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Verkehrsdisziplin jetzt erst recht! Mährend des Krieges ist es eine staatspolitisch besonders notwendige Pflicht aller Fahrzeugftihrer, sich jederzeit so zu »erhalten, wie es die Straßenverkehrsordnung im § 1 vor- schreibt: „Jeder Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr hat sich so zu verhalten, daß der Verkehr nicht gefährdet werden kann- Er muß ferner sein Verhalten so einrichten, daß kein anderer geschädigt oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Diese Grundregel über das Verhalten im Straßenverkehr ist insbesondere während der Verdunkelung unbedingtes Gebot einer Volks- und Verkehrsgemeinschast. Mit Beginn des Krieges hat der Verkehr merklich nach gelassen. Die Verdunkelung schaffte jedoch neue Gefahrenquellen. Nur durch Selbstcrziehung zur größten Vorsicht und strengsten Disziplin können die Gefahren der Straße abgcwendet werden. Viele Radfahrer stellen noch immer in leichtsinniger und rücksichtsloser Weise ihre Räder unbeleuchtet an den Bordkanten entlang aus oder fahren in verkehrswidriger Art nebeneinander. Ebenso unbekümmert stellen Fahrzeugführer oft ihre Fahrzeuge in verkehrsreichen Straßen an dazu ungeeigneten Stellen ab und gefährden dadurch die Verkehrssicherheit in rücksichtsloser Weise. Die Fahrzeuge gehören zum Parkett unbedingt in Ne benstraßen! Auch hier ist bei Dunkelheit oder starkem Nebe! vorschriftsmäßig abgedunkclte Beleuckitung dringendes Erfor dernis. Im übrigen muß stets unbehinderte Durchfahrt der Einfatzfahrzcuge von Polizei und Feuerschutzpvlizei gewähr leistet sein, vor allem hei Fliegeralarm. Wer diese Mahnungen nicht beachtet, hat die unbedingt notwendige Zusammenarbeit in der Volksgemeinschaft nicht er faßt und Hilst in gewißem Sinne als Bolksschädling durch sein gesetzwidriges Verhalten dem Feinde! Fußwege streuen! Es liegt Veranlassung vor. wieder nach drücklich auf die Pflicht der Hausbesitzer und Hausverwalter zum Bestreuen der Fußwege bei Glätte hinzuweisen. Besondere Sorgfalt muß darauf verwendet werden, etwa in den Fuß wegen eingelassene Eilendeckel, Glasabdeckungen von Keller- fenfterschächten, die eine besondere Gefahrenquelle für die Fuß gänger sind, gut zu bestreuen. Bei Unglücksfällen durch mangel haftes Bestreuen können die Streupflichtigen haftpflichtig ge macht werden. Vom neuen Fahrplan der Reichsbahn ab 21. Januar. Bon Wilsdruff Bhf. verkehren folgende Züge nach Freital-Potsch.: 4L7, 5.23, 6.34 werktags, 11.04, 15.49, 17.49 20.55 und 21.58 Uhr; nach Nossen: 7.11. 11.02, 16.18 und 18.25 Uhr; nach Mohorn: 17.55 und 20.00 Uhr; nach Meißen-Triebischtal: 6.37 werktags, 7.09 sonntags, 11.07 und 18.25 Uhr. An kommen in Wilsdruff Bhf. Züge von Freital-Potsch.: 7.05, 7.58, 11.00, 16.15, 17.48, 19.12 werktags, 19 56 und 23.30 Uhr werktags; von Mohorn: 5.15 Uhr; von Nossen: 10.56, 15.37 und 21.28 Uhr; von Meißen-Triebischtal: 9.43, 15.03 und 20.43 Uhr. Gesegnetes Alter. Am gestrigen Tage vollendete in erfreu licher Frische und Risstigkeit Frau Selma verw. Garthe kWielandstraße) ihr 80. Lebensjahr. Heute ist es Frau Pau line Beger (Sachsdorfer Weg) vergönnt, auf 83 Jahre ge segneten Lebens zurückzublicken. Wir