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Wilsdruffer Tageblatt : 01.07.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-07-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-193207018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19320701
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19320701
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wilsdruffer Tageblatt
-
Jahr
1932
-
Monat
1932-07
- Tag 1932-07-01
-
Monat
1932-07
-
Jahr
1932
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 01.07.1932
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ferm. Der Zersplitterung des heimischen Angebots müsse entgegengewirkt und der genossenschaftliche Gedanke mit neuem Antrieb versehen werden. Hier seien erzieherische Aufgaben wichtiger, als negativ Staats- und Regierungs- Maßnahmen zu kritisieren. Jedenfalls solle man sich von dem Gedanken frei machen, daß eine Ordnung der inneren Märkte allein von den Zöllen abhänge. Eine Haupt- sorge der Zukunft sei eine vernünftige Rück- und Umbil- düng der einseitig entwickelten deutschen Wirtschaft und die Herstellung eines besseren Gleichgewichts zwi - schen Stadt und Land. Nichts sei verkehrter als das Wort vom Siedlungsbolschewismus. Wenn auch eine gewisse Kritik an einzelnen Maßnahmen der früheren Regierung erlaubt sei, mit der absprechenden und rein negativen Kritik gewisser Kreise komme man nicht weiter. , Stegerwald-Rede in Essen. Auf der Tagung des Retchsarbeiterbeirats der Zentrumspartei in Essen legte der frühere Neichs- arbeitsminister Stegerwald zunächst dar, was das Kabinett Brüning in den zwei Jahren seiner Regierung verhindert und was es erreicht habe. Was die neue Regierung wolle, sei sehr wenig klar und durchsichtig. Das Kabinett von Papen sei die erste Regierung seit der Um wälzung, in der kein Mensch mehr die Denkweise des Millionenheeres der Arbeiter zum Ausdruck oringe. Gegen wärtig wird ein großes politisches Spiel gespielt; wir befinden uns mit einem Wort inmitten einer großen Revolution. Die Deutschen haben in den nächsten Wochen darüber zu entscheiden, ob sie einer weiteren großen Unruhe und damit einer andauernden Verarmungsperiode überantwortet werden oder ähnlich wie die Engländer und Franzosen ein Volk werden wollen. Eine sachlich ungerechte und psychologisch starre Behand lung der Arbeiter führt in kurzer Zeit bestimmt zu neuen großen sozialen Spannungen und Erschütterungen. Eine Diktatur von rechts würde in kurzer Zeit zu einer Diktatur von links, sie würde uns in den Bürgerkrieg führen. Das muß unter allen Umständen verhindert werden. Minister Hirtslefer sprach über die Verhältnisse inPreußen. Er bemerkte u. a., daß die letzte preußische Notverordnung eine Notwendigkeit gewesen sei, weil Preußen und den übrigen Ländern eine große Gefahr drohe. Von einer Revolution werde sich die Regierung nicht überraschen lassen. Auch in Zukunft würden in Preußen die Straßen dem Verkehr gehören. Vor Paral lelen mit anderen Ländern sei zu warnen, weil die deutschen Verhältnisse nach deutschen Grundsätzen gestaltet werden müßten. 125 Billionen Kredit für das Reich. Wie verlautet, haben zwischen dem Reich und einem inländischen Bankenkonsortium unter Führung der Reichs bank Verhandlungen über einen Überbrückungskredit stattgefunden, die zum Abschluß führten. Das Bankenkon sortium gewährt dem Reich danach einen Überbrückungs kredit von 125 Millionen. Dieser soll sür den Juli-Ultimo wegen der geringeren Steuereingänge als Kassenaushilse dienen. Das sächsische Davgesetz im Landtag verabschiedet. Sächsischer Landtag. <82. Sitzung.) Dresden, 30 Juni. Der Landtag beginnt mit der zweiten Beratung der Vorlagi des Gesetzentwurfes über die Ablösung gewisser Markanleihen der Gemeinden und Gemeindeverbände. Abg. Wilhelm <W.