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8196 VSrsknblatt f. l>. Dlschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 156, 8. Juli 1912. berechtigung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes nicht abzusprechen sei. — Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten wurde am 6. Juli vom Reichsgericht verworfen. (5 v 600/12.) I.. Die Bereinigung für staatsbürgerliche Bildung und Erziehung veranstaltet vom 12. bis 17. August in Jena einen sechstägigen Sonderkursus für staatsbürgerliche Bildung und Er ziehung. Der Kursus gliedert sich an die von Universitätsprofessor vr. Rein alljährlich veranstalteten wissenschaftlichen Ferienkurse an. Die »staatsbürgerliche Woche« umfaßt 7 je sechsstündige Vortrags reihen, und zwar: Wissenschaftliche Kurse über das deutsche Staats und Wirtschaftsleben: Universitätsprofessor vr. E. Brandenburg, Leipzig: »Die Hauptprobleme der allgemeinen Staatslehre und Po litik»; vr. Geffcken, Professor des öffentlichen Rechts an der Handels- Hochschule in Köln: »Die Reichsverfassung und ihre Bedeutung für den Staatsbürger«; vr. A. Hennig, Friedenau, Herausgeber der Monatsschrift»Weltverkehr«: 1 »DeutschlandsAnteil am Weltverkehr« (mit Lichtbildern). 2. Pädagogisch-praktische Kurse über die Methodik der staatsbürgerlichen Erziehung; vr. Rühlmann, Leipzig: »Grund sätzliche Fragen der staatsbürgerlichen Erziehung«; ProfessorA.Wetzel, Eßlingen a.N.: »Staatsbürgerliche Erziehung in Lehrerseminaren«; Gymnasialdirektor Professor E. Stutzer, Görlitz; »Staatsbürgerliche Bildung und Erziehung in den höheren Schulen«; vr. A. Schröter, Oberlehrer an der öffentlichen Handelslehranstalt in Leipzig: »Staatsbürgerliche Erziehung in Fach- und Fortbildungsschulen«. Neben den Vortragsreihen finden mehrere Einzelvorträge statt: vr. Unold, München« »Die ethischen Grundlagen der staatsbürger lichen Erziehung«; Oberlehrer Vre. Kapp, Straßburg i/E.: »Das Deutsche Reich und das Reichsland«; Schriftstellerin Helene Lange, Berlin: »Staatsbürgerliche Bildung und Erziehung der Frau«. Außerdem ist für die Teilnehmer des Sonderkurses ein Besuch der Zeißwerke in Jena vorgesehen. Nähere Auskünfte über die Kurse erteilt die Jenaer Geschäftsstelle (Gartenstroße 4). Frauen in der russischen Akademie der Wissenschaften. — Der Reichsrat nahm die Gesetzvorlage über Neugestaltung der Akademie der Wissenschaften in der von der Reichsduma ange nommenen Fassung an, in der unter anderem vorgesehen ist, daß auch Frauen Mitglieder der Akademie werden können. Nene Bücher» »atnlose «sw. für Buchhändler: Sprechsaal. Sendungen nach Amerika. Zu Nutz und Frommen der zahlreichen Kollegen, die Bücher nach Amerika exportieren, veröffentliche ich eine — für mich leider recht kostspielige — Erfahrung, die ich dieser Tage machen mußte. Eine bekannte amerikanische Universität bestellte bei mir im Herbst vorigen Jahres ein Werk, das 200 kostet. Die Sendung kam nicht zu Händen des Adressaten. Die Recherchen ergaben, daß die Pakete zwar am Bestimmungsplatz eingetroffen sind, aber die amerikanische Postverwaltung war nicht in der Lage, nach zuweisen, was dann damit geschehen war. — Die deutsche Post lehnt einen Schadenersatz ab, da ganz offensichtlich ein Fehler der amerikanischen Post vorliegt; diese aber entschädigt mich auch nicht, weil nach Artikel X des deutsch-amerikanischen Postpaket-Über einkommens eine Ersatzleistung für Pakete, die aus Deutschland stammen und in Amerika verloren gehen, ausgeschlossen ist. Meine umfangreiche Korrespondenz in dieser Angelegenheit hatte lediglich zur Folge, daß mir die deutsche Post »aus Billigkeitsgründen« das von mir bezahlte Porto für 2 Pakete sowie die Laufzettel gebühr zurückvergütete. Ich ziehe also das Fazit: jede wertvollere Sendung muß — natürlich auf