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MichSfegierung und Auswärtiger Ausschuß. Ein Brlcfwcchsrl zwischen Frhrn. von Neurath und Dr. Frick. Por der Einberufung des Auswärtigen Ausschusses des Reichstages aus den N. Oktober hat, wie jetzt bekannt wird, ein Briefwechsel zwischen dem Ausschutzvor sitzenden Dr. Frick und dem Reichsantzenminister Frecheren von Neurath stattgefunden. Aus die Anfrage Dr. Fricks, ob der Reichsaußenminister bereit sei, in der Ansschutz- sitzung am II. Oktober zu erscheinen, antwortete Freiherr von Neurath folgendermaßen: „Den Nutzen eines politischen Gedankenaustausches zwischen der Neichsrcgierung und dem Auswärtigen Aus- schntz will ich keineswegs in Abrede stellen. Zu meinem Bedauern bin ich jedoch nicht in der Lage, vor dem Auswärtigen Ausschuss zu erscheinen, solange nicht die filmen bekannte Frage der Teilnah mederNeichs- regierungan den Ausschüssen des Reichstages geregelt ist. Was den von Ihnen in Aussicht genommenen Termin betrifft, so darf ich ergebenst darauf Hinweisen, datz die Bölkerbundversammlung voraussichtlich am 11. Oktober noch nicht abgeschlossen ist, v o r a u s g e s e tz t, das; die prinzipielle Frage geregelt wird — die H i n a u s - schiebung des Termins zu empfehlen wäre." SKlichferkonserenz km AelchsarbellSmsMerium. Die Schlichter der einzelnen Bezirke sollen in einer km Reichsarbeitsministerium stattfindenden Konferenz über ibre Erfahrungen hinsichtlich der Auswirkungen der lebten Notverordnung auf die Arbeitsstreitigkeiten Bericht erstatten. Das Ergebnis dieser Konferenz dürfte auf die lveiteren Matznahmen des Reichsarbeitsministeriums nicht ohne Einfluß bleiben. Frankreichs Trabanien. Neben Polen auch Tschechoslowakei und Mexiko gewählt. Die Pollversammlung des Völkerbundes wählte in ge heimer namentlicher Wahl an Stelle der drei aus dem Völkerbundsrat ausscheidenden Mächte Südslawien, Polen und Peru von neuem Polen mit 48 Stimmen, die Tsche choslowakei und Meriko mit je 46 Stimmen von 52 Stim men in den Völkerbundsrat. Diese Ratswahlen bedeuten eine wesentliche Stärkung des französischen Einflusses im Völkerbundsrat. Drei Dampfer an -er finnischen Küste gestran-ei. Der finnische Dampfer „Else" gesunken. Auf der finnischen Seite des Bottnischen Meeres haben sich drei schwere Schiffskatastrophen ereignet. Zu erst strandete der schwedische Dampfer „Start" aus Gotenburg und wenige Stunden später ganz in der Nähe dergriechischeDampfer „Ge orgios" und der finnische Dampfer „Else". Der finnische Dampfer ist untergegangen. Die Besatzung konnte unter großen Schwierigkeiten gerettet werden. Der schwedische Dampfer „Start" hatte 15 Personen an Bord, darunter zwei Frauen. Els hiervon konnten gerettet werden, während die übrigen vier sich noch an Bord des mit Wasser gefüllten und von der Brandung überspülten Schiffes befinden. Der griechische Dampfer hat eine Be satzung Von 26 Mann. Infolge des orkanartigen Sturmes konnte kein Rettungsboot an das Wrack herankommen. Anscheinend sind infolge des schweren Sturmes alle drei Schiffe abgetrieben und auf die finnische Seite des Bott nischen Meeres verschlagen worden, wo die Schären sehr gefährlich sind. Auch der schwedische und griechische Dampfer gesunken. Von den drei auf der finnischen Seite des Bottnischen Meeres gestrandeten Dampfern ist nun auch nach dem Untergang des finnischen Dampfers „Else" der schwedische Dampfer „Start" gesunken. Um die 30 Schiffbrüchigen auf dem dritten Dampfer, dem griechischen Dampfer „Georgies" befand man sich zu nächst in größter Sorge, da die SOS-Radiosignale