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Ler Gauleiter im die Jasens Kundgebung in Freiberg In Freiberg versammelten sich 1400 Jungen und Mädel zu einer Kundgebung, auf der Gauleiter und RelchsitatthaUer Martin Mutschmann sprach. Der Gauleiter kennzeichnete den gegenwärtigen Kampf als einen Krieg de» Weltsudentums gegen das Reich. Das Judentum, das es in der Vergangenheit verstanden habe, in vielen Ländern durch allerlei Machenschaften die Völker zu unterjochen, wolle auch das deutsche Volk verniH- ten. Dass darauf die richtige Antwort erteilt werde, stehe fest. »Das Judentum wollte den Krieg, nun hat es ihn, allerdings anders, als es sich diese Kriegstreiber gedacht hatten. Das deutsche Volk glaubt fester denn je an den Führer und ist stolz, diese geschichtliche Wende miterleben zu können. Jeder muß in diesem Schicksalskampf seinen Posten voll und ganz ausfüllen!" Eebietssührer Möckel, der in Fliegerunisorm erschienen war. hatte zuvor die Kundgebung eröffnet und des gefallenen früheren Freiberger Bannführers Abt mit ehrenden Worten »edackt. Eia stolzer Val« (NSE.) Wir in der Heimat, die wir unfaßbar große geschicht liche Tage durchleben und unserer herrlichen Wehrmacht immer wieder auch durch unsere Taten durch eiserne Pflichterfüllung and aufrechte Haltung zu danken haben, sind alle entschlossen, unseren verwundeten Kämpfern jede nur denkbare Hilie und Erleichterung zu geben. Wir tun Vas am besten durch unseren Beitrag für das Kriegshilsswerk für das Deutsche Role Kreuz. Die hervorragendste Opserbereitschast der Heimat äußert sich in zahllosen Einzelfällen Heute sei der stolze Beitrag einer Krieaermutter erwähnt, die am 2. Juni an die NSV. in Buch holz l.Sa. schrieb: „Im Brustbeutel meines am 13. März 1040 gefallenen Sohnes fanden sich 70 Reichsmark gesparte Löhnung. Heute an seinem 23. Geburtstag, gebe ich sie in seinem Sinne für das Rote Kreuz, damit einer anderen Mutter Sohn damit gerettet werde." Ein solches Volkwön heldischen opferbereiten Männern und Frauen muß und wird den Endsieg erringen, den Sieo des Gute» über das Böse! Hut ab im Filmtheater! Kein Einlah während der Wochenschau! — Eine Anordnung der Reichssilmkammer Auf Grund einer Verfügung des Reichsministers für Volks- üufklärung und Propaganda hat die Reichssilmkammer die Lei ter der Filmtheater angewiesen, mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung der Wochenschauen den Zuschauerraum während des Ablaufes geschlossen zu halten, damit jede Störung durch Zuspät kommende vermieden wird. Es dars also in Zukunft kein Theaterbesucher während der Vorführung der Wochenschau den Zuschauerraum betreten oder verlassen. Da eine Ueberschreitung dieser Anweisung für die Film theater eine Bestrafung nach sich zieht, werden die Besucher gebeten, den erforderlichen Maßnahmen das nötige Verständnis entgegenzubringen und keinen Anlaß zum Eingreifen zu geben. Für einen rücksichtsvollen Besucher ist es ohnehin selbsivernänd- Uch, vor Beginn der Vorstellung seinen Platz einzunehmen. Niemand ist erfreut, wenn sich vor ihm ein breiter Rücken vor beischiebt oder er durch Vorüberlaufende in der Betrachtung des Filmes gestört wird. Der