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i Wüsdrskfer Tasedlatt 8 D 2. Blatt Nr. 16Ü — Mittwoch, den 12. Juli 1933 D Tagesspruch. Das ist die wahre Natur des Heims; es ist ein Ort des Friedens; die Zuflucht nicht nur vor aller Verletzung, sondern vor allem Schrecken, allem Zweifel, aller Spaltung. Ruskin. Amtliche Serordamgen und Verlautbarungen. Aktive Kulturpolitik der Beamtenschaft. Im Sächsischen Verwaltungsblatt ruft die Regierung alle sächsischen Staatsbeamten und Angestellten zu einer aktiveren Teilnahme am kulturellen Geschehen unserer Zeil aus. So sollen Beamte und Angestellte, denen es geldlich möglich ist, das wiedererstehende deutsche Nationaltheateri wie es sich zum Beispiel auch in den sächsischen StaatS- theaiern ausdrückt, durch innerste' Teilnahme an seinem künstlerischen Schaffen fördern helfen. Verbot des Republikanischen Reichsbundcs. Das sächsische Ministerium des Innern hat auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. Februar 1933 den Republikanischen Neichsbund samt seinen Unter verbänden für das Gebiet des Freistaates Sachsen aus gelöst und verboten. Die Geschäftsstellen der aufgelösten Verbände werden geschlossen. Das Vermögen ist beschlag nahmt Gehalts- und Lohnzahlung bei Dienstleistung in Wehrverbänden. Das sächsische Ministerium des Innern hat folgende Verordnung erlassen: Soweit Angestellte und Arbeiter inr Staatsdienste wegen Heranziehung zu Dienstleistungen bei SN., SS. oder St.H. Dienstbefreistna in Anspruch nehmen müssen, besteht kein Bedenken, ihnen für die versäumte Dienstzeit Gehalt oder Lohn fortzuzahlen und von der An rechnung der versäumten Zeit auf den regelmäßigen Ur laub abzusehen. Voraussetzung ist, daß über die Tatsache der Inanspruchnahme und ihre Notwendigkeit eine Be scheinigung des zuständigen Führers beigebracht wird. Die von Beamten aus gleichem Anlasse versäumte Dienstzeit braucht nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet zu werden. Den Gemeinden, Bezirks- und Zweckverbänden sowie den sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts wird empfohlen, in gleicher Weise zu verfahren. Das Ministerium des Innern geht davon aus, daß staatliche Beamte, Angestellte und Arbeiter zur Vermeidung von Störungen in der öffentlichen Verwaltung zu Dienst leistungen für die nationalen Wehrverbände während der Dienstzeit nur dann herangezogen werden, wenn es un umgänglich notwendig ist. » Sächsischer Landesverkehrsverband. Das sächsische Wirtschaftsministerium hat gemäß § 3 des Gesetzes über den Reichsausschuß für Fremden verkehr vom 23. Juni 1933 den Sächsischen Verkehrs- Verband e. V. Sitz Leipzig als Landesverkehrsverhand an erkannt. Zum Vorsitzenden ist Oberbürgermeister Woerner in Plauen ernannt worden. Unterrichtsbcsuche der Rektoren der höheren Schulen. Zur Behebung von dem sächsischen Volksbildungs- Ministerium mehrfach geäußerten Zweifeln wird mitgeteilt: -?ie Rektoren haben das Recht und die Pflicht, den Unter richt der planmäßig angestellteu Lehrkräfte ihrer Schule zu besuchen. Für die nichtplanmäßig angestellten Lehrer, die Aushilfslehrer und die im Vorbereitungsdienste ste henden Lehrer gilt dies um so mehr, als die Rektoren den Unterricht dieser Lehrer zu beurteilen haben, um dem Ministerium Vorschläge