-P.) erstattet den Bericht des Rechts, ausschusses und beantragt, den Gesetzentwurf mit der beschloß senen Änderung anzunehmen und die Negierung zu ersuchen auf die Kreditinstitute einzuwirken, damit die Aufwertung bei Kreditbriefe schleunigst abgeschlossen wird. — Abg. Tögel (Dnat.) steht in der Vorlage einen Akt der Gerechtigkeit; des. wegen werde seine Fraktion dafür stimmen. Finanziell werd« sich das Gesetz erst vom Jahre 1938 ab auswirken. Rednei mißbilligt, daß der Gcmeindetag versucht habe, in Berlin eine» Druck auszuüben. Abg. Dr. Wallner (Volksr.) führt aus, daß die Vorlag« wohl versuche, das den deutschen Sparern zugefügte Unrech! wieder gulzumachen, aber das genügt nicht. Man müsse zu einer intensiven Lat schreiten. Seinen Angriffen tritt Innen minister Richter in einer kurzen Erwiderung entgegen. Abg. Nebrig (Soz.) erklärt, daß seine Fraktion die Vor lage ablehne. Abg-, Dr. Kastner (St.-P.) glaubt, daß in der Vorlag« das Mögliche erreicht worden ist. Die Vorlage wird mit der Abänderungen der Dcutschnationalcn angenommen. Es folg! die zweite Beratung der Vorlage über einen Gesetzentwurf zui Änderung des Allgemeinen Baugesetzes. Für den Rechtsausschuß berichtet Abg. Kunath (W.-P.) der die Annahme nach den Anträgen des Ausschusses empfiehlt. Innenminister Richter knüpft unmittelbar an di« Ausführungen des Berichterstatters an und begrüßt es, das der Rechtsausschuß an der Auffassung scstgehalten habe, daß das Gesetz unbeschadet der Vorbereitungen aus Erlaß einer Reichsstädtebaugesetzes weiter zu behandeln und zu verab- fchicdcn sei, und den Remerungsvorschlägcn im wesentlichen zugestimmt habe, daß er insbesondere sich mit der Regierung über die Vorteile der Neuregelung, die geschäftliche Verein- fachung und die stärkere Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Bauenden einig war. Bemerkenswert seien die Än derungen, die das Recht der Ortsgesetzgebung wie das Verord nungsrecht der Baupolizeibehörde beschneiden. Durchaus richtig sei die Vorschrift, daß jede Verfügung in Bausachen eine Rechtsmittelbelehrung enthalten müsse. Verschiedene Andcrun- gen könne die Regierung allerdings nicht als eme Verbesserung ansehen. Vom gesundheitlichen Standpunkt bedenklich erscheine die Streichung der Bestimmung, die den Bau von Läden im Kellergeschoß untersagt. Die deutschnationalen MinderhcitSanträae vertritt der Abg. Tögel. Er fchlägt unter anderem vor, daß die Zahl der Ge schosse der Hauptgebäude, in die das Erdgeschoß, die Zwischen- geschosse und das Dachgeschoß mit Wohnungen oder Raumen zu Arbeitszwecken einzureihcn sind, in ländlichen Gemeinden und in den äußeren Bezirken der Städte nicht mehr als drei betragen dürfen. In Gemeinden mit städtischem Charaltet sollen vier Geschosse zugelassen werden. Die Ausführung vor genehmigungspflichtigen Bauwerken durch Personen, die nichi die Baumeister, oder Diplomingenieur-Prüfung im Baufach Maurer- oder Zimmermeister-Prüfung abgelegt haben, soll vor der Baupolizeibebörde untersagt werden. Ebenso soll die tech nische Leitung oder Beaufsichtigung eines Baues Personen verboten sein, die wegen Unzuverlässigkeit oder mangelnder Sachkunde ungeeignet erscheinen. Abg. Hentschel (Wirtsch) führt aus, dass bas Gesetz den richtigen ausgleichenden Weg zwischen dem Rechte der Allge meinheit und des einzelnen gefunden habe. Abg. Lippe (D. Vp.) stimmt dem Entwürfe grundsätzlich zu Der Redner beantragt, dass bergbauliche Flächen bis zu ihrer bergbaulichen Entschließung genutzt werden können. Abg. Breitenborn (Komm.) bezeichnet die Verabschiedung des Baugesehes als eine Provokation der Bevölkerung. Not wendiger sei die Beschaffung von Arbeit und Brot sowie die Bekämpfung des Faschismus. , , Abg. Dr. Kastner (Staatsp.) begrüßt es, daß es in sachlicher Arbeit gelungen sei, dieses Gesetz so weit zu fördern und die Grundlage zu schaffen, daß dann auch wieder gebaut werden könne. Die Abstimmung. Unter Ablehnung sämtlicher Min derheitsanträge wird der Gesetzentwurf zur Aenderung des All gemeinen Baugesetzes in der Ausschußfassung verabschiedet. Es folgt die zweite Beratung des Grund st euerge- setzes für 1932, wonach die am 31. Dezember 1927 gül tig gewesenen Einheitswerte maßgebend bleiben soll. Abg. Schmidt (D. Vp.), der für den Rechtsausschuß be richtet, schlägt im wesentlichen die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes vor. Finanzminister Dr. Hedrich wendet sich gegen einen Min- berheitsantrag des Abg. Dr. Troll (D.