weitaus größte Teil der Filmtheaterbesucher, nämlich der, der schon immer pünktlich erschienen ist, wird die Anordnung des Reichsministers für VolksauMärung und Propaganda bzw. der Reichssilmkammer lebhaft begrüßen. Es wäre erfreulich, wenn die Gepflogenheit, nur während der Pausen die Türen offenzuhalten, auch für die Zukunft beibehalten wird. Bei dieser Gelegenheit sei auch auf die Unsitte der Frauen hingewiesen, während der Filmvorstellungen ihre Hüte aufzubehalten. Es ist nicht einzusehen, warum dies im Filmtheater berechtigt sein, soll, während es keiner Frau einfallen würde, auch im Schauspielhaus oder in der Oper den Hut aufzubehalten. Behördliche Erlasse Güßwaren nur in besonderer Aufmachung? Der Reichskommissar für die Preisbildung ist durch einer/ Erlaß vom 23. Mai 1940 dem im Süßwarenhandel in letzter Zeit beobachteten Bestreben entgegengetreten, Süßwaren, ins besondere Pralinen und Bonbons in steigendem Maße nur noch in besonderer Aufmachung, in Behältern oder in Verbindung mit sogenannten „Aufbindern", und Spielwaren an den Ver braucher abzugeben. Das Feilhalten von Süßwaren in dieser besonderen Auf machung ist nur insoweit zulässig, als es bereits vor dem Kriege allgemein oder zu bestimmten Zeiten (Ostern, Pfingsten, Weih nachten) üblich war, und soweit der Preis der Verpackung zum Inhalt in einem angemessenen Verhältnis steht. Im übrigen verstößt der Verkauf solcher Packungen gegen §8 1, 4 der Verordnung zur Verbilligung des Warenverkehrs vom 29. Oktober 1937 (RGBl. I S. 1142). Ein solcher Verstoß wird vielfach auch vorliegen, wenn nur Süßware in besonderer Auf machung abgegeben wird, lose Ware dagegen nicht. Fordert der Käufer ausdrücklich Süßwaren in einer besonderen Auf machung, so mutz der Preis der Sützware und der Preis der Behältnisse oder Aufbinder gesondert i n Rechnunggestellt werden. Der Verkauf von Süßwaren in den üblichen und die Ware nicht verteuernden Pappen- und Kar- tonpackungen ist dagegen nicht zu beanstanden. Sachse« und Nachbarschaft. Radeberg. Im Wasserbottich ertrunken. Ein zweijähriger Junge siel in einer Siedlung in einen Wasier- vottich. Das Kind konnte sich aus eigener Kraft nicht mehr her- rusarbeiten und ertrank, obwohl in dem Bottich nur wenig Wasser war. Zittau. Durch Hufschlag schwer verletzt. In Hainewalde erhielt der Fuhrwerksbesitzer Gustav Rähder wäh rend der Fütterung von einem Pferd einen heftigen Aufschlag. Rähder erlitt einen komplizierten Schienbeinbruch. Plauen. Eine Valkondecke durchgebrochen. An einem hiesigen Haus löste sich die über drei Meter lange unv über ein Meter breite Betondecke eines Küchenaustritts und stürzte in die Tiefe. Glücklicherweise kamen Menschen nicht zu Schaden. Offenbar sind im Lause der Jahre die Eisenpseiler, auf denen die Betondecke ruhte, durch Rost zerstört worden. MO Kindergaststellen im Gau Sachsen (NSG.) Die erste Kindergaststellenwerbung der NSV. im Rahmen ihrer Jugenderholungspflege „Kinder aufs Land", die am 31. Mai abgeschlossen wurde, ergab die schöne Zahl von 2800 Kinderfreiplätzen im Gau Sachsen. Weitere Meldungen sind willkommen! Im Rahmen der NSV.