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techilfc" gewährt wird. Nach der „Börsen-Zeitung" wird sich -as Kabinett wie verlautet weiter mit der Frage des sogen. Beimischungszwanges für inländische Fette bei der Margarine erzeugung beschäftigen. Es sei möglich, daß der Reichsernäh rungsminister vom Kabinett ermächtigt werden wird, Bestim mungen zu treffen, um die deutsche Margarine-Industrie zur Verwendung eines bestimmten Prozentsatzes inländischer Fette, in erster Linie Butter, anzuhalten. In politischen Kreisen glau be man allerdings, das; der Reichsernährungsminister vorerst von dieser Ermächtigung nicht Gebrauch machen dürfte, weil erfolgversprechend Verhandlungen über eine direkte Verstän digung mit der in Frage kommenden Industrie eingeleitet seien. ! Schließlich werde sich das Kabinett noch mit der Frage des Zollschutzes, der landwirtschaftlichen Veredelungsprodukte be fassen und schon jetzt mit den Vorbereitungen der autonomen Zollmaßnahmen beginnen, die zugunsten der Landwirtschaft erlassen werden sollen, sobald der schwedische und südslavische Handelsvertrag abgelaufen sind. * Weihnachtsurlaub -es Reichskanzlers. Berlin, 21. Dezember. Der innerpolitische Weihnachts friede wird, wie die „Tägliche Rundschau" erfährt, von einem Teil der Regierungsmitglieder, unter ihnen vom Reichskanzler von Schleicher, zu einem kurzen Urlaub über die Feiertage ausgenutzt werden. Kriedenshoffnungen. Aas die neue politische Notverordnung bringt. Die politische Notverordnung, durch die die Not verordnungen gegen politische Ausschreitun gen vom 14. und 28. Juni sowie die Notverordnung zur Sicherung des inneren Friedens vom 9. August und die zugehörige Ausführungsverordnung adgeändert werden, sowie die Bestimmungen, die an Stelle des abgelaufenen Republikschutzgesetzes > treten, wurde veröffentlicht. Die Notverordnung heißt: ! „Verordnung des Reichspräsidenten zur Erhaltung des inneren Friedens vom 19. Dezember 1932." Sie regelt in 19 Paragraphen die gesamte Materie neu. Die zur wirtschaftlichen Erholung notwendige Aus schaltung aller absichtlichen Störungen des öffentlichen Friedens hat in den letzten Jahren eine große Zahl von A u s n a h in e b e st i m m u n g e n notwendig gemacht, die die Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte beschränkt haben. Die jetzt sichtlich eingetretene politische Be ruhigung hat, wie amtlich mitgeteilt wird, die Reichs- rcgierung veranlaßt, dem Reichspräsidenten die Auf hebung eines Teils dieser Sondervorschriften, und zwar die Aufhebung der Verordnungen gegen politische Ausschreitungen und gegen den politischen Terror, vorzuschlagen, deren Geltungsdauer von vornherein nur für die Zeit besonderer politischer Span nungen gedacht war und die daher jetzt entbehrt werden können. Denn es versteht sich von selbst, das; es für jede Negierung wünschenswert ist, die normalen gesetz lichen Vorschriften nur so lange durch Sondermaß nahmen zur Sicherung der Staatsautorität zu verstärken, als dies unumgänglich notwendig ist. Der Reichsprä- .stdent hat diesem Antrag zugestimmt. Mit der Aufhebung der genannten politischen Not verordnungen kommen außer ihren verschärften Strafvorschriften u. a. zum großen Teil die jenigen Bestimmungen in Fortfall, die das Versammlungsrecht und die Presse über das normale Müh hinaus beschränkt haben. Die Reichsregierung ging dabei von der Erwartung aus, daß die politischen Meinungsverschiedenheiten künftig in der Öffentlichkeit in einer Form ausgetragen werden, die des deutschen Volkes als einer Kulturnation würdig ist. Wie der Reichskanzler bereits in seiner Rundfunk rede vom 15. Dezember mitgeteilt hat, hat der Reichs präsident den Vorschlägen der Reichsregierung im Ver