162 stände ist den Dampfabzng nach Belieben regulieren zu können. Anlage von Bäckereien und Brotfabriken. Soll eine Bäckerei oder eine Brotfabrik, d. h. eine Bäckcreianlage in größerem Umfange, eingerichtet werden, so ist cs vor asten Dingen erforderlich die Höhe der Produktion der einzelnen Brotfabrikate fcstzustcNen. Diese ist allein abhängig von dem Absätze, welcher an der in Aussicht genommenen Stelle der Anlage zu erzielen ist und wird meistens von dem Bäcker oder dem Unterneh mer des Geschäftes bestimmt, ist also nicht Sache des Erbauers der Oefen oder der ganzen Anlage. Sehr oft kommen in den Bäckereien für verschiedene Brotsorten keine verschiedenen Oefen zur Anwendung, son dern es wird das Roggenbrot, ebenso wie das Weizen brot und feinere kuchen- und tortenartige Backwaren in demselben Ofen hergestellt. Nur in größeren Bäckereien, wie dieselben in großen Städten gefunden werden, sind mehrere Backöfen im Betriebe, welche dann zuweilen auch nur für bestimmte Backwaren benutzt werden. Es gehört aber eine solche Einrichtung zu den Seltenheiten. In kleineren Städten und Dörfern, in denen cs üblich ist, daß die Bäcker nur das Brot backen, ohne den Teig zu erzeugen und in denen das Bedürfnis nach täg lich frischen, feineren Backwaren weniger vorhanden ist, finden sich häufig Backöfen, welche von den Gemeinden erbant und von damit vertrauten Leuten betrieben werden, welche aber auch au Bäcker verpachtet werden und dann oft mit anderen Gewerben, wie Wirtschaften, Handlungen rc. verbunden sind. Ist ein solcher Absatz z» erzielen, daß eine sogenannte Brotfabrik errichtet werden kann oder soll, so erstreckt sich der Betrieb meistens nur auf eine Brotgattung oder es werden für verschiedene Sorten Brot, besondere Abteilungen der Fabrik eingerichtet und bleiben dann die Backofen, welche oft in großer Zahl vorhanden sind, nnr für die