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MsdmfferTageblatt für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Anzeigenpreis! Lie 8gegoltene MLUNizeile 20 Mpfg., die Igespoltene Zeile »er amtlichen Bekanntmachungen 40 Reichs Pfennige, die Sgespaltene lüeklamezeil« im textlichen Teile 1 RMK. NachweisungrgebLhr 2V Sieichkpfennig«. gefchriebeneErfcheinnnr»- »»«...« cn« « tage und PlatzvvrschriM werden nach Möglichkeit FkkNlPkklhLkr AIN! 2LUSvkUff "tk. v berSchsichtig». Anzeigen annahme bis vorm.lOUHr. - ' Für die Richtigkeit Lk» durch Fernruf übermittelten Anzeigen übern, wir keine Garantie. Zeder Radattanipruch erlischt, wenn der Betrag Lunts Klage eingezogen werden muß oder der Austraggeber in Konkurs gerät. Nationale Tageszeitung für die ^andwirtschast, »a, .Wilsdruffer Tageblatt» erscheint an allen Werktagen nachmittags 8 Uhr. Bezugspreis monatlich 2,— RM. sre Haus, bei Postdestellung 1,80 RM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Apsg. Alle Postanstalten, Post. n?hm«n"zu je"d"«"e>?D» Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend hÄüng^n Fall« höherer Gewalt, — L— Krieg oder sonstiger Be- triebsstörungen besteht kein Anspruch auf Lieferung der Leitung oder Kürzung des Bezugspreises. — Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Porto beiliegt. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. Nr. 170 — 91. Jahrgang Telegi.-Adr.: „Amtsblatt" Wilsdruss-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Freitag, den 22. Juli 1932 Zer neue Kurs in Preußen. Ein Appell -es Reichskanzlers« Für Ruhe und Ordnung in Preußen. Reichskanzler von Papen weist in einer besonderen Verlautbarung nochmals darauf hin, das; die in Preußen lkgriffenen Maßnahmen im Interesse der Ruhe und Ordnung, die in Preußen gefährdet waren, notwendig lewescn seien. Der Reichskanzler wendet sich in einem tlppell an die preußische Bevölkerung, in dem er um die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ord nung bittet. Im Kreise der Reichsregiernng wird es als völlig unverständlich bezeichnet, daß die ihres Amtes enthobenen preußischen Minister und die Herren der preußischen Polizeiverwaltung die Maßnahmen der Reichsregierung nach der rechtlichen Seite hin a »gezweifelt haben. Diese Maßnahmen, so wird erklärt, seien auf Grund einer Verordnung des Reichspräsidenten getroffen worden, Womit sie bereits Rechtskraft erhalten hätten. Den ge nannten Personen stände natürlich der Beschwerdeweg offen, aber sie hätten sich zunächst den Anordnungen fügen müssen. * Strafantrag gegen die Mesehten Serlmer psitzetsührer. Gegen Grzestnskt. Weiß und Heimanns berg ist aus Grund des 8 3 der Notverordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli über deu militärischen Ausnahmezustand in Berlin und Brandenburg von den zuständigen Stellen Strafantrag gestellt worden. Der 8 3 sieht bekanntlich für Zuwiderhandlungen gegen An- ordnung des Militürbcschlshabers Gefängnis od« Geldstrafe bis zu 15 000 Mark vor. Die Strafanzeige hat folgenden Wortlaut: „Der bisherige Polizeipräsident Grzesinski, der bisherige Vizcpolizeipräsidem Weiß und der bisherige Kommandeur der Schutzpolizei Heimannsberg in Berlin haben der von mir als Inhaber der vollziehenden Gewalt an sie gerichteten Aufforderung, sich weiter jeder dienstlichen Tätigkeit zu enthalten, keine Folge ge leistet nnd dadurch gegen § 3 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932 zur Wiederher stellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Groß- Berlin und der Provinz Brandenburg verstoßen. Ich ersuche, gegen die Genannten strafrechtlich ei n z u s ch r e i t e n und mir von dem Ausgang des Ver fahrens Kenntnis zu geben. Die Tatsache, daß sie nach erfolgter Verhaftung meiner Ansforderung nachgekommen sind, ändert daran, daß sie sich strafbar gemacht haben, nichts. * Sie neue preußemegierung an der Arbeit. Maßnahmen der alten Regierung rechtsunwirksam. Amtlich wird mitgeteilt: „Unter Vorsitz des Neichs- kommissars für das Land Preußen fand eine Sitzung des Preußischen Staats Ministeriums statt. Auf Borschlag des mit der Stellvertretung des Rcichskom- missars betrauten Oberbürgermeisters Dr. Bracht wür ben verschiedene P e r s o n a l f r a g e n zur Verabschie dung gebracht." An der Ministerialsitzung nahmen außer Papen, ^ussehl, Bracht