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Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Das »Wilsdruffer Tageblatt* erscheint an allen Werktagen nachmittags 5 Uhr. Bezugspreis monatlich 2,— RM. frei Haus, bei Postbestellung 1,80 RM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Rpfg. Alle Postanstalten, Post- Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend Nr. 217 — 91. Jahrgang Telegr.-Adr.: .Amtsblatt" Wilsdruss-Dre-den Postscheck: Dresden 2640 Donnerstag, den 15. September 1932 Die Antwort. Im Lärm und Trubel der Rcichstagsauflösung hat die Öffentlichkeit viel zu wenig Zeit und Aufmerksamkeit gehabt für die vorher mit besonderer Spannung erwartete französische Antwortnote. Auf sie ist auch der Reichskanzler in seiner Rede mit nur ein paar Worten eingegangen, wie überhaupt auf die deutsche Außenpolitik. Aber schon jene wenigen Sätze enden mit der Kritik, daß die Note „nicht geeignet sei, das Problem der deutschen Sicherheit und Gleichberechtigung zu fördern". Natürlich sagte der Kanzler auch nichts darüber, zu welchen weiteren Entschlüssen die deutsche Regierung kommen werde. Um es karz zu wiederholen: Deutschland verlangt ge wisse „Modifikationen" seines bisherigen Rüstungsstandes erstens aus Gründen der „nationalen Sicherheit", zweitens in der Sicherheitsfrage die endliche Verwirklichung einer „grundsätzlichen Gleichberechtigung" mit allen Mitgliedern des Völkerbundes. Wenn man will auch noch: drittens die Anpassung des Maßes jener „nationalen Sicherheit" an den Rüstungs- bzw. Abrüstungsstand der anderen Völker. Also im Praktischen: Ausbalancierung des Nüstungsstandes unter dem Gesichtspunkt der „nationalen Sicherheit". Man hat uns in Versailles die „nationale Sicherheit" genommen, um uns bei jedem Konflikts fall sofort mit ein paar Streichen niederwerfen zu können. Das gelang. Siehe: Memelland und Oberschlesien. Nach Artikel 8 des Völkerbundstatuts hat Deutschland das Recht auf nationale Sicherheit; nach Teil 5 des Versailler Diktats ist sie uns genommen. Ersteres Recht will man uns nicht gewähren, an der zweiten Bestimmung hält besonders Frankreich eisern fest und hat es in seiner Note abgelehnt, über eine Abänderung zwecks Anbahnung jener Gleich berechtigung auch nur in Verhandlungen einzutreten. Es lehnt auch ab, für eine solche Abänderung des Versailler Vertrages etwa die Abrüstungskonferenz als Forum an- zucrkennen, da ans dieser Konferenz auch solche Staaten sitzen, die mit dem Versailler Vertrag nichts zu tun haben (z. B. Amerika und die Neutralen). Trotzdem — so sei hier eingeschaltet — hat Herriot auf Grund des Lausanner Vertrauensabkommens die deutsche Note mich solchen Mächten vorgelegt, die gleichfalls mit Versailles nichts zu tun haben! Und wie soll sich nun die Abrüstungskonferenz entscheiden über die deutsche Forderung, seine „nationale Sicherheit" grundsätzlich gleichberechtigt mit den anderen bestimmen zu dürfen? Frankreich verweist die deutsche Regierung an den Völkerbund. Dem ist durch den Versailler Friedens vertrag das Recht übertragen, die Versailler Entwaff nungsbestimmungen des Teils V „anderweit zu regeln", und Deutschland hätte dann die Pflicht, „die vom Völker bund in dieser Richtung getroffene Entscheidung genau zu befolgen". Was bedeutet diese Verweisung? Nichts anderes als daß der Völkerbund sich bei seiner Entschei dung an dies ihm durch und in Versailles übertragene, inhaltlich engbegrenzte Recht hält. Er