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Es findet allgemeinen Beifall, wenn ein russischer Magnat auf seinen Gütern eine Papierfabrik anlegt und zur Hebung der russischen Industrie ausschliesslich inländische Maschinen bestellt, anderseits aber ist man erstaunt und entrüstet, wenn er zur Leitung des Unternehmens Nemtzi beruft. Doch wird er dazu wohl seine Gründe haben, und ich bin begierig, ob er als Erster den Bjelow’schen "Wünschen entsprechen wird. Doch lassen wir die Hetze, und wenden wir uns etwas Er freulicherem zu. Wir haben einen neuen Trust, leider nicht in Russland, wo sich die Fabrikanten einfach gegenseitig weiter aufreiben, sondern in Finnland, aber für, d. h. gegen Russland gegründet. Vor einiger Zeit berichtete ich Ihnen, dass sich die finnischen Fabrikanten von braunem Holz-Packpapier vereinigt hätten. Jetzt sind ihnen die Holzstoff- und Pappen-Fabrikanten gefolgt. Während es den Ersteren durch die Uneinigkeit der drei russischen Holzpapier-Fabrikanten recht schwer .gemacht wird, die Preisschraube nach Wunsch anzuziehen, dürften die Holzstoff- Fabrikanten leichteres Spiel haben, denn so unglaublich es auch klingt: das holzreiche Russland hat keine nennenswerthen Schleife reien und muss diesen unumgänglichen Artikel von Finnland oder vom Auslande beziehen. Trotzdem wir hier gerade in Petersburg den grössten Verbrauch an Holzstoff haben und die Olonetzki’schen Wälder und "Wasserkräfte fast bis zu den Thoren der Hauptstadt reichen, ist doch garkeine Aussicht vorhanden, Schleifereien entstehen zu sehen. Selbst wenn sich, was in der heutigen Zeitlage sehr schwierig ist, das Kapital findet, so fehlt die gleichmässige Verbindung. Die Wälder sind mit Peters burg auf’s beste durch Wasserwege verbunden, aber das Wasser ist 6 bis 8 Monate lang zugefroren, und da von Bahnen nach jenen sonst noch recht unkultivirten Gegenden keine Rede ist, so sind alle dahin gehenden Pläne daran gescheitert, dass die Fabrik ein halbes Jahr auf Lager arbeiten musste. Die praktischen Finnländer rechnen ganz richtig, dass sie die Preise so hoch schrauben können, bis der hohe ausländische Zoll fast erreicht ist. Durch die hohen Preise, die sie für einen Theil ihres Fabrikats in Russland erzielen, wird es ihnen leicht, den Rest auf dem Weltmarkt zu verschleudern. Der scheinbar weit entfernte Trust dürfte manchen Leser näher berühren, als es im ersten Augenblick scheint. Den russischen Papierfabrikanten trifft er doppelt, erstens dadurch, dass der ohnehin schon hohe Preis für Holzschliff noch erheblich geschraubt wird, und zweitens dadurch, dass mehrere Holzschleifer in Finnland auch gleichzeitig Papierfabrikanten sind, die stark nach Russland arbeiten und sich so den Wettbewerb bedeutend erleichtern. Der Stolz der Herren Finnländer gegenüber dem russischen Markte, den sie noch vor wenigen Jahren ganz in Acht und Bann erklärt hatten, scheint sich mehr und mehr zu legen. Man merkt auf Schritt und Tritt, wie sie denselben mehr und mehr wieder aufsuchen, und zwar auch wieder für die besseren Sorten. In den hiesigen Tagesblättern begegnet man grossen Anzeigen der be kannten Papierfabrik von C. Chr. Nebe, in der dieselbe vor Nach ahmung der von ihr in den Handel gebrachten Sorten warnt, welche Warnung, wie man sagt, namentlich gegen finnländische Fabrikanten gerichtet sein soll. Merkwürdigerweise werden in Petersburg Schreib- und Postpapiere, wie in Deutschland Cigarren, mit hübschen Etiketten, aber ohne Angabe des Erzeugers gehandelt, die der Eingeweihte an der Numerirung des Papiers erkennt. Diese Einrichtung ist ursprünglich von den Händlern ausgegangen, die sich den Namen des Fabrikanten verbaten, um im 'l’rüben fischen zu können, und leider ist bei der vollständigen Zusammen hanglosigkeit derselben auch nicht die geringste Aussicht, durch Zusammengehen den eigenen Namen wieder zur Geltung zu bringen. n. Zölle in Amerika. Aus allen amerikanischen Blättern und Berichten geht hervor, dass man in den Ver. Staaten die letzte Präsidenten-Wahl als eine Ab sage an die hohen Eingangszölle ansieht. Auch die Papierfabrikanten befreunden sich mit einer kommenden Herabsetzung und hoffen nach »The Paper Mill«, dass eine solche dem maasslosen innern Wettbewerb Grenzen ziehen werde. In letzter Zeit seien Papier fabriken nicht des Bedürfnisses wegen entstanden, sondern nur, weil einige reiche Leute es für gut fanden, die dazu nöthige Summe zusammenzuschiessen. Nachdem die Anlagen errichtet waren, mussten Bestellungen herangeholt werden, die Vertreter der neuen Fabrik gingen zu den Kunden der alten und boten Papier weit unter Preis an. Hierdurch entstand eine