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Ottendorfer Zeitung Bezugspreis: viertÄjShrlich r.2o Mark st?< in: Hrü-. In der Geschäftsstelle abgeholt viertel. Mrlich z Nk. Einzelne Nummer w pfg. Erscheint am Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Nachmittag. UntertmttulM- unä Anzeigeökatt s Anzei-eftpres-: Für di« Neinspalttg« U»rpu»>Aelle o-er deren Raum w pfg. — Im Reklamettil für die Neinspaltige Petit-Aelle v pfg. Anzeigenannahme bir;s Uhr mittag». Bellagegetühr nach Vereinbarung. Mit wöchentlich erscheinender Sonntagsbeilage „Illustriertes Unterhaltungsblatt", sowie den abwechselnd erscheinenden Beilagen „Handel und Wandel" „Feld und Garten", „Spiel und Sport" und „Deutsche Mode". Dn»ck mrd Verlag von Hermann Rühle, Buchdruckerei in Groß-Vkrilla. verantwortlich für die Redaktion h. Rühle in Groß-GVEa. Nummer s0s Mittwoch, den 26. August sW s3. Jahrgang Bekanntmachung. In den nächsten Tagen wird das neue Lager des Tr.--Pl. mit Kriegsgefangenen belegt werden. Aus diesem Anlaß wird folgendes zur allgemeinen Kenntnis gebracht: 1) Die Kommandantur verbietet, Kriegsgefangenen Liebesgaben zu verabreichen und erwartet, daß die Bevölkerung auch sonst durch ihr Verhalten Kriegsgefangenen gegenüber dem deutschen Nationalempfinden Rechnung trägt. Eine Betätigung von Wohltätigkeit gegenüber Kriegsgefangenen widerspricht deutscher Art. Die Kriegs gefangenen werden auf Grund der Kriegsverpflegungsvorschrift versorgt. 2) Dem Publikum wird feder Verkehr mit Kriegsgefangenen streng untersagt. 3) Die zur Bewachung der Gefangenen aufgestellten Posten stehen mit geladenem Gewehr, ihren Weisungen ist ohne weiteres Folge zu leisten. Die Posten find an gewiesen, jeden Fluchtversuch Gefangener unbedingt zu verhindern und hierbei von der Schußwaffe, wenn nötig, auch ohne vorherigen Anruf, Gebrauch zu machen. Infolge dessen ist der Aufenthalt von Zivilpersonen in der Nähe der Umzäunung mit Gefahr verbunden. Die Gemeindebehörden haben die Kommandantur tatkräftig zu unterstützen; insbesondere find flüchtige Gefangene unverzüglich festzunehmen und an die Komman dantur abzuliefern. Zivilpersonen, die Fluchtversuche unterstützen oder begünstigen, haben strenge Bestrafung zu gewärtigen. R. St. G. B H 120. 4) Alle von der Kommandantur ausgestellten Ausweiskarten und Einlaßscheine — ausschl. der für Lagerbewohner — werden für ungültig erklärt. Neue Einlaßscheine können nur Personen, die mit regelmäßigen Lieferungeu für die Lager beaustragr sind, ausgestellt werden. Truppenübungsplatz Königsbrück, 21. August 1914. Kommandantur. Staatsgrundsteuer betr. Diejenigen Hausbesitzer, die sich mit dem 2. Termin Staatsgrundsteuer auf das Jahr 1914 noch im Rückstand befinden, werden darauf hingewiesen, daß am 28. dieses Monats das Mahnverfahren eingeleitet wird. Gestundungsgesuche sind rechtzeitig anzubringen. Ottenborf-Moritzsorf, am 25. August 19 l4. Der Gemeindevorstand. Neuestes vom Tage. Berlin, 23. August. Nördlich von Metz hat der deutsche Kronprinz, mit seiner Armee zu beiden Seiten von Longwy vorgehend, den gegenüberstehenden Feind am Sonn abend siegreich zurückgeworsen. Die in Lothringen siegreiche Armee unter Führung des Kronprinzen von Bayern hat auf der Verfolgung des geschlagenen Feindes die Linie Luneville—Blamont erreicht und setzt Lie Verfolgung fort. — Das große Entscheidungsringen an der