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MMche MiMtUM Amts- unö AnzeLgeblatt für das Königs. Amtsgericht und den Stadtrath zn Schandau und den Stadtgemeinderath zn Hohnstein. 65.' Schandau, Mittwoch, den 13. August 1884. Bekanntmachung, das Schweizführerwesen in der Sächsischen Schweiz betreffend. Die nulerzcichncle Königliche AmtShanptmannschaft findet auf Grund neuerlicher wiederholter Vorkommnisse zu nnchstchcndcu crlänterndcn bcz. ver schärfenden Bcstimmnugcn zu dem Rcgnlativc über das Schwcizführcr-, Saumthicr- und Lohnfnhrwcscn in der Sächsischen Schweiz von: 1. Mai 1883 Veranlassung. zu 8.'12. Sämmtlichen kWirthen in der Sächsischen Schweiz, soweit dieselben der unterzeichneten Königlichen AmtShanptmannschaft unterstehen, ist cs verboten, den Schweiz- und Snnnithicr-, sowie den Geschirrsührern und deren Aufsehern für aller Art Znwcisnugcn von Reisenden zn ihren Etablissements Geld- oder sonstige Geschenke znznsagcn oder zn verabreichen und werden nachweisbare Zuwiderhandlungen nach 8- 42 des obenerwähnten Regulativs bestraft werde». II. zu 8- 24. Die Saumthicrbcsitzcr oder Führer dürfen mir an derjenigen Station dauerude nehmen, ans welche ihre Fnhrerbttcher lauten und ist denselben ein Anfstcllcu an einer anderen der in 8- 24 dcö NcgnlativcS festgesetzten Stationen übcrhanpt mir daun gestaltet, wenn dieselben mit ihr Saumthicr benutzenden Reisenden auf der Tour begriffe» und vo» diese» zum Warten anfgcfordcrt sind. Bo» den Endstationen ihrer Tonrc» habe» sich dieselbe» »»verweilt auf ihre AuögangSstntioneu zurück zn begeben, insoweit ein Aufenthalt nicht durch Nachtquartier oder uöthigcS Ausruhen und Abfüttcrn der Pfcrdc bedingt wird. Zuwiderhandlungen hiergegen werden nach 8- 42 und 43 des Negnlntivs vom 1. Mai 1883 geahndet werden. III. zn 8- 26. Gleicher Bestrafung unterfällt ein Saumlhicrführcr, welcher sein Saumthicr einem anderen mit einem Sanmlhicrc bereits anf der Tonr begriffenen Führer zur gleichzeitigen Leitung überweist. IV. zu 8- 34. Die in den 88- 10, 11, 12, 13, 14 und 15, des mchrcrwähntcn Regulativs für dic Schweiz- und Sanmthicrführcr bcz. dcreu Aufseher gültigen Vorschriften werden hiermit auch ans dic Gefchirrführer ausgedehnt und werden Zuwiderhandlungen Seiten der Letzteren in dieser Beziehung ebenmäßig nach 8- 42 obigen Regulativs geahndet werden. V. zu 8- 43. Wenn endlich der unterzeichneten Behörde aus den Erfahrungen der jüngsten Zeit dem Pnblicnm gegenüber mehr und mehr die Verpflichtung erwächst, einer noch strengeren und schärferen Handhabung der rcgnlativmäßigcn Strafbestimmungen sich znznwcndcu, so richtet sic hiermit an alle bei dem Schweizführer- wcscn Bethciligtcn dic cbcnso dringende wie ernste Mahnung, einer unbedingt streng corrcctcn Haltung fortan sich zn befleißigen, anderen Falles aber nnd nach Befinden ohne WeiteveS sich -er Entziehung der Eigenschaft als Schweiz-, Saumthicr- und Gcschirrführcr bcz. Snumthicrhaltcr und Führcranfschcr zu gewärtigen. Alle OrlSbchördcn der Sächsischen Schweiz im Verwaltungsbezirke der Königlichen AmtShauplmnuuschaft Pirna aber werden hierdurch veranlaßt, auf dic vorstchcudc Bekanntmachung ihres OrtS noch besonders aufmerksam zu machen und