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Der Reichskanzler kommt nach Sachsen. Offizieller Staatsbesuch in Dresden Mitte November. Schon nach dem Besuch bei der bayrischen Regierung verlautete, das? der Reichskanzler auch nach Dresden kommen werde. Wie jetzt bekannt wird, ist dieser offizielle Besuch Papens bei der sächsischen Negierung auf den 14. November festgesetzt worden. ELnfuhrkonimgenIverordnung bevorstehend. Wir erfahren von unterrichteter Stelle, daß gegen über anderslautenden Nachrichten die Regelung derEin- fuhrkontingentierung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in allernächster Zeit durchgeführt werden wird. Sie wird alle Erzeugnisse umfassen, die der Ncichsernäh- rungsminister in seiner Münchener Rede bekanntgegeben hat. Nach Rückkehr des zur Zeit in Kopenhagen ver handelnden Ausschusses und nach beschleunigter Klärung einiger rein technischer Fragen wird die Verordnung über die Kontingentierung erscheinen. Außenpolitische Aussprache «u der lranzöfWen Kammer. Wachsende Erkenntnis der Linken. Die französische Kammer begann die angekündigte Aussprache über die französischen Abriistungspläne. Als erster Redner wies der unabhängige Abgeordnete l der Linken, Chasseigne, darauf hin, daß Frankreich einen großen Fehler begangen habe, als es den Hoover- schen Abrüstungsplan nicht vorbehaltslos angenommen habe. Die französischen Manöver der letzten Jahre be wiesen, daß der Große Generalstab ein Heer aufzustellen wünsche, das gleichzeitig ein Verteidigungs- und An griffs Heer darstelle und in der Lage sei, bis zum Rhein und über die Alpen hinaus vorzudringen. Der Redner sagte, Polen und Rumänien seien Raubstaaten. Ministerpräsident Herriot erhob sich bei diesen Worten und erklärte, daß Rumänien feine Freiheit der Helden- mütigkeit seiner Söhne verdanke, während Polen der Typ eines Märthrerstaates sei. Löon Blum wies auf die Gleichberechtigungsforderung Deutschlands hin und er klärte, daß er und seine Anhänger die Gleichberechtigungsforderung grundsätzlich für gerechtfertigt hielten, denn alle hätten ein Recht auf Gleichheit. Das sei zwar nicht juristisch, aber politisch und moralisch be gründet. Ein Friedensvertrag sei kein Kontrakt, denn an der Wurzel jedes Friedensvertrages gebe es kein freies Bestimmungsrecht des Besiegten. Dennoch habe Frank reich in dem Friedensvertrage die Verpflichtung zur Ab rüstung übernommen. Die, Gleichberechtigungsforderung Deutschlands dürfe aber nicht zur Wiederaufrüstung führen. Diese Wiederaufrüstung könne nur durch eine all gemeine Abrüstung verhindert werden, die nach und nach zu einer Rüstungsgleichheit auf niedrigster Grundlage fuhren müsse. Genair so geheiligt wie die Gleichberech tigung sei auch die Sicherheit. Als LSon Blum auf ver schiedene Zwischenfälle im oberstem Landesverteidigungs rat hinwies, teilte Herriot mit, daß der französische Plan in Genf zum festgesetzten Zeitpunkt unterbreitet werde. Die Sitzungen des obersten Landesverteidigungs- rates seien zwar oft bewegt gewesen, zu Zwischenfällen sei es jedoch niemals gekommen. * Serrlot gegen deutsche Glelchderechttgung. Der französische Abrüfiungsplan. Im Weiteren Verlauf der außenpolitischen Aussprache der Kammer betrat Ministerpräsident Herriot unter großem Beifall die Tribüne. Er sagte, durch die Gleich- Lerechtigungsforderung Deutschlands sei die Abrüstungs konferenz kompliziert worden. „Die von Deutschland geforderte Gleichberechtigung, so wie sie in der deutschen Note enthalten ist, bedeutet eine Aufrüstung. Ich habe die deutsche Note, die von nebelhaf ten Formeln umgeben ist, mehrere Male gelesen. General von Schleicher hat