gänz lich aufhörten. Schließlich glückte es jedoch einem Rettungs boot, an das Wrack heranzukommen und nach großen Mühen 15 Mann der Besatzung zu retten. Diese waren halb erfroren und so mitgenommen, daß an ihrem Auf kommen gezweifelt wird. * Im letzten Augenblick glückte es jedoch, die noch an Bord des griechischen Dampfers „Georgies" befindlichen 14 Mann der Besatzung zu retten. Die Schiffbrüchigen mußten ins Meer springen, da die Rettungsboote wegen des hohen Seeganges nicht an das Wrack herankommen konnten. Wenige Minuten, nachdem der letzte Matrose ge rettet war, barst der Dampfer entzwei und versank wie der schwedische und der finnische Dampfer in den Fluten. Erzbergwerk mit Belegschaft verschiittet. Die neuen Erdstöße in Griechisch- Mazedonien. Zeitungsmeldungen aus Saloniki zufolge Hal in Griechisch-Mazedonien das neuerliche Erdbeben ungeheure Verheerungen angerichtct. Das Erzbergwerk bei Strato- niki soll mit der ganzen Belegschaft verschüttet worden sein. Bisher habe man nur 40 vollkommen verstümmelte Leichen bergen können. Ferner feieM große Küstenteile ins Meer gestürzt, so daß die Küste heute einen ganz anderen Ver laus nehme als vorher. Auch die kleine Insel Anagioni, auf der 250 Familien leben, soll unter dem Wasserspiegel versunken sein. Be-euien-er Goechefund in Bremen. 140 unbekannte Goethe-Briefe aus Privatbesitz aufgetaucht. Der bedeutendste Goethefund der letzten Jahre ist soeben aus Privatbesitz aufgetaucht und von der Bremer Staatsbibliothek erworben worden. Es handelt sich um rund 400 handschriftliche Dokumente aus dem Weimarer Gocthekreis, darunter allein 140 unbekannte Briefe Goethes. Die Sammlung entstammt dem Nach laß des jenaischen Museeninspektors Johann Michael Christoph Faerber (1778—1844), der der Empfänger bzw. Verfasser aller dieser Schriftstücke gewesen ist und unter dessen Nachkommen die Dokumente sich ein Jahrhundert lang als wertvolles Familienstück vererbt haben. Zer fkkiMW MMW i» Bezirk Meitze«. Nachdem durch eine Verordnung über den Freiwilligen Ar beitsdienst vom 16. 7. 1932 und durch eine Ausführungsverord nung vom 2. 8. 1932 die Neuregelung des freiwilligen Arbeits dienstes zu einem gewissen Abschluß gekommen ist, ist es am Platze, einen kurzen Ueberblick über die neuen Bestimmungen zu geben. Der Artikel 1 der Verordnung vom 16. 7. 1932 sagt: „Der freiwillige Arbeitsdienst gibt dem jungen Deutschen die Gelegen heit, zum Nutzen der Gesamtheit im gemeinsamen Dienst frei willig ernste Arbeit zu leisten und zugleich sich körperlich und geistig sittlich zu ertüchtigen." Es wendet sich also der Arbeits dienst an alle jungen Deutschen ohne Unterschied der Berufsbil dung, der sozialen Stellung und der Weltanschauung. Nicht mehr ist allein ausschlaggebend die Arbeitnehmereigenschaft und die Unterstützung durch öffentliche Hand. Auch junge Kaufleute, Handwerker, Bauernsöhne, Akademiker usw. können am frei willigen Arbeitsdienst teilnehmen. Eine einzige einschränkende Bestimmung ist die, daß die Arbeitsdienstpflichtigen nicht über 25 Jahre alt sein dürfen. Der Eintritt in den freiwilligen Arbeitsdienst begründet kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Ardeitsrechts. Jedem Ar beitsdienstwilligen wird wvchentäglich ein Förderungslatz bis zur Höhe von 2,— RM. gezahlt. Diese Zahlung erfolgt bis zu einer Dauer von 20 Wochen, bei volkswirtschaftlich wertvollen Arbeiten bis zur Dauer von 40 Wochen innerhalb 2 Jahren. Soweit Arbeitsdienstwillige Unterstützung beim Arbeitsamt be ziehen, erfolgt eine Anrechnung auf die Höchstdauer des Unter