darf also nicht autonom entscheiden, nicht über die Frage der grundsätz lichen Gleichberechtigung Deutschlands an sich auf Grund des Artikels 8 des Völkerbundstatuts. Die Diskrimina tion" des Versailler Vertrages würde also dann zwar etwas „anderweit geregelt" werden, aber grundsätzlich bleiben, enthielte außerdem von uns indirekt also eine neue Zustimmung zum Entwaffnungsrecht gegenüber Deutschland. Das ist unmöglich, ist „gegen Deutfchlands Ehre". Wie ein schlechter Witz mutet es an, wenn Herriot die von uns geplanten und vorgeschlagenen Rüstungs- Modifikationen auch jetzt wieder als Beginn einer Auf rüstung, ja sogar als eines neuen allgemeinen „Wett rüstens" bezeichnet. Das ist ja an und für sich schon da und Deutschland käme viel zu spät hinzu! Aber Herriot will nun die bekannte Stellungnahme Deutschlands, wir würden uns ohne das ausdrückliche Zugeständnis der grundsätzlichen Gleichberechtigung nicht mehr an der Ab rüstungskonferenz beteiligen, auch noch durch die Erklä rung beiseiteschieben, diese Konferenz habe gar nicht das Recht, dem deutschen Rüstungsstcmd grundsätzlich oder sonstwie einen größeren Bewegungsraum zu gewähren. Obwohl der Artikel 8 des Völkerbundstatuts von der gleichberechtigten „nationalen Sicherheit" aller seiner Mitgliedsstaaten spricht! Was angesichts dieser ganz un zweideutigen Haltung und Erklärung Frankreichs ein deutscher Vertreter überhaupt noch bei der Abrüstungs konferenz zu suchen hat, wissen nicht einmal die Götter! Der Reichskanzler lehnt jedenfalls die weitere Teilnahme Deutschlands in Genf ab, „bis zu einer Klärung dieser Frage in unserm Sinne". Von Herriot ist sie doch Wohl mehr als geklärt Worden, nämlich gegen uns! Bliebe die weitere Verhandlung im — Völkerbund selbst! Ten Namen dieser Institution aussprechen, heißt auch schon mit der Kritik an ihr beginnen. Aber es wäre nicht ganz uninteressant, festzustellen, ob er sich ohne wei teres sein autonomes Satzungsrecht durch irgendwelche Auslegungen des „Friedcnsvertrages" von Versailles be schränken läßt. Beste»» Sie -ir Wils-Mr Tmtm. MermWMWb wird MersWnMWtz Wird der Reichskanzler als Zeuge erscheinen? In einer neuen Sitzung des Reichstagsausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung stellte das Zentrum eine Entschließung zur Aussprache, wonach nach Ansicht des Ausschusses die Ä b st i m m u n g i m N e i ch s- tage eröffnet war, bevor sich der Reichskanzler zum Wort gemeldet hatte. Der Reichstagspräsident habe nach Eröffnung der Abstimmung keine Worterteilung mehr vor nehmen dürfen, auch nicht an einen Vertreter der Reichs regierung. Weiter betont die Entschließung, daß die Auf lösungsorder während der Abstimmung auf den Tisch des Reichstagspräsidenten niedergelegi worden sei. Schließlich bringt sie zum Ausdruck, daß das Abstim mungsergebnis keine staatsrechtliche Wirkung habe, weil inzwischen der Reichstag aufgelöst worden sei. Die allgemeine politische Bedeutung dieser Abstim mung, bei der 512 Stimmen gegen die Regierung von Papen abgegeben worden seien, werde davon nicht berührt. Hierzu betonte der nationalsozialistische Abgeordnete Dr. Frank II, daß seine Fraktion mit dem letzten Punkt nicht einverstanden sei und daß sie nach wie vor daran festhalte, daß die Regierung auf Grund des Abstimmungsergebnisses hätte zurücktreten müssen. Von selten der Bayerischen Volkspariei wurde es für notwendig erklärt, zunächst einmal die Vorgänge in der Sitzung durch Vernehmung