-N.), der auf eine Er weiterung der Erlaßvorschriften hinausläuft. Die schwierige Finanzlage vertrage keine weitere Schmälerung der Einnahmen. Der Entwurf wird in der Ausschußfassung angenommen, der Antrag Dr. Troll jedoch abgelehnt. Angenommen wird der deutschnationale Antrag auf An passung der sächsischen Erlaß- und Stundungspraxis an die preußische sowie ein Minderheitsantrag Tögel, in die Aus führungsverordnung folgende Bestimmung aufzunehmen: „Bei der Berechnung des finterschiedsbetrages treten ge mäß der Verordnung des Reichspräsidenten über die Anpassung der Vermögens-, Erbschaftssteuer u. Grunderwerbssteuer an die seit dem 1. Januar 1931 eingetretenen Wertrückgänge vom 12. Mai 1932 mit Wirkung vom 1. April 1932 an für die Berech nung des Unterschiedsbetrages die um 20?L herabgesetzten Ein heitswerte an die Stelle der auf den 1- Januar 1931 festge setzten Einheitswerte." Endlich überweist der Landtag noch den Geschäftsbericht der Landesbrandversicherungsanstalt für 1931 dem Haushalt ausschuß B und nimmt von dem Geschäftsbericht der Landes- brandversicherungsanstalt für 1930 und dem Personen- und Be soldungsplan dieser Anstalt auf dasselbe Jahr zustimmend Kenntnis. Schluß der Sitzung 21,35 Uhr. Nächste Sitzung Montag 13 Uhr. Snglan- konvertiert seine Kriegsanleihe. Die größte Finanztransaktion der Welt. Schatzkanzler Chamberlain gab im englischen Unter haus den großen Konvertierungsplan für die fünfprozen tige englische Kriegsanleihe bekannt, von der nunmehr zwei Milliarden Pfund Sterling (etwa 30 Milliarden Mark) ausstehen. Chamberlain erklärte, die Regierung werde die Anleihe am 1. Dezember 1932 jedem zurück zahlen, der sich von heule in drei Monaten entschließe, den Antrag auf Zurückzahlung zu stellen. Die Besitzer der Anleihe würden jedoch zur gleichen Zeit aufgefordert, die Anleihe zu anderen Bedingungen neu zu zeichnen und die Regierung hoffe,daß die meisten Anleihebesitzer der Auffor derung,dieAnleihe weiter zu zeichnen,folgen werde. Anleihe besitzer, die die Anleihe beibehalten, werden einen Bonus von einem Pfund auf 100 Pfund ausgezahlt erhalten. Es ist dies die größte Finanztransaktion, die bisher je in der Welt vorgenommen worden ist. Wilsdruff, am 1. Juli 1932. Merkblatt für den 2. Juli. Sonnenaufgang 3'° I Mondaufgang 1" Sonnenuntergang 8" j Mondunlergang 19°° 1724: Der Dichte« Friedrich Go«lieb Klopstoll geb. Wanderung durch Mld imdparagraphen Schöne Wandertage sind angebrochen, und das Wan dern ist nicht nur des Müllers Lust: auch andere Berufe nehmen gern einmal den Wanderstab in die Hand und sen Rucksack auf den Rücken und wandern hinaus in die freie Natur, in Feld und Wald, in Flur und Au. In unserer Zeit nimmt man vielleicht auch noch eine Laute oder Mandoline oder Gitarre an buntem Bande mit und — nicht zu vergessen — einen einfachen, aber guten Koch- Apparat. Hier beginnen bereits die Schwierigkeiten. Das Wandern ist nämlich heute durchaus nicht mehr so harm los und unbedenklich wie anno einst, wo offenbar nur der Müller auf die Wanderschaft ging. Es gibt in Ge stalt von Gesetzes, und Forstschutzparagraphen diverse Fußangeln für den Fußwanderer, und wer sie nicht be- achtet, kann leicht sündig und schuldig werden. Ist da kürzlich ein Büchlein erschienen mit umständ lichen Vorschriften über den Umgang mit Wäldern und zahlreichen Bestimmungen über das „Zelten". Wer es genau durchlieft, erfährt