Westgrenze, das als eine einzige Schlacht die größte, die jemals geschlagen ward, aufzusassen ist, ist durch den Sieg des deutschen Kronprinzen bei Longwy nun auch auf diesem Teile des riesigen Völker- kampffeldeS glänzend zu unseren Gunsten entschieden worden. Auch hier ist das scharfe Zurückgehen der Franzosen zum Teil in wilde Flucht ausgeartet. Eine verfolgende Kavalleriedivision sand das Gelände mit Waffen, welche die flüchtenden Franzosen weggeworsen hatten, förmlich übersät. Die Verfolgung wird auch hier wie gegen die zwischen Metz und den Vogesen geschlagene Armee mit rücksichtsloser Schärfe fortgesetzt. Die Armee des Kronprinzen von Bayern hat die Linie Luneville-Blamont errercht. Die zurückflutende französische Armee ist in zwei Teile zerrissen. Was uns an Waffen Geschützen, Ausstattung und Gepäck in die Hände gefallen ist, ist ungeheuer und einst weilen noch gar nicht zu übersehen. Bei Namur donnern seit Sonnabend abend unsere Geschütze, und wir dürfen hoffen, wenn wir an Lüttich denken, daß auch hier der Erfolg nicht ausbleiben wird. In der französischen Presse wird sortgelogen und alles verschleiert. Das alles kann nicht wehr darüber hinwegläuschen, daß an die Stelle der ursprünglichen Siegeszuversicht eine flaue Stimmung zu treten beginnt. Die Flucht aus Lothringen begründet die französische Heeresleitung mit der seltsamen Erklärung, es wäre eine „unerhörte Un- klugheit* gewesen, noch länger zu fechten, nachdem man schon sechs Tage gefochten habe. Nun, unsere tapferen deutschen Truppen, darunter viel Landwehr, haben ebensolange gefochten, aber sie gönnen sich heute bet der Verfolgung doch keine Sonn tagsruhe. In Lothringen mußte in dem schwierigen waldreichen Hügellande unsere Infanterie vielfach ohne Unterstützung durch die Artillerie vorgehen. Unsere Truppen sind von einem glänzenden Geiste beseelt, aber auch die Franzosen haben sich vielfach sehr tapfer geschlagen. In den von uns eingenommenen Teilen Belgiens ist schon deutsche Ordnung eingezogen. Schon fahren wieder bis Lüttich die deutschen Züge durch. Die belgischen Zeitungen werden» so weit sie weiter erscheinen wollen, die offiziellen deutschen Kriegsnachrichten veröffentlichen müssen. Allmählich hebt sich der Schleier von unserer Front im Westen, und er enthüllt immer wieder neue Bilder unerhörter Tapferkeit, heldenhaften Vorstürmens auf den Feind und nachdrücklichster Ausnützung des Sieges durch eine Verfolgung des ge schlagenen Feindes. Die siegreiche Armee des Kronprinzen von Bayern hat die Linie Luneville—-Blamont—Lirey bereits über schritten, das XXI. Armeekorps ist in Lune ville eingerückt — in Luneville, wo unsere Offiziere vom „2 IV" so Unerhörtes er duldeten — der deutsche Kronprinz ist dem Feinde schon jenseits Longwy weiter auf den Fersen und wir sehen eine siegreich vordringende deutsche Front und einen ge schlagenen Feind. Berlin. Der K. u. K. österreichisch ungarische Botschafter hat am 24. August dem Auswärtigen Amte folgende Mitteilung gemacht: „Im Allerhöchsten Auftrage er ging an das Kommando S. M. S. Kaiserin Elijabeth in Tsingsau sowie an den K. u. K. Botschafter in Tokio der telegraphische Be fehl, daß die Kaiserin Elisabeth in Tsingtau mitzukämpfen habe". Dieser Erlaß der österreichischen Regierung wird alle deut- schen Herzen mit größter Freude und Ge nugtuung erfüllen. Wie an der serbischen