von Zeugen zu klären. Ein entsprechender Antrag wurde vorgelegt. Die Zentrumsentschließung wurde nach der teilweisen Ablehnung des nationalsozialistischen Antrages zurückgezogen. Der Ausschuß faßte indesfen gegen die Stimmen der Deutschnationalen folgenden Beschluß: „Der Ausschuß hält daran fest, daß das Nichterscheinen des Reichskanzlers und des Reichsinnenministers vor dem Ausschuß gegen den klaren Wortlaut und den klaren Sinn des Artikels 33 Absatz 1 der Reichsverfassung ver stößt. Die Reichsregierung hat die Abstimmung des Reichstages über das Mißtrauensvotum nicht anerkannt, sie ist nicht zurückgetreten, sie amtiert vielmehr unein geschränkt weiter. Bei dieser Sachlage hätten die Mit glieder der Reichsregierung die unbedingte Pflicht, vor dem Ausschuß auf dessen Verlangen zu erscheinen." Der Ausschuß beschloß mit den Stimmen der Nationalsozialisten und der Kommunisten die Errichtung eines Unter suchungsausschusses, der als Zeugen über die Vorgänge in der letzten Reichs tagssitzung den Reichskanzler, den Staatssekretär Planck, den Reichsinnenminister, den Reichstags- Präsidenten, die Schriftführer und sonstige Personen ver nehmen soll, deren Anhörung ihm zweckdienlich erscheint. Nachdem der Vertreter der Bayerischen Volks- Partei seinen Antrag bezüglich der Errichtung eines Untersuchungsausschusses zurückgenommen hatte, nahmen die Abgeordneten Torgler (Komm.) und Dr. Frankl! (Nat.-Soz.) diesen Antrag von neuem wieder auf. Der deutschnatiouale Abgeordnete Oberfohren erklärte, es sei von Interesse, festzustellen, ob die Mehr heitsparteien dieses Ausschusses auch entschlossen seien, Herrn von Papen vorführen und verhaften zu lassen, falls er sich weigere, zu erscheinen. Löbe erwiderte, daß man sich mit dieser Frage erst zu befassen haben werde, wenn eine solche Weigerung wirklich erfolge. Reichstags präsident Göring rief: Ich glaube nicht, daß der Reichs kanzler die Gesetze mißachten wird. Damit schloß di« Sitzung. * Reichsregierung und Llniersuchungsausschuß. Der Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volks vertretung hat bekanntlich beschlossen, einen Unter suchungsausschuß einzusetzen, der unter anderem den Reichskanzler und den Reichsinncnminister über die Vor gänge in der letzten Reichstagssitzung vernehmen soll. An zuständiger Reichsstelle wird hierzu erklärt, daß Ver treter der Reichsregierung vor diesem Ausschuß, sollten siie zitiert werden, erst dann erscheinen würden, wenn völlige Klarheit darüber bestehe, daß die noch verhan- denen Organe des Reichstages die vor den Abstimmungen vollzogene Auflösung des Reichstages und die darüber hinaus für die Reichsregierung sich ergebende staatsrecht liche Stellung anerkennen würden. Göring stellt gegen de« Kanzler Strafantrag wegen des Vorwurfes des Verfassuvgs- bruches München. Wie der „Völkische Beobachter" mitleilt, hat der Reichstagspräsident Göring den Rechtsanwalt Dr. Frankl! beauftragt, gegen den Reichskanzler von Papen Strafantrag zu stellen und Privatklage zu erheben wegen des in dem Briefe des Kanzlers an Göring erhobenen Vorwurfes, Göring Habs sich des Verfassungsbruches schuldig gemacht, als er dem Kanz ler das Wort nicht erteilte. WHswMm siir ÄUNderlWigW. Ein Erlaß des Reichspräsidenten. Der Reichspräsident hat durch einen Erlaß ein RcichS- kuratorium für Jugcndertüchtigung berufen. Vorsitzender ist der Reichsminister des Innern und geschäftsführcndcr Präsident General der Infanterie