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MsdmfferTageblatt Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft/ Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend Zm N..«:: LS""'""- - für Lürgertum/ Beamte, Angestellte u. Arbeiter Anzeigenpreis! die «gelpoiiene Raumzeile 2V Apsg., die 4gelpaliene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen <0 Reichs» Pfennige, die 3gespaltene Reklamczeile im textlichen Teile 1 RMK. Nachweisungsgeliih« 20 Reichspsennige. Dor»^ geschriebeneTrscheinungs. cnrrr^k.«..« crr« « tage und Platzvorschristen, werden nach Möglichkeit L kl) LV: AMt A)tIS0rNss üllk. v berücksichtigt. Anzeigen»' annahmebisnorm.lvUhr. ' ' ' Für die Richtigkeit dee^ durch Fernruf übermittelten Anzeigen übern, wir keine Garantie. ^cde> Rabattanspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klag« eingczogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Amts gerichts und des Stadlrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. Nr. 235 — 91. Jahrgang Telegr.-Adr.: .Amtsblatt" Wilsdrufs-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Donnerstag, den 6. Oktober 1932 Die Bürgersteuer HS32. Nach den neuen Durchführungsbestimmungen des Reichs» finanzministers. In der letzten Verordnung der Reichsregierung vom 4. September 1932 sind die Gemeinden zur Weitererhebung der Bürgersteuer im letzten Vierteljahr 1932 ermächtigt worden. Von dieser Ermächtigung ist fast überall Gebrauch gemacht, insbesondere in ganz Preußen die Weitererhebung verfügt worden; nur in Bayern wird statt der Bürger steuer eine etwa gleich hohe Sonderabgabe für die Arbeitslosen erhoben. Die Erhebung der Bürgersteuer ist im einzelnen in einer Durchführungsverordnung des Reichsfinanzministers vom 9. September 1932 näher ge regelt worden. Gegenüber der Bürgersteuer 1931, deren Zahlung sich bis in den Sommer des Jahres 1932 hinein erstreckte, sind wesentliche Ermäßigungen vor gesehen: cs wird bei der Bürgersteuer 1932 nur der halbe Steuersatz von 1931 berechnet, es fällt der bisherige 50pro- zentige Zuschlag für die Ehefrau fort, ferner werden die Steuerbeträge selbst in Anbetracht der allgemeinen Ein- lommensrückgänge um 25 Prozent gesenkt, und endlich sind Billigkeitsmaßnahmen vorgesehen, denen zufolge die Bürgersteuer bedürftigen Personen in weiterem Umfange als bisher erlassen werden kann. Die Höhe der Bürger st euer berechnet sich nach dem Gesamtbeträge der Bürgersteuec, die für 1931 zu entrichten war. Dieser Betrag ermäßigt sich jedoch um die schon vorstehend erwähnten Beträge. Praktisch ergibt sich, daß für das letzte Vierteljahr 1932 nunmehr Bürger steuer in Höhe von d r e i A ch t e l n der Bürgersteuer 1931 ohne den Ehefraucnzuschlag zu zahlen ist. Ein Beispiel: Ein Lediger mit 4000 Mark Einkom men im Jahre 1930 hatte in einer Gemeinde, die Bürger- stcuer mit 300 Prozent des Landessatzcs erhob, Vürger- steuer für 1931 in Höhe von 6 X 3 —18 Mark zu zahlen; bei Verheirateten betrug die Bllrgersteuer 27 Mark. In diesen Fällen ist die Bllrgersteuer 1932 auf drei Achtel von 18 — 6,75 Mark zu berechnen, und zwar gilt dies in gleicher Weise sllr den Verheirateten wie für den Ledigen. Wer 1930 10 000 Mark Einkommen und demgemäß in einer Gemeinde mit Bürgersteuersatz von 300 Prozent 18 X 3 — 54 Mark oder als Verheirateter 81 Mark Bürger- stcuer für 1931 zu zahlen hatte, muß jetzt für 1932, gleich viel ob ledig oder verheiratet, drei Achtel von 54 Mark gleich 20,25 Mark zahlen. Wichtig ist, daß Gemeinden, die die Bürgersteuer 1931 nicht cingeführt hatten, jetzt nicht Bllrgersteuer 1932 beschließen dürfen. Ebenso darf eine Gemeinde den bis herigen Steuersatz von 1931 nicht für 1932 ändern. Wo also 1931 200 Prozent Bürgersteuer erhoben wurden, darf jetzt nicht etwa auf 300 Prozent heraufgegangen werden. Die Ermäßigungs- und Befreiungs- Möglichkeiten bestehen in dem Umfang von 1931 weiter fort. Bürgersteucrfrei ist demnach weiter, wer an einem der