mancherlei Wichtiges, verliert aber vielleicht die Lust am Wandern. Trotzdem sollte nie- mand, der auf das Wandern einigen Wert legt, verfehlen, sich in das Paragraphengestrüpp „hineinzuknien". Was man darf, und was man nicht darf — alles ist da genau verzeichnet. Das meiste darf man natürlich nicht! Da ist z. B. eine grüne Wiese. Schön und lockend liegt sie da, und man möchte zu gern ein bißchen auf ihr liegen oder vielleicht ein Wiesenschaumkraut pflücken. Ergebnis: Geldstrafe oder Haft. Natürlich nur dann, wenn man vom Wlesenbesitzer gepackt wird und mit ihm in Konflikt gerät. Uber H-elder, die dir nicht gehören, lieber Wandersmann, darfst du natürlich „unbefugt" auch nicht gehen, und über fremde Zäune klettern darfst du erst recht nicht, auch nicht die einen Wald umfrieden, wenn auch der Wald nicht „bestellt ist, wie es die Felder sein können. W-E Im Walde ist man jeden /gesperrt zu werden, wobei einem gestohlen werden kann. Mit dem besagten Kochapparat, den man vom Rucksack herunterholl, um „abzukochen", d. h. sich ein bescheidenes Essen zu be- reiten, fängt es an: im Walde darf nämlich ohne besondere Erlaubnis des Waldeigentümers kein Feuer angezündet werden, was nebenbei bemerkt durchaus richtig ist, da auf solche Weise schon mehr als einmal große Waldbrände entstanden sind. Wie es mit dem Rauchen im Walde steht, ist nicht ganz klar — aber lieber schon nicht, lieber Wan dersmann! Und mach das mal und hol dir von einem Holzstapel, der da im Walds aufgeschichtet ist, ein Holz scheit herunter, um heimlich ein Feuerchen anzumachen! Wenn dich dabei der Förster oder sonst wer. der zum Walde gehört, zu fassen kriegt, bist du doppelt geliefert: erstens wegen des Feuerchens und zweitens wegen Forst diebstahls! Jawohl, so heißt das in den Paragraphen! Und nun wirst du aber lachen! Du darfst dich nämlich im Walde nicht einmal auf eigene Verantwortung in einen Ameisenhaufen setzen: wer einen solchen Kribbelhaufen auf fremden „Forstgrundstücken" unbefugt zerstört, kann nämlich unter Umständen gleichfalls ins Kittchen kommen, Sehr eigenartig ist das mit dem „Zelten", d. h. mit dem Aufschlagen eines Zeltes, unter dem man sich vom Wan dern ein bißchen ausruhen will: hier darf man's, und anderswo darf man es nicht, und noch anderswo muß man einen amtlichen Zeltschein vorweisen können. Uber all dieses muß man sich genau unterrichten, wenn man „recht in Freuden wandern will". Die Dichter hatten leicht singen, wenn sie die Poesie des Wanderns aufzeigen wollten: sie wanderten sozusagen vom Schreib tisch aus und brauchten keinen Zeltschein und keinen Ab kochapparat. Wir andern aber, die wir jetzt in den Ferien gleich dem Müller und dem Wasser, „von dem wir es gelernt haben", hinauswandern wollen in die grüne Welt, werden uns wohl doch etwas um die Paragraphen kümmern müssen! * Städtisches Luft- und Schwimmbad. Wasserwärme 22'. Das Park-Konzert des Männer- und Frauenchores „Bruder- grüß" hatte gestern abend trotz des regnerischen Wetters eine ziemliche Menschenmenge nach dem Oberen Parke gelockt. Unter der Leitung von Opernsänger Bayreuther-Dresden wur den in bekannt guter Weise Männer-, Frauen- und gemischte Chöre gesungen. Der Männerchor eröffnete das Programm mit „Nicht verzagt" von Schmidt und der gemischte Chor be schloß es mit dem „Wanderlied amMorgen". Dazwischen lag eins Reihe Lieder verschiedener Art, die samt und sonders das Gefallen der Hörer fanden. Der Dank derselben für die genuß reichen Darbietungen soll auch an dieser Stelle besonders zum Ausdruck kommen. Warnung vor einem Schwindler. In Wilsdruff und Umge bung tritt gegenwärtig ein unbekannter Schwindler auf, der Per sonen für krank erklärt und ihnen eine Leibbinde aufredet. Er bietet ihnen minderwertige Leibbinden zu hohem Preise an und führt dieselben gleich mit. Unter anderem gibt er sich als Homöo path Otto aus Wilsdruff aus