a. D. Edwin von Stülpnagel, früher der Kommandeur des Wehr kreises lV. Der Erlaß des Reichspräsidenten, der an den Reichs- Minister des Innern gerichtet ist, hat folgenden Wortlaut: „Die deutsche Jugend ist die Zukunft unseres Volkes. Seit Jahren habe ich daher mit besonderer Anteilnahme alle Bestrebungen verfolgt, die ihrer körperlichen Ertüchti gung galten. Die Stählung des Körpers, die Erziehung der Jugend zu Zucht, Ordnungsliebe und Kameradschaft und zur Opferbcreitschaft für die Gesamtheit sind Auf gaben, deren sich anzunchmen der Staat die Pflicht hat. Ihre Lösung wird in der Zusammenarbeit mit allen Vereinigungen verschiedenster Art er folgen können, die schon bisher sich diesem Werke an der deutschen Jugend gewidmet haben und denen ich für diese Arbeit danke. Um für die Zukunft alle Kräfte, denen die körperliche Ertüchtigung der deutschen Jugend am Herzen liegt, zu gemeinsamer und einheitlicher Arbeit zu- fammenzufassen, berufe ich hiermit ein Reichskura torium für Jugcndertüchtigung. Ich bestelle den Reichsminister des Innern zu seinem Vorsitzenden und den General der Infanterie a. D. Edwin von Stülpnagel zum gcschäftsführen- dcnPräsidenten. Ich beauftrage den Reichsminister des Innern, geeignete Persönlichkeiten, die auf diesem Gebiete besondere Erfahrungen besitzen, als Mitglie der des Kuratoriums zu berufen, mir die Satzungen zur Genehmigung vorzulcgcn und alle Maßnahmen zur Durch führung dieses Erlasses im Benehmen mit den sonst be teiligten Reichsministerien zu treffen." Schon unter Brüning sind Pläne erwoaen worden. die Vereinigungen, Pie sich der körperlichen Ausbildung der Jugend widmen, zu gemeinsamer Arbeit zusammen zufassen. Aber es blieb bei den Erwägungen. Nun sind die Pläne so weit durchgearbeitet worden, daß sie ver wirklicht werden können, über die Aufgaben des NeichskuraLoriums im einzelnen und über sein Verhältnis zu den bestehen- denVerbänden wird von unterrichteter Seite betont: Das Reichskuratorium soll nicht in die Freiheit der be stehenden Verbände eingreifen oder zu den Stellen, die die Förderung von Turnen und Sport sich bisher zur Auf gabe gemacht haben, in Gegensatz treten. Im Reichs kuratorium sollen vielmehr Vertreter der Verbände zu sammengefaßt werden, die auf beruflicher, politischer oder konfessioneller Grundlage der körperlichen Ausbildung der Jugend ihre besondere Aufmerksamkeit zugewandt haben oder in Zukunft zuwenden werden. Diesen Verbänden soll ihre Arbeit vor allem dadurch erleichtert werden, daß geeigneteLehrkräste herangebildet werden, die in der Lage sind, eine auch wirklich wertvolle Ausbildung zu vermitteln. Allgemeine Leichesübungen, Sport und Turnen sollen in den dafür bestehenden Vereinen selbstverständlich weiterbetrieben werden. Durch das Reichskuratorium soll hauptsächlich die Sportart gefördert werden, für die sich der Ausdruck „Geländesporl" eingebürgert hat, das heißt diejenige sportliche Betätigung, die den jungen Mann aus den Turnhallen und von den Sportplätzen hinausführt in das freie Gelände, wo er in Wande rungen, Ordnungsübungen und Geländeübungen seinen Körper stählen soll, wo er zur Willensstärke, Aus dauer, Selbstbeherrschung, Kameradschaft und Opferbereit schaft erzogen und seine Liebe zum gemeinsamen Vater land und zum Boden der Heimat gestärkt werden soll. Das Reichskuratorium wird seine Absichten im engen Einvernehmen mit den Landesregierungen durch führen. Vertreter der Landesregierungen werden vom