neuen Fälligkeitstage Arbeitslosenunterstützung, Krisenunterstützung, Sozialversicherungsrente, Zusatzrente nach dem Reichsversorgungsgesetz erhielt oder sonst aus öffentlichen Mitteln laufend Fürsorge genoß, insbesondere der Kleinrentner, endlich auch Personen mit Jahresein kommen von weniger als 500 Mark, soweit nicht etwa landwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen oder Be triebsvermögen von mehr als 5000 Mark, berechnet nach dem Einheitswert 1931, vorhanden ist. über diese bis herigen Befreiungen hinaus sind die Gemeinden zu weite ren Billigkeitsmaßnahmen ermächtigt worden, ins besondere dann, wenn jemand 1932 nicht mehr Jahresein kommen hat, als er Wohlfahrtsunterstützung erhalten würde. Ausgenommen von letzterer Vergünstigung sind wiederum Personen mit landwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen oder Betriebsvermögen von mehr als 5000 Mark. Entsprechend den allgemeinen Eiukommensrückgängen ist die Bürgersteuer 1932 gegenüber 1931 allgemein um 25 Prozent gesenkt. Wo das Einkommen eines Steuer pflichtigen 1931 um mehr als 50 Prozent zurückgegangen ist, muß die neue Bürgersteuer entsprechend dem Hundcrt- satz des über 50 Prozent hinausgehenden Einkommens rückgangs auf Antrag noch weiter gesenkt werden. Die Fälligkeitstermine der Bürger steuer sind, ähnlich wie schon für 1931, je nach der Ein- kommcnsart verschieden. Bei den nicht Lohnsteuerpflich- tigcn ist in Gemeinden mit einem Bürgersteuersatz bis zu 200 Prozent Fälligkeitstag der 10. November 1932. In Gemeinden mit höheren Steuersätzen sind zwei Stsuer- termine auf den 10. Oktober und 10. November vorgesehen. Wer lohnsteuerpflichtig ist, aber auch foust noch zur Ein kommensteuer und Bürgerstcuer veranlagt wird, hat den im Wege der Veranlagung festgesetzten Betrag am 10. No- vember 1932 zu entrichten. Bei den nur Lohusteuerpflich- ^.9e» ist zu unterscheiden, ob der Arbeitslohn für meyr als eure Woche oder für kürzere Zeiträume gezahlt wird. Im Mieren Fall ist je ein Drittel der Bürgersteuer am 10. Ok- November und 10. Dezember fällig, im letzteren zu diesen Terminen noch der 24. Oktober, -4. November und 28. Dezember hinzu. Berechnung der Bürgersteuer durch Mgeber ist jetzt nicht durch bloßes Ablesen aus der möglich. Der Arbeitgeber muß die Bürger- , vielmehr selbst berechnen. Es ist dazu von dem ^ciamwetrag der Bllrgersteuer 1931 ohne den Zuschlag Läßt LMU de« KonfMUlk« fallen? Die Einladung. Die Einladung zu der von England geplanten Fünf- mächtekollferenz über die Gleichberechtigungsfrage ist Deutschland zugegangen und wird jetzt Gegenstand ein gehender Beratungen des Reichskabinetts sein. Die große Richtlinie für die deutsche Antwort ist bereits durch die Erklärung der Neichsregierung festgelegt, daß vorher Sicherungen geschaffen werden müssen, daß die neuen Ver handlungen nicht etwa das französische oder englische Memorandum mit seinem untragbaren Inhalt und Ton als Grundlage haben. Mit anderen Worten: Es muß die Gewißheit dafür vorhanden sein, daß unabhängig von dem bis her geführten Notenwechsel die Frage der deutschen Gleichberechtigung als solche be handelt wird und Deutschland nicht etwa einer ge schlossenen Einheitsfront von Verhandlungsgegnern in London gegenübersteht. Während diedeutfche Denkschrift in der Frage der Gleichberechtigung nur eben diese Frage als solche auf geworfen hatte, hatte die englische Note juristische Fragen aufgeworfen und den Zeitpunkt des deutschen Ver langens kritisiert, während die französische Rote das deutsche Verlangen in einen deutschen Anfrüstungswillen umfälschte. Der klare Ausgangspunkt der Verhandlungen, wie er in der deutschen Denkschrift niedergelegt war, müßte also vorher wiederhergestellt werden» Wenn Frankreich die Teilnahme anderer Staaten wie Polen, Belgien, Tschechoslowakei an dieser Londoner Aussprache wünscht, so wäre dies für Deutsch land an sich kein Hindernis, an der Aussprache teil zunehmen, nur steht zu