35 — dem Ofen abstehend zu machen, daß die Möglichkeit vor handen ist, daß der Rauch in dieselben einzutreten ver mag , wozu bei gut ziehenden Schornsteinen 0,5 bis 0,6 in erforderlich sein wird. Die Breite der Rauchfänge muß mindestens 0,3 m größer sein, als die Breite des Mund loches und die Unterkante derselben muß so hoch über dem Boden des Backhauses liegen, daß der vor dem Ofen arbeitende Bäcker durch die Rauchfängc nicht belästigt wird, also wenigstens 1,6 m. Eine zu hohe Lage des Rauchfanges ist für die Ab führung des Rauches nicht gnt, weil dieser dann leicht neben dem Ranchfange her in das Zimmer zieht und aus diesem erst ganz allmählich durch den Rauchfang entwei chen kann, womit dann aber eine beträchtliche Abkühlung des Backhauses selbst verbunden ist. Bei Oefen mit äußerer Feuerung sind Ranchfänge nicht erforderlich, weil hier Rauch aus dem Mundloche nicht entweichen kann, dagegen sind dieselben bei solchen Oefen anzubringen, bei denen gleichzeitig oder abwechselnd innere nnd äußere Heizung erfolgen soll. Form des Herdes. Welche Form dem Herde eines Backofens gegeben wird, ist für den Betrieb derselben ziemlich gleichgültig und meistens von lokalem Gebrauch und der Ansicht deS Bäckers abhängig. Will man eine Regel für die Form der Backofen- Herde ausstellen, so ist es wohl einzig diejenige, daß man kleineren Backöfen eine eiförmige Gestalt gibt, dagegen den größeren eine rechteckige, welche dann meistens abge rundete oder gebrochene Ecken erhält, weil die scharfen Ecken der rechteckigen Gestalt in den wenigsten Fällen mit Backwaren besetzt werden können und demnach nutzlos sind Eine kreisförmige Gestalt, wie dieselbe in früheren Zei ten mehrfach im Gebrauch gewesen ist, kommt jetzt wohl nicht mehr vor und ebenso sind elliptische Grundformen nur selten benutzt.