Dritter DKIctmitt. Das Grundiren der zu vergoldende» Gegenstände. Das Grundiren oder tleberziehen der zu vergoldenden Gegenstände hat den Zweck, entweder den zu vergoldenden Gegenstand vor der Einwirkung der Atmosphäre zu schützen, wie bei dem Oelgrund, oder die Gegenstände werden mit Leimgrund überzogen, um auf diesem leichter eine saubere Fläche Herstellen zu können, als auf dem rohen Gegenstände selbst, oder es soll der ganze Gegenstand oder Theile desselben mit polirter Vergoldung (Glanzgold) ver sehen werden, welche eine Unterlage von gleichmäßiger wei cher Beschaffenheit erfordert. Erstes Kapitel. Vom Leimgrundc. Der Leimgrund, welcher fast ausschließlich auf Holz angewendet wird, besteht aus Leim und Schlemmkreide, oder statt der Schlemmkreide aus einer gewissen Sorte Por zellanerde, engl. 6Iuna ola^, oder andern weißen oder far