trauen auf den gesunden Sinn der ordnungsliebenden Bevölkerung entsprochen, dabei aber zum Ausdruck ge bracht, daß er nicht zögern würde, eine scharfe Verord nung zum Schutze des deutschen Volkes zu erlassen, falls er sich wider Erwarten in seinem Vertrauen getäuscht sehen sollte. In der Aufhebungsverordnung ist bestimmt, daß Verstöße gegen die bisherigen Äusnahmevorschriften, soweit sie nicht etwa schon unter die vom Reichstag be schlossene Amnestie fallen würden, künftig nicht mehr verfolgt werden. Die Strasmilderungsvorschriften der Ver ordnung gegen politische Ausschreitungen vom 14. Juni 1932 sind ausdrücklich aufrechterhalten. Auch ist das so fortige Außerkrafttreten der auf Grund der bisherigen Vorschriften erlassenen Zeitungsverbote ausgesprochen worden. Um einen klaren Rechtszustand zu schaffen, erschien es angebracht, im Zusammenhang mit der Aufhebung der politischen Verordnungen schon jetzt das Republikschutzgesetz außer Anwendung zu setzen, dessen Geltungsdauer am 31. Dezember d. I. abgelaufen wäre. Ein unein geschränkter Fortfall dieses Gesetzes war allerdings nicht möglich, da in ihm Vorschriften enthalten sind, die zur Sicherung des öffentlichen Lebens gegen frieden störende Angriffe nicht entbehrt werden können. Es sind daher in die neue Verordnung einige Vorschriften des Republikschutzgesetzes übernommen worden, für deren dauernde Beibehaltung eine Notwendigkeit besteht. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Ergänzungen des Straf gesetzbuches nach drei Richtungen hin: Die Verabredung zu Verbrechen gegen das Leben bleibt weiterhin unter Strafe gestellt. Dasselbe gilt für Gewalttätigkeiten gegen den Reichspräsidenten oder öffentliche Beschimpfung oder Verleumdung des Reichspräsidenten. Ferner war zur Aufrechterhaltung der Staatsautorität ein dauernder Schutz des Staates, seiner Sym bole und der sich in der Wehrmacht verkörpernden Hoheit des Staates gegen Verhetzungen notwendig. Es ist daher in das Strafgesetzbuch eine Strafvorschrift gegen den eingefügt, der öffentlich das Reich oder eines der Länder, ihre Verfassung, ihre Farben oder Flaggen oder die deutsche Wehrmacht beschimpft oder böswillig und mit Überlegung verächtlich macht. Abgesehen von diesen drei Strafvorschriften sind aus dem Republikschutzgesetz mit gewissen Abänderungen nur die- jeniaen Vorschriften übernommen worden, die der Sicherung des Staates gegen hochverräterische Angriffe dienen. Es sind dies die Vorschriften über Zuständigkeit und Verfahren beiAuflösnng v o n V e r e i n e n, die hochverräterische Zwecke verfolgen, und die Möglichkeit, periodische Druckschriften dann auf gewisse Zeit zu verbieten, wenn durch ihren Inhalt die Strafbarkeit einer der in den KZ 81 bis 86 StGB, bezeichneten Hand lungen begründet wird. Diefe Vorschriften sind dahin ergänzt worden, daß ein Verbot periodischer Druckschriften auch wegen einer landesverräterischen Veröffentlichung zu lässig ist. Abgesehen hiervon enthält die neue Verordnung nur noch zwei Vorschriften, auf deren dauernde Beibehaltung im Interesse des Staatswohls nicht verzichtet werden kann: Die schon im Reichsvereinsgesctz ausgesprochene, vor einiger Zeit aber vom Reichsgericht ans formellen Gründen nicht mehr jür anwendbar erklärte Befugnis der Polizei, Beauftragte in öffentliche Ver sa m m l u n g e n z n e n t senden, muß auch weiterhin gegeben sein. Ebenso mußte aus Gründen der öffentlichen Sicherheit die.am 31. Dezember d. I. endende Geltungs dauer des Z 3 des Waffeumischrauchgesetzes bis auf weiteres verlängert werden, wonach eine erhöhte Mindeststrafe den trifft, der bewaffnet gemeinsam mit anderen zu politischen Zwecken an öffentlichen Orten erscheint. VemiWUdMGregierkug über die