-Kinderlandverschickung treffen in der Zeit vom 30. Mai bis 10. Juni in unserem Gaugebiet rund 2200 Kinder aus Mecklenburg, Schlesien, Halle-Merseburg, Köln- Aachen und Salzburg ein, um hier bei ihren Esstellern einige Wochen schöner Erholung zu finden. Mehr Vorsicht mit Gaskochern! Mit dem Eintritt der warmen Jahreszeit und dem dadurch zunehmenden Gebrauch von Gaskochgeräten haben sich in letzter Zeit die durch ausströmendes Gas herbeigeführten Unfälle erhöht. Die hiervon betroffenen Personen erlitten schwere Körperschädi- gungen oder auch den Tod. Als Ursache wurden vielfach unvor sichtiger Umgang beim Kochen oder schadhafte Easgeräte festge stellt Es wird jedem Volksgenossen zur selbstverständlichen Pflicht gemacht, diese Unglücksfälle verhindern zu helfen. Familienunterhalt bei Tod und Oienftunsähigkeit des Einberufenen Eine zweite Verordnung zur Ergänzung der Einsatz- Familienunterhaltsvcrordnung, die der Reichsmnen- und der Reichsfinanzminister erlassen haben, beschäftigt sich mit der Uebergangsregelung bis zum Eintritt der Versorgung beim Tod bzw. bei Dienstunfähigkeit des Einberufenen. Die Ver ordnung, die mit Wirkung vom 1. März 1940 in Kraft tritt, Hal zunächst die Einspruchs- und Beschwerdefristen in Sachen des Familienunterhalts auf je einen Monat verlängert. Stirbt der Einberufene während des Wehrdienstes oder während der Erfüllung des Reichsarbeitsdienstes, so wird den berechtigten Angehörigen Familienunterhalt fortgewährt. Wird von dem Truppenteil oder der Reichsarbeitsdienstabteilung angenom men, daß der Tod die Folge einer Beschädigung bei besonderem Einsatz oder einer Wehrdienst- oder Ärbeitsdienstbeschädtgung ist. so gilt folgendes: Ist der Familienunterhalt höher, als die für den gleichen Zeitraum zu gewährenden Hinterbliebenen- bczüge, so wird Familienunterhalt bis zum Beginn der Ver sorgung, mindestens aber bis zum Ablauf des dritten Monats, der auf den Sterbemonat folgt, fortgewährt. Ist der Familien unterhalt niedriger als die für den gleichen Zeitraum zu ge währenden Himerblicbenenbezüge, so wird Familienunterhalt bis zum Beginn der Versorgung fortgewährt. Wird der An spruch auf Versorgung ^bg/lehnt, so wird Familienunterhalt bis zum Ablauf des dritten Monats, der auf den Sterbemonat folgt, fortgewährt. Ist gegen einen die Versorgung ablehnen den Bescheid ein Rechtsmittel eingelegt, so kann Familien unterhalt bis zur rechtskräftigen Entscheidung fortgewährt werden. Ist der Tod des Einberufenen nicht die Folge einer Beschädigung bei besonderem Einsatz oder einer Wehrdienst- oder Arbeitsdienstbeschädigung, so wird Familienunterhalt bis zum Ablauf des dritten Monats, der aus den Sterbemonat folgt, fortgewährt. Wird der Einberufene wegen Dienstunfähigkeit entlasten und ist die Dienstunfähigkcit die Folge einer Beschädigung bei besonderem Einsatz'oder einer Wehrdienst- oder Arbeitsdienst beschädigung, so wird den berechtigten Angehörigen Familien unterhalt bis zum Beginn der Versorgung, eventuell bis zur rechtskräftigen Entscheidung fortgewährt. Völlig neu ist die weitere Bestimmung, daß auch bei Dienst unfähigkeit, die nicht die Folge einer Beschädigung bei beson derem Einsatz usw. ist, der Familienunterhalt weiter helfend eingreift. Wenn