und Dr. Ernst noch die Staats- Mretäre Schleußner, Lammers und Hölscher Von unterrichteter Seite wird ausdrücklich darauf hin- daß selbstverständlich alle Maßnahmen der ab- preußischen Regierung, die etwa noch „beschlossen" - Ecu, keinerlei Wirkung mehr haben. Es handelt > > rvei lediglich um bloße Demonstrationen. * Warum Preußens Ministerpräsident abgesetzt wurde. Papens Antwort an Braun. Reichskanzler von Papen hat an den Ministerpräsi denten a. D. 01 i o B r a u n auf die Anfrage nach seiner Amtsenthebung das folgende Antwortschreiben ge richtet: „Auf ^hr Schreiben beehre ich mich, zu erwidern, daß Ihre Enthebung vom Amte des preußischen Minister präsidenten auf Grund des § i der Verordnung des Reichspräsidenten, betreffend die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiete des Landes Preußen, erfolgt ist, wie ich mir bereits durch mein Schreiben vom 20. >;ull 1932 mitzuteilen erlaubt habe. Bei der vorübergehenden militärischen Be- setzung des Amtsgebäudes des preußischen Staats- Ministeriums handelt eS sich um eine Maßnahme des Militärbefehlshabers, aus den gemäß der Ver ordnung des Reichspräsidenten die vollziehende Gewalt übertragen worden ist. Die genannten Verordnungen des Herrn Reichspräsi denten sind auf Grund des Artikels 48 Abs. 1 und 2 bzw. auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Neichsverfassung er lassen worden. Die Gründe für die von Ihnen be anstandeten Maßnahmen habe ich bereits der Öffentlichkeit bekanntgegeben." * „Gewaltsame" Amtsenthebung zur Auswahl. NechtSverwahrung der sechs Minister a. D. Die von der Führung der laufenden Geschäfte ent hobenen sechs preußischen Minister beschlossen in der Be sprechung, die sie in der Wohnung des bisherigen Wohl- fahrtsministers Dr. Hirtsiefer abhieltcn, ein Schreiben an den Reichskanzler zu richten, in dem Nechtsver- wahrung gegen die getroffenen Maßnahmen eingelegt wird. Der Bevollmächtigte des Neichskommissars für Preußen, Dr. Bracht, hatte inzwischen auch an die Mit glieder der preußischen Regierung, die ihrer Ämter ent hoben sind, aber ihre Ämter noch nicht über geben haben, die Anfrage gerichtet, durch welches Mittel der Gewalt sie ihrer Ämter enthoben zu werden wünschen. Auch mit dem preußischen Innen minister Severing war eine dahingehende Vereinbarung getroffen worden, aus Grund deren dann die „gewalt same" Amtsenthebung erfolgte. * Neubesetzung n> ->» preuß. Verwaltung Alle übrigen Preußenminister treten ab. Die ihrer Ämter enthobenen preußischen Minister Schmidt (Zentrum), Grimme (Soz.) und Klepper sSoz.) sind nunmehr freiwillig von der Ausübung ihrer Ämter zurückgetreten. Die Herren Schreiber (Staatsp.), Steiger (Zentr.) und Hirtsiefer (Zentr.) haben, wie Severing, erklärt, nur der „Ge walt" weichen zu wollen und sich somit in offenen Gegen satz zu der Verordnung des Reichspräsidenten gesetzt. Für die Neubesetzung der einzelnen preußischen Ministerien kommen neue Minister nicht in Betracht. Einige Staatssekretäre, die teils aus Preußen, teils aus dem Reich genommen werden, werden mit der Führung der Geschäfte der preußischen Ministerien be auftragt. Entschieden ist bereits über das Handels ministerium. Der bisherige der Sozialdemokratie angehörcnde Staatssekretär Staudinger ist in den Ruhe stand versetzt worden. Die Führung der Geschäfte im Handelsministerium hat der Bankenkommissar Dr. E rn st. Im preußischen Landwirtschaftsministerium ist der gleichfalls der Sozialdemokratie angehörige Staats sekretär Krüger gegangen. An seine Stelle ist der Staats sekretär im Reichsernährnugsministerium, Mussehl, ge treten. Im Finanzministerium wird wahrschein lich der bisherige Staatssekretär Schlcusener die Leitung der Geschäfte übernehmen. Der Reichskanzler wird für das K u l t u s m i n i st e r i n m. einen Staatssekretär mit der Führung der Geschäfte beauftragen, ebenso für das W o h l s a h r t s m i n i st e r i u m und für das Justiz ministerium. Wie man hört, beabsichtigt die neue preußische Ftaats- regierung eine V e r w a l t u n g s r e s o r m mit dem Ziel von Sparmaßnahmen dahin durchzuführen, daß überall dort, wo Regierungspräsidenten und Oberpräsidenten in einem Ort vorhanden sind, eine Zusammenlegung erfolgt. Über die Veränderungen in den höheren preu ßischen Beamten stellen wird folgende amtliche