich WehrkreispfarrerMüller gegenüber einem Ver treter des evangelischen Pressedienstes wie folgt: „Wir müssen uns daran gewöhnen, daß weder die „Deutschen Christen" noch die Jungreformatorische Be wegung, weder die Kommissare des Staates noch die alten Kirchenvertretungen d i e Kirche sind. Wir alle müssen erst wieder Kirche werden. Das wichtigste ist im Augenblick die neue Verfassung der Kirche, die Verfassung der neuen deutschen evangelischen Gesanttkirche. Aber dieses große Werk, das in Kürze gelingen mutz, ist gering und beinahe unansehnlich, verglichen mit der ungeheuren, geradezu unvorstellbaren Aufgabe, dieser Kirchenorgani sation die lebendigen Glieder zu gewinnen, das kircheneutfremdete Volk organisch ne« zu er fassen." Keine Sinzelallionen gegen Konsumvereine! Scharfe Anordnung Dr. Leys. Der Führer der Deutschen Arbeitsfront, Dr. Ley, hat folgende Anordnung erlassen: Unverantwortliche Elemente treiben ihr Spiel. Im Einvernehmen mit dem Stellver treter des Führers Pg. Heß wird folgendes verfügt: „Jede Einzelaktion gegen Konsumvereine oder gegen die eingesetzten Beauftragten in den Konsumvereinen ist streng stens untersagt. Jeder Parteigenosse, der sich an solchen unverantwortlichen Aktionen beteiligt, wird aus der Partei ausgeschlossen. Darüber hinaus hat mich der Herr Innen minister Wagner gebeten, ihm in Bayern jeden Stören sried dieser Art nainhaft zu machen, damit er augenblicklich verhaftet wird. Datz durch solche Eingriffe eine halbe Million brotlos würden, scheint diesen selbstsüch tigen Elementen gleichgültig zu sein. Die Abwick lung und Umbildung der Konsumvereine geschieht orga nisch vor» oben. Die Gauleiter sind mir dafür verantwort lich, daß meine Anordnungen rücksichtslos durchgeführt werden."