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LeWen för StemrklöWW Zur Abgabe der Einkommen- und Mperschafissteuererklärnngen. Bekanntlich laust bis zum 29. Februar 1932 die Frist für die Abgabe der diesjährigen Einkommen- und Körperschaft steuer-Erklärungen, für die die meisten Steuerpflichtigen auch bereits Steuererklärungsformulare von ihren Finanzämtern erhalten haben werden. Die Veranlagungen werden in diesem Jahre wieder nach demselben System wie früher erfolgen. Jn- solgedesfen gehl auch die Abgabe der Erklärungen so wie früher vor sich. Die Notverordnungen des letzten Jahres haben aber gerade für die Einkommen- und Körperschaftsteuer eine ganze Reihe von Änderungen gebracht, deren Kenntnis bei Abgabe der Steuererklärung sehr erwünscht erscheint. Es sei deshalb aus diese sowie aus sonst besonders wichtige Fragen, die jetzt zu beachten sind, kurz eingegangen. — Wichtig ist zunächst die pünktliche Innehaltung der Erklärungsfrist, denn bei ihrer Überschreitung dürfen die Finanzämter Zu schläge bis zu 10 Prozent der sestgesetzten Steuer erheben. Steuerpflichtigen mit umfangreicher Buchführung kann die Frist bis zum Ablauf des 6. Monats nach Ende des Sleuer- abschnitts verlängert werden. Körperschaftsteuerpflichtige Erwerbsgesellschasten, insbesondere Aktiengesellschaften und G. m. b. H.'s, nicht dagegen offene Handels- und Kommandit gesellschaften, brauchen ihre Steuererklärungen erst innerhalb eines Monats nach Feststellung des Jahresergebnisses durch die Generalversammlung, Gesellschafterversammlung usw., späte stens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Jahresende, abzugeben. Wer steuererklärungspflichtig ist, ist aus den öffentlichen Bekanntmachungen ersichtlich. Jeder, dem ein Steuer- erklärungssormular zugegangcn ist, muß, auch wenn er sich selbst nicht für einkommensteuerpflichtig hält, das Formular zunächst ausfüllen und einsenden. Veranlagt werden jetzt auch oiejenigen, die früher im Herbst veranlagt wurden; diese so genannte Herbstveranlagung ist jetzt aufgehoben. Das be- misst besonders die Landwirtschaft, für die bekanntlich die Einführung der sogenannten landwirtschaftlichen Einhcitssteucr geplant ist, durch die die Einkommensteuer ganz ersetzt werden soll. Für die weitaus überwiegende Zahl der Landwirte, nämlich für solche, deren Gesamteinkommen unter 12 000 Mark bleibt und deren Reineinkünfte aus Landwirtschaft und Forst wirtschaft weniger als 6000 Mart betragen, sind in einer ganz neuen Verordnung vom 1. Februar 1932 Bestimmungen er lassen, denen zufolge die auf die Landwirtfchasi entfallende und an sich zu veranlagende Einkommensteuer durch einen Betrag von 24 der im letzten Jahre geleisteten Vorauszahlungen als abgegolten angesehen und nicht weiter veranlagt wird. Die jetzt zugcstelllcn Einkommensteuererklärungsformulare unterscheiden aus Seite 2 entsprechend den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes acht verschiedene Einkommensarten. Bei den ersten drei Arten, Landwirten, Gewerbetreibenden und selbständigen Berufstätigen, wie z. B. Ärzten, Rechtsanwälten, Ingenieuren usw., ersolgi die Besteuerung nach dem Gewinn, bei den übrigen, insbesondere bei allen im Angesteüten- verhältnis stehenden Personen, ferner bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen, wieder kehrenden Leistungen, wie Renten usw., sonstigen Leistungs gewinnen nach dem Überschuß der Einnahmen über die Aus gaben. Als Gewinn gilt dabei bei buchführenden Gewerbe treibenden der nach der Handelsbilanz unter Berücksichtigung der besonderen steuerlichen Bewertungs- und Gewinn- ermittlungsvorschriflen ausgewiesene Überschuß des Betriebs vermögens am Ende des Sleuerabschnitts über dasjenige zu Beginn des