in Erklärungen und Unterredungen seiner Auffassung freien Laus gelassen. Deshalb kann auch ich daS Recht in Anspruch nehmen, frei zu reden. Die deutsche Note fordert eine Herabsetzung der Militärdienst- zeit auf sechs Jahre, die Ausrüstung der Reichswehr mit schwerer Artillerie und die Schaffung einer Bürgergarde von 3V bis 40 880 Menschen, die auf drei Monate ver pflichtet werden. Es handelt sich also um eine Aufrüstungs- sorderung. England ist ebenfalls davon überzeugt, daß Deutschland ausrüsten will. Was aber besonders anffällt, ist, daß das Ausrüstungsprogramm Deutschlands, so wie es in der Note enthalten ist, das Programm des großen! Generalstabes und dasjenige des Generals von Seeckt darstellt, das heißt die Schaffung von zwei Heeren. Die erste soll eine Angriffsarmee sein, die auf sechsjährige Dienstzeit verpflichtet wird und die andere eine Bürger garde, die dazu bestimmt ist, den Schutz der Grenzen zu garantieren und gegebenenfalls Ersatz für die erste Armee stellen." Wenn Frankreich den Weltkrieg gewonnen habe, so verdanke es dies einmal der Heldenhaftigkeit seiner Sol daten, dann aber auch seiner wunderbaren Unschuld. (?) Herriot ging sodann auf die großen Richtlinien des Ab rüstungsplanes über. 1. Die französische Regierung sei der Auffassung, daß man zunächst in Europa ein allgemeines System der Mili- tärdienstpslicht einführen müsse unter der Bedingung, daß jedes Berufsheer, darunter auch die Reichswehr, ver schwinde. 2. Die Polizei müsse reorganisiert werden. 3. Eine internationale Kontrolle mit Jnvestigationsrecht müsse eingeführt werden. 4. Ein regionales Abkommen gegen seitiger Unterstützung zur Ergänzung des Locarnopaktes, das sich auf Europa beziehe und eine Macht darstellen müsse, die jeden Angriff von vornherein verhindert. 5. Amerika müsse die Garantie geben, die es selbst vor geschlagen habe. 6. Die Mitglieder des Völkerbundes müßten sich verpflichten, die Bedingungen des Artikels 18 (Sanktionen) zu erfüllen. 7. Die Schiedsgerichtsbarkeit müsse obligatorisch werden. Vor einer neuen Diskonisenkung. Nach der letzten Rede des Reichskanzlers, in der auch die'Di skontfr a g e berührt wurde, wird eine erneute Herabsetzung des Reichsbankdiskonts wieder stärker er örtert. Im letzten Reichsbankausweis war ein erneuter Tiefstand der Ausleihungen zu erkennen. Der Wechsel- und Scheckbestand des Instituts liegt heute um mehr als eine Milliarde unter den entsprechenden Vor jahrsziffern. Nach Informationen scheint auch bei der Neichsbank grundsätzlich die Neigung zu bestehen, der Wirtschaft die weiteren notwendigen Erleichterungen zu schaffen. Während man bisher eine erneute Herab setzung der Rate um auf 3!4 Prozent nicht vor Mitte November erwartete, ist, wie verlautet, damit zu rechnen» daß schon vor diesem Termin die Diskontsenkung spruch reif wird. Ser Kernpunkt -es Leipziger Arteils. Der verstärkte Artikel 48. Aus unterrichteten politischen Kreisen wird jetzt zu dem Urteilsspruch des Staatsgerichtshoses in Leipzig in der Klage Preußen-Reich mitgeteilt, daß die Begründung dieses Spruches eine grundsätzliche neue Auslegung über die Reichweite des Ar tikels 48 Abs. 2 der RV. enthält. Diese von höchster Autorität gegebene Auslegung dürfte für das Ver ständnis der kommenden Ereignisse sehr zu be achten sein. Ursprünglich hatte der Artikel 48 Abs. 2 den Sinn, den Reichspräsidenten zu ermächtigen, bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung außerordentliche Maßnahmen vorwiegend polizeilichen und militärischen Charakters zu treffen. Das Leipziger Urteil erweitert nun aber die Befugnisse des Reichspräsidenten unter Beibehaltung des formellen