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Me MchMWaM veim Kanzler Wie amtlich mitgeteilt wird, fand in der Reichs kanzlei unter dem Vorsitz des Reichskanzlers eine Be sprechung der Reichsstatthalter in Gegenwart des Reichs- innenministers und des preußischen Ministerpräsidenten f ^tt. Der Reichskanzler nahm in eingehenden Darlegun gen zu den grundsätzlichen Fragen der Innen-, Außen- und Wirtschaftspolitik Stellung, wobei er grundlegende Ausführungen über den staatlichen Aufbau und das Ge füge des Reiches in der Zukunft machte. Die Neichsstatthalter sollen die Repräsentanten des nationalen Einheilsgefühls und die absoluten Statt halter einer autoritären Reichsgewalt sein. Der Reichskanzler verurteilte ferner scharf gewisse Methoden der wirtschaftlichen Gleichschaltung und betonte die Bedeutung der praktischen Erfahrung in der Wirt schaft gegenüber unproduktiven Konstruktionen und Ideen. Reichsminister Darrt und das Sugendergsche GnifWimngSgefetz. Beschleunigte Prüfung der ÄnderungS- und Verbesserungs- Möglichkeiten angcordnet. Amtlich Wird mitgeteilt: Bei Übernahme des Ncichsministeriums für Ernäh rung und Landwirtschaft hat Reichsminister Darrs das Gesetz Hur Regelung der landwirtschaftlichen Schuld - vcrhältnisse vorgefunden. Die Einstellung des Ministers zu diesem Gesetz ist bekannt. Eine sofortige Umgestaltung des Gesetzes ist nicht möglich. Der Minister hat aber angeordnet, beschleunigt zu prüfen, inwiefern auf der Grundlage des Gesetzes ÄnderungenundVer- bcsserungcn getroffen werden können, die dem von ihm im Interesse der Gesundung des Bauern standes verfolgten Ziele entsprechen. Das Säuerliche Erbhofrechi. Ergänzungs- und Durchführungsbestimmungen zu erwarten. Nachdem vor zwei Monaten durch das neue bäuerliche Erbhofrecht ein neuer bäuerlicher Besitz in Preußen im Nahmen der reichsgesetzlichen Vorbehalte geschaffen worden ist, der von Hypothekenschulden in Zukunft unbelastet und schuldenfrei sein wird, sind demnächst Ergänzungs- und Durchführungsbestimmungen dieses Gesetzes zu erwarten. (Ein ähnliches Gesetz steht bekanntlich auch für Sachsen in Aussicht. D. Red.) Ministerialrat Wagemann vom preußischen Justizministerium äußerte sich hierzu vor Vertretern der Presse. Nach seinen Ausführungen beziehen sich die Ergänzungsbestimmungen des Erbhofrechtes namentlich auf die Einführung eines Erbhofbuches und einer Erbhofrolle, die aus wirtschaftlichen und agrar- politischen und teils auch aus rechtlichen Gesichtspunkten erfolgt. Besonders behandelt sollen die Erbhöfe werden, die sich seit 300 Jahren und länger in ein und derselben Familie befinden. Die Veräußerung eines Erbhofes darf nur mit Genehmigung des Anerbenaerichts erfolgen. Der preußische Justizminister Kerrl, der danach das Wort ergriff, führte aus, daß aus ganz Preußen nach Schaffung des Erbhofgesetzes Zustimmungskundgebungen criolgt seien. Lediglich die Landwirtschaftskammer Hanno ver habe queruliert, weshalb die Auflösung dieser Land- wirtschastskammer notwendig geworden sei. Der bisherige Reichsminister Dr. Hugenberg habe seine Einwilligung für das Erbhofrecht nicht gegeben. Reichsminister Darrs betonte daraus, daß er mit der Ausarbeitung des Erbhofgcsetzes seine bisher schönste Arbeit in der Politik geleistet habe. Bei Schaffung dieses Gesetzes sei man davon ausgegangen, daß der Boden wieder mit dem Blut verbunden werden müsse. Denn lediglich darauf sei die Zukunft Deutschlands bedingt. Die Schaffung des Erbhofrechtes sei die einzige Gewähr dafür, den neuen