über ihre weitere Verwendung machen zu können. Insbesondere aus Gründen der Ein heitlichkeit des Unterrichts und der Erziehung im Sinne der nationalen Erhebung haben die Rektoren in größerem Umfange als bisher Unterrichtsbesuche vorzunehmen. Eine vorherige Ankündigung ist nicht mehr erforderlich. Junglehrer im Arbeitsdienst. Dem Ministerium für Volksbildung ist es dringlichste Ausgabe, der Not der Junglehrer zu steuern und sie wieder in die Arbeitsfront einzugliedern. Schon jetzt ist aber zu übersehen, daß bei weitem nicht alle Studienassessoren im höheren oder im Volksschuldienst beschäftigt werden können. Das Ministerium spricht daher die Erwartung aus, daß die Studienassessoren jede Arbeitsmöglichkeit, die sich ihnen bietet, benutzen. Vor allem weist es sie erneut auf den Arbeitsdienst hin. Zwar wird jeder dienstwillige Junglehrer ohne Sonderrechte in die Arbeitslagermaun schaften eingestellt. Er hat aber dort die Möglichkeit, je nach Bewährung und Fähigkeit von der Lagerleitung zu erzieherischen Ausgaben bei der Unterrichts- und Freizeit gestaltung herangezogen zu werden. Das Volksbildungs- Ministerium stellt allen denjenigen, auf deren Beschäf tigung im Schuldienst es überhaupt Wert legt, in Aussicht, sie nach Beendigung des Arbeitsdienstes wieder so zu beschäftigen, daß ihnen aus dem vorübergehenden Aus scheiden aus dem Schuldienst kein Nachteil erwächst. Das Ministerium setzt dabei voraus, daß die Studienassessoren mindestens einen einjährigen Arbeitsdienst ableisten und sich in ihm bewähren. Diese Verordnung findet auch auf die Junglehrer im Dienst der Volksschule und der beruf lichen Schulen Anwendung. Konfirmandenunterricht. Das sächsische Ministerium für Volksbildung hat die Schulbezirke und die Schulleitungen angewiesen, im Ein vernehmen mit den Pfarrämtern wöchentlich zwei Nach mittage, wenigstens von 15 Uhr ab, für den Konfirmandeu- unterricht freizulassen. Kommt keine Einigung zustande, ist die Entscheidung den vorgesetzten Behörden zu über lasten. Schon 4 Millionen ArbeiSsspende. Nicht weniger als 3 978 530,61 Mark wurden bis zum 30. Juni d. I. bei Finanz- und Zollämtern für die Spende zur Förderung der nationalen Arbeit ein gezahlt. Von einem Landesfinanzamtsbezirl liegen noch keine Angaben vor, so daß die Zahl heute bereits vier Millionen überschreiten wird. Die Sammlung für diese Spende hat etwa Mitte Juni eingesetzt; das Ergebnis wurde also in zwei Wochen erzielt. Täglich gingen annähernd 300 000 Mark ein. Ein Anfangserfolg, wie er besser nicht erwartet werden konnte. Der Appell an die Opferbereitschaft unseres Volkes ist also nicht vergeblich. In Jahren der Not und inneren Haders schien das Bewußtsein im Volk erstorben zu sein, daß alle Berufsstände und Erwerbsschichten schicksalhaft miteinander verbunden sind. Heute ist der Gemein schaftssinn wieder e r w a ch t und drängt zur Tat. Vertreter aller Volkskreise haben Anteil an dem An fangserfolg der Arbeitsspende. In Stadt und Land hat der Ruf des Führers und Kanzlers Widerhall gefunden. Und was besonders hervorzuheben ist: auch Arbeit nehmer haben es sich nicht nehmen lassen, am Lohn- und Gehaltszahlungstag einen Betrag für die Spende ab zuführen. Weiter fol Dann wird aus Millionen kleiner Quellen und Bäche der Strom