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W ZZ N W M 8Z 8Z W U W M W W N EZ R M M Das bereits tn dritter, stark vermehrter und verbesserter Anstage erschienene Werk von N l>. Ernst Röthlisberger a. o. Professor der Rechte an der Universitär Lern Der interne und der internationale SchutzdesUrheberrechts in den Ländern des Erdballs hal allseitig beifällige Aufnahme gefunden, da es in knapper und übersichtlicher Form alles Wissenswerte auf dem Gebiete des Urheberrechts enthält. von den außerordentlich günstigen Besprechungen, die das Werk des geschätzten Autors erfahren har, seien nachstehend einige angeführt. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel: Dem deutschen Buchhändler, insbesondere dem Verleger wird das nützliche Luch bald ein unentbehr licher Ratgeber sein; gern auch dürften Rechtsanwälte, Rechrsgelehrre und Richter sich seiner bedienen, um das schwierige, vielen noch fernliegendc Rcchrsgebier zu beherrschen, nicht weniger auch manche Auroren jeglicher Richtung. Auf diesem Umwege wird auch das Sortiment cs schätzen lernen und gern zu dem vollen Erfolge beitragen, der seinem großen Nuyungswerrc entspricht und ihm aus innigster Überzeugung gewünscht sein soll. Geistiges Eigentum, Zeitschrift für Literatur- und Pressewesen: In Heft II habe ich, Sclegcntlich der Besprechung eines anderen Werkes von Professor Dr. Ernst Röthlis- bcrger, auf dessen große Verdienste auf dem Gebiete der Lommenticrung des internationalen Urheberrechts hingewiesen. Auch das vorliegende Werk hat bereits viel zur Rlärung der schwierigen und verwickelten Materie beigetragen; es ist ein Hilfsmittel zur raschen Orientierung auf dem Gebiete des Urheberschutzes in der ganzen Welt und gibt auf die in der Praxis stet» wicderkehrcnden Fragen nach der Dauer, nach der Erlangung und nach der Erteilung des Schutzes knappe und doch genaue Auskunft. Das Luch umfaßt in seiner neuen Form lS5 Seiten; es wird denjenigen Auroren und Verlegern, die sich für die wahrunkt ihrer Rechte im internationalen Verkehr interessieren, wie den Rechtsanwälten und Richtern ein zuverläsilgcr Wegweiser sein, wer die Gesetze und Verträge der verschiedenen Kulturländer in urheberrechtlicher Hinsicht verstehen will, bedarf eine» derartigen Berater» unbedingt. Abgesehen von Ueber- sichtstabcllen über die Gesetze und Verträge der verschiedenen Länder, enthält das Luch Auszüge au» den in den Lulturstaatcn geltenden Urheberrechtsgesetzen, wober ein Hauptaugenmerk auf die Schutzfristen, die Be dingungen und Förmlichkeiten gerichtet ist. In erster Linie sind die als schutzfähig erklärten Werke behandelt, es ist der sachliche Geltungsbereich der Gesetze abgegrenzr, alsdann sind die Rechtsmittel und Rechtsfolge» -usammrngestellr, sodaß »an bei» Aufschlagen des betreffenden Landes s-forr erkennen kann, ob sich die Betretung des Rechtsweges überhaupt lohnt, ob Verjährung eingetreren rst, usw. Das Luch reiht sich würdig den von mir bereits vesprochenen Werken Röthlisbergers an, d«e ma gst nicht genug wegen ihrer Gründlichkeit und Llarhet« rühmen kan«. Gehrst« M.S .— ord., M. 8.80 nett«, M. 8.80 bar tzn Ganzleinen gebunden M. d.— ord., M. — bar wir bitten das vereheliche Sortiment, sich für das Werk lebhaft zu verwenden und e« allen Interessenten vsrzuicgen. Als solche kommen ln 8rage: Schriftsteller, Komponisten, bildende Künstler und sonstige Auloren, Bibliotheken, Handelskammern, Konsulate, Gerichte, Professoren, Richter. Rechtsanwälte usw. Hierbei machen wir »och besonders darauf aufmerksam, daß wir das Werk, vielfachen wünschen entsprechend, auch gebunden abgeben; bedingt können wir jedoch nur geheftet und nur in beschränkter Anzahl liefern. Roter Bestellzettel anbei! Verlag des Börsenvereins der Deutschen Luchhändler zu Leipzig. W W W ZZ W ZZ ZZ