Staat auf ein Jahrtausend zu erhalten, und sei die Grundlage aller deutschen Kultur. Sr. Schacht über die Wührmgsfrage. Reichsbankpräsident Dr. Schacht erklärte in einer Unterredung in dem Londoner Blatt „Evening Standard" unter Bezugnahme auf die jüngsten Ereignisse in London und Washington, daß er die Stabilisierung der Währungen als Grundlage für den finanziellen Wieder aufbau der Welt ansehe. Die bedauerlichste Erscheinung der heutigen Zeit sei, daß Währungsentwertun- g e n Teile einer allgemeinen Politik in der Welt ge- wordcn seien. Eingehend auf die deutsche Schuldcnlage erklärte Dr. Schacht, daß es unter den gegenwärtigen Um ständen absolut unmöglich scheine, die Schulden zu bezahlen, die Deutschland durch äußeren Druck aus - gezwungen worden seien. Die Tatsache ferner, daß durch die Entwertung des Dollars und des Pfundes die deutsche Schuld herabgesetzt sei, werde dadurch völlig ausgeglichen, daß sich hierdurch die Konkurrenz der anderen Länder auf Kosten des deutschen Ausfuhr handels gestärkt habe. Dr. Schacht sprach sich dann gegen eine Einheitsfront der europäischen Goldstandardländer gegen Amerika aus. Die Amerikaner hätten uns vielmehr gelehrt, daß ein jeder seine Pflicht für sich selbst tun solle. Jedes Polk müsse auf seine eigenen Kräfte ver trauen! Die Nationen können nicht von Kredit leben, Landern nur von ihrer eigenen Arbeit. -reffe-Scho -er Zentrumsauslösung Zu der Selbstauslösung des Zentrums nimmt nur ein kleiner Teil der Berliner Blätter Stellung. Ter Völkische Beobachter versieht die kurze Tat- sacheumeldung mit der Feststellung: „Nach den bisherigen An- künlngungen über den Zerfall des Zentrums war diese Er klärung nur noch eine Formsache. Das Zentrum hat aljo nunmehr ebenfalls austzespielt." Der Tag schreibt unter der Überschrift „Reiner Tisch": Der deutsche Katholizismus sei befreit von einer Last, die ihn in einen gefährlichen Strudel hinabriß. Ein Erdbeben habe die Apostel der Spaltung verschlungen. Es fei nur bezeichnend, daß die Zentrumspartei die bewegende Dynamik rsr Zett und deren ewig gültigen Antrieb zuletzt ver- standen babe. , . ner Berliner Börsen-Courier metnt, der katho- lische Bolksteil werde über die Liquidierung des Zentrums keinen Gund zur Klaae ballen: denn die Partei lei schon MW MrzemmM - SMt Weit! Zeigt, daß ihr Volksgenossen seid! Neuer Rundfunkaufruf des Staatssekretärs Reinhardt. Der Staatssekretär im Reichssinanzministerium, Fritz Reinhardt, hat am 6. Juli durch Rundfunk an alle Volksgenossen und Volksgenossinnen den folgen den Ausruf gerichtet: «Dem Aufruf, den ich im Auftrage der Reichsregie rung heute vor einer Woche an alle Volksgenossen und Volksgenossinnen durch Rundfunk gerichtet habe, ist zahl reich Folge geleistet worden. Unzählige Beamte und An gestellte haben einen Teil ihres am 30. Juni fällig ge wesenen Gehalts und unzählige Arbeiter einen Teil ihres am 1. Juli fällig gewesenen Lohnes als freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit geleistet. Sie haben darüber hinaus ihren Arbeitgeber ersucht, ihnen bis auf Widerruf von ihrem Gehalt oder Lohne einen bestinKiten Hundertsatz einzubchalten und den Betrag als freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit für sic an das Finanzamt abzuführen. Wo ein solches Ersuchen gestellt worden ist, behält der Arbeitgeber bis auf weiteres den vom Arbeitnehmer be stimmten Teil des Lohnes ein, um diesen für den Arbeit nehmer als freiwillige Spende zur Förderung der natio nalen Arbeit an das Finanzamt