Jahres. Von diesen steuerlichen Sondcrvorschriftcn ist besonders wichtig das Verbot, Entnahmen aus dem Be triebe als Ausgaben von Einkommen abzuziehen, seiner das Verbot des Abzugs von Personalsteuern, von Aufwendungen zur Verbesserung und Vermehrung des Vermögens zu Ge- schäftserweilerungen, Kapitalanlagen, Schuldentilgung oder zu Ersatzbeschassungen, sowie endlich zur Verzinsung des Eigen- kapiials in dem Betriebe. Andererseits sind abzugssähig sämtliche Werbungskosten, Sonderleistungen und Schuldzinsen. Lie gefetzucyen Bestimmungen hierüber sind die gleichen wie in den Vorjahren. Neu eingeführi ist sür im Jnlande wohnhafte buchführende Steuerpflichtige die Zulassung einer steuerbegünstigten Rücklage aus Einkommen, das im Betriebe stehen bleibt. Derartige Rücklagen werden nur mit 20 Prozent statt mit dem bis zu 40 Prozent gehenden gewöhnlichen Taris des Gesetzes besteuert. Sie dürfen aber nur in einer Höhe bis zu 25 Prozent des Jahresgewtnns und 40 Prozent des Betriebsvermögens gebildet werden. Ent nahmen späterer Jahre, die über den Jahresgewinn hmaus- zehen, sind nachzuversteuern Die Vergünstigung kommt praktisch nur sür größere Steuerpflichtige in Frage. Erweitert ist die Steuer Pflicht für leitende Angestellte, Aufsichts- und Verwaltungsräte inländischer Unternehmungen, die im Auslande wohnen. Sie unterliegen mit ihrem gesamten Einkommen, also auch mit ihrem Aus landseinkommen, der deutschen Einkommensteuer nach dem gewöhnlichen bis zu 40 Prozent gestaffelten Taris. Die Steuer- Pflicht ist außerdem sür alle im Ausland wohnenden Personen ausgedehnt aus Gewinne aus Veräußerung von Gewerbe betrieben, aus Einkünfte aus Überlassung literarischer, künstle rischer und gewerblicher Urheberrechte und gewerblicher Er fahrungen, sowie aus sonstiger selbständiger, im Jnlande ver werterer Berufstätigkeit. Besonders wichtig ist die in diesem Jahre wieder in gleichem Umsang bestehende Möglichkeit des steuerfreien Vortrags eines Verlustes aus 1929 und 1930. Dieser Verlust ist nach der Rechtsprechung im Gegensatz zu früheren Bestimmungen auch dann zulässig, wenn der Gewinn 1931 nicht zur Deckung des Verlustes verwandt, sondern aus dem Geschäft zu außerbetrieblichen Zwecken, insbesondere zum Lebensunterhalt entnommen ist. Das gilt neuerdings auch für Körperschaften. Sie können die Vorjahresvcrluste auch dann vom Gewinn abziehen, wenn der Gewinn nicht im Ge schäft gelaßen, sondern ausgeschüttet wtro. Der steuerfrei Verlustvortrag kann im übrigen nur von buchführenden Ge werbetreibenden und buchsührenden Landwirten beansprucht werden. Zu ihnen zählen auch Handwerker und Kleingewerbe treibende mit vereinfachter Buchführung. Andere Steuer pflichtige haben nur die Möglichkeit einer Steuerermäßigung nach 8 56 EStG., wenn sie 1930 kein Einkommen bezogen und ihren Lebensunterhalt im wesentlichen aus ihrem Vermögen, insbesondere aus Ersparnissen gedeckt haben. Nicht buchsührende Gewerbetreibende werden wiederum an Hand von Durchschnillssätzen veranlagt, die in den einzelnen Landesfinanzamtsbezirken brancheweise ermittelt werden. — Für freie Berufe und ähnliche Erwerbszweige, die nach dem Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben veranlag, werden, ist in diesem Jahre wieder mit Pauschal sätzen zu rechnen, durch Vie die ihnen entstandenen Werbungs- losten und Sonderleistungen zur Abgeltung kommen. Die ein schlägige Verordnung des Reichssinanzministers ist hierzu noch nicht erschienen, sie wird voraussichtlich die vorjährigen Sätze enthalten. Ähnlich werden auch beim Hausbesitz Pauschalsätze zur Abgeltung der Werbungskosten herausgegeben werden, allerdings nicht vom Retchssinanzminister, sondern, um die örtlichen Verhältnisse besser berücksichtigen