entbieten herzliche Glück wünsche! Vorläufig keine Aendernng der Polizeistunde. Mr haben dor einiger Zeit berichtet, daß die Polizeistunde in den Städten und Orten über 10000 Einwohner auf 24 Uhr und für die Landgemeinden auf 23 Uhr durch eine neue Verfügung des Neichsführers ss und Chef der deutschen Polizei, die für ganz Deutschland einheitlich erlassen wurde, festgesetzt wurde. Da das Gaststätten- und Beherhergungsgewerbe aber inzwischen mit den oberen Dienstbehörden in Verhandlungen über eine einheitliche Festsetzung der Polizeistunde für Stadt und Land auf 24 Uhr eingetreten ist, tritt bis zu dieser Entscheidung keine Aenderung in der Polizeistunde ein. Sie bleibt also vorläufig auf 1 Uhr nachts bestehen. Pferdezucht. Die Besetzung der Deschälstellen erfolgt im Jahre 1940 wie nachstehend angegeben: Nossen erfolgt ab 18. 1. Ast 2 Kaltblut- u. 1 Warmbluthengsten, Kesselsdorf ab 20. 1. mit 1 Kaltblut- und 2 Warmbluthengsten, Kagen, Ortsteil Mohlis Ende Januar bzw. Anfang Februar mit 2 Kaltblut- und 1 Warmbiuthengstett, Riesa Ende Januar bzw. Anfang Februar mit 2 Kaltblut- und 2 Warmbluthengsten. Speisekarten können wieder ausgehängt werden- Wie be kannt, war das Aushängen von Speisekarten an den Außen seiten der Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe und das An bieten von Speisen außerhalb des Betriebes untersagt worden. Nachdem die ursprünglichen Gründe, die in der Zeit, als dem Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe ein bestimmtes Kon tingent an Fleisch, Fett usw. zur kartenfreien Verpflegung in den Gaststätten zur Verfügung stand, ein Aushangverbot der Speisekarte als notwendig erscheinen ließen, hinfällig geworden sind, ist der Aushang der Speisekarten an den Außenfronten der Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe wieder erlauht. Dee dettisare JEörer „Ermmtth" vernWet DNB. Berlin. Das Oberkommando der Wehrmacht gibt bekannt: In der Nordsee wurde der britische Zerstörer „Exmouth" vernicbtel. Sonst keine besonderen Ereignisse Zur VesmirAßmg des briSMen ZerWrers „ExmsuH" DNB. Berlin. Der in der Nordsee vernichtete britische Zerstörer „Exmouth" ist auch Fwillllensührer und von gleicher Bauart wie der vor wenigen Tagen vernichtete Fiottillensüh- rer „Grenville". Der Zerstörer „Exmouth", der eine Geschwin digkeit von 36 Seemeilen erreicht, Hai als Bewaffnung 8 Tor pedorohre, 5 12 cm Geschütze und 7 Maschinengewehre. Die Länge beträgt 103 Meter, die Breite 10,4 Meter. Die Be satzung, die 175 Mann stark ist, ist allem Anschein nach in voller Stärke zusammen mit dem Zerstörer untergegangen. Der Zer störer, der im Jahre 1934 erbaut wurde, ist 1475 Tonnen groß. Vie mrverschSntten Drohungen gegen die NenieaSen in Moskau stark beachtet DNB. Moskau, 24. Jan. Die letzte Rundfunkrede Churchills hat in hiesigen politischen Kreisen einen über aus negativen Eindruck hervorgerufen. Die unverschämten Bemerkungen, die Churchill an die Adresse der Sowjet union richten zu müssen glaubte, werden allerdings hier nicht weiter beachtet und nur mit gebührender Ironie ab gefertigt. Man weist daraus hin, das? ja nichts anderes als Lügen und Verleumdungen von Churchill zu erwarten seien, den man in Moskau