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Löcherstanzvorrichtung. Platten, die durch Stereotypie oder Galvanoplastik vom Satz oder von Holzstichen, Aetzungen usw. abgeformt sind, ebenso Zinkätzungen selbst, werden gewöhnlich mit Nägeln auf Holzfuss befestigt. Die Nägellöcher wurden früher in die Platten gebohrt; jetzt werden sie meist gestanzt. Hierzu dienen Vorrichtungen, mittels deren ein gehärteter, sorgfältig geführter Stahlstift durch die Platte hindurch in ein Loch getrieben wird, welches in der Unterlagplatte derart ausgespart ist, dass der Stahlstift genau hineinpasst. Die scharfen Kanten der Stossfläche des Stiftes und der Bohrung wirken dabei scheerenartig gegeneinander und drücken aus der Platte einen kleinen cylindrischen Körper heraus, dessen Platz später der Nagel einnehmen soll. Eine neue Formung dieser Stanzvorrichtung, welche von der Firma J. G. Scheiter & Giesecke in Leipzig gebaut wird, ist durch vorstehende Abbildung veranschaulicht. Der Stift gleitet in einer cylindrischen Hülse, wird durch eine Spiralfeder in schwebender Stellung über der Schlagstelle ge halten und durch Niederdrücken eines Hebels durch die Platte getrieben. Die punktirte Darstellung zeigt die Lage des Hebels bei Einrichtung für Handbetrieb, die volle Zeichnung bei Ein richtung für Fussbetrieb. Einem Verbiegen der mit Löchern zu versehenden Stereotyp platte ist dadurch vorgebeugt, dass dieselbe mit allen Theilen auf der genau gerade gehobelten eisernen Unterlage glatt aufliegt. Die eiserne Tischplatte misst 20: 30 cm, ist also ziemlich gross und gestattet im Verein mit der ebenfalls ziemlich grossen Ausladung des die Stanzvorrichtung tragenden Böckchens die Bearbeitung grosser Platten. Zwei am Führungscylinder angebrachte Backen, an deren unteren Enden weiche Lederstückchen befestigt sind, verhüten dadurch, dass sie fast bis auf Cicero-Nähe an die eiserne Unterlage herabgeführt werden, dass die Stereotypplatte, wie dies bei den Apparaten älterer Formung öfters vorkam, beim Zurückfedern des Stahlstiftes mit nach oben gerissen wird und ihr Bild an den scharfen Kanten der Führung des Stahlstiftes sich verletzt. Der Stift liess sich sonst überhaupt schwer aus der Platte ziehen und wurde dabei nicht selten verbogen, während er bei der beschrie benen Formung sich selbstthätig aus dem Loche herauszieht. Bei Anwendung der Vorrichtung für Fussbetrieb wird die Sicherheit der Hantirung gefördert, da man dann die Platte mit beiden Händen fassen und halten kann. Die Vorrichtung ist als Gebrauchsmuster geschützt. Verein für deutsches Kunstgewerbe zu Berlin. Buchdruck-Fachabend. Die Sitzung des Vereins für deutsches Kunstgewerbe vom 22. Februar war dem kunstgewerblichen Buchdruck gewidmet. Die Saalwände waren mit auserlesenen Kunstarbeiten deutscher Druckereien ausgestattet, und auf ringsumlaufenden Tischen wurden Stempel, Matrizen, ornamentale Gussstücke, geschlossene Formen, Stereotyp- Matern, Stereotyp- Abgüsse, Galvanos usw. gezeigt. In einer Saalecke arbeiteten Setzer an einem Doppelregal, in einer andern Ecke wurde auf einer kleinen, sehr sauber gebauten Handpresse ein reizvoll ausgestattetes Erinnerungsblatt an diesen Abend gedruckt und • frisch von der Presse« vertheilt. Um diese Veranschaulichung der Technik hatte sich die Reichsdruckerei verdient gemacht, deren Direktor, Herr Geh. Ober-Regierungsrath Busse, zur Zeit Vorsitzender des Vereins für deutsches Kunstgewerbe ist. Unter den Buchdruckfirmen, welche durch Ausstellung hervor ragender Arbeiten einen Ueberblick über die gegenwärtigen Leistungen