und bestellt die Leute nach Wils druff, Markt 100. Beim Betreffen wird gebeten, den Unbe kannten festzuhalten und den Gendarmerieposten Wilsdruff zu benachrichtigen. Haus- und Grundbesitzerverein. Auf die morgen abend in der „Tonhalle" stattfindende Versammlung, in der Verbands- sekretär Seibt über wichtige Dagesfragen spricht, wird auch an dieser Stelle nochmals hingewiesen. Auch Gäste sind will kommen. Die bekannte 200 Kilometer-Mindestentfernung für Fahr preisermäßigung bei der Reichsbahn ist so zu verstehen, daß für die 200-Kilvmeter-Entfernung die Strecke vom Ausgangs punkt bis ZUM Ziel zugrunde gelegt wirb, also nicht Hin- und Rückfahrt. Wir weisen hierauf nochmals hin, da verschie dentlich hierüber noch Unklarheiten zu bestehen scheinen. Das Mitsühren einer zweiten Person auf dem Rad. Wie derholt wird beobachtet, daß Radfahrer auf ihrem Fahrrad eine zweite erwachsene Person mitführen. Nach 8 21 der Ver kehrsordnung für den Freistaat Sachsen ist nur das Mitführen von Kindern unter sechs Jahren zulässig, aber auch nur dann, wenn eine geeignete Sitzgelegenheit vorhanden ist. Amtliche Aufklärung über die bereits erfolgte Renten- kürzmrg. Die Landesversicherungsanstalt Sachsen teilt mit: Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialversicherung sowie zur Erleichterung der Wohl fahrtslasten der Gemeinden vom 14. Juni 1932 müssen vom 1. Juli 1932 an die Invaliden-, Alters- und Kranken renten um 6 Mark» die Witwen-, Witwer- und Witwen- Kranken-Renten um 5 Mark und die Waisenrenten um 4 Mark monatlich gekürzt werden. Auch die noch laufenden Zusatzrenten sind um diese vollen Beträge zu mindern. Diese Kürzungen werden bei allen Voll- und Zusatzrenten von den Postämtern ohne weiteres vorgenommen. Eine vorherige besondere Benachrichtigung der Zahlungs empfänger erfolgt in diesen Fällen nicht. Die Ruhens vorschriften sind zwingend. Deshalb würden etwaige An fragen oder Beschwerden oder sonstige sich hierauf bezie hende Eingaben zwecklos sein und können auch nicht be antwortet werden. (Da die Renten bereits zur Auszahlung gelangt sind, erscheint diese amtliche Mitteilung reichlich verspätet. D. Red.) Nicht mehr kostenfrei. Vom 1. Juli an ist nach der Verordnung des Reichspräsidenten vom 14. Juni 1932 die Einsicht in das bei den Amtsgerichten geführte Ver zeichnis der Schuldner, die den Offenbarungseid geleistet haben, nicht mehr kostenfrei, sondern es wird hinsichtlich jeder Person, wegen deren das Verzeichnis eingesehen wird, eine Gebühr von 50 Pfg. erhoben. Für eine schrift liche Auskunft darüber, ob eine Person in dem Ver zeichnis eingetragen ist, wird eine Gebühr von 1 Mark erhoben. Grund. Todesfall. Im Alter von 77 Jahren verstarb in den zeitigen Morgenstunden des Mittwoch der privatisieren de Schmiedemeister Robert Wagner an den Folgen eines sich wiederholenden Schlaganfalles. Der Verstorbene war eine weit- und liebgeschätzte Persönlichkeit und ein Meister in sei nem Fach- lieber 25 Jahre gehörte er dem Kirchenvorstand Mohorn an als sachkundiger Berater, fieber ein Mannesalter stellte er sich in den Dienst der Freiwilligen Feuerwehr, jeder zeit hilfsbereit und dienstfertig. Als Ortsrichter lernte er die An- und finannehmlichkeiten der kleinen Gemeinde Grund ken nen und als Schösse fungierte er beim Amtsgericht Tharandt. Im Landwirtschaftlichen Verein zu Mohorn war er ein gern gesehenes Mitglied. Die frohesten Stunden seines Erdenlebens verlebte der Verstorbene im Gründer Männergesangverein, dessen Mitbegründer und feste Stütze er war. Er ruhe in Frieden! Niederwartha. Wetterschäden. Das finwetter, wel ches am Mittwvchnachmittag auch unsere Gegend heimsuchte, hat schwere Schäden verursacht. Am meisten haben die vom Oberlande hevabführenden Straßen unter der Gewalt der rei ßenden Wassermassen gelitten. Auf lange Strecken ist dir
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