zu können, landes finanzamtsweise. Für Berlin sind diese Sätze bereits aus 30 bzw. 35 Prozent der gesamten Miele festgesetzt. Der Einkommensteuertarls ist der gleiche wie im vergangenen Jahre. Es kommt ins besondere wieder der sogenannte Stufentarif zur An wendung, nach dem bestimmte Einlommensgruppen zusammen- gesaßt und ans einen Mittelbetrag auf- oder abgerundet werden. Erhöhte Bedeutung haben in diesem Jahre angesichts der schweren Wirtschaftskrise die Steuerermäßigungsmöglichkeiten der 8Z 56 ff. EStG. Rach ihnen können insbesondere wirt schaftliche Verhükmisfe, die Vie Leistungsfähigkeit des Steuer pflichtigen wesentlich beeinträchtigen, durch Ermäßigung oder Erlaß der Einkommensteuer berücksichtigt werden Alle Verhält nisse dieser Ari gelten insbesondere außergewöhnliche Be lastungen durch Unterhalt oder Erziehung einschließlich Be rufsausbildung der Kinder, durch gesetzliche oder sittliche Ver pflichtung zum Unterhalt mittelloser Angehöriger, auch wen» ne nicht zur Haushaltung des Steuerpflichtigen gehören, vurch Krankheit, Körperverletzung, Verschuldung, Unglücksfälle (dar unter auch außerordentliche Ernte- und Hochwasserschäden) oder vurch besondere Aufwendungen im Haushalt, durch die die Crwerbstätlgkeit einer Witwe mit minderjährigen Kindern veranlaßt worden ist ! Neuer sur aller Weil Eine Schwester der früheren Kaiserin gestorben. Die Herzogin Karoline Mathilde von Schleswig-Holstein- Glücksburg ist im Alter von 72 Jahren auf Schloß Grün holz im Kreise Eckernförde gestorben. Sie war die m« zwei Jahre jüngere-Schwester der verstorbenen Kaiserin Auguste Viktoria. > Sonderbarer „Fischfang". Das Abfischen des zu gefrorenen Gutssees aus Pitzerwitz bei Soldin hat ein eigentümliches Ergebnis gehabt. Nachdem der erste Retz zug unter dem Eise zur vollen Zufriedenheit der Fischer ausgefallen war, wurde bei dem zweiten Zug das Netz auffallend schwer. Es stellte sich heraus, daß man eine große Zuchtsau aus dem See gefischt hatte, die aus dem heimischen Stall unbemerkt Abschied genommen hatte und dann auf dem See eingebrochen und ertrunken war. Liebesdrama in der Kaserne. In der ehemaligen Gendarmeriekaserne in Graz spielte sich ein blutiges Liebesdrama ab. Der reichsdeutsche Ingenieur Ludwig Ritter lauerte im Treppenhause der 38jährigen Klavier lehrerin Hermine Wielemann, der Tochter eines Generals, auf und feuerte auf sie und dann auf sich mehrere Schüsse ab. Ritter war auf der Stelle tot, Hermine Wielemann starb nach der Einlieferung in das Krankenhaus. Ritter hatte die Klavierlehrerin schon seit längerer Zeit mit Liebesanträgen verfolgt, war aber von ihr abgewiesen worden. Drei Kinder bei einem Schadenfeuer umgekommen In einer Ortschaft im Grödner Tal (Südtirol) fanden drei Kinder den Tod in den Flammen. Die Mutter hatte ihre Kinder abends zu Bett gebracht und dann einen Bekannten in der Nachbarschaft ausgesucht. Als sie sich nach einiger Zeit zum Heimgehen anschickte, sah sie ihr Häuschen i« Hellen Flammen stehen. Man fand eines der Kinder in im Bette und die beiden anderen als Leichen im angrenzen den Stall, wohin sie vor dem Feuer geflüchtet waren. ' Ein Amsterdamer Konzerthaus durch Feuer zerstört Eines der schönsten Gebäude Amsterdams, das an del Kaisergracht gelegene ehemalige Konzerthaus Feli! Meritis, ist durch ein Grotzseuer vernichtet worden. Da^ Haus ist völlig ausgebrannt. Das Jahr 1932,33 russisches Polarjahr. Das Präsi dium des russischen Vollzugsausschusses hat beschlossen, die Zeit vom 1. August 1932 bis 31. Juli 1933 als Polar- jahr der Sowjetunion zu erklären. In diesem Polarjahr sollen mehrere Forschungsreisen in das Polargebiet unter nommen werden. Aus Sachsens Gerichissalen. Der Postraub in der Dippoldiswaldaer Heide. Dresden. Am Morgen des 6. August wurde ein Kraftwagc" der Reichspost auf der Fahrt nach Dippoldiswalde in der Nähe von Wendischcarsdorf überfallen. Auf der Fahrstraße sah sich der Führer des Autos plötzlich einen Personenkraftwagen ge genüber Er stieg ab, um zu sehen, was es gäbe. In diese!