Bermijchle Anzeigen. Börsenblatt s, d. DIschn. Buchhandel. 1471 .1/ 54, 6. März 1916. Ostermeß-Abre chnunq. ^Verschiedene Äußerungen in den letzten Nummern des Börsenblattes haben sich eingehend mit der wichtigen Frage der diesjährigen Ostermeß-Abrechnung befaßt. Verlag wie Sortiment sind daran gleicherweise stark interessiert. Die meisten Mitglieder der V. M. V. hatten nun bald nach Kriegsausbruch im Börsenblatt be kannt gegeben, daß sic auch während der Kriegszeit an den bisherigen liberalen Verkchrsformen fcst- halten, auf Wunsch Vierteljahrskonto einrichtcn und auch sonst dem Sortimenter die schwierige Zeit durch weitgehendes Entgegenkommen möglichst erleichtern wollen. Umgekehrt glauben wir deshalb an alle Sortimentsfirmen, mit denen wir in Rechnungsverkehr stehen, die Bitte richten zu dürfen, das von uns gezeigte weitgehende Entgegenkommen auch ihrerseits dadurch zu erwidern, daß die diesjährigen Ostermeß-Abrechnungen und Zahlungen rechtzeitig und glatt erfolgen. Wir werden auch jetzt in denjenigen Fällen, in denen nachweisbar besondere Umstände auch eine besondere Behandlung bedingen, es an weitgehender Rücksichtnahme nicht fehlen lassen, vorausgesetzt, daß wir bis spätestens 25. März seitens der betreffenden Firmen von der Unmöglichkeit der rechtzeitigen Abrechnung verständigt und um Vereinbarung eines späteren Termins ersucht werden. Bedingung ist jedoch, daß in solchen Fällen rechtzeitig entsprechende Abschlagszahlung geleistet wird. Dagegen müssen wir uns entschieden gegen die folgenden Auswüchse wenden, die geeignet sind, er hebliche Mißstimmungen und den Abbruch langjähriger gcschäftsfreundlicher Beziehungen herbeizuführen: 1. Verrechnung des abgesetzten Kommissionsgutes zum Varrabatt kann zur Ostermesse nicht gestattet werden. Der Sortimenter ist in der Lage, sich in den Genuß des Barrabatts zu setzen, wenn er im Lauf des Jahres abgesetztes Kommissionsgut sofort bar nachbezieht. Eine bloße Verrechnung zum Darpreis ist unstatthaft. 2. Nmtauschremittenden werden von einzelnen Unterzeichnern dieser Mitteilung in besonderen Ausnahmefällen nach wie vor gestattet werden. Unstatthaft ist es jedoch. Festbezogenes in Umtausch gegen abgesetztes Kommissionsgut zu remittieren, um auf diese Weise den Ostermeß-Saldo möglichst zu beschneiden. Z. Als nicht vereinbar mit den üblichen Anschauungen von Treu und Glauben erachten wir sog. »blinde" Disponendeu. Nur durch beiderseitiges Entgegenkommen läßt sich die jetzige Schwere der Zeit einigermaßen er träglich gestalten. Unsere Bereitwilligkeit dazu haben wir bereits erwiesen, deshalb dürfen wir wohl auch von den uns befreundeten Sortimentsfirmen erwarten, daß sie sich der Berechtigung unserer Aus führung nicht verschließen und demgemäß unser Entgegenkommen auch durch das ihre voll erwidern. Vereinigung Münchener Verleger >914, e. V.