Aushebung der SmdeMWe. Berlin. Das Reichsgesetzblatt Nr. 80 vom 20. Dezem ber veröffentlicht folgende Verordnung der Reichsregierung über die Aushebung der Sondergerichte vom 19. Dez. 1932: Auf Grund von Kapitel 2 des sechsten Teils der 3. Ver ordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931 (Reichsgesetzblatt il, Seite 537 und 585) wird folgendes verordnet: Die Tätigkeit der nach der Verordnung der Reichsregie rung vom 9. August 1932 (Reichsgesetzblatt II Seite 404) ge bildeten Sonbergerichte endet mit Ablaus des 21. Dez. 1932. Eine für diesen Zeitpunkt bereits begonnene Hauptverhand lung ist von dem Sondergericht nach den Vorschriften der Ver ordnung vom 9. August 1932 weiterzuführen, sofern die Sache nicht nach Z 4 Absatz 2 zum ordentlichen Verfahren ver wiesen wird. In dem nach K 19 der Verordnung vom 9. August 1932 in das ordentliche Verfahren übergehenden Sachen bedarf es der Einreichung einer neuen Anklageschrift. Die nach den Vor schriften der Verordnung eingereichte Anklageschrift verliert ihre Wirkung. Das gleiche gilt, wenn eine Sache mit dem 21. Dezember 1932 zum ordentlichen Verfahren verwiesen wird. das Ausmaß der Winterhilfe. Neichsarbcitsminister Dr. Syrup berichtet im Ältestenrat des Reichstages. Im Verlaus der Sitzuna des Ältestenrats des Reichstages wurde ein nationalsozialistischer Antrag, den Reichstag selbst zwar nicht mehr vor Weih- nachten, wohl aber in der Woche nach Weihnachten cinzu- berufen, zurückgestellt zugunsten eines Antrages des Zentrums, wonach der Ältestenrat „zu gegebener Zeit" nochmals zu sammentreten soll, um sich mit der Frage der Einberufung zu befassen. Die Kommunisten haben unmittelbar nach der Sitzung erneut beantragt, den Ältestenrat für Dienstag nach Weihnachten einzuberufen, damit über die kommu nistische Forderung einer Reichstagssitznng am Donnerstag, den 29 Dezember, beschlossen werden könne. Die Regierung war in der Ältestenratsitzung durch Reichsarbeitsminister Dr. Shrnp, Staatssekretär Grieser vom Reichsarbeitsministerium und durch den Staatssekretär der Reichskanzlei, Planck, vertreten. Staatssekretär Planck riet von einer Einberufung des Reichstages ab und führte aus, die Regierung habe ja in der Frage der Amnestie ihr Entgegenkommen gegenüber dem Reichstag bewiesen. Ein Zusammentritt des Reichstages noch vor Weihnachten würde starken K o n f l i k t § st o s s in sich bergen. Reichsarbeitsminister Dr. Syrup gab sodann Auskunft über den Stand der Beratungen des Reichskabinetts über die W i n t e r h i l fe m a ß n a h m e n. Es werde sich voraussichtlich ermöglichen lassen, für jeden Hauptuntcrstützungsempfänger nochmals vier Pfund Fleisch um je 39 Pfennige verbilligt und ferner mehrmals zwei Zentner Kohlen, ebenfalls um je 30 Pfennige verbilligt, abzugeben. Bei gegenwärtig 6,9 Mil lionen Hauptuntcrstützungsempfängern einschließlich der Klein- renmer usw. würde das einen Aufwand von 37 Millionen erfordern. Dazu würden noch einige Millionen kommen für Zwecke der K i nd e r sp e i s u n g. Das Reichskabinett werde am Mittwoch hierüber endgültige Beschlüsse fassen. Aus finanziellen Gründen könne die Regierung über dieses Ausmaß der Winterhilfe nicht hinausgehen. Beschlüsse des Siedlungsausschusses des Reichstages. Der Siedlungsausschuß des Reichstages nahm mit den Stimmen der Nationalsozialisten, der Sozial demokraten, der Kommunisten und des Volksdienstes sowie mit zwei deutschnationalen Stimmen gegen das Zentrum, die Baye rische Volkspartei und den dritten Vertreter der DNVP. einen Antrag an, der sich aus einem sozialdemokratischen Antrag und einem nationalsozialistischen Abände- rungsäntrag zusammensetzt. Danach wird die Reichsregierung ersucht, die Renten der mit