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«MN!i, UM« Lr!ch«!»t wöchaNltch dreimal aud zwar Liotta-», DomlerStag« and SoruabradS. v-,«8»prrl« vicrteljShrllch 1,35 Ml., in Wilsdruff 1,30 M., durch di« Poff bezogen 1,54 Ml. Fernsprecher Nr. 0. — Telegramm-Adreffe: Amtsblatt WilSdrnff. AN- Am-egeNH Amtsblatt Inserat« werden Montag«, Mittwoch« und Freitag« bi« spatesten« 12 Uhr angenommen. Insertion«prei« 15 Psg. pro viergespaltrne Korpo»z«U«. Außerhalb de« AmtSgerichtSbezirlS Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 "/, Aufschlag. für die Lgl. UmtshaupLmannfchafr Meißen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat m MilsdrE sowie fiir das Kgl. Forstrentamt zu TharanM Lokalblatt für Wilsdruff, AMa-reber-, Birkenhain, Blankenstein, BraunLdors, BurkhardtSwalde, Groitzsch, Grumbach, Grun« bet Rohorn, HelbtgSdvrs, ycrz»z»»«»e mn v«n»»«, vn,n»„ Äaufbach, KeffelSdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotze», Rohoru, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermStznrf Pohrsdorf, Röhrsdorf bet Wilsdruff, Noitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdsrf, SchmiedewalSe Sora, Steinbach bet KeffelSdorf, Stetubach bei Rohoru, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, WeiStropp, Mldberg. Mit Ler wöchentlichen Seilage „Welt im Bild" und Ler monatlichen Geilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. No. 4. Sonnabend, de« 8, Januar 1910 «9. Jahrs. Ziehkinder betreffend. Die OrtSbehörben werden hiermit veranlaßt, die Ueberstchten über die im Orte vorhandenen Ziehkinder auf das verflossene Jahr nach den vorgeschriebenen beiden Formularen — eventuell Fehlanzeigen — längstens bis zum iS. Januar dieses Jahres hierher einzureichen. Formulare zu diesen Abzügen hält die Buchdruckerei von E. H. Krauße in Meißen vorrätig. Mißen, am 3. Jrnuar 1910. w?s Nr. 8 vij Die Königliche AmtShauptma»«fchaft. Anmeldung der Wehrpflichtigen zn den Rekrutierungsstammrollen. Nach 8 25 der deutschen Wehrordnung vom 22 November 1888 in der Fassung der Bekanntmachung vom 2 Dezember 1901 haben sich alle Wehrpflichtigen nach Bc. ginn der Militärpflicht (vaS ist der 1. Januar des Kalenderjahres, in dem das 20. Lebens- jahr vollendet wird) in der Zeit vom 15. Januar bis f. Februar laufenden Jahres zur Rekrutierungsstammrolle anzumelden. Dieser Verpflichtung unterliegen auch diejenigen Militärpflichtigen der älteren Jahrgänge, über deren Dienstpflicht noch nicht endgültig durch die Ober-Ersatz- Kommission entschieden worden ist, und Rekruten, die noch nicht zur Einstellung gelaugt sind und sich im Besitze eines Urlaubspaffes befinden. Die Anmeldung hat bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes zu erfolgen, an dem Militärpflichtige ihren dauernden Aufenthalt bezw Wohnsitz haben Sind Militärpflichtige von dem Ort, an dem sie sich aufhalten, zeitig abwesend (auf der Reise begriffen, auf der See befindlich usw.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumeldrn. IS»4 Der Stadtrat Kahlenberger. Die zum einjährig-freiwilligen Dienste berechtigten Militärpflichtigen haben sich, falls sie nicht bereits zum aktiven Dienste ein getreten sind, bei dem Zivilvorsttzenden der Ecsatzkommtsston ihres Aufenthaltsortes unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines schriftlich oder mündlich zu melden und Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. Bei der erstmaligen Anmeldung zur Stammrolle, ist, dafrrn die Anmeldung nicht iw Gebnrtssrt selbst erfslgt, da» Gebnrtrzeugnir, bei Wiederholung der Anmeldung aber der im ersten Gestellungsjahre erteilte Lssungrschein vor- zullen. Sollte ein Militärpflichtiger nach erfolgter Anmeldung zur Stammrolle seinen dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz wechseln und nach einem anderen AuS» hebungs» oder MusterungSbezirke verziehen, so hat er solches behufs B.richtigung der Stammrollen sowohl beim Abgänge der Behörde, welche ihn