nämlich der notwendige Lebensbedarf des Entlassenen oder feiner berechtigten Angehörigen nicht gesichert ist, dann gilt auch in diesen Fällen, daß Familienunterhalt zu geben ist, und zwar längstens bis zum Ablauf des dritten Monats, der aus den Entlastungsmonat folgt. Anregungen für den Küchenzettel Mittwoch früh: Milchmalzkaffee. Vollkornbrot mit Mar melade mit Rhabarbermus gestreckt: mittags: Salat, Spinat rollen. Kartoffelbrei; abends: Müsli mit Erdbeeren, Knäcke brot, Vollkornbrot mit Kochkäse — Spinatrollen: Große Spinatblätter verwenden. Zur Fülle entweder gehacktes Fleisch oder gegarte Eräupchen mit glasig gebratenen Speckwürfeln. — Spinatblätter mit wenig heißem Wasser übergießen, damit sie sich gut rollen lasten, gehacktes Fleisch mit gekochten, geriebenen Kartoffeln oher aufgeweichtem Brot vermischen, in die Blätter füllen, mit Hölzchen zusammenhalten, wie Krautwickel fertig zubereiten. PmttWWig — punWei Einige Aenderungen der letzten Zeit. Im Herbst vorigen Jahres war eine Liste bezug schein" freier Spinnstoffwaren aufgestellt worden, die nun vor kurzem den gegenwärtigen Erfordernissen angepaßt wurde, Eine Reihe von Stoffen ist punktpflichtig gewor" den, nämlich undichte Gewebe und undichte Gardinen" stosse, Brokate, Tafte, kunstseidener Atlas und kunst seidene Moirees. Frei verkäuflich bleiben demnach nebelt naturseidenen Geweben und Gewirken die Spitzen und Tülle, ferner Krepp-Georgette, Krepp-Musseline, Organdy) Opal, Glasbattist, Ausbrennerstoffe, Velourchiffon, in Mu stern gewachste Lackstoffe und Metallfadenware. Wäsche aus diesen „nicht bezugsbeschränkten" Stof" fen ist ebenfalls frei geblieben, wobei aber als Ausnahme zu vermerken ist, daß nach wie vor Untertaille Büstenhalter,. Strumpfhaltergürtel, Hüfthalter und Kor" seletts in jedem Fall nur auf Kleiderkarte bezogen! werden können. Uebrigens sind neuerdings Ersatzmanschet ten, Hosenträgerbiesen und Handschuhe (mit Ausnahme von gestrickten) von der .Punktpflicht befreit worden. Das gleiche gilt von schwarzen und Weißen Krawatten, Bin« dein und Schleifen Dagegen sind die vorgezeichneten und handgestickte« Zierschürzen und Zierdecken jetzt PunktpflichtiA die Zierdecken jedoch nur dann, wenn sich die Vorzeich" nung oder Handstickerei auf die Ecken oder Ränder be schränkt. Schließlich sind auch Fußlappen und Ersatzsüße nicht mehr frei zu haben. Bon Handarbeitsgarnen sind i« handelsfertiger Aufmachung Teppichwollen und acht- oder mehrfache Deckenwollen punktfrei, ferner Handstrickgarne und Hand« arbeitsgarne in Aufmachungen unter 50 Gramm. Endlich ist in die Liste der nicht bezugsbeschränkten Arbeitsschutzkleidung auch der Schornsteinfeger« anzug ausgenommen worden, während der GrubenanE gestrichen wurde. Textilwaren auf Sonderabschnktte, Auf die einzelnen Sonderabschnitte der Reichskleiderkartt! sind bis jetzt schon verschiedene Bezugsmöglichkeiten ge geben, wobei zu beachten ist, daß die Gültigkeit der iw Kraft gesetzten Sonderabschnitte erst mit dem 31. Oktober 1940 erlischt. Es besteht daher keinerlei Anlaß, Lie Son derabschnitte vorzeitig auszunutzen, ohne daß ein wirk liches Bedürfnis vorliegt. Folgende Sonderabschnitte sind bisher in