Verfassungsrechtes um ein Beträchtliches. Denn der Staatsgerichtshof hat sich der Auffassung der Reichsregierung in dem Punkte an- gefchlossen, wonach der Reichspräsident zwischen der Politik des Reiches und der eines Landes eine Diver genz nicht zulassen könne, sobald diese zu einer für das Reich bedrohlichen innerpolitischen Spannung führe. Der Staatsgerichtshof hat eindeutig entschieden: Der Reichspräsident könne im Falle drohender Gefahr nach Artikel 48 Abs. 2 „dis gesamten staatlichen Macht mittel des Reiches und Preußens in einer Hand zu sammenfassen und die Politik des Reiches und Preußens in einheitliche Bahnen lenken". Ob wohl Preußen und seine Regierung formal-juristisch selb ständig bleibt, so bedeutet das demnach nicht, daß wäh rend der Geltungsdauer der Verordnung über die Ein setzung eines Reichskommissars vom 20. Juli das preu ßische Staatsministerium im Nahmen der ihm verblie benen Zuständigkeiten eine vom Reiche abweichende Politik betreiben dürfte. Der Artikel 48 Absatz 2 gibt also in Zukunft dem Reichspräsidenten das unbestrittene Recht, die Politik eines Landes, das die Politik des Reiches zu Purch - kreuzen beabsichtigt, durch geeignete Maßnahmen mit den Bedürfnissen des Reiches in Übereinstimmung z« bringen, und zwar auch dann, wenn keine Pflicht verletzung des Landes gegenüber der Reichsver- sassung oder den Reichsgesetzen vorliegt. Hus unserer Keimst f Wilsdruff, am 29. Oktober 1932. Sonnenaufgang 6" 6" I Mondaufgang 8" 9" Sonnenuntergang 16^ 16^ j Mondunlergang 16^ 17" Merkblatt für den 30. und 31. Oktober. 31. Oktober. 1517: Luther schlägt seine S5 Thesen gegen den Ablaßhandel an. 31. Oktober. 1918: Rücktritt des Generals Ludendorff. Wie wird das Weiter? Die allgemeine Wetterlage hat sich in der vergangenen Woche kaum geändert. Fast täglich kam es zu Nieder schlägen. Hervorgerufen wurde das unfreundliche Wetter durch mehrere Tiefdruckwirbel, die von der Nordsee nach der Ostsee wanderten. Am stärksten waren die Regenfälle, die am Mittwoch im Schwarzwald niedergingen, wo nicht weniger als 44 Millimeter innerhalb von 24 Stunden gemessen wurden. Von der Zugspitze wurde eine Schnee höhe von über einem Meter gemeldet. Auch aus dem Riesengebirge wird über Neuschnee berichtet, der auf dem Kamm gefallen ist. Die Durchfchnittstemperaturen lagen im allgemeinen bei den Normalwerten. Da auf der Nord see ein neues Tiefdruckgebiet aufgetaucht ist, dem vom Ozean noch weiter- z« folgen scheinen, ist auch für die nächsten Tage mit stark verändertem Wetter und wieder holten Niederschlägen zu rechnen. * Zum Reformationsfeste. Reformationstag! Festlich läuten Lie Glocken zum Tag von Wittenberg zum Geburtstag des evangelischen Glaubens. Festtage feierlich zu begehen ist erhebend, ist schon und gnadenvoll. Aber Festtag zu halten, das darf nicht nur sein Hingehen und Schauen und Zuhören und nach dem Gehörten heimgehen und — den gewohnten Trott unserer Tage wieder aufzunehmen. Halten wir doch wenig inne: Sind wir dann wohl bereitet das Fest zu empfangen! Jeder hohe und ernste Festtag soll und muß zweierlei in sich beschließen: Prüfung und Gelöbnis. Prüfung, Rechnungslegung vor uns selbe!, eindringliches und forschendes Uns-selbst-befragen, wie es denn bestellt ist mit unserem stolzen Glauben, der außer auf Gott alles aus uns selber stellt, der Gottes Sache zu unserer ureigensten, aller persönlichsten Angelegenheit macht. Wie denn — waren wir denn immer lebendig Glaubende. Waren wir denn immer be reit, glaubend zu handeln? Haben wir nicht Kompromisse ge schlossen mit der Welt und ihrem Wesen, täglich und stündlich und immer wieder und auch in den Dingen, die