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Börsenblatt st d. deutschen Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 3397 (De. Arendt) ist nach meiner Ansicht Niedergehend in einer bestimmten Richtung als der Antrag Hasse. Was der Antrag Weitstem enthält, das sind Liedersamm- lnngcn, die durchaus nicht zu litterarischeu Zwecke» dienen. Andererseits allerdings glaube ich auch nicht, daß es richtig ist, wenn man meint, daß der Antrag Wellstein lediglich sür Kommersbücher sür Studenten in Betracht kommt. Ich trete für diesen Antrag ein, weil ich in ihm eine viel weitergehcndc Bedeutung finde. Ich muß es ganz entschieden zurück- weisen, wenn der Herr Abgeordnete Fischer davon sprach, man wolle hier für »Studenten eine besondere Bratwurst serviere» . Nein, cs ist nicht nur eine studentische Sitte, sonder» eine in den weitesten Kreisen der Nation verbreitete Gewohnheit, daß bei frohen Anlässen, patriotischen und sonstigen Festen Lieder gesungen werden, deren Text de» Versammelten im Druck zugänglich gemacht wird. Und diesen weiten Fall trifft der Antrag Wellstein, er trifft namentlich auch die Veranstaltungen der Ar beiter. In meinem Wahlkreis ist eine sehr ausgebreitcte reichstreue Ar beiterorganisation, die in ihren zahlreichen Ortsgruppen namentlich auch Musik und Gesang Pflegt. Da habe ich häufig die zu singenden Lieder gedruckt vorgcsunden, und gerade für diesen Anlaß scheint mir der An trag Wcllstein außerordentlich zweckmäßig, während man auf der anderen Seite wohl nicht sagen kann, daß die Dichter oder Verleger oder die Litteratur einen merklichen Schaden davon haben, wenn man solche Sammlungen, wie sie der Antrag Wellstcin im Auge hat, weiteren Kreisen zugänglich läßt, wenn man da jede Beschwer abnimmt und die Veran stalter solcher kleinen Sammlungen nicht erst zwingt, ein schönes Lied, das ihnen gerade gefallen hat, nicht abzudrucken, weil sic dazu vorher mn Erlaubnis zu fragen hätten. Ich bin deshalb sehr erstellt, daß der Herr Staatssekretär erklärte, er habe gegen den Antrag Wellstein grundsätzliche Bedenken nicht ein zuwenden. Ich glaube auch, daß der verehrte Vorsitzende der Kommission, Herr Or. Spahn, der ja mit aller Entschiedenheit den Antrag Hasse be kämpfte, doch zwischen den Zeilen seiner Worte durchblicken ließ, er habe gegen Annahme des Antrages Wellstein wesentliche, schwerwiegende Be denken nicht. — Ich entnehme aus seiner Miene, daß meine Auslegung nicht ganz irrig ist. Ich möchte mich also dahin zusammeufassen: ich glaube, wir handeln im Geiste des uns vorliegenden Gesetzes und werden wesentliche litte- rarische Schädigungen auch sür die Anthologien nicht herbeiführcn, wenn wir den Antrag Hasse ablehnen. Wir werden dagegen praktische und soziale Vorteile herbeiführe», wenn wir den Antrag Wcllstein annehmen. Wenn man da von mangelnder Logik und von Durchbrechung des Prin zips spricht, — nun, es handelt sich ja hier um den Paragraphen, der die Ausnahmen enthält von der Regel; also, wenn wir da eine Aus nahme, die wir für praktisch halten, hinzufügen, so scheint mir auch das ohne jede ernsten Bedenken. Ich habe also vom Standpunkte der Dichter so wenig wie von dem der Verleger, wie von dem prinzipiellen Stand Punkt aus irgend ein Bedenken gegen den Antrag Wellstein, glaube aber, daß er durchaus praktische Momente trifft und Vorteile bringt für weite Kreise der Nation. Ich bitte Sie