Neichsmitteln angesetzten Siedler mit Rückwirkung vom 1 Juli d. I. von 5 aus 3 Prozent herab zusetzen. Diese Herabsetzung soll vorläufig aus zwei Jahre be fristet sein Für die mit Länder mitteln angesetzten Siedler soll eine gleiche Regelung angestrebt werden. Angenommen wurde auch eine deutschnationale Entschließung, in der sestgestellt wird, daß der Reichstag die Lösung der Siedlnngsfrage für eine der größten und vordringlichsten Ausgaben hält, die in volkswirtschaftlicher und staatspolitischer Hinsicht gelöst werden müsse. Voraussetzung dafür sei aber die Wiederherstellung der Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaft in allen ihren Zweigen. Die Reichsregierung soll deshalb alsbald geeignete Maßnahmen ergreifen. Zuvor war von einem Vertreter des Reichsernäh rung s m i n i st e r i u m s erklärt worden, daß eine weitere Senkung der Siedlerrenten angesichts der allgemeinen Finanz lage des.Reiches n i ch i durchführbar sei.. Die Regierung plane aber anoerwettige HUfsmabuavmen. »ferner batte now cm anderer Vertreter des Neichseruährungsministeriums einige Angaben über das S i e d l u n g s p r o g r a m m der Regie rung gemacht. 50 Millionen Mark seien im Etat eingestellt, iveitere 50 Millionen würden vorsinanziert. über die Land- beschaff« ng teilte er mit, daß sich am 1. Oktober d. I. 50 000 Hektar in den Händen der Siedlungsträger befanden. Auf diesem Lande ließen sich etwa 3500 Stellen schaffen, die Hälfte in diesem, der Rest im nächsten Fahre. Die Landbeichaf- fung erfolge aus den entschuldungssähigcn Gütern im Osten. Besprechungen beim Michskommissar für Arbeitsbeschaffung. Amtlich wird mitgeteilt: Der Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung D r. Gereke empfing den Bundes führer des Stahlhelm Oberstleutnant Duesterberg zu einer eingehenden Besprechung über die Frage der Arbeitsbeschaffung. Weiterhin hatte er eine Unterredung mit dem Führer des Jungdeutschen Ordens, Mahraun, in der besonders die Bedeutung der Siedlung erörtert wurde. Wilsdruff., am 21. Dezember 1932. Merkblatt fiir den 22. Dezember. Sonnenaufgang 8°- > Mondaufgang Sonnenuntergang 15^ I Monduntergang 12" 1848: Der Sprachforscher Ulrich v. Wilamowitz-Moellen- dorff geboren. WinLersouneiMsudL. Am 22. Dezember fängt diesmal der Winter an - der astronomische, denn den meteorologischen, den Winter, der durch das Winterwetter gekennzeichnet wird, haben wir schon längst. Oder aber auch nicht! Viele nämlich — und es sind durchaus nicht die törichtsten unter den Menschen — sind der Meinung, daß es zu einem richtigen Winter bisher noch nicht gekommen sei. Wohl werde von hier und dort Schnee gemeldet, wohl habe es bereits mehr als einen naß kalten Tag gegeben, wohl seien bereits die Temperaturen mehr als einmal bis auf den Frostpunkt gesunken und be sonders zur Nachtzeit reichlich unangenehm, aber es müsse trotzdem gesagt werden, daß das noch nicht der Winter sei, den man sich für Weihnachten vorgestellt habe. Und dann wird von dem Weihnachtswetter der „guten alten Zeit" erzählt, von dem Winter mit Schneetreiben, Schlitt schuhen, Schlittenfahrten, Schneemännern usw. Aber ganz abgesehen davon, daß wir solchen Winter ganz gut noch zu Weihnachten bekommen können, dürsten Wohl sehr viele mit dem milderen Winterwetter, wie es in den letzten Tagen herrschte, nicht ganz unzufrieden sein, weil eben nicht alle Menschen Wintersportler sind und einige von uns dem Frieren das Nichtfrieren vorziehen. Was aber bestimmt zu Weihnachten kommt, das ist der erwähnte astronomische Winter, der bis zum 21. März dauert und dann vom astronomischen Frühling abgelöst wird. Der 22. Dezember ist der Tag der Sonnenwende: die Mittagshöhe der Sonne ist dann am kleinsten, die