abzuführen. Bei der Be rechnung des Abzugs der Lohnsteuer vom Arbeitslohn ist in dem Fall nicht vom rohen Arbeitslohn, sondern von dem um den Spendenbetrag gekürzten Lohnbetrag auszu gehen. Auf diese Weise ermäßigt sich jedesmal der Betrag der vom Arbeitgeber einzubchaltenden Lohnsteuer. Ein Beamter, Angestellter oder Arbeiter, der ein Er suchen der bezeichneten Art an seinen Arbeitgeber gerichtet hat, kann dieses Ersuchen jederzeit widerrufen. Er ist also nicht verpflichtet, sich einen bestimmten Hundcrtsatz aus eine bestimmte Zeit abziehen zu lassen, sondern es steht ihm vollkommen frei, wie lange er sich an dem großen Werk der freiwilligen Spende zur Förderung der nationalen Arbeit beteiligen will. Ein Beamter, Angestellter oder Arbeiter, der ein Er suchen der bezeichneten Art an seinen Arbeitgeber noch nicht gerichtet hat, holt das so schnell wie möglich nach, wenn auch er zum Ausdruck zu bringen wünscht, daß er sich denjenigen Volksgenossen gegenüber, die ohne Arbeit und ohne natürliches Einkommen sind, verbunden fühlt. Diejenigen Volksgenossen und Volksgenossinnen, die nicht in einem Arbeitnehmerverhältnis stehen, sondern Unternehmer, Angehörige eines freien Berufs oder Rent ner sind, und die großen Lohn- und Gehaltsempfänger erhalten in den nächsten Tagen und Wochen den Ein- kommenstcucrveranlagungsbescheid für das Jahr 1932. Biele dieser Volksgenossen werden diesem Steuerbescheid gemäß einen Erstattungsanspruch an das Finanzamt haben, nämlich dann, wenn die Summe der für 1932 fest gesetzten Einkommensteuer unter der Summe der geleiste ten Vorauszahlungen zurückbleibk. Von solchen Volks genossen und Volksgenossinnen ist zu wünschen, daß sie nach Erhalt des Steuerbescheids an das Finanzamt das Ersuchen richten, ihnen in Höhe des Erstattungsbetrages einen Spendenschein zu senden. Das bedeutet, daß der Steuerpflichtige das Finanzamt ersucht, den ihm im Weg der Erstattung zustehendcn Betrag als freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit zu verwenden und ihm darüber einen entsprechenden Spendenschein zu senden. Diejenigen Volksgenossen, die Aufsichtsratsvergütun- gen beziehen, ersuchen die Gesellschaft, deren Aufsichtsrat sie angehören, von dem Betrag der jeweils zur Aus zahlung kommenden Aufsichtsratsvcrgütung einen an gemessenen Hundertsatz als freiwillige Spende zur För derung der nationalen Arbeit einzubehalten und für sie a« das Finanzamt abzuführen.. Die freiwillige Spende zur Förderung der nationale« Arbeit kann geleistet werden: 1. in bar, durch Zahlkarle, durch Postschcüüberweisung oder durch Banküberweisung, oder 2. durch das Ersuchen an den Arbeitgeber, einen be stimmten Hundertsatz des Lohnes oder Gehalts als frei willige Spende einzubehalten und an das Finanzamt ab- zuführen, oder 3. durch das Ersuchen an das Finanzamt, einen zuviel gezahlten Steuerbetrag als freiwillige Spende zu verwenden, oder 4. durch das Ersuchen an die Kapitalgesellschaft, einen bestimmten Hundertsatz der Aufsichtsratsvcrgütung als freiwillige Spende einzu behalten und an das Finanzamt abznsührew Jeder Betrag, der, einerlei in welcher Form, als frei willige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit ge geben wird, fließt einem Sondervermögen des Reiches zu. Dieses wird restlos verwendet zur Finanzierung öffent licher Aufträge und somit zur Vermehrung der Arbeit und zur Verminderung der Arbeitslosigkeit. Jeder Betrag, der als freiwillige Spende zur Förde rung der nationalen Arbeit gegeben wird, und sei er noch so klein, bedeutet