deshalb, unter Ablehnung des Antrages Hasse den Antrag Wellstcin anzunehmen. Beckh, (Coburg), Abgeordneter: Gegenüber dem Anträge Hasse stehe ich auf dem Standpunkte der Kommission. Was dazu vorznbringen war, haben die Herren Kollegen Or. Müller und Or. Spahn so aus reichend vorgebracht, daß ich mich deren Ausführungen nur anschließen kann. Anders verhält es sich mit meiner Anschauung bezüglich des Antrags Wcllstein. In dieser Beziehung befinde ich mich, was ja selten vorkommt, in Uebercinstimmung mit Herrn Or. Arendt. Ich bemerke, daß solche kleine Zusammenstellungen von Liedern in der That sehr erwünscht und geeignet sind, gerade bei Festlichkeiten, mag es bei einem Kriegerverein, bei einem Gesangverein oder einem sonst gestalteten Vereine sein, die Verbreitung der litterarischeu Produkte zu fördern und im allgemeinen zur Hebung der Geselligkeit bcizutragen. Zunächst möchte ich namentlich darauf Hinweisen, daß der Antrag Wellstcin, wie er von dem Herrn Kollegen Wcllstein selbst zuerst interpretiert worden ist, in der That nicht so gemeint sein darf, daß er mit Kompositionen in Verbindung gebracht wird. Die Kommersbücher können in diesem Anträge nicht inbegriffen sein; das versteht sich meines Erachtens von selbst, und das hat Herr Kollega Or. Spahn genau und richtig hervorgehobcn. Etwas anderes ist cs aber, wenn kleine Sammlungen von Liedern für einen bestimmten Zweck, für eine bestimmte Feier zusammengestellt sind, oder wenn die selben zusammengestcllt sind, damit sie in einem Verein, in einer Stu- dcntengescllschaft, bei Anlaß von Festlichkeiten überhaupt gesungen werden. Da wird einfach bei dem betreffenden Liede, das abgedruckt ist, darüber geschrieben: zu singen nach der Melodie so und so, z. B. »Deutschland, Deutschland über alles-, oder wie sonst bekannte Melodien lauten. Das ist meines Erachtens doch nicht ein Eingriff in die Rechte der Autoren, wenn derartige kleine Zusammenstellungen bei solchen Gelegenheiten ge braucht werde». Aber wenn wir nicht eine Bestimmung in Gemäßheit des Antrags Wellstein in das Gesetz hineinbringen, dann wird eben künftig eine solche Zusammenstellung, auch wenn sie nur für ein be stimmtes Fest gemacht wird, verboten sei»; sie wird strafbar sein, wenn Achtvndstchzigsier Jahrgang. sie gemacht wird, und das kann in der That nicht im Sinne unserer Gesetzgebung liegen. Ich kann auch meine Befriedigung darüber aussprechen, daß der Herr Staatssekretär des Reichs-Justizamts erklärt hat, daß die Regierung dem Anträge Wellstein znstimmen kann. Er wird wohl auch die Sache in dem Sinne ansgefaßt haben, daß es gewissermaßen ein unschuldiges Vergnügen ist, das die betreffenden Festveranstalter sich leisten, wenn sie eine solche kleine Zusammenstellung lustiger oder feierlicher Gesangsvor träge machen. Das Prinzip des Gesetzes wird in keiner Weise dadurch durchbrochen, dem Prinzip des K 19 insbesondere wird dadurch nicht entgegengetreten. Es hätte die betreffende Bestimmung auch unter Nr. 3 in der Weise untergebracht werden können, daß hinter das Wort »Unter richtsgebranch- hinzugefügt worden wäre »oder bei Benutzung bei Ge sangsvorträgen-. Also, meine Herren — ich spreche da nicht allein vom Standpunkt der Vereine, ich spreche im Interesse des Gesanges bei festlichen Gelegen heiten überhaupt —, machen Sie, daß hierdurch die Möglichkeit geschaffen werde, durch solche kleine Bücher und deren Gebrauch die