in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch »ach der Ankunft am neuen Orte derjenigen Be» Hörde, welche daselbst die Stammrollen führt, spätestens innerhalb drei Tagen zu melden. Wer diese vorgcschriebenen Meldungen unterläßt, Wird nach 8 2b der Deutschen Wehrordnuvg mit Geldstrafe bis zu SV Mark oder mit Haft bi» zu drei Tagen bestraft. Es werden hiermit alle diejenigen, welche nach den vorgedachten Bestimmungen der Deutschen Wehrordnung hier meldepflichtig find, aufgesordrrt, sich in der Zeit vsm 15. Januar bis zum 1. Februar I. und zwar vormittags zur Eintragung ihrer Namen in die RekrutierusgSstammrolle in der hiefigen Rat expedition unter Beibringung ihrer Geburtsscheine »der Losung», und Gestellungsscheine anzunielden. Wilsdruff, am 5. Januar 1910. politische Rundschau. Wilsdruff, den 7. Januar. Deutsches Reich. Aenderung der Rechtsanwaltsordnung. Der dem Bundesrate vorliegeude Gesetzentwurf zur Aenderung der Rechtsanwaltsordnung vom Jahre 1878 steht in gewissem Zusammenhang mit der Ueberlastung des Reichsgerichts, denn er sieht die Schaffung eines neuen Senats am Ehrengerichtshofe für Rechtsanwälte vor. Bekanntlich bestehen Ehrengerichte für Rechtsanwälte im Bezirk eines jeden Oberlandesgerichts. Sie werden gewählt aus der Zahl der Vorstandsmitglieder der be- treffenden Anwaltskammcr und setzen sich zusammen aus dem Vorsitzenden, besten Stellvertreter und drei Mitgliedern, mithin aus fünf Rechtsanwälten. Gegen das Urteil eines Ehrengerichts besteht das Rechtsmittel der Berufung an den Ehrengerichtshof beim Reichsgericht, der aus dem Präsidenten des Reichsgerichts, drei Richtern und drei Rechtsanwälten dieses höchsten Gericht« besteht. Infolge des ständigen Anwachsens der Zahl der Rechtsanwälte ist nun der Ehrengerichtshof in Leipzig derartig mit Berufungssachen überlastet, daß die Schaffung eines zweiten Senates unerläßlich geworden ist. Zu diesem Zweck ist die Verabschiedung einer Novelle zur Rechts anwaltsordnung vom 1. Juli 1878 erforderlich, die die Verhältnisse der Rechtsanwälte für ganz Deutschland in einheitlicher Weise geregelt und die Anwaltskammern mit dem ehrengerichtlichen Verfahren in zwei Instanzen ein gerichtet hat. Weibliche Beamte in Bade«. Die badische Regierung hat bestimmt, daß von nun ÄN auf allen Stellen des Gehaltstarifs weibliche B.amte angestellt werden können, sofern sie den für die männlichen Beamten vorgeschriebenen Bedingungen, insbesondere in der Vorbildung, entsprechen. Die weiblichen Beamten beziehen drei Viertel der für die männlichen Beamten vorgesehenen Gehälter und Wohnungsgelder. Ausland. Die Unterschleife bei der atttschechischen Bank. In der vor einem Jahr gegründeten alttschcchischen Bank CeSka Lanka, deren Vorstand der frühere Prager Bürgermeister Dr. Srb. in Wien ist, wurden vor einiger Zeit größere Unterschleife im Betrage von 600000 Kronen, das ist eis Sechstel des Aktienkapitals, entdeckt, die von «inem Beamten der Bank, Korinek, begangen worden waren. Nunmehr hat man entdeckt, daß an den Betrügereien ein Wiener Wechselstubeninhaber mit Namen Theodor Cohn und besten Prager Vertreter Rot mitschuldig waren Bride wurden verhaftet. Man hofft, den ganzen unter schlagenen Betrag, der von den Mitgliedern des Aufstchts- rates bereits zur Verfügung gestellt worden war, wieder zur Stelle zu bringen. Italienische Dreadnoughts. Wie man dem B T. aus Rom schreibt, ist der neue italienische Marineminister, der schneidige Admiral Bcttölo, entschlossen, den Bau der von seinem Vorgänger Mirabello übernommenen italienischen Dreadnoughts und andere Kriegsschiffe mit solcher Energie zu beschleunigen, daß sämtliche Fahrzeuge noch vor dem festgesetzten Triennium in Dienst treten können. Die neuen Schiffe sind die vier DreadnougthS „Dante Alighieri", „Graf Cavour", „Julius Cäsar", „Leonardo da Viici", die drei Spähkreuzer „Quarth", „Marsala", „Nino Bixio" sowie eine Anzahl Unterseeboote und Torpedoboote. Von den Dreadnoughts ist der von der