Arbeit; denn jeder Betrag wird ver wendet zur Vermehrung der Arbeit. Freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit wird nicht nur von natürlichen Personen geleistet, sondern auch von Kapitalgesellschaften, Vereinen und Ver bänden. Es sei hier beispielsweise nur an den national sozialistischen Lehrerbund des Gaues Sachsen gedacht, der 120 000 Mark freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit geleistet hat, an den Bund der Reichs steuerbeamten, der 20 000 Mark als freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit geleistet hat usw. Deutsche Männer und Frauen, zeigt, daß ihr Volks genossen und Volksgenossinnen seid, beteiligt euch alle an der freiwilligen Spende zur Förderung der nationalen Arbeit, dem großen Werk der Verminderung der Arbeits losigkeit und damit des wirtschaftlichen und soziale« Auft baues der Nation!" lange nichk mehr die Vertretung des kätcho- ltschen Volkes gewesen. Veste Katholiken hätten einen anderen Begriff von der politischen Mission der Partei im Staate gehabt, als Kaas und andere, die mehr als einmal unberechtigte Sonderrechte im Staat beanspruchten. Es sei eigenartig, daß die Ehemaligen heute immerdar ihr Bekenntnis zur Negierung betonten mit einem etwas zu lauten Schrei nach dem Nationalsozialismus. Man könne es nicht recht verstehen, daß sie, die jahrzehntelang in einer der heutigen Zeit entgegengesetzten Ideologie lebten, in einigen Stunden zu glühend Überzeugten wurden. * Wie erst jetzt bekannt wird, hat die Neichsleitung der „Volksrecht-Partei" mit Rundschreiben vom 1. Juli die freiwillige Selbstauslösung der Partei organisation erklärt und den Volksrechikämpfern den übertritt zur NSDAV. empfohlen. * ,Dle Parteien sind tot, damit Deutschland lebel^ Die Grabrede der NSK. Zur Auflösung des Zentrums schreibt die NSK. unter anderem: Mit der nunmehr vollzogenen Selbstauslösung des Zentrums ist der letzte Rest des alten Parteienstaates zu Gräbe getragen worden. An die Stelle des alten, von den Parteien zerrissenen, durch die Vielzahl der Inter essen geschwächten Staates ist das im Nationalsozialismus verankerte neue Reich getreten, dessen Kraft in raschem Zuge die morschen Neste des alten überwunden hat. Am Ende dieser Entwicklung müssen wir feststellen, daß die Parteienwelt ihren kläglichen Zusammenbruch verdient hat. Deutschland will nichts mehr wissen von den Kräften, die die Repräsentanten der Zerstörung der Nation waren. Deutschland bekennt sich zur Willensstärken Geschlossenheit des nationalsozialistischen Staates, der allein der Garant des Ausbaues und der Kraft der Nation ist. Die Parteien sind tot, damit Deutschland lebe. Oie Ausgaben des neuen Generalinspektors. Dr. Todt dem Kanzler unmittelbar unterstellt. Der Reichskanzler empfing den neu ernannten Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, Dri-Jng. Fritz Todt, und wies ihn in seine Aufgabe ein. Der Generalinspektor ist keinem Ministerium angegliedert, son dern dem Reichskanzler unmittelbar unterstellt. Seine Aufgabe ist die Überwachung des Gesamt gebietes des deutschen Straßenwesens, mit dem Ziel der Erbauung eines großzügigen Netzes reiner Autobahnen. Schaffung von Landespropagan-aämiern Dar Reichsminister für Volksaufklärusig und Propa ganda, Dr. Goebbels, empfing die in Aussicht ge nommenen Leiter der neuzuschaffenden Landespro- pagandaämter, die alle Maßnahmen treffen sollen, die im Interesse der landwirtschaftlichen und bäuerlichen Werbung notwendig sind. Es ist geplant, jedes Landespropagandaamt