« Moment packten ihn zwei maskierte Manner, die blitzschnell au- dem Dickicht gesprungen waren Er wurde in den Straßen graben geworfen und mit einem Revolver in Schach gehalte« Das Schloß des Aufbewahrungsfaches für Wertsachen wurve erbrochen und der Tresor geöffnet. Mit der hier erlangte« Beute von 21 000 Mark ergriffen die Straßenränder die Flucht Als der Tat verdächtig wurde der Krasiwagenführer Alfre« Bergmann, 1899 in Cotta geboren, dessen Bruder, der Schlosser Curt Bergmann, 35 Jahre alt, und ver 28jähr,ge Arbeitet Robert Herrmann verhaftet. Alle drei standen vor dem Schöffen gericht. Nach Zeugenvernehmungen und längerer Beratung wurde folgendes Urteil verkündet: Es werden verurteilt Alfred Bergmann zu sechs Jahren Zuchthaus, Curl Bergmann zu vcci Jahren Zuchthaus: beiden Angeklagten wird die Ünlersuchungs hast mit drei Monaten angerechnci Die bürgerlichen Ehrenrechte werden Alfred Bergmann auf sechs und Curt Bergmann a»f drei Jahre aberkannt. Der Angeklagte Herrmann wird kostenlos sreigesprochen. »MSN voii üMlire LiMSiM» k? K I KL 0 K 8 7) ^opvrixkt dv Martin deuclUwLNtzer, Halle tLaalk) 1931 (13 „Vielleicht könnte ich vem alten Herrn etwas helfen? Ich kann recht gut russisch!" fragte sie atemlos vor Ver legenheit, aber mit vor Arbeitslust brennenden Augen. Frau Vollwank sah ihr nachdenklich ins Gesicht. Hell lachte dazwischen. „Aller Herr ist vorzüglich! Rehfisch ist einer unserer schneidigsten Ingenieure, noch keine Kreißig Jahre alt." „Wie kann ich vas wissen?" entgegnete Nora kühl und abweisend. „Wenn er aber Ingenieur ist, versteht er doch nur wenig von kaufmännischer Korrespondenz und von allem, was vamit zusammenhängt, unv ich wäre dankbar, wenn ich mich nützlich machen könnte! Seit ich vie Fabrik, wenn auch nur erst teilweise, gesehen habe, zieht sie mich an wie ein Magnet. Dori ein bißchen arbeiten zu dürfen, welch ein wundervolles Gefühl müßte das sein!" „Geduld, Nora!" bat Frau Vollwank mit oennoch zu friedenem Lächeln in ihrem ernsten Gesicht. „Lebe dich erst mal hier ein! Möglicherweise bedarf ich deiner Hilfe so wieso bald. Ich will Kataloge und Preisverzeichnisse für Petersburger unv überhaupi für russische Firmen aus- arveiten lassen. Und wenn du wirklich einigermaßen diese schwere Sprache beherrschst —" „Oh!" flammte Nora auf. „Tante, ich kann vir Zeug nisse vorlegen von ver Handelsschule, von meinem Lehrer. Unv vann hatte ich doch von Kindheit an Gelegenheit, russisch zu sprechen, weil der alte Oberst, der bei uns im Hause wohnt, vie Sprache seiner Mutter beherrscht und gern zuweilen spricht." „Du auch, Brutus?" sagte ironisch und enttäuscht Hell. „Ich sehe, eine süße Hoffnung zerrinnt mir zu Essig. Auch Fräulein von Feldheim hat keinen Charakter!" Nora fuhr zornig auf. 5^ »k nmk „L-cmen Charakter? 'Nun, Herr Hell, ob es gerade ein Zeichen von Charakter ist, wenn man erst eine Dummheii macht und sie dann durch Lügen wegzuretuschieren ver sucht —!" Hell lachte harmlos und nicht im geringsten beschäm: über sein ganzes Gesicht. Zugleich stand er auf. „Man ist im Begriff, Ihnen Vertraulichkeiten zu sagen, gnädige Frau, eine Generalbeichte abzulcgen. Absolvieren Sie die Sünder — ich darf mich so lange empfehlen!" Er verneigte sich gegen die Damen und ging in be tonter Eile hinaus. „Die Sünder? Die Sünder?" rief Nora empört. „Was kann ich dazu, wenn er mich mit seinem Auto dorthin fährt, wohin ich gar nicht will! Tante