Grenze Deutsche und Oesterreicher Schulter an Schulter gegen den gemeinsamen Feind kämpften, so werden sie nun auch in Tsingtau treue Waffenbrüderschaft halten. — Starke russische Kräfte sind gegen die Linie Gumbinnen-Angerburg im Vorgehen. Ein deutsches Armeekorps hat erneut den aus Gumbinnen vorgehenden Feind an gegriffen und geworfen. Dabei sind 8000 Gefangene gemacht und 8 Geschütze erbeutet. Von einer beim Armeekorps befindlichen Kavalleriediviston war längere Zeit keine Nachricht da. Die Division hat sich mit zwei feindlichen Kavalleriedivisionen herum geschlagen, Sie traf am Freitag bei ihrem Armeekorps mit 500 Gefangenen wieder ein. — In der Verlustliste Nr. 2 der König!. Sächsischen Armee, ausgegeben am 23. Aug. nachmittag 5 Uhr, sind aus unserer Gegend keine Verletzten noch Tote aufgeführt. Die Verlustliste der König!. Sächsischen Armee liegt auch zur Einsicht auf dem Gemeinde amt Ottendorf-Moritzdorf, sowie in unserer Geschäftsstelle aus, wo auch gleichzeitig die Verlustliste der Königlich Preußischen und Bayrischen Armee eingesehen werden kann. Oertliches und Sächsisches. Vttendorf-Vkrilla, 2s. August zM. — Bezahlt Eure Rechnungen! Laßt den Kleinhändler wie den Gewerbetreibenden nicht so lange mit der Bezahlung warten! so und ähnlich lauten heute die Mahnworte, die jeder vernünftig denkende schon im Frieden vielmehr aber in Kriegszeit be herzigen möge. Das aber gerade diese Mahnung zu Härten gegenüber vielen Privatpersonen, die als sichere Zahler gelten auswachsen, ist leicht erklärlich, denn wenn bisher eine Regulierung in Monatsfrist gegeben war, so bedeutet sofortige Zahlung und Lieferung gegen sofortige Kasse eine gewisse Härte, und ein großer Teil der Be- troffenen wird sich gegebenenfalls nach anderen Lieferanten umsehen. Unser ganzes Wirtschaftsleben arbeitet mit Kredit, und ist es daher nahezu selbstverständlich, daß gerade die Kriegszeit erst recht Kredit ver langt. Hauptsache ist und bleibt aber immer wieder die pünktliche Zahlung nach ent sprechender Frist, damit der Handwerker odpr Kleinhändler mit sicheren Einnahmen rechnen kann. — Karioffeln nur zur Ernährung! Un geheure Mengen von Kartoffeln und Korn werden alljährlich in Deutschland dazu ver wandt, Schnaps herzustellen. Im Jahre 1908 verbrauchten wir allein zu diesem Zwecke fast drei Millionen Tonnen Kartoffeln (das ist ein Sechszehntel der deutschen Kartoffelernte) un 393000 Tonnen Roggen. Wir brauchen aber den Schnaps durchaus nicht zu der Volks ernährung, der Branntwein ist in Kriegszeiten erst recht entbehrlich. Wohl aber sind uns Kartoffeln Und Brotkocn bitter nötig, um so mehr, als jetzt wohl die bedeutende Einfuhr von Kartoffeln und Korn aushbren wird. Da aber niemand weiß, wie schwer vielleicht die Ernährung unseres Volkes sich gestalten wird sollte man jetzt schon erwägen, alle Schnaps brennereien staatlich zu schließen. Man braucht kein Abstinenzler zu sein, um zu erkennen, daß diese Vorsichtsmaßregel nötig ist. — Müssen Wehrpflichtige, die im Felde stehen, Steuern zahlen? Es herrscht allgemein über die Stenerpflicht von Einberufenen große Unklarheit. Es sei deshalb folgendes bemerkt: Da die Mobilmachung am 1. August nach, mittags befohlen worden ist und die ersten Krieger am 2. August einrückten, so müssen alle Wehrpflichtigen für den Monat Juli noc Staats« und Einkommensteuern zahlen, al ein Drittel