Mitteilung ausgegeüen: 24 Preußenbeamte in den Ruhestand versetzt. Amtlich wird mitgeteilt: Auf Grund des 8 3 der Ver ordnung, betr. die einstweilige Versetzung der unmittel baren Staatsbeamten in den Ruhestand vom 26. Februar 1919 (Gcsetzsamml. S. 33) werden unter Gewährung des gesetzlichen Wartegeldes sofort einstweilen in den Ruhe stand versetzt: der Staatssekretär im Ministerium des Innern, Dr. Abegg, der Ministerialdirektor im Ministerium des Innern, Dr. Badt (der dem Ministerialdirektor Dr. Badt erteilte Auftrag, die Klage der bisherigen Staats regierung vor dem Staatsgerichtshof betr. die Rechtsgültigkeit der Verordnung des Reichspräsi denten vom 20. Juli 1932 zu vertreten, bleibt be kleben). der Staatssekrteär im Ministerium für Handel und Gewerbe, Dr. Staudinger, der Staatssekretär im Ministerium für Landwirt schaft, Domänen und Forsten, Krüger, die Oberpräsidentcn a) der Provinz Niederschlesien, Staatsminister a. D. Lüdemann, b) der Provinz Sachsen, Dr. Falck, e) der Provinz Schleswig-Holstein, Kürbis, ä) der Provinz Hessen-Nassau, Haas, die Regierungspräsidenten a) Dr. Fitzner in Frankfurt a. d. Oder, d) Simons in Liegnitz, o) Weber in Magdeburg, ä) von Harnack in Merseburg, o) Dr. Herbst in Lüneburg, k) Dr. Amelunxen in Münster i. W. die Polizeipräsidenten a) Titze in Königsberg i. Pr., d) Dietrich in Kiel, e) Bauknecht in Köln, ä) Früngel in Elbing, o) Schöbel in Hagen i. W., k) Hohenstein in Kassel, §) Ossowski in Oppeln, k) Eggerstedt in Altona, die Polizcidirektoren a) Polizeipräsident Mai in Wilhelmshaven, b) Dr. Thiemann in Schneidemühl. Soweit eine Neubesetzung der frcigewordenen Stellen erfolgt, wird dabei vorzugsweise auf Wartestandsbeamte zurückgcgriffen werden. Soweit die Stellen durch aktive Beamte neu besetzt werden, werden entsprechende Stellen einsparungen vorgenommen werden. Der Waffengebrauch der Polizei im Ausnahmezustand. Verschärfte Bestimmungen über Inhaftnahme Der Militärbefehlshaber für Brandenburg und Berlin hat an die Polizei eine Verordnung über den Waffengebrauch der Polizei herausgegeben sowie eine weitere, wodurch die Inhaftnahme von Per sonen bei bestimmten Delikten erfolgen kann, die bisher auf Grund des Polizeistrafgesetzbuches nicht erfolgen konnte. In der Verordnung über den Waffengebrauch wird die Polizei daraus hingcwicsen, daß sie von der Waffe erforderlichenfalls energisch nnd schnellstens Gebrauch zu machen habe. In der Verordnung über die Inhaftnahme wird bestimmt, daß, wer hinreichendverdächtig ist, eine strafbare Handlung mittels einer Waffe begangen oder eine Waffe unbefugt geführt zu haben oder wer gemein sam mit anderen an öffentlichen Orten bewaffnet er schienen ist — unbeschadet der strafrechtlichenVersolgung— in Haft genommen wird. Ferner wird derjenige, der bei einer Waffen- durchsuchung gegenüber der bewaffneten Macht oder der Polizei auf Fragen den Besitz von Waffen oder Munition oder andere ihm bekannte Bestände an Waffen oder Munition verheimlicht, unbeschadet der straf rechtlichen Verfolgitng in Haft genommen. Die Haftanordnung unterliegt keiner Anfechtung. * „polnischer Generalstreik - Gefährdung der öffenilichen Ruhe und Ordnung." Schreiben von Rundstedts. Der Militärbefehlshaber für Groß-Berlin und die Provinz Brandenburg hat in einem Schreiben an den Polizeipräsidenten in Berlin und den Oberpräsidcnten der Provinz Brandenburg über das weitere Verfahren gegen Verteiler von Flugblättern, die zum Generalstreik auffordern, folgendes ausgeführt: Der G e n e r a l st r e t k als politisches Kampfmittel gegen die Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932 bedeutet eine wesentliche Gefährdung der öffentlichen Ruheund Ordnung. Die Auf forderung zu einem derartigen Generalstreik durch Wort oder Schrift (Zeitungen, Flugblätter) bedeutet daher eine Zuwiderhandlung gegen den 8 3 der Verordnung des Reichspräsidenten. Gegen Redner, Verfasser und Verteiler von Flugblättern, die zum Generalstreik aufsordcrn, ist »aher gemäß 8 3 der Verordnung des Reichspräsidenten »orzugchcn. Län-erkonserenz in Gluitgari. Oer Reichskanzler berust die Ministerpräsidenten der Länder für Sonnabend zusammen. Von zuständiger Seite wird aus Stuttgart mitgeteilt: Reichskanzler von Papen hat die Ministerpräsidenten der deutschen Länder auf Samstag, den 2 3. Iuli, zu