wachsen, der in Stadt und Land Segen spendet. Annahmestellen der Spende: Finanzämter, Zollämter, Hauptzollämter. Überweisung an diese Annahmestellen durch: Post, Bank, Sparkasse usw. „Nie begonnene ArbeiLsschiachi." Rundfunkrede des Staatssekretärs Reinhardt. Im Rundfunk sprach über alle deutschen Sender der Staatssekretär im Reichsfinanzministerium, Nein- Hardt, über „Die begonnene Arbeitsschlacht". Er erklärte, daß das Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 1. Juni d. I. den erstenGrotz- an griff der Reichsregierung Adolf Hitler gegen die Arbeitslosigkeit darstelle, und erläuterte dann zunächst den Abschnitt des Gesetzes, der die Förderung der Eheschließungen zum Gegenstand hat. Er wies in diesem Zusammenhang auf die von ihm herausgegebene Schrift hin, die alles enthalte, was die jungen Volks genossen und Volksgenossinnen, die heiraten und zu diesem Zweck ein Ehestandsdarlehen erhalten wollten, wissen müßten. Diese Schrift sei von der nächsten Woche ab bei allen«S Lande sämtern erhältlich. Die Aus wirkungen des Gesetzes zur Förderung der Ehe schließungen würden bereits im letzten Bericht der Reichs anstalt für Arbeitslosenvermittlung dahin gekennzeichnet, daß die Möbelindustrie einen neuen Aufstieg erhalten habe. Auch die Bestimmungen des Gesetzes vom 1. Juni, die die Überführung weiblicher Arbeitskräfte in die Haus wirtschaft bezweckten, begännen sich bereits auszuwirken. Nach dem letzten Bericht der Neichsanstalt sei trotz der Reisezeit auf dem Arbeitsmarkt der Hausgehilfinnen in fast allen Bezirken des Reiches eine merkliche Ent lastung eingetreten. Der Redner beschäftigte sich dann eingehend mit dem ersten Abschnitt des Gesetzes vom 1. Juni, der die Be dingungen enthalte, unter denen Darlehen und Zu schüsse auf Grund der Arbeitsschatzanweisungen im Gesamtbeträge von einer Milliarde Mark gewährt wer den. Allen Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen öffentlich rechtlichen Körperschaften sei zu empfehlen, die Bestimmungen der hierzu erschienenen Durchführungs verordnung vom 1. Juli d. I. gründlich zu studieren. Es komme darauf an, das? schnell gehandelt werde und daß aller übermäßige Bürokratismus bei der Be handlung der Anträge ausgeschattet werde. Es sei zu wünschen, daß die Gemeinden und sonstigen öffentlich rechtlichen Körperschaften ihre Anträge noch in diesem Monat, möglichst noch in der laufenden Woche einbrächten. Aussicht auf Erfolg hätten nur solche Anträge, denen ein wandfreie Pläne und Berechnungen zugrunde lägen, und denen die erforderlichen Unterlagen beigegeben seien. Besonders sei darauf hinzuweisen, daß Arbeiten, deren Finanzierung ganz oder teilweise aus den Arbeits-' schatzanweisungen erfolge, nur an solche Unternehmer ver geben werden dürften, die sich verpflichten, die Arbeitszeit in ihren Unternehmen bis zum 30. Juni 1934 höchstens 40 Stunden wöchentlich umfassen zu lassen. Durch diese und ähnliche Bestimmungen solle erreicht werden, daß zur Durchführung der Arbeiten nur bisherige Vollarbeitslose herangezogen würden. Ende dieser Woche würden die Durchführungs bestimmungen über die Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffun gen erscheinen. Bei der Auslegung der Begriffe „Ersatz beschaffung" und „Gleichartige Gegenstände" sei dem Sinne