befürchten, daß statt einer ver traulichen Aussprache zwischen einzelnen Mächten, wie sie von England angeregt worden war, eine Art „kleine Abrüstungskonferenz" gemacht würde. Dadurch würde natürlich der Rahmen der gedachten Aus sprache gleichfalls überschritten. Auch in dieser Hinsicht müßte Deutschland auf Sicherungen bestehen, durch die die Diskussionsgrundlage nicht verschoben wird. Daß England seine Versuche, Deutschland wieder an den Verhandlungstisch zu bringen, nicht fallen läßt, hat fein guten Grund, der aber durchaus nicht in irgend welchen Sympathien für Deutschland zu suchen sein dürfte, sondern im eigenen Interesse Englands liegt. Geht Deutschland jetzt, woran es als souveräner Staat, wenn es dazu die Macht hat, letzten Endes niemand hindern kann, seine eigenen Wege, so würde Frankreich unter Hin weis auf seine durch die deutsche „Aufrüstung" an geblich bedrohte Sicherheit jede Abrüstung ablehnen. Da mit würde der Abrüstungskonferenz und damit dem ganzen Völkerbund, dessen Herz die Abrüstungskonferenz bildet, der Todesstoß drohen. England aber hat ein dringendes Interesse daran, daß den europäischen und besonders den Rüstungen des Kontinents noch der Hemmschuh des Völkerbundes solange wie möglich angelegt bleibt, nicht weil durch Deutschlands Gleichberechtigung etwa eine Gefahr für den Frieden des Kontinents entstünde, sondern weil die angeblichen Sicherheitsrüstungen Frankreichs gegen Deutschland mit einem nicht nur heimlichen Seiten blick auf Italien vorgenommen werden würden. Eng land hat aber ein außerordentliches Interesse an einer Stabilisierung der Verhältnisse auf dem Kontinent, weil es bei seiner starken Inanspruchnahme durch eigene innen- und außenpolitische Verhältnisse augenblicklich nicht in der für die Ehefrau auszugehen. Dieser Betrag ist auf Seite 4, Absatz 1, Satz 2, der Steuerkarte 1932 hinter dem fett gedruckten Wort „Arbeitnehmer" ersichtlich. Von diesem Betrage ist jetzt bei Lohnzahlungen für mehr als eine Woche je ein Achtel, bei Lohnzahlungen für kürzere Zeit räume je ein Sechzehntel einzubehalten und abzuführen. Bruchteile eines Pfennigs, die sich dabei ergeben, sind auf den nächsten vollen Pfennigbeirag nach unten abzurunden. Das Abführungsverfahren ist gegenüber 1931 ab geändert: soweit die Bürgersteuer von einer Gemeinde an gefordert ist, in deren Bezirk die lohnzahlende Betriebs stätte liegt, hat die Abführung genau wie bei der Lohn steuer zum 20. des laufenden und zum 5. des folgenden Monats zu erfolgen. Beträgt die bis zum 20. eines Kalendermonats abzuführende Summe weniger als 200 Mark, so braucht sie nur zum 5. des folgenden Monats ab geführt zu werden. Ebenso ist auch an auswärtige Ge meinden nur zum 5. des folgenden Monats ohne Rücksicht auf die abzuliefernden Beträge abzuführen. Wichtig ist noch eine Ermäßigung für lohnsteuerfreie Arbeitnehmer. Bei ihnen ermäßigt sich der an sich ein- iubchaltende Teilbetrag der Bürgerstener 1932 auf die Hälfte, d. h. also bei Lohnzahlungen für mehr als eine Woche auf ein Zweiunddreitzigstel des Gesamtbetrages der Vürgersteuer 1931 ohne den Ehesrauenzuschlag. Die Er mäßigung gilt jedoch nicht, wenn bereits auf der Steuer karte 1932 nur die halbe Bürgersteuer angefordert war. Lage sein würde, eine in seinen Interessen liegende Ein flußnahme bei einem etwaigen französisch-ita lienischen Konflikt auszuüben. In derselben Linie liegt auch das Interesse Italiens an einer Unter stützung der deutschen Gleichberechtigungsforderung. Nicht also aus „Freundschaft" zu Deutschland handeln England und Italien, wenn sie Deutschland wieder in die Abrüstungskonferenz bringen wollen, son dern aus sehr gesunden selbstsüchtigen Inter essen. Es ist besser, wir werden uns über die wirk lichen Beweggründe unserer Partner und Gegenspieler völlig klar, als daß wir in der unfruchtbaren Ideologie einer Völkerversöhnungs- und Völkerfreundschaftspsychose verharren, die uns in der Nachkriegszeit schon so oft