Preisdrückerei, die keinen Nutzen mehr liess und dem Geschäft mehr schadete als niedere Zölle. Man hofft, dass letztere solchem Vorgehen ein Ende machen werden. Bestellungen mit gedruckter Unterschrift. Zu Nr. 101 Seite 2936 und Nr. 103 Seite 2998 v. J. Vielbeschäftigte Firmen verkürzen und erleichtern sich die Arbeit, indem sie Schriften mit häufig wiederkehrendem Inhalt, wie Bestellzettel, Bestellkarten, quittirte Rechnungen, Rund schreiben als Vordruck mit Unterschrift drucken lassen, so dass wenig, mitunter nichts, handschriftlich auszufüllen ist. Bei den jüngsten grossen Ausgaben der dreiprozentigen Reichsanleihe be händigten die ausgebenden Bankhäuser den Zeichnern gedruckte quittirte Rechnungen, welche gedruckte Unterschriften trugen. Die nach dem Gesetze vom 29. Mai 1885 erforderlichen Schluss noten unserer Grosskaufleute sind mit gedruckten Unter schriften versehen. Der Buchdrucker bezieht seinen täglichen Papierbedarf vom Fabrikanten oder Händler behufs Zeitersparniss mittels gedruckter Bestellkarten, welche in den Händen des Lieferers als Empfangsscheine gelten, weil der Ueberbringer der Karte nur gegen Uebergabe des bestellten Papiers dieselbe aus händigt. Ein derartiges, mit mechanisch hergestellter Unterschrift versehenes Schriftstück ist so lange beweislos, als es sich beim Aussteller befindet, gestaltet sich aber zu einer Beweisurkunde, sobald es an den Berechtigten gelangt, gleichviel ob mit oder ohne Wissen des Ausstellers, ob im regelmässigen Geschäftsgänge oder aus Versehen, da der Empfänger das nicht wissen und nicht prüfen kann. Eine derartige Unterschrift ist freilich keine solche, wie sie das Gesetz bei denjenigen Rechtshandlungen fordert, deren Giltig keit von der Schriftform abhängt. In den angedeuteten Fällen ist aber die schriftliche Form nicht erforderlich; sofern Handels geschäfte vorliegen oder es sich um Gegenstände im Werthe bis 150 M. handelt, sicher nicht. Bei höher bewertheten Gegenständen würde im Geltungsbereiche des preussischen Landrechts der Be steller zur Abnahme nicht verpflichtet sein, wohl aber in dem grossen Geltungsgebiete des gemeinen Rechts. Das Strafrecht behandelt gedruckte Unterschriften wie geschriebene, und ahndet die Verfälschung einer gedruckten Unterschrift mit der Strafe für Urkundenfälschung. Mehrere höchstrichterliche Urtheile haben in diesem Sinne entschieden. In dem in Nr. 101 v. J. mitgetheilten Falle war aus obigen Gründen die Annahme-Weigerung unberechtigt. Die in Nr. 103, Seite 2998 vertretene Gegenansicht legt zu Unrecht dem Empfänger die Beweislast auf, dass die Karte mit Bewilligung des Ausstellers abgesandt sei, und besorgt Gefahren des Ausstellers, übersieht aber die Gefahren des Empfängers, welcher im Vertrauen auf den regelmässigen Geschäftsgang des Ausstellers die Bestellung aus führt. Eine Bestellkarte der gekennzeichneten Art ist nicht nach Art. 337 H-G-B. zu beurtheilen, da sie an eine einzelne Person gerichtet ist und ein Anerbieten zum Kauf (nicht Verkauf) enthält. M. Die Entgegnung in Nr. 103, Seite 2998, dass die Unterschrift ge druckt wird, damit sie dieselbe Wirkung wie die geschriebene hat, und dass der Eigenthümer solche Postkarten verwahren oder nur seinen Be vollmächtigten anvertrauen müsse, erscheint gesetzlich nicht begründet, wenigstens ist mir kein dahin auszulegendes Gesetz bekannt. Ob ein solches Gesetz nützlich wäre, erscheint zweifelhaft. Soll die gedruckte Unterschrift »gelten«, so muss sie nicht nur den Absender, sondern auch den Empfänger binden und gäbe dadurch maasslose Unzuträglich keiten, weil sich gedruckte Unterschriften auf die leichteste Weise her stellen lassen. Das über »Zahlungen in der Geschäftsstelle« Gesagte ist allgemein gehalten und ebenfalls nicht korrekt. § 50 D-H-G. sagt, dass nur ein Angestellter in einem Laden, offenen Magazin oder Waarenlager als er mächtigt gilt, Empfangnahmen, welche dort gewöhnlich geschehen, vor zunehmen, und bei Fassung dieses Artikels wurde anerkannt, dass er sich in Bezug auf Kontore nur insoweit beschränke, als sie sich durch Aushängeschilder und dergleichen als offene Verkaufslokalitäten an kündigten. Meines Erachtens hätte der feste Ton erfordert, «lass die Fabrik das Adressbuch behält und bezahlt; diese Ansicht hat aber nichts mit der Frage zu thun, ob die gedruckte Unterschrift bindet, über welchen Punkt Aeusserungen erbeten waren. — e — Strohpappe in den Vereinigten Staaten. Nach »The Western Paper Trade« werden in den westlichen Staaten Amerikas täglich 1218700 Pfund Strohpappe erzeugt und in den ganzen Vereinigten Staaten täglich 1545000 Pfund Leicht wird Der unterschätzt, der sich überschätzt,