Startswerst von Castellamare di Stabia gebaute „Dante Alighieri" bereits so wett vorgeschritten, daß er voraussichtlich im Juni 1911 von Staprl gehen kann. ES wird alles in allem die Summe von 57V, Millionen Lire verschlingen. Von den anderen drei DreadnougthS, deren jeder 62 Millionen kostet, wird der „Julius Cäsar" von der Staatswerft von Sp.zia, der „Leonardo da Vinci" und der „Graf Gavour" von Privat- Werften fertiggcstellt. Von den drei Spähschiffen endlich, deren jedes zehn Millionen kosten wird, ist der „Quarto" an die Staatswerft von Venedig, „Marsala" und „N.no Bixio" an Privatwersten vergeben. Aushebung der Verzollung in Frankreich nieder gegangener fremder Luftschiffe. Als ein großer Uebelstand war cS bisher von den Lustschiffern empfunden worden, daß Frankreich für nieder» gehende Luftschiffe aus dem AuSlande einen Zoll irr Be- rechnung brachte, der das Luftschiffwesen nicht nur be deutend versteuerte, sondern auch die Lust erlahmen ließ, Aufstiege zu unternehmen, sobald die Windrichtung nach Frankreich zeigte. Das loyale Verhalten der meisten übrigen Staaten, in allererster Linie dasjenige Deutschlands, hat Frankreich nun endlich, wie man der „P. R " auS Paris schreibt, veranlaßt, die bisherigen Vorschriften auf- zuheben. Nach einem in den „AnnaleS des DouaneS" veröffentlichten Erlaß des Finanzministers soll nämlich für Luftballons, die in Frankreich landen und unmittel bar wieder nach dem Ausland ausgehen, fortan kein Zoll mehr erhoben werden. Es soll bei solchen Luftballons lediglich die Hinterlegung des Zollbetrages verlangt werden, der sofort rückerstattet wird, wenn der Ballon die Grenze in gewisser Zeit wieder passiert hat. Erfolgt die Ausfuhr des ntedergegangenen Ballons von dem gleichen Zollamt aus, das auch beim Niedergang zuständig war, so fällt diese Kaution überhaupt fort. Es wird jedoch für Ballons, die im Inneren des Landes niedergrhen, eine kleine Gebühr erhoben werden, die als Entgelt für die Arbeit der Zollbeamten zu betrachten sein wird. Sin verbrecherischer Anschlag in einer französischen Kohlengrube. In den Marsgruben bei Saint-Elieane wurde ein Akt verbrecherischer Sabotage entdeckt. Ein die Gruben besichtigender Gouverneur fand in den Galerien etwa fünfzehn hölzerne Stützpfeiler in ganz charakteristischer Weise angesägt, so daß sie jeden Augenblick brechen konnten. Hätte sich der Zusammenbruch zur Zeit der Arbeit in jenen Galerien ereignet, so wäre durch das Nachstürzen von Erd- und Gesteinsmafsen eine furchtbare Katastrophe eingetreten, der sicher zahlreiche Arbeiter zum Opfer gefallen wären. Der betreffende Minengouverneur erstattete von dem Funde Anzeige bei der Grubendirektion und der Staatsanwaltschaft und benachrichtigte die Ingenieure von der Dringlichkeit der Gefahr. Eine gerichtliche Untersuchung ist in der Stille eiugeleitet worben Die Behörden bewahren vorderhand über den Gang dieser Erhebungen strengstes Schweigen. Immerhin steht eS über allen Zweifel fest, daß hier nicht eine sträfliche Nachlässigkeit, sondern ein Verbrechen vorliegt. Die Erregung unter der Bergarbeiterb-völkcrung der ganzen Gegend ist ungeheuer, da noch niemals ein der» artiger Anschlag gegen das Leben der Grubenleute geschehen ist. Warum Fürst Ito ermordet wurde. Die gerichtliche Untersuchung gegen den Koreaner An, den Mörder des Fürsten Ito, und acht seiner Landsleute, die als Mitschuldige verhaftet worden sind, schreitet nur langsam vorwärts, da die Aussagen Ans und seiner an» geblichen Komplizen sich widersprechen. Nach brieflicher Meldung aus Söul hat An den koreanischen Zeitungen zufolge erklärt, er habe den Fürsten Ito wegen folgender Handlungen ermordet: 1. Ito habe den Plan zur Ermordung der Kaiserin von Korea im Jahre 1893 geschmiedet. 2. Er habe die Verträge von 1905, 1907 und 1909, die Korea nach und nach seiner Unabhängigkeit beraubten, redigiert. 3. Bon ihm sei der Vater des jetzigen Kaisers von Korea zur Abdankung gezwungen worden.