an das Letzte rühren! Sind wir denn noch würdig, hinzugehen und mit den andern stolz den Tag unseres Bekenntnisses zu begehen? Nehmen wir es denn ernst und genau mit dieser Prüfung — und wenn wir uns nun genugsam erforscht haben und ha ben erkannt, wo wir stehen: Fassen wir dann, wenn es nottut, mit geichem Ernst und mit fester Bestimmtheit den Entschluß zur Umkehr, das Gelöbnis zu anderem Leben, zu neuem Sein? Reformation: Das ist ein Wandel, den jeder immer wie der in sich selber erzwingen muß, ehe er zum Feste geht. Der Thesenanschlag, durch den der neue Glaube geboren war —, er war entschlossene Tat nach langer, ernster Prüfung. Und soll er lebendig bleiben in uns, so muß er auch im Alltag immer neu in uns geboren werden. Nichts ward uns ja gegeben als das Ziel. Den Weg zu suchen und ihn dann zu gehen — das steht nun bei uns selbst * Aerzllicker Sonntagsdienst lnur Gomckog» den 30. Oktober: Dr. 'Nitsche-Wilsdruff und Dr. Ul rich - Burkhardswalde; Montag, den 31. Oktober (Refvrma- tionsfest): Dr. Ziem-Wilsdruff und Dr. Wollburg- Seeliastadt. Für die Gewerbekammerwahl sind in der Mahlgruppe für das Handwerk zwei gültige Mahlvorschläge eingegangen, während in der Mahlgruppe der übrigen Gewerbe, zu denen die Angehörigen der nicht zum Handwerk zählenden Gewerbe- arten, wie Kleinbä'ndler. Gastwirte usw., gehören, nur ein gültiger Wahlvorschlag vorliegt. Die Kammerwahl ist deshalb nur für das Handwerk durchzufnhren; es können sich an ihr nur Wahlberechtigte aus dem Kreise des Handwerks beteili gen. Sie findet bekanntlich am morgigen Sonntag in der Zeit von vormittags 9 Ubr bis nachmittaas 3 Uhr in Wilsdruff im „Weißen Adler" statt. In der Wahlgruppe „übrige Gewerbe" gelten die in dem Wahlvorschlag genannten Gewerbetreiben den als gewählt, ohne daß hier die eigentliche Wahlhandlung durchzuführen ist. 80 Jahre alt. Am 1. November kann der Ehrenbürger unserer Stadt, Stadtrat a. D. Louis Wehner, auf ackt Jahrzehnte eines arbeitsreichen und gesegneten Lebens zurück- blicken. Er erfreut sich noch bester Gesundheit und RMiakeit. Möchten sie ihm auch noch lange erhalten bleiben. Glückauf! Abschießen der SchützengeMkckmft. Die diesjährige Schksß- periode wird am Reformationsfeste durch das Abschießen be endet. Es beginnt bereits vormittags 10 Uhr und währt bis Eintritt der Dunkelheit. Außer auf Ehrenscheiben wird um Medaillen und schone Ehrenpreise geschossen, die in der Schieß balle ausgestellt sind. Abends 6 Uhr findet in der Schießhalle die Preisverteilung statt. Das Abschießen ist für alle Kame raden Pflicht. Preiskegeln im Lindenschlößchen. Die Bereinigten Wils druffer Kegelklubs veranstalten am Reformationsfest auf der Kegelbahn im Lindenschlößchen ein großes öffentliches Preis kegeln, zu dem nicht weniger wie 55 Darpreise ausgesetzt sind. Der erste beträgt 12.50 Mark. Das Keaeln beginnt vormittags 10 Uhr und dauert bis abends 6 Uhr. Alle Freunde des Kegel sports werden auch hierdurch nochmals gebeten, ihr Glück ku die Vollen zu versuchen, zumal der Reinertrag dem Minter- Hilfswerk des Fechtvereins zugute kommt. Theaterabend im „Löwen". Wenn der hiesige Turnverein D.T. es jetzt unternommen hat, mit dem historischen Theater stück „Karl Stülpner" die Erinnerung an den kühnen Wild schützen des oberen Erzgebirges wieder wachzurufen, dann kann man das Unternehmen nur begrüßen. Stülpner war kein Räuber, wie er manchmal in Kaspertheatern dargestellt wied er war ein guter Mensch, dessen Herz warm für die armen Leute seiner erzgebirgischen Heimat, wie für Len Wald und seine Bewohner schlug, der sich nur den Verordnungen der Obrigkeit nicht fügen konnte und sich als freier