Kraft gesetzt worden: Reichskleiderkarte für Männer: Abschnitt I eine Kra watte; Abschnitt II ein Paar gewirkte Stoffhandschuhe) Abschnitt III Nähmittel im Gegenwert von 20 Rpf.; Ab schnitt IV ab 15. Juni 1940 Nähmittel im Gegenwert von! 25 Rpf. (bei der Abgabe von Nähseide ist aus beide Ab schnitte nur die Hälfte des Wertes anzurechnen); Ab schnitt V NSHmittel im Gegenwert von 20 Rpf. Reichskleiderkarte für Frauen: Abschnitt I wahlweise! ein Paar Damenstrümpse aus Naturseide, ein Paar kunst- seidene Damenstrümpfe zweiter oder geringerer Wahl, eÄt Paar Damenkniestrümpfe oder ein Paar Damenunter ziehstrümpfe; Abschnitt II ein Paar gewirkte Stoffhand« schuhe; Abschnitt III Nähmittel im Gegenwert von 20 Rpf.; Abschnitt IV Nähmittel im Gegenwert von 25 Rpf. (Näh seide vgl. Männerkarte); Abschnitt V NSHmittel im Gegen" wert von 20 Rpf.; Abschnitt VI wahlweise ein Paar Da menstrümpfe aus Naturseide, ein Paar kunstseidene Da menstrümpfe zweiter oder geringerer Wahl, ein Paar Damenkniestrümpfe oder ein Paar Damenunterziehstrümpfe. Auf den Reichskleiderkarten für Mädchen, Knabe« und Kleinkinder sind die Abschnitte III (Nähmittel), IV (Näh« mittel), V (Nähmittel) in Kraft gesetzt, wobei bei Ab" schnitt IV für Knaben ufw Kleinkinder der Gültigkeits beginn auf den 15. Juni 1940 festgesetzt wurde. Vörie. Sandel. Wirtschaft Berliner Wertpapierbörse. Zum Wochenschluß setzte bas Geschäft am Aktienmarkt in ruhiger Haltung ein, wo bei zahlreiche Aktien sich auf Vortagsbasis stellten. Im Ver laufe nahm die Umsatztätigkeit lebhaftere Formen an. Gleich zeitig setzte sich eine Befestigung durch. Am Rentenmarkt notierten Reichsaltbesitz 180^. Reichsbahnvorzüge stellten sich auf 127'/- gegenüber 127)4. Gemeindeumschuldungsanleihe wurde wieder mit 100 gehandelt. Von Altbesttz-Emisstonen lagen Ostpreußen um -4 und Rheinprovinz um V« Prozent niedriger. Reichs- und Länderanleihen konnten sich behaup ten. Steuergutscheine I nannte man Dezember, Januar, Fe bruar, März, April und Mai je 99,90-92'/-. Steuergut scheine II notierten unverändert Juni 102°/«, Juli 102)4, August 102, September 101V», Oktober 101)4, November 101. Die heutige Nummer umfaßt 6 Seiten. Hauptschristleiter: Hermann Lässig, WilLdruss, zugleich verantwortlich für de« gesamten Textteil etnschl. Bilderdienst. Verantwortlicher Anzeigenletur: Erich Reiche, Wilsdruss. Druck und Verlag: Buchdructerei Arthur Zschunke, WilrdrusP Amtliche Verkündigung Auf den vom 3. bis 30. Juni 1940 gültigen Abschnitt Vor Rrichseierkarte werden in der Zeit vom ö. 6. bis 30.6.1940 5 Eier für jeden Versorgungsberechtigten ausgegeben. Meißen, am 8. Juni 1940. Der Landrat x« Meißen - ErnährungSamt. Für die vielen Beweise der Anteilnahme beim Heimgange unserer lieben Schwester und Tante Lina verw. Kirsten sagen wir hierdurch unseren herzlichsten Dank. Die trauernden Hinterbliebenen. Röhrsdorf, am 9. Juni 1940. AMWePlüselUmi! MMren empfiehlt Joh. Breuer, Bahnhofstr. 1 Kalbe »/i Jahr alt, zu verkaufen. Oberhermsdorf Nr. 5 Verkaufe SWen-M, tragend, und 2 SWttWiüM, 8 Monate m 5 Monate alt- Zu erfahren in der Geschäftsstelle dieses Blattes. Ain va dasi. das zeige an, weils sonst niemand wissen kann!