des Gesetzes gemäß großzügig zu verfahren. Von den Bestimmungen über die Steuerfreiheit von Ersatz beschaffungen werde bereits überall weitgehend Gebrauch gemacht. Eine Million arbeitsloser Volksgenossen würden allein in Auswirkung des Gesetzes vom 1. Juni in den nächsten Monaten in Arbeit kommen, wenn alle Unter- QSSENÄS Hk? KbMSki l'AZSN . .. das herrlich die Zähle erfrischende 'dIL kVVMilgesund und weiß 2sknpssis - IH u v/ssssr ibkMLek-LLcuwrcuorr.ovircn venr/tü c»Käk (60. Fortsetzung.) Im Saal herrscht atemlose Stille. Alle sind aufs tiefste erschüttert, und aus den Augen aller spricht große Barmherzigkeit für die weinende Frau. Der Richter ergreift wieder das Wort. Seine Stimme klingt bewegt. Er ruft Ole auf. „Nehmen Sie Ihre Selbstbeschuldigung nun zurück, Herr Hauser?" „Ja," sagt Ole heiser. „Das Gericht wird Sie nicht strafen, denn Ihre Selbst bezichtigung, die zwar eine Täuschung des Gerichts darstellt, entsprang edlen Motiven. Wir versagen Ihnen unsere Hoch achtung sticht, Herr Hauser. Es gibt wenige, die ein solches Opfer auf sich nehmen würden." Dann erteilt er dem Staatsanwalt und nach ihm dem Ver teidiger das Wort. Unter großer Bewegung der lauschenden Menge beantragt der Staatsanwalt die Freisprechung der Angeklagten. Otto Hamers Unschuld sei erwiesen und Frau Anna Mairinger habe in Notwehr gehandelt. Der Verteidiger schließt sich dankbar dem Antrag des S.aatsanwaltcs an. Der Freispruch erfolgt unter ungeheurem Beifall der großen Zuhörerschaft. Ole tritt zu Anna, legt seinen Arm fürsorglich um sie wie ein Vater und geleitet sie, gefolgt von Paul und Hans Geist, aus dem Gerichtssaal, an der wartenden Menge vorbei, die voll Ehrfurcht auf die beiden Menschen blickt. Als die kleine Gruppe das Gerichtsgebäude verläßt, empfängt sie der Jubel einer unübersehbaren Menschenmasse. Vor dem Portal wartet schon das Werksauto, das den Obersteiger und Paul nach Saarbrücken gebracht hat Und unter den Ovationen der Massen fahren sie heim nach Vachta. * -ü Der Wirt in Ler Trompetenschenke ist in Heller Auf regung. Seit Stunden schon wartet er auf den Anruf des Ober steigers. Hans Geist hat ihm vor der Abfahrt versprechen müssen, ihn über den Ausgang des Prozesses telephonisch zu benachrichtigen. Die Wirtsstube ist dicht gefüllt. Die Gesichter der Bergleute sind ernst und hart, man merkt, daß sie das Warten auf die Folter spannt. Als endlich gegen drei Uhr das Telephon schrillt, da durch zuckt es alle. Der Wirt läuft an den Apparat. Nach wenigen Augenblicken kommt er wieder. Er strahlt über das ganze Gesicht. „Freigesprochen!" ruft er laut. Die Männer begrüßen das Urteil mit freudiger Genug tuung. Dann aber eilen sie davon. Sie müssen es daheim verkünden! Der Wirt ruft ihnen noch nach: „Sie kommen mit dem Auto! In einer halben Stunde werden sie da fein!" Durch das ganze Dorf geht die Nachricht von der Frei sprechung und versetzt alle in freudige Erregung. Die Be wohner strömen aus den Häusern, um die Heimkehrenden zu empfangen. Als das Auto einfährt, wird es mit Jubel umringt. Hunderte von Armen strecken sich Frau Anna und den Kameraden entgegen. Ole ist tief bewegt, nicht minder Anna und die Freunde. Er fühlt sich eins mit seinen Brüdern. Die Wirtsfrau bringt die kleine Monika, und Anna schließt