Barbara, wir haben gar keine Panne gehabt. Wir sind in einem Düsseldorfer Kasfee hause gewesen. Erst war es nett und spaßhaft; aber dann hatte Herr Hell einen kleinen Schwips und wollte nicht nach Hause. Ach nein, ich verstehe Scherz und petze gewiß nicht; aber diese faustdicke Lügerei, wo du so aut zu uns bist!" Sie brach ein wenig verwirrt ab. Frau Vollwank hatte sic groß und erstaunt angesehen. Irgendwie schien sie diese Wahrheitsliebe nicht zu schätzen. Eine feine Röte stieg ihr langsam bis unter die Haarwurzeln und machte sie seltsam jung und ein wenig hilflos aussehen. „Hell ist sehr albern", sagte sie endlich halb erzürnt, halb lachend. „Er lügt aus reiner Passion — in all den kleinen Dingen des Lebens. Er nennt das: Licht einsetzen. Es ist gewiß nicht schön! Es kann sogar sehr gefährlich werben unv hat ihm schon manche wertvolle Freundschaft gekostet. Ich, vie ihn von klein aus und ganz genau kenne" — sie zuckte mit den Achseln —, „seine Freunde, die wirklichen, die ihn gut kennen und verstehen, nennen ihn Prinz Karneval. Er ist ein bißchen Narr — wie man sagt — aus Trotz und Verachtung. Im Grunde genommen ein un bestechlich aufrichtiger Charakter. Er flunkert; aber er lügt nicht — nie! Nie, glaube ich, hat Hell jemals ein- Ge sinnung geheuchelt, ein Gefühl geäußert, das nicht ganz echt war. Eher spottet er alles Gute in sich tot." „Aber warum sühri er ein solches Faulenzerlcben?" warf Nora ein, trotzig und unbewußt eifersüchtig. Wie die Tante diesen Hell verteidigte! Sie war noch keineswegs überzeug! von seiner Vortrefflichkeil. Frau Vollwank seufzte. Sie strich mit ihren seinen, weißen Fingern die Vrotkrümchen auf dem Tischtuch zu sammen und sah nachdenklich und behindert vor sich nieder „Hell, liebe Nora, ist jetzt sechsunozwanzig Jahre alt. Seine wichtigsten Entwicklungsjahre liegen in der wirren, schweren Zeit nach dem Kriege. Damals ergriff den Halb wüchsigen die Macht der Geschehnisse wie ein Rausch. Er gab sich allerlei Idealen hin, die er nachher zwar nicht verleugnete, aber doch — nun, jedenfalls wurde er ent täuscht. Unglücklicherweise zog sein Herz ihn in ganz andere Richtung wie mich. So standen wir uns in einer Zeil, wo er der Leitung sehr bedürftig war, fremd, fast ein wenig feindselig gegenüber. Auch jetzt ist die Kluft zwischen uns noch groß. Und um ihn mir, wenn möglich, doch noch zu gewinnen und zu ziehen —, vielleicht auch, des halb, laß ich ihm erst einmal in allem ganz und gar den Willen. Falsch — mag sein! Aber was soll ich tun?" „Liegt dir denn so viel an ihm?" fragte Nora naiv. Frau Vollwank sah auf und lächelte ihr in die fragen den, flammenden Augen. „Dummerchen, hast du denn wirklich nicht gemerkt, daß Hell ein wenig Theater mit dir spielt? Er ist doch meiu Sohn!" „Dein Sohn? Wilhelm?" „Ich habe doch nur den einen noch", erwiderte Frau Vollwank traurig. Und diese Komödie spielst du mit?, wollte Nora fragen. Aber sie biß sich auf die Lippen. Wie hatte doch Hermann Wolt gesagt? Ein Engel ist sie gewiß nicht. Sie ha« sehr ihre Menschlichkeiten. Und doch fühlte Nora so etwas wn einen Ritz durch ihre Seele gehen. Sie verstand die Tani« nicht. Ihre schlichte und phantasielose Natur sah in der kleinen Täuschung mehr als einen harmlosen Spatz. (Fortsetzung folgt-) Lb der ? wegen ' fische digun mittel und v dazu ) Pflich! steige' Schnn kchasil lande- Sache meine Weife vcrkai hinvc den. Fleiß werbt vorgc eine: Ünent denn ebenb Aüjx den Rim der 2 Ängrf und ! wird !es H doch: Rach reich merlb fchönc schieß nicht Äusg druff kann densö geschl überf bekai zühu dem führe mäh' 2:3 tag Letzt Mar Sieg 1 M (OG fchen gege gege wärt diese teidi den. war kein St jü Ki Z- wi Gt ab eil re. üv w tu ei E H S ft lc hl hl o b