des Quartalbetrages. Soweit dies och nicht geschehen ist, müssen die Angehörigen re Zahlung veranlassen. Die im Monat ugust zum Heere Einberufenen zahlen bis zur Entlassung vom Truppenkörper keine Steuern, auch ihre Ehefrauen nicht, soweit sie ein selbständiges Einkommen versteuerten. Ler für das laufende Quartal noch keine Steuern gezahlt hat, tue dies alsbald. Es «enügt im allgemeinen, daß die Angehörigen ie Erklärung abgeben, der Steuerpflichtige sei mberusen, sie zahlen alsdann nur den Juli« Anteil Es ist gleich, ob der Wehrpflichtige nfang, Mitte oder Ende August einberufen wird, für August usw. entfällt jede Steuer« Pflicht. Während bei militärischen Uebungen rur die Staatssteuer sortfiel, die Kommunal- teuer aber fortzuzahlen war, fällt im Kriege die Steuerpflicht fort. Auch der Entlassungs- monat bleibt steuerfrei. Nach Friedensschluß ritt die Steuerpflicht auf Grund der alten Icranlagung in Kraft. — An die Vorstände der Innungen und gewerblichen Vereinigungen in ihrem Kammer- iezirk richtet die Gewerbekammer folgenden Aulruf: Unzählige Handwerksmeister und Gewerbetreibende haben infolge des plötzlichen Kriegsausbruches Familie, Haus und Hof ver lassen müssen und sind opferwillig ins Feld gezogen, um unser Vaterland gegen neidische Nachbarn zu schützen. Zahlreiche Werkstätten und Geschäfte sind infolgedessen zum Still stand gekommen und viele Familien sind ihre- Ernährers beraubt und in bitterste Not ver- etzt worden. Zu der schweren Sorge um dir in den Krieg gezogenen Angehörigen gesellt sich noch weiter die drückende Not um die Er haltung des Geschäftes. Um die schweren Schäden, die diesen Familien drohen, nach Möglichkeit zu verhüten, richten wir an di« Vorstände der Innungen und gewerblichen Vereinigungen in unserem Kammerbezirl die dringende Bitte, sich dieser Betriebe ganz be sonders anzunehmen und den Familien der im Felde stehenden Handwerksmeister und Ge werbetreibenden durch werktätige Mitarbeit die Erhaltung ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit nach Kräften sichern zu helfen. Leipzig. Die Behörden beschlagnahmten am Sonnabend einen größeren Posten patriotischer Gedenkblätter, die am Kopfe ein rotes Kreuz und eine Bemerkung trugen, daß ein Teil des Reinertrages aus dem Verkauf der Blätter an das rote Kreuz abgeliefert werden solle. Da nach § 1 des Gesetzes vom 22. März 1902 die Verwendung des roten Kreuzes zu geschäftlichen Zwecken verboten ist, wird sowohl den Verleger als auch den Ver breiter dieser Blätter eine empfindliche Strafe treffen. — Für den hiesigen Schankbetrieb bestand bisher keine Polizeistunde, vom 22. August ab ist dieselbe jedoch auf 2 Uhr nachts festgesetzt. Die Polizeibehörde gibt bekannt, daß auch Minuten nach 2 Uhr zum „RestauStrinken" nicht gewährt werden. Schneeberg. Buchhändler Stadtrat Schmeil hat sich verpflichtet, demjenigen im Felde stehenden, aus Schneeberg gebürtigen Vaterlandsverteidiger, der sich als erster bei der Eroberung einer französischen oder russischen Kanone persönlich hervorragend auszeichnet eine Kriegsprämie von 300 Mark zu zahlen. In demselben Sinne bestimmt er für die Er oberung einer Fahne oder eines französischen Adlers 300 Mark, Kirchennachrichte«. Mittwoch, den 26. August 1914. Medingen. Abends 7 Uhr: Kriegsbetstunde. Donnerstag, den 27. August 1914. Großdittmannsdorf. - Abends 7 Uhr: Kriegsbetstundr,