Znwidcrhandlungcu dagegen wie gegen daö mchrcrwähnlc Regulativ überhaupt ebenso nuuachsichtlich bei der unterzeichneten Stelle znr Anzeige zn bringen, wie dies den polizeilichen Anfsichtöorgancn hiermit ihrerseits zur Pflicht gemacht und von dem Publicum selbst audurch erbeten wird. Pirna, am 4. Angnst 1884. Königliche A m t s h a u P t m a n n s eh a ft. U.v IfLuistrv. Berthold. Politische Wcltschau. Hinsichtlich der jüngst in Ischl staltgchabtcn Be gegnung der Kaiser Wilhelm und Franz Josef tancht jetzt die Nachricht auf, daß diese Begegnung diesmal eine besondere Wichtigkeit und Weihe erhalten habe, weil in derselben die Fortdauer dcö dcntsch-öslcrrcichi- schcu Fricdcusbundcs auf weitere fünf Jähre besiegelt worden sei. Mau erinnert sich bei dieser Nachricht an dic 1879 bekannt gewordene Mitthcilnug, daß das politische Einvernehmen Dcntschlandö nnd Oesterreichs auf fünf Jähre, also bis 1884 abgeschlossen sei, nnd da dieses Einvernehmen sich jedenfalls auch anf gewisse, sich der Ocffcutlichkeit entziehende militärische Verein barungen stützt, so könnte das dcntsch-öslcrrcichische Einvernehmen sehr wohl formell anf je fünf Jahre, der Tendenz nach aber dauernd abgeschlossen sein. Man will wissen, daß der Begegnung der Kaiser von Deutschland und Oesterreich auch eine solche der ersten Staatsmänner dieser Länder, dcö Fürsten Bis marck nnd des Grafen Kalnoly folgen werde. Eine solche Begegnung dürfte wohl kaum uöthig sein, da bereits zwischen Deutschland nnd Oesterreich vollste Eintracht besteht. Wenn aber Fürst Bismarck, wie cs sein Leibarzt vr. Schwcnniugcr durchaus haben will, in diesem Jahre noch dic Badekur in Gastein benutzt, könnte cö sich natürlich sehr leicht ereignen, daß der dem Fürsten Bismarck eng befreundete Graf Kalnoky von Wien einen Abstecher nach Gastein macht, um den Fürsten Bismarck zn besuchen. Nach Mitthcilnugen auö dem Bnndcörathc ist der Zottnuschluß Bremens an das Zollgebiet des Reiches in vollem Gange. Aus dem nunmehr vorliegenden Bericht der Buudcörathö-Ausschüsse für Zoll- und Stcucrwcseu, über deu Antrag Bremens, betreffend den Zollanschlnß Bremens, geht, wie mehrfach berich tet wird, hervor, daß seitens Bremens dic Höhe der Kosten auf Grund vorlünfigcr Veranschlagungen anf etwa 25^ Mill. Mark angegeben und beantragt wnrde, ungefähr dic Hälfte bis znr MaMlalsmume von 12 Millionen Mark ans Ncichsmiltclu zn ver güten. Dic Ausschüsse erkannte» dic Billigkeit dieses Antrages an »nd stimmten auch der Auszahlung dcö Rcichözuschnsscö in vier, statt, wie — bezüglich Ham burgs vereinbart ist, in zehn Jahresraten mit Rück sicht darauf zu, daß dic erforderlichen Anlagen in Bremen voraussichtlich iu wesentlich kürzerer Zeit fer tig gestellt werden können als in Hamburg. Der Anschluß Bremens und der Untcrwcscr erfolgt gleich zeitig mit dem Anschluß Hamburgs au das Zollgebiet. Ausgeschlossen bleiben dic Hafcnanlagcn iu Bremer haven, dic augrcnzcndcn Pctrolcnmlagcr nnd cin im Nordwestcu der Stadt Bremen am rechten Wcscrnfcr belegenes Gebiet. Innerhalb dieses Bezirks bleibt der Schiffsverkehr, die Ein- nnd Ausladung sowie dic Lagerung und Behandlung der Waarcu von jeder Zollcoutrole befreit. Von der Confcrcnz preußischer