aufs Glatteis geführt hat. Die Beziehungen zwischen den Staaten wurden und werden von Machtfragen bestimmt, und um der schönen Augen willen tut kein Staat dem anderen etwas zuliebe. Freundschuft oder Feindschaft zwischen den Völkern finden ihren Ausdruck in Frieden oder Krieg, aber nicht in Liebe oder Haß. Nicht von Rechts, aber von Machts wegen. Herriois Nruck auf England. Läßt London seinen Plan fallen? In politischen Kreisen Londons herrschte fast durch weg der Eindruck, daß die englische Negiernng den Plan einer Londoner Konferenz, auf der zwischen den vier Mächten England, Deutschland, Frankreich und Italien die deutsche Glcichberechtignngssordernng besprochen Werden sollte, nicht mehr weiter verfolgen wird. Die von Herriot vorgebrachten Einwände ließen keine Hoffnung mehr auf eine französische Zustimmung. Eine amtliche englische Mitteilung darüber, daß die Konferenz nicht stattfinden wird, ist in London allerdings noch nicht ausgegeben worden, vielmehr wird erklärt, daß die Angelegenheit noch erwogen würde. Zur Ausgabe der Landauer Kanferenz. Berlin, 6 Oktober. Berliner Blätter bringen eine Mel dung des Reuter-Büros, in der es heißt, daß in unterrichteten politischen Kreisen jetzt der Meinung Ausdruck gegeben werde, daß die Arbeiten der Abrüstungskonferenz unbedingt fortgesetzt werden müßten, und daß ebenso wie bei den Erörterungen des Abrüstungsbüros die deutsche Nichtbeteiligung in Kauf genom men werden müsse. Man hoffe, daß der weitere Gang der Ab rüstungskonferenz eine Lage ergeben werde, die es Deutschland ermögliche, seine fortgesetzte Mitarbeit am Abrüstungswerk mit den von ihm vorgebrachten Wünschen zu vereinbaren. * Berliner Blätterstimmen. Berlin, 6. Oktober. Die Berliner Morgenblätter neh men bereits zum Scheitern des Londoner Konferenzplanes Stellung. Der „Lokalanzeiger "sagt, daß für die Reichsregie rung eine sehr klare Lage entstanden sei. Sie könne abwarten, was ihr von Genf angeboten werde. Die englische Regierung habe im übrigen in ihrer sehr vorsichtigen und offiziösen Reu tererklärung durch die Hervorhebung der „ablehnenden Haltung der französischen Regierung" selbst festgestellt, daß die sog. „Schuld" am Scheitern der Londoner Konferenz nicht in Ber lin, sondern in Paris zu suchen sei. Offenbar wolle die englische Regierung jetzt in Genf eine Art Kompromiß für die deutsche Forderung auf Gleichberechtigung zustande bringen und dann Deutschland vor die Wahl stellen, ob es dieses Kompromiß an nehme oder ablehne. Der „Tag" spricht von der erfolgreichen Sabotage Frankreichs. Die „Bossische Zeitung" meint, die eng lische Regierung wolle jetzt offenbar der Entwickelung Zeil las sen, für Deutschland sei diese Wendung äußerst überraschend und wenig erwünscht. Offenbar habe die Aussprache zwischen Simon und Herriot in Paris ergeben, daß Frankreich die deut sche Gleichberechtigung nicht zugestehen wolle und darauf dürfte es zurückgehen, daß England seinen Konferenzplan aüfgebe. Die „D.A.Z." hebt hervor, daß das Scheitern der Londoner Kon ferenz in Berlin nicht minder bedauert werde als in London. Denn Deutschland sei bei den Vorbereitungen zu dieser Kon ferenz bis an die Grenze des möglichen gegangen, um dem Kampf gegen die Abrüstung ein Ende zu bereiten. Durch dis Schuld Frankreichs habe die europäische Politik wieder ein mal eine große Chance versäumt. Wenn Enland jetzt die ganze Frage ohne deutsche Beteiligung weiterzutreiben versuche, so wünschten wir ihm dazu besten Erfolg. Die Neichsregierung müsse sich' vorläufig auf die aufmerksame diplomatische Beobach tung beschränken. Die „Börsenzeitung" weist darauf hin, daß man in gut unterrichteten politischen Kreisen Berlins noch kurz vor dem Eintreffen der Londoner Meldungen das Zustandekom men der Konferenz etwas optimistischer „beurteilt hat. Aber Herriots Intransigenz sei wieder einmal stärker gewesen als der gute Wille Englands. Die übrigen Blätter haben noch keine eigene Stellungnahme.