Freude zu er höhen. Nehmen Sie den Antrag Wcllstein an; der Sache wird damit genützt, nicht geschadet. Präsident: Die Diskussion ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Schlußwort. Wir kommen zur Abstimmung. Es liegen vor die Amendements Wellstein auf Nr. 2!9 der Druck sachen und l)r. Hasse auf Nr. 232 der Drucksachen. Ich schlage vor, in der eben von mir verlesenen Reihenfolge über die Amendements abzu- stimmcn und dann über den Z 19, wie er sich durch die vorhergehende Abstimmung gestaltet haben wird. — Das Haus ist damit einverstanden. Ich bitte also diejenigen Herren, welche nach dem Antrag des Herrn Abgeordneten Wellstein auf Nr. 249 der Drucksachen im ß 19 zwischen der Nr. 2 und der Nr. 3 eine neue Nr. 2n — deren Verlesung mir er lassen wird — hinzufügen wollen, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Das ist die Minderheit. Nunmehr bitte ich diejenigen Herren (Ruse: Zur Geschäftsordnung! — Glocke des Präsidenten.) v. Knrdorff, Abgeordneter: Die Frage, Herr Präsident, ist auf dieser Seite nicht verstanden worden. (Zurufe links: Hier auch nicht!) Präsident: Das thut mir sehr leid. Ich habe laut und deutlich gesprochen und daraus auch gefragt, ob das Haus einverstanden ist. Darauf hat sich niemand gemeldet. Mehr kann man nicht thun. Ich glaube, ich spreche ziemlich deutlich. Ich bitte nunmehr diejenigen Herren, welche nach dem Amendement des Herrn Abgeordneten Or. Hasse auf Nr. 232 der Drucksachen im K 19 Ziffer 3 hinter dem Worte »Unterrichtsgebrauch- einschalte» wollen: »oder zu einem eigentümlichen litterarischeu Zwecke-, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Auch das ist die Minderheit; das Amendement des Herrn Abgeordneten Or. Hasse ist abgelehnt, und K 19 unverändert nach den Beschlüsse» der Kommission geblieben. Wenn niemand widerspricht, werde ich annchmen, daß er vom Hause in dieser Fassung angenommen worden ist. — Das ist der Fall, da niemand widerspricht. Zur Geschäftsordnung hat das Wort der Herr Abgeordnete Or. Arendt. Or. Arendt, Abgeordnete':': Meine Herren, ich bi» in der un angenehmen Lage, feststellen zu müsse», daß ich für den Antrag Wellstcin gesprochen und dagegen gestimmt habe. (Heiterkeit.) Das ist lediglich dadurch entstanden, daß hier auf dieser Seite, wo ich sitze, und wo wir alle für den Antrag Wellstein stimmen wollten, die Frage des Herrn Prä sidenten nicht gehört worden ist. Ich behalte mir deshalb vor, in dritter Lesung entsprechend zu stimmen. Beckh (Coburg), Abgeordneter: Ich kan» die Worte des Herrn Kollegen Or. Arendt nur bestätigen. Ich habe die Frage auch nicht verstanden und bin infolgedessen nicht aufgestanden, und deshalb ist meine Abstimmung wahrhaftig nicht gültig. Präsident: Es kann mir leid thun, daß die Herren mich nicht verstanden haben; aber wenn vielleicht eine größere Ruhe im Hause herrschte, dann würden mich die Herren wohl verstehen. An Deutlichkeit meinerseits hat es nicht gefehlt. (Sehr richtig! und Heiterkeit.) Ich eröffne nunmehr die Diskussion über den Z 20. Zu demselben liegt vor das Amendement des Herrn Abgeordneten Beckh (Coburg) aus Nr. 248 der Drucksachen. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Beckh (Coburg). Beckh (Coburg), Abgeordneter: Meine Herren, der Antrag, de» ich zu dem Z 20 gestellt habe, wiederholt eigentlich nur mit einer kleinen Modifikation die Bestimmung, die seinerzeit in der ersten Vorlage 443