Bischöfe, die vorige Woche in der uralten Bischofsstab! Fulda stattfand, ist als besonders wichtig hcrvorzuhcbcn, daß dic Bischoföconfcrcuz in einem Immediatgesuche an den Kaiser dic Besetzung der noch unbesetzten katholischen Pfarrstcllcn in Folge der früher erfolgten Absetzung der betreffenden Pfarrer durch Begnadigung derselben erbeten hat. Ebenso glaubt man, daß dic Eonfcrcnz der Bischöfe bezüglich der Errichtung einer katholisch- theologischen Facnltät an der Universität Marburg nnd der Frage der Vorbildung der katholischen Geist lichen wichtige Schritte erzielt hat. Wie in Marinckrciscu verlautet, hat der Reichs kanzler Fürst Bismarck sich in energischer Weise der Gcestcmündcr Firma „Radien" angenommen, deren Proviantkntlcr von englischen Fischern anSgcranbt worden. Der Reichskanzler soll nicht allein in dieser Angelegenheit eine ernste Note nach London abgcsandt sondern auch direclc Weisung an die kaiserliche Ad miralität crthcilt haben, infolge welcher diese daö Wilhelmshavener Stationöcommando angewiesen hat, schleimige maritime Maßregeln znr weiteren Verfolg ung der Angelegenheit zn ergreifen. Daö Handschreiben dcö Kaiscrö von Oesterreich, durch welches bezüglich mehrerer Orde» eine Statuten - ändcrung verfügt wird, durch welche dic Verleihung dcö Adels aufgehoben wird, findet bei der öffentlichen Meinung eine zustimmende Aufnahme, Es wird in Oesterreich anerkannt, daß cö von hohem Wcrthe für daö Aürgcrthnm ist, daß seine natürliche Aufgabe im Staate nnö dem Munde dcö Monarchen uneingeschränkte Anerkennung erfährt. Au dic Adresse des Bürgcr- thnmö wende sich das Handschreiben dcö Kaisers, nnd sein Inhalt laute: „Dic ihr Bürger seid, bleibt Bür ger und erfüllt als solche eure Mission!" Dic Ver- dicustc dcö Bürgers werden auch künftig der vollen Würdigung begegnen, dic änßcrc Auszeichnung werde denjenigen nicht fehlen, dic sich ihrer würdig gemacht haben, aber der Bürger soll cö nach dcr Absicht dcö Monarchen sein, dcr dccorirt wird — nicht dcr Zn- knuftö-Aristocrat. Das „Ncnc Wiener Tagblalt" bctont, daß das kaiserliche Handschrcibctt gewiß den berechtigtsten Motiven entsprungen sei; sein Zweck könne mir darin bestehen, den Ausschreitungen dcö Ehrgeizes nnd dcr Eitelkeit cntgcgcuznwirkcu. Während dcr Gcncraldcbattc über dic Verfassung«- rcvision gab cö am Freitage in der Nationalversamm lung zn Versailles wieder einen großen Tnmult, da die monarchische nnd radicalc Opposition nicht zngcbcu wollte, daß mir solche Punkte iu der Nationalversamm lung verhandelt werden dürften, welche vorher von den Knmmcrmchrhciten beschlossen worden seien. Die Sitzung mnßtc zeitweise vertagt werden. Als dic Ruhe wieder hcrgcstcllt war, schritt man zur Spccialdcbatle dcr cinzclucu Artikel der VcrfassnngSrcvision. Ein von Anrodet ciugcbrachtcö Amcudcmcut, welches dic Einberufung einer constituirenden Versammlung ver langt, wurde bei dcr Vorfrage mit 493 gegen 286 Stim me» nbgclchnt. Barodct nnd sechs andere Depntirtc, welche das Amendement mitnntcrzcichnct hatten, ver ließen hierauf dcn Saal. Dic Unruhen in Brüssel, anläßlich dcr erregten Kammcrverhandlungcn wegen Wiederherstellung diplo matischer Aczichnugcn Belgiens mit dem päpstlichen