mit einem Leiter und zwei Referenten zu besetzen, von denen einer die Aufgabe hat, die Verbindung mit derPresse aufrechtzuerhalten. Der Sitz der Landespropagandaämter fällt mit dem Sitz der Landesarbeitsämter zusammen. Das Gebiet der landwirtschaftlichen Werbung ist bekanntlich dnrch Ver fügung des Reichskanzlers federführend auf das Reichs ministerium sür Volksaufklärung und Propaganda über- geganaen. Aus unserer Heimat. Wilsdruff-, am 7. Juli 1933. Merkblatt für deü 8. Juli. Sonnenaufgang 3" ! Mondaufgang 2!" Sonnenuntergang 20" j Monduntergang 4-" - 1838: Gras v. Zeppelin in Konstanz geboren. Gewittersommer. Bekommen wir einen Gewittersommer, eine an elek trischen Entladungen der Wolken besonders reiche Hoch-» sommerzeit? Manches läßt daraus schließen. War doch die Zahl der „Wärmegewitter", die sich infolge starker Er wärmung der Erdoberfläche bilden und mehr odep Weniger rasch sich sortbewegen, in den letzten Junilagen, groß. Und diese Junigewitter, die zum Teil von außer ordentlich starken Regengüssen begleitet wurden, habe« nicht nur großen Sachschaden angerichtet, sondern leidex auch Menschenleben vernichtet. Im allgemeinen beginnt bei uns die Gewitterperiods bereits Mitte April; die Häufigkeit der Gewitter erreicht dann meist im Juni den Höhepunkt, woraus die Zahl der Gewitter zuerst allmählich und später — etwa von Mitts August an — immer rascher abnimmt. Eine Sache sür sich sind die Wintergewitter, die zu allen Tageszeiten mit der gleichen Häufigkeit auftreten, während die meisten Wärme gewitter in den Nachmittags- und in den ersten Morgen stunden zur Entwicklung gelangen. Auf die Nachtzeit fällt eine weit geringere Zahl von Gewittern, als man gemeiniglich annehmen dürfte. Auffallend erscheint der Einfluß des Mondes auf Gewitter: zur Zeit des Neumondes und des ersten Viertels treten sie häufiger auf als während der anderen Mondphasen. Was die Gewitter so bedrohlich macht, ist, wie jeder mann weiß, die Blitzgefahr, die Gefährdung von Menschen« Gebäuden usw. durch den Blitz. Man hat festgestellt, daß diegrößteZahlder Blitzschlägeindie Nach mittags st unden fällt. In flachen Gegenden sind Gebäude dem Blitzschlag mehr ausgesetzt als in gebirgigen« was sich daraus erklärt, daß in Gebirgsgegenden die Ort schaften meist in den Tälern liegen, die höchsten Punkts daher in der Regel unbewohnt sind, während in der Ebene die Gebäude sich als hervorragende Punkte dar bieten. Jede Erhöhung, auf der ein Gebäude liegt, sowie die Nähe von Flüssen und Seen bedingen eine Erhöhung der Blitzgefahr, wogegen die Nähe von Wald die Gefahr vermindern soll. Außerdem wächst die Blitzgefahr mit der Höhe der Gebäude, was am augenscheinlichsten durch diö große Gefährdung der Kirchen bewiesen wird. Etwas merkwürdig klingt die Feststellung, daß vom Blitz mehr Männer als Frauen getroffen werden; man will das darauf zurückführen, daß mehr Männer als Frauen im Freien arbeiten und dort größeren Gefahren ausgesetzt sind. Leute unter Regen schirmen, Leute, die unter einem einzeln stehenden Bannt Schutz suchen, Leute, die eine Turmglocke läuten, werden besonders oft getroffen. Gruppen von Menschen solle» nicht so ost getroffen werden wie Einzelpersonen. Man kann oft hören, daß unter den Bäumen dis Eichen während eines Gewitters besonders gefährlich seien, während die Buchen als ungefährlich gelten: „vor den Eichen sollst du Weichen, doch die Buchen darfst du suchen", sagt das Volk. Das ist jedoch unbedingt falsch, denn während eines Gewitters sind all«!