Kosten des Bestellers — versichert werden. Es ist betrübend, daß die Postverträge derart ungünstige Bedingungen enthalten. Natürlich rührt meine Kenntnis dieser deutsch amerikanischen Abmachung erst von diesem Vorfall her, denn ich hatte vorher keine Veranlassung, mich darum zu kümmern. Ich gebe alljährlich Hunderte von Paketen nach Amerika zur Post, die bisher auch ordnungsgemäß expediert wurden. Berlin. Louis Lamm. Wer trägt den Schaden? Ich habe verschiedene Zeitschriften mit vielen stehenden Inseraten. Die erste Korrektur wird sorgfältig gelesen, größten teils auch von den Auftraggebern, auch eine eventuelle zweite Korrektur. Für die Folge werden dann die Inserate nur kollationiert, ob alle ausgenommen und eventuell an den richtigen Plätzen stehen. Ein Inserat ist dreimal richtig und vom Auftraggeber unbeanstandet ausgenommen. Bei der vierten Aufnahme ist von der Buchdruckerei ein überflüssiger Buchstabe in ein Wort gekommen, das dadurch sinnentstellend wird. Auftraggeber weigert sich, das Inserat zu bezahlen, resp. zieht es von der Rechnung ab. Der Buchdrucker, dem ich den Betrag an der Rechnung kürzen will, verweigert dieses, mit der Begründung, ich hätte auch von den Inseraten dieser Nummer Abzug erhalten, hätte ja die Inserate alle nochmals durcklesen können. Was >st in solchem Fall Geschäftsgebrauch? Bitte um Antwort. B. K., L. Was ist Rechtens? Ich bin auf einen Journal-Zirkel abonniert, für den ich vierteljährlich v »pro Quartal« bezahle; Sonnabends wird ge wechselt. Am 29. v. Mts. blieb die Mappe aus, und auf mein Ersuchen um Lieferung wenigstens der das Quartal abschließenden Nummern 39 bzw. 26 der an diesem Tage fälligen Blätter gibt mir der Inhaber des Zirkels zur Antwort, daß ich nichts mehr zu verlangen hätte, da mein Abonnement mit Ende voriger Woche bzw. des Monats Juni abgelaufen sei. Ich bin der Ansicht, daß ich die Schlußnummern des »Quar tals« der betr. Blätter zur Durchsicht verlangen kann, da meiner Auffassung nach jedes »Quartal« einer Wochenschrift 13 Nummern hat und üblicherweise auch mit dieser die laufenden Romane be schließt. Auf ein achttägiges Behalten mache ich in diesem Falle nicht einmal Anspruch; aber ich bestreite auch formell, daß der Juni schon mit dem 29. als zu Ende gegangen anzusehen sei, behaupte also, daß mir der Zirkelinhaber unbeschadet seiner Rechte die fraglichen Blätter recht wohl vom Sonnabend bis Montag (also über Sonntag) hätte belassen können, bzw. müssen. Infolge der Weigerung des p. p. Kollegen, mich zu be friedigen, habe ich mich geweigert, die vorwöchige Mappe herauszugeben, außer gegen den üblichen Umtausch der Schluß nummern des Quartals. Er teilt mir infolgedessen mit, daß er die Nummern von seinem Lager ersetzt habe und berechnet sie mir, mit der Drohung, mich zu verklagen, falls ich nicht zahle. Nun frage ich: Wer ist im Recht? Er, wenn er den 29. Juni als Schluß des »Quartals« (Kalender-Vierteljahrs) betrachtet, oder ich, indem ich ein Wochenschriften-Quartal erst mit der Schlußnummer als vollständig ansehe und nur diese Vollständig keit für die Erfüllung unseres Leihvertrages als maßgebend betrachte. U. A. w. g. kbx. Warnung. Wir machen hierdurch die Herren Kollegen aus dem Anti quariat auf einen Schwindler aufmerksam, der eine gefälschte Ausgabe von Shakespeares NiäsunnLsroiAdtgäreain von 1601 an bietet. Eine Ausgabe mit diesem Datum existiert aber nicht. Das Buch selbst ist mittels anastatischem Verfahren hergestellt; jedoch sind nicht alle Blätter leicht als Fälschungen zu erkennen. Wir bitten die Herren Kollegen, den Schwindler, falls er noch in anderen Städten sein Glück versuchen sollte, anzuhalten und so fort verhaften zu lassen. Das uns angebotene Exemplar haben wir mit Beschlag belegt. München. Ludwig Rosenthal's Antiquariat.