stützungsbezuges nicht mehr. Gleichzeitig erfolgt für sämtliche Arbeitsdienstwilligen die Versicherung gegen Krankheit bei der zuständigen Ortskrankenkasse seitens des Arbeitsamtes. Gegen Unfall find die Dienstwilligen durch den Träger der Arbeit eben falls versichert. Der Förderungssatz von 2,— NM. ist jedoch ein Höchstsatz und wird nur gezahlt, wenn der volle Lebensbe darf den Arbeitsdienstwilligen gewährt wird, d. h., wenn die Arbeitsdienstwilligen in einem sogenannten geschlossenen Lager untergebrachl sind. Niedriger sind die Förderungssätze, wenn die Maßnahmen entweder im offenen Lager durchgeführt wer den, d. h., wenn die Arbeitsdienstwilligen lediglich tagsüber in einer Gemeinschaft züsammengehalten werden und -um Abend sich in häusliche Gemeinschaft begeben, oder wenn die Arbeits dienstwilligen auch weiterhin in der häuslichen Gemein schaft verbleiben und nur zur Arbeit selbst an Ort und Stelle erscheinen. In diesen Fällen senken sich die Förderungssätze im ersten Falle auf 1,60—1,80 RM. und im zweiten Falle auf 1,20—1LO RM. Soweit die Arbeit als volkswirtschaftlich wert volle anerkannt ist, besteht noch die Möglichkeit, daß dem Ar beitsdienstwilligen, soweit er mindestens 12 Wochen bei einer derartigen Maßnahme mit gearbeitet hat, eine Gutschrift in Höhe von 1,50 RM. für jeden Wochentag der Beschäftigung fortlaufend im Reichsschuldbuch gutgeschrieben wird. Diese Gut schrift,'die sich über 40, Wochen Beschäftigung erstrecken kann, soll dem Arbeitsdicnstwilligen eine evtl, spätere Ansiedlung er leichtern. Das gutgeschriebene Geld wird mit 4?S verzinst und , darf nur zu dem Zwecke des Erwerbs einer Sieblerstelle oder als Beitrag zu den Kosten einer Siedlerschulung Verwendung finden. Die Arbeiten, die km freiwilligen Arbeitsdienst burchzu führen sind, müssen grundsätzlich und gemeinnützig sein. Zusätz lich sind nur Arbeiten, die weder jetzt, noch in absehbarer Zeit ohne Einsatz des Arbeitsdienstes vorgenommen werden können. Gemeinnützig bedeutet, daß die Arbeit der Allgemeinheit zu Gute kommen soll. Er ergibt sich daraus für den freiwilligen Arbeitsdienst lediglich ein ganz bestimmtes Arbeitsgebiet. Aus zuscheiden aus dem Arbeitsdienst haben Hoch- und Neubauten, sowie die Instandsetzungen von Straßen mit Kunstdecken. Fol gende Arbeiten können also dann im freiwilligen Arbeitsdienst durchgeführt werden: Meliorationen, Wasserregulierungen, Ein- deichungensarbeiten, Kultivierung von Oedländereien, Anlegung von einfachen Gemeindewegen, Einebnung von Senkungs flächen, Mithilfe bei Siedlungsbauten. Auch Arbeiten im In teresse der Volksgesundheit find förderungsfähig, z. B. Anle gung Von Sportplätzen und Bau von Schwimmbädern. Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Träger der Arbeit, d. h. die Stelle, die als Bauherr die volle wirt ¬ schaftliche und finanzielle Verantwortung übernimmt und dem Träger des Dienstes, das ist die Stelle, die für eine ernste Ar beitsleistung und eine richtige Freizeitgestaltung verantwortlich ist. Träger der Arbeit können sein Körperschaften des öffent lichen Rechts. Vereinigungen oder Stiftungen, die einen ge meinnützigen Zweck verfolgen. Träger des Dienstes sollen sein Gemeinschaften, wie Iugendbünde, Wehrverbände, Arbeitneh merverbände, Turn- oder Sportvereine, vielfach aber auch öffentliche Körperschaften selbst. Es ist dabei ohne weiteres mög lich, daß also Träger der Arbeit und Träger des Dienstes die gleiche Person sind. Wie schon eingangs erwähnt, ist für die körperliche und geistig sittliche Ertüchtigung der Arbeistdienstwilligen ebenfalls Sorge zu