226 Mit Hinweis auf § 80 ist eine weitere Erläuterung nicht erforderlich, als die nachstehende Bezeichnung der einzelnen Teile der Zeichnung. X Silo zur Beschüttung, 8 und .1 Elevatoren, 0 Vorreinigung (kombinierter Trieur), v Cylinder und Grannenbrecher, L, N und dl Sortierwerke, k und 6 Doppelsilo für die Gänge, 8 und -X Schälgänge, X und Xr Cylinder für die Gänge, I , Polierapparat, V Exhaustor, V Aspirationsapparat, X, V und 2 Ventilationsrohre und Staubkammer.