ihr Kind weinend in die Arme. Sie verlassen das Auto. Ole, der das Kind trägt, und Paul, schreiten an Annas Seite durch das Dorf Sie kommen am Kirchhof vorbei. Ole bleibt stehen. „Anna!" sagt er bittend. „Fast dreihundert meiner Brüder hat der Berg getötet. Dori drin sind sie zur letzten Ruhe be stattet. Willst du mit mir an ihrem Grabe ein Vaterunser beten?" Die Frau nickt stumm. Sie treten in den Kirchhof zu dem Massengrab. Und Ole betet laut: „Vater unser! Der Du bist im Himmel! Ge- heiliget werde Dein Name!" * * * Als Anna mit den Freunden wieder daheim ist und ihr geliebtes Kind küßt und liebkost, da wird ihr zumute, als versinke alles Leid, als wolle auch für sie wieder ein neues glückliches Leben beginnen. Ole ahnt, was in ihrer Seele vorgeht. „Anna, jetzt ... soll alles gut werden! Und zuiammen- t bleiben werden wir!" Paul schaut beglückt auf Anna, als sie nickt und mit fester Stimme sagt: „Ja, Ole, jetzt bleiben wir alle zusammen, und nichts soll mich mehr aus eurem Kreise reißen! Ihr schasst, und ich will euch drei Gerechten sein wie eine Mutter!" „Ja, Anna, wie eine Mutter!" lacht Ole unter Tränen. „Wir werden arbeiten für dich! Was, Paul, uns soll nichts verdrießen, und müßten wir uns noch tiefer bücken im Stollen als bisher. Waren jetzt bittere Wochen, aber sie sollen vorbei sein! Anna, du bist jung ... du mußt froh und glücklich werden, schon um der Kinder willen." Die Frau sieht ihn an, flammende Röte übergießt ihr Antlitz. Sie ist ganz werdende Mutter in diesem Augenblick. „Ja, Ole, um der Kinder willen!" -k- Am nächsten Tage erscheint in Oles Haus ein alter Herr mit strengen, aber ehrlichen Augen, die sich hinter großen Brillengläsern verbergen. Er begrüßt Anna und die Männer mit aller Hochachtung und stellt sich als Konkursverwalter Dr. Nathanson vor. „Frau Mairinger," beginnt er, „ich habe es mir gedacht, daß Sie den Gutshof nicht mehr zu betreten wünschen. Aber ich muß mit Ihnen über den ganzen Status sprechen. Die Verhältnisse sehen nämlich trostlos aus. Die Schuldner wer den vielleicht dreißig Prozent erhalten." Anna schweigt zu diesen Worten. „Sehen Sie, Frau Mairinger, da ist der Viehhändler Jean Baptist, der Herrn Mairinger speziell geschröpft hat. Ich taxiere nicht falsch, wenn ich annehme, daß er Ihrem ver storbenen Gatten mindestens noch fünfhunderttausend Franken schuldet. Das stelle ich ja alles genau nach den Bank auszügen fest. Und Baptist wird nicht darum herum können. Er weigert sich zwar noch, die Schuld anzuerkennen, aber ich fasse ihn schon. Nun wäre mit diesen fünfhunderttausend Franken allerhand abzudecken, es ließe sich dann eine be deutend höhere Quote ausschütten, aber ich weiß heute noch nicht, ob der Betrag überhaupt realisierbar ist und wenn, in welcher Zeit. Jedenfalls, gnädige Frau, das ist der Haupt zweck meines Besuches, welche Ansprüche haben Sie zu stellen?" „Keine!" „Frau Mairinger, Sie sollen aber doch nicht ganz leer ausgehen. Viel wird ja nicht zu retten sein, aber schon im Interesse Ihres Kindes..." .. . . , „Nein, Herr Doktor, nicht einen Franken will ich haben! Ich will so arm das Haus Mairinger verlassen, wie ich's be- treten habe. Ich erkläre hier vor meinen Freunden, daß ich auf jeden Anspruch verzichte!" , , , , (Fortsetzung folgt.)