tragen. Der Arbeitsdienst zerfällt also in zwei Teile, die Wertarbeit und die Freizeit. Während natürlich die Arbeit selbst den weitaus größten Teil der Arbeitsleistung in Anspruch nehmen soll — die Arbeitszeit soll zwischen 36 und 42 Wochen stunden liegen — so ist in der Freizeit sowohl auf die körper liche und sportliche Ertüchtigung Rücksicht zu nehmen, als auch für Unterhaltung und Bildung der Arbeitsdienstwilligen ein ge wisser Raum freigehalten werden muß. Letzteres geschieht in der Form von Vorträgen über Wirtschaftsfragen, Berufsfragen, allgemein bildende Vorträge, ärztliche Aufklärungen, staatsbür gerliche Erziehung usw. Nicht unerwähnt bleiben möchte zum Schluß, daß nament lich bei den geschlossenen wie auch bei den offenen Lagern die Besetzung eines solchen Lagers mit einem Führer wohl die Hauptsache ist. Diese Führer haben die Verantwortung für dis Durchführung des Dienstes und tragen volle Verantwortung für die Auswahl der Leute und die laufende Ueberwachung. In der Natur der Sache liegt es, daß solche Führer in größerer Anzahl augenblicklich noch nicht vorhanden sind. Eine plan mäßige Führerschulung ist bereits in die Wege geleitet. Bei Zu lassung von solchen Bewerbern, bei denen besonderer Gemein schaftssinn, wie Kunst der Behandlung junger Menschen, Orga nisationsfähigkeit, körperliche Tüchtigkeit und geistige Aufge schlossenheit, nötig ist, kann die Altersgrenze von 25 Jahren überschritten werden, vielmehr können sich hierzu auch ältere Personen zur Ausbildung melden. Diese erweiterten Zulassungsmöglichkeiten zum freiwilligen Arbeitsdienst haben es mit sich gebracht, daß seit einiger Zeit größere Arbeiten im Bezirke des hiesigen Arbeitsamts in Gang gebracht worden sind. Zur Durchführung gelangten bereits: 1. Umbau eines Landheimes in Gauernitz, vom Ev.-luth. Iung- männerbund mit 8 Arbeitsdienstwilligen. 2. Ausbesserungsarbeiten und Bau einer Beton-Stützmauer, vom Kath. Gesellenverein zu Meißen mit 8 Arbeitsdienst willigen. 3. Bau eines Schwimmbades, vom Verkehrsverein Siebenlehn mit 40 Arbeitsdienstwilligen. Zur Zeit laufen folgende Maßnahmen: 4. Erstellung eines Sportplatzes von der Spielvereinigung Cos wig mit 50 Arbeitsdienstwilligen. ^.Ausschließung von Siedlungsgelände für eine Randsiedlung der Gemeinde Coswig mit 40 Arbeitsdienstwilligen. 6. Bau eines Schwimmbades vom Turnverein Miltitz mit 35 Arbeitsdienstwilligen. 7. Bau einer Straße mit dazugehörigen Schleusenarbelten zwecks späterer Erschließung eines Siedlungsgeländes vom Meißner Bauverein mit 16 Arbeitsdienstwilligen. 8. Bau eines Sportplatzes vom Freien Turn- und Sportverein Nieschütz mit 10 Arbeitsdienstwilligen . 9. Bau eines Stadions in Meißen vom Arbeiter-Turn- und Sportverein mit 40 Arbeitsdienstwilligen. 10. Aufschließung von Siedlungsgelände am Kynastweg in Meißen durch den Sladtrat Meißen (Träger des Dienstes: Iungdeutscher Orden) mit 25 Arbeitsdienstwilligen. In Aussicht genommen für die nächste Zeit sind noch: Bau eines großen Schwimmbades in Meißen und größere Straßenarbeiten in Munzig. Iahniechnisches La-oraionum als Kalschmünzerwerkstaii. Beamte des Falschmünzdezernats der Hamburger Kriminalpolizei nahmen den Dentisten Hermann R. und dessen Ehefrau wegen Münzvergehens fest. In kleineren Geschäften und besonders an Verkaufskarren waren seil einiger Zeit falsche Fünf- und Zweimarkstücke zur Ver ausgabung gelangt. Die Ermittlungen ergaben, daß als Verausgaberin die Ehefrau R. in Frage kam. Eine Über holung der Geschäftsräume des R. führte zur Beschlag nahme von Beweismatertal dafür, daß er bereits seil