des Buchdrucks bieten halfen, war besonders die Huttlersche Druckerei in München sehr gut vertreten. Ihre meist in grossem Format gehaltenen, den reichen Schatz dieser Druckerei an echten gothischen und Renaissance- Formen zeigenden Arbeiten bedeckten eine ganze Saalwand. Vortreff liche stilvolle Farbendrucke veranschaulichten die zahlreichen Eigen- Schöpfungen der Reichsdruckerei und deren tadellose Druckleistungen; Druckmuster der Berliner Druckereien Sittenfeld, Gebr. Grunert, Büxen stein, Mosse, Otto von Holten usw. reihten sich an. Rich. Bong hatte die Herstellung eines Farbenholzschnittdrucks durch eine Reihe von Abzügen veranschaulicht, und eine Reihe ausgewählter Blätter aus den Sammlungen der Berliner Typographischen Gesellschaft ergänzten die Ausstellung durch Vorführung nicht-berlinischer Arbeiten. Der Vorsitzende des Vereins war leider durch amtliche Abhaltung verhindert; an seiner Stelle hatte Herr Professor E. Doepier d. J. die Freundlichkeit, die Bedeutung dieser Ausstellung und ihrer Einzelstücke zu erläutern. Wir hoffen Gelegenheit zu finden, auf dessen lichtvolle, die wahren Aufgaben des kunstgewerblichen Buchdrucks beleuchtende Ausführungen zurückzukommen. Die auf Grund der in Nr. 3, S. 66 erwähnten Titel-Preisausschreibung eingegangenen Bewerbungsarbeiten waren ebenfalls ausgestellt. Die Preise waren wie folgt vertheilt: 1. Preis (80 M.) Schriftsetzer Richard Gäde, 2. Preis (60 M.) Julius Becker, 3. Preis (40 M.) Buchdruckerei Hempel & Co. Äusser diesen preisgekrönten Arbeiten hatten 4 andere lobende Erwähnung gefunden, 20 Arbeiten waren noch ausserdem vor handen. Die sehr zahlreich erschienenen Buchdruckfachleute sammelten sich hauptsächlich an dieser Stelle und fanden Gelegenheit zu kritischer Meinungsäusserung. Herr Bruno Grunert hatte die Aufgabe, über die Preisbewerbung zu berichten. Er leitete den Bericht ein durch Verlesung einiger Auf zeichnungen über die Geschichte des Titels, sowie die im Buchdruck geltenden Titelregeln und besprach sodann die Vorzüge und Mängel der einzelnen Blätter. Herr Hermann Hoffmann, der über die Technik des Farbenbuch drucks zu sprechen übernommen hatte, kam infolge der überreichen Tagesordnung etwas zu kurz. Er konnte nur in allgemeinen Umrissen das Gebiet kennzeichnen und liess es bei einer hauptsächlich für die nicht-fachmännischen Zuhörer bestimmten Erörterung bewenden. Kleine Mittheilungen. Zolas Romane. Zu den besten Arbeiten Zola’s gehört das anmuthige und poesievolle Werk »Der Fehltritt des Priesters Mouret.« Dieses fesselnde Idyll mit tragischem Schluss ist schon durch Urtheil des königlichen Landgerichts I Berlin vom 27. April 1882 für unsittlich erklärt und die Weiterverbreitung des Buches verboten worden. Im Laufe der Jahre hat der Verlag von Baumert & Ronge in Grossenhain eine zweite, dritte und im Jahre 1891 eine vierte Auflage des Romans erscheinen lassen, und ein Theil der letzteren wurde kürzlich bei Cassirer & Danziger in Berlin beschlagnahmt. Der Staatsanwalt erachtete den Inhalt des Zola’schen Buches für unsittlich und beantragte in einer neuen Anklage 200 M. Geldstrafe. Der Vertheidiger bestritt bei der Verhandlung vor der 8. Strafkammer zu Berlin in einer längeren Rede, dass diesem Zola’schen Werke eine unsittliche Tendenz zu Grunde liege. Im Gegensatz zu der erwähnten Ent scheidung aus dem Jahre 1882 war auch der Gerichtshof der Meinung, dass das Zola’sche Buch objektiv eine unsittliche Schrift nicht darstelle. Der Angeklagte wurde daher freigesprochen. a 3 E. L. 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