Tagesdauer am kürzesten. Das bedeutet also, daß die Tage von dann ab allmählich wieder länger werden und die Nächte wieder kürzer. Sehr rasch geht das natürlich nicht, zunächst wenigstens nicht, aber es ist doch ein ge wisser Trost in der Tatsache, daß Weihnachten schon in der Zeit der länger gewordenen Tage fällt. Man merkt es nicht, aber wegzuleugnen ist es trotzdem nicht. Mit Minütchen fängt es an — Sonnenaufgang ein bißchen früher, Sonnenuntergang ein bißchen später, und ehe man so recht begreift, woran man ist, sind aus den Minütchen viele Minnien geworden, und eines schönen Tages hat sich das alles zu einem erheblich länger gewordenen Tage summiert, und jeder, der ein bißchen nachdenkt, sagt sich: „Sieh mal an, der Tag ist ja wieder lang und hell, und es läßt sich bei Tageslicht wieder viel schaffen!" Und das ist die moralische Seite der Astronomie. Sind die Tage kurz und dunkel, so herrscht eine gewisse Unlust unter den Menschen, wenn auch nicht bei allen, so doch bei vielen, und die Arbeitsfreudigkeit will nicht recht auf kommen. Sobald man aber zu der Einsicht kommt, daß wir wieder einmal über den Berg hinübergekommen sind, scheint alles besser zu werden, und es erwacht neue Hoff nung in den Herzen. Wohl wahr, es ist Winter, und so gar recht lange noch Winter, aber mit den länger werden den Tagen hält doch etwas Lenzliches seinen Einzug, und alles, was winterliche Sorge war, scheint zu Weichen und dem Gefühl. Nun wird es aber bestimmt besser werden!' Platz zu machen. Die Astronomen natürlich haben an das alles nicht gedacht, als sie den kürzesten Tag bestimmten, aber wir anderen denken daran oder könnten wenigstens daran denken, und das ist es, was uns auch mit einem Tage, der nnr aus wenigen Stunden besteht, versöhnen muß. Wie gesagt, Weihnachten ist es schon wieder ganz anders, ist es schon wieder viel besser! Der Verein junger Landwirte hatte für seine gestrige Vvr- Lragsversammlung den Vorsitzenden des Bezirksobstbauvereins, Lehrer Anders, zu einem Vortrag gewonnen. Nachdem der Vereinsvorsitzende B r u ch h v l z - Röhrsdorf die Erschienenen begrüßt hatte, sprach Herr Anders über das Thema: „Wie läßt sich der Obstbau im landwirtschastlichen Betrieb rentabel gestalten?" Einleitend betonte er, daß allgemein im Obstbau noch viel zu tun bliebe, wenn man zu dem Ziele gelangen wol le, den deutschen Obstbedarf im eigenen Lande zu erzeugen. Klima und Boden seien günstig, aber die Hilfe der Landwirt schaft fehle noch, trotzdem der Preis für Obst entgegen allen anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen nicht gesunken sei. Auch der Obstverbrauch steigere sich immer mehr. Jede Ver zögerung im Anbau sei eine Verschlechterung der Ernte und der Einnahmen für Kinder und. Enkel. Da eine Obstanlage 80 und noch mehr Jahre stehe, sei ihre Schaffung mit Ueber- legung, Sachkunde und größter Vorsicht vorzubereiten. Die Beantwortung von drei Fragen sei Vorbedingung: wo, wie und was soll ich pflanzen. Erfolge sie richtig, dann gestalte sich der Obstbau auch rentabel. Platz für einen Obstbäum sei noch überall: an Wegen, auf Hängen, in Winkeln, an Hauswän den usw. Aber sachgemäß und zweckentsprechend muffe der Baum gepflanzt werden. Zunächst sei der Kalkgehalt des Bo dens festzustellen und in den meisten Fällen zu ergänzen. Dann müsse eine gute Lockerung, am besten durch Romperitspren- gung, und eine reiche VorratsdüiMing an Phvsphvrsäure und Kali, auch Stallmist, erfolgen. Zeit und Kosten würden viele- mal wieder wettgemacht. Ganz verkehrt sei es allerdings, zu viel Dünger in die Pflanzgrube zu werfen. Nur zur Not wer de die Lochdüngung angewandt, aber sie müsse sachkundig ge schehen und der Rat erfahrener Obstbauer sei dabei nicht zu