Mann fühlte- Das Theaterstück wirb ihm gerecht und zeigt ibn wirklich als den Helfer, der er war. Das Stück spielt am Anfänge des 19- Jahrhunderts in den Ortschaften Scharfenstetn und Gel-nau und in den Waldungen zwischen Wolkenstein und Scharfen stein. Der erste bis vierte Akt spielt im Herbst, Winter, Früh fahr und Sommer, der fünfte Akt nach drei Jahren km Som mer. Die Hauptrollen liegen in den Händen bestbewährter Spieler und die Vorbereitungen wurden mit aller Sorgfalt getroffen, so daß man ein abgerundetes Spiel erwarten darf. Am Montag (Reformationsfest) wird das Stück km Gasthof Klipphausen aufgeführt. Hoffentlich bringt es an beiden Tagen ein volles Haus, damit die ziemlich hohen Kosten gedeckt werden. Der MGV. „Sängerkranz" begeht Sonnabend, den 5. November, km Saale des „Goldenen Löwen" sein ZOkährkgeS Bestehen durch ein großes Festkonzert, zu dem er als Mitwir kende Frau Gisela Kumberg (Gesang), Fräulein Charlotte Wagner, Soloharfenistkn der Dresdner Philharmonie (Harfe) und die Städtische Orchesterschule unter Leitung von Städt. Musikdirektor Philipp gewonnen hat. Die trefflichen Leistungen unserer Orchesterschule wie die künstlerische Befähi gung von Frau Kumberg sind zu bekannt, als daß wir sie in diesem Zusammenhangs besonders hervorzuheben brauchen. Ein Wort nur über Fräulein Charlotte Wagner, die die Kritik als eine der besten Harfenspielerinnen Deutschlands bezeichnet. Sie war lange Jahre bis zum Ausbruch der russischen Revolution als erste Harfenistin an der Kaiserlich russischen Staatsover in Petersburg und wurde vom Zaren mit der Großen Gol denen Medaille für Kunst ausgezeichnet. Seit nach dem Kriegs gehört sie dem Philharmonischen Orchester Dresden als Solo- harfenistin an. Sie war auch schon einmal in Wilsdruff und verfchasste durch ihr prachtvolles Spiel in Verbindung mit dem Gesang von Frau Kumberg und dem Geigenspiel von Kammer virtuos Fritz Both-Hannover den Besuchern einen solch reinen Genuß, wie er bisher kaum wieder geboten wurde. Jenes Buß tagskonzert 1936 erfuhr leider ein schnelles Ende durch den schrillen Ton der Sirenen, die das Schadenfeuer bei Gutsbe sitzer Bier ankündigten. Wir freuen uns, daß Frl. Wagner nach der langen Pause wieder einmal mit ihrer Kunst nach Mklsdvnff kommt. Mit einem besonderen Gruße beglückt auch der be kannte Sängerführer und Heimatdichter Erich Langer den Iu- belverein: er widmete ihm den Vorspruch. Das übrige Pro gramm füllt der Verein selbst mit einer Anzahl Chöre einfacher und schwerer Art, auf die wiv später noch einmal zurück kommen. Daß Liedermeister Paul Hientzsch und seine Sän ger schon seit Monaten angestrengt daran adelten, ist bekannt- Sie erwarten auch befreundeten Sängerbesuch von auswärts- Bundesliedermeister Schönebaum-Riesa und andere ha ben ihren Besuch bereits angekündigt. Alles zusammengenom men verheißt das Festkonzert den Besuchern einige Stunden hohen Genusses und ungetrübter Freude. Lied hoch! Warnung für politische Heißsporne. Die Kriminal-Abtei lung Freiberg teilt mit: Es mag wohl jeder schon von der Ver ordnung des Reichspräsidenten gegen politischen Terror vom 9. August 1932, die eine erhebliche Verschärfung der in den Strafgesetzen angedrohten Strafen bestimmt, Kenntnis ge nommen haben, es wird jedoch wenige geben, die sich näher mit den einzelnen Bestimmungen der Verordnung befaßt ha ben und z. B. wissen werden, daß auch in den leichteren Fäl len des 8 3 der Verordnung die Täter eine Zuchthausstrafe von mindestens 1 Jahr zu gewärtigen haben. Es seien hier nur kurz als Warnung für die, die es besonders angeht, zwei Beispiele angeführt, in denen den Tätern die obenerwähnte