einiger Zeit in seinem zahntechnischen Laboratorium Falschmünzerei betrieb. Es ist als festgestellt anzusehen, datz hier eine nicht unbedeutende Anzahl, insbesondere von Fünfmarkstücken, hergestellt und von den Eheleute« in den Verkehr gebracht wurde. Fünf Tote bet elnem Vootsunglück. Ein folgenschweres Bootsunglück, bei dem fünf Per sonen den Tod in den Wellen fanden, ereignete sich in der Nähe von Avranches im Golf von St. Malo. Trotz heftigen Sturmes hatten drei Einwohner der Stadt in Begleitung von zwei Frauen eine Segelfahrt unternom men, wobei das Boot kenterte und alle fünf Insassen ins Meer fielen und ertranken. Hus unirrer Neimsl Wilsdruff, am 4. Oktober 1932. Merkblatt für den 5. Oktober. Sonnenaufgang 6°' I Mondaufgang 13°° Sonnenuntergang 17°° f Monduntergang 20°° 1862: Der Kolonialpolitiker Wilhelm Sols geb. Schützet -ie Tiere! Der '4. Oktober wird seit einigen Jahren als Welt tierschutztag gefeiert. Überall, wo Tierschutzvereine wirken, wird an diesem Tage der Tiere in ganz besonderer Weise gedacht, werden lässige und gleichgültige Menschen aul gerufen und ermuntert züm Schutze von Kreaturen, die der heilige Franz von Assisi in seiner unendlichen Tier liebe „unsere Brüder und Schwestern" genannt hat. Um dieses Heiligen willen ist der 4. Oktober zum Tierschutztag bestimmt worden, denn an einem 4. Oktober, dem 4. Okto ber 1226, ist Franziskus von Assisi gestorben. Der Welttierschutztag' will die Gewissen der Menschen aufrütteln, aus datz sie erkennen, daß sie nicht nur gegen die Mitmenschen, sondern auch gegen die Tierwelt Pflichten zu erfüllen haben. Sie sollen sich des lebenden Tieres an nehmen und den Versuch machen, sein oft recht schweres Los günstiger zu gestalten. Nicht an eine übertriebene Tierliebe, die ost die viel wichtigere Menschenliebe außer acht läßt und in Narrheit ausartet, ist hier gedacht, sondern an einen wirklichen Schutz des gequälten und roh behan delten Tieres, das sich gegen seine Peiniger nicht wehren kann. Es ist nicht zuviel gesagt, wenn behauptet wird, daß Menschen, die in ihrer Jugend am Quälen von Tieren Vergnügen hatten, im späteren Leben oft Rohlinge werden. Deshalb soll schon die Jugend im Elternhause und in der Schule zum Tierschutz erzogen werden. Tierschutz ist alles, was den Zweck hat, die Tierquälerei zu verhindern und gewissen Tierarten, die der Verfolgung seitens der Menschen besonders ausgesetzt sind, solchen Schutz an gedeihen zu lassen, daß sie erhaltenbleiben und nicht der Vernichtung preisgegeben werden. Aus einer sittlich humanen und einer wirtschaftlich zweckmäßigen Quelle entspringen alle Bestrebungen des wahren Tierschutzes. Der Tierschutz ist also nicht nur zurückzuführen auf Ge fühle des Mitleids, der Gerechtigkeit und der Dankbarkeit, sondern auch auf die sozusagen nüchterne Erwägung, daß durch Ausübung und Pflege eines solchen Schutzes die Menschheit wirtschaftlich gefördert, die Jugend gebessert und der Roheit gesteuert wird. Daß Tierquälerei und öffentliches Ärgernis erregende Mißhandlung von Tieren bestraft wird, braucht kaum gesagt zu werden, aber nicht immer läßt sich die Quälerei so nachweisen, datz sie zu einer Bestrafung führen muß. Gerade aus diesem Grunde sollte durch gütiges Zureden, durch freundliche Belehrung über den Wert und den Nutzen der Tiere eingewirkt werden auf diejenigen, welche in dem Tiere nur ein Ausbeutungsobjekt zu sehen geneigt sind. Man hat in neuerer Zeit Tieren, die im Weltkriege ihre Pflicht getan haben gleich den Menschen, welchen sie dienten, Denkmäler gesetzt, und das ehrt die Menschen, die