von allen englischen Poli tikern zu allen Zeiten immer am stärksten abgelehnt hat. Große Aufmerksamkeit schenkt man jedoch den Drohungen Churchills gegen die neutralen Staaten, um so mehr, als diese Aeußerungen den Eindruck noch vertiefen, der in Moskau bereits seit geraumer Zeit bezüglich der englischen Bestrebungen nach einer Erweiterung des Krieges besteht. Variier HeWeeffe klatscht dazu Verfall DNB. Brüssel, 24. Januar. Churchills Drohung an die Neutralen findet die volle Billigung der Pariser Presse- Seine Aufforderung an die Neutralen, schleunigst gemeinsame Sache mit den Westmächtcn zu machen, wird begeistert begrüßt. Darin zeigt sich deutlich, daß die Aeußerungen Churchills ledig lich als Auftakt zu einem großangelegten Einschüchlerungs- und Erpressungsmanöver der Westmächte gegenüber den neutralen Mächten anzusehen sind. Sie benötigen, koste es was es wolle, neue Bundesgenossen, die bereit sind, dem polnischen Beispiel zu folgen, und ihr Blut und ihre Existenz für die Sache der West mächte einzusetzcn. Japanische VrossstbeWemmg neuen die esWWe SesNänberei DNB. Tokio, 21. Jan. (Ostasiendicnst des DNB.) Die dreiste und herausfordernde englische Aktion gegen das japanische Motorschiff „Asama Marn", die von der Presse als „Piraterie vor den Toren Tokios" treffend ge kennzeichnet wird, wirkt sich immer stärker auf die Stim mung des japanischen Volkes aus. Immer neue Ent schließungen von Parteien und Verbänden, die Ankün digung von Massenversammlungen sowie heutige Bespre chungen innerhalb des japanischen Kabinetts lassen er kennen, daß Japan offenbar entschlossen ist, seinem Protest gegenüber England auf jeden Fall Anerkennung zu ver schaffen. Außenminister Arita hat den britischen Botschaf ter Craigie nochmals zu sich gerufen und ihm erklärt, daß Japan Maßnahmen zur Selbstverteidigung treffen werde, um weitere Zwischenfälle zu verhindern, falls die von Amerika zu erwartenden japanischen Dampfer nochmal- illegalen Aktionen ausgesetzt würden. Arita betonte wei ter, daß ernste Auswirkungen auf die japanisch-englischen Beziehungen nicht ausbleibcn könnten. DieLsgrnMdemNblMheSjKMrMO- LmsrikKEchrm KMdersveeteageS DNB. Washington, 24. Januar. Der japanische Bot schafter legte im Staatsdepartement bei seinem Besuch am Dienstag drei Fragen vor. Auf die erste Frage, rb der Ablauf des Handelsvertrages am Freitag eine Aenderung in den Zoll sätzen oder Schifsahrtsgebühren bringen werde, wurde geant wortet, der Ablauf des Vertrages bedinge an sich keine Äcnde- rungen, die weiteren Hande sbsziehungen zwischen beiden Län dern würden jedoch, wie die amerikanische Regierung wiederholt betont habe, von den „Entwicklungen" abhängen. Die zweit« Frage war, ob irgend eine Möglichkeit bestehe, durch einen Notenaustausch den Stand der Handelebez'ehungen klarzule gen. Dies wurde vom Staatsdepartement mit dem Bemerken abgelehnt, daß die Frage zur Zeit nicht entschieden werden könne und wahrscheinlich Gegenstand der Besprechungen bilden werde, die in Tokio zwischen dem japanischen Außenminister und dem amerikanischen Botschafter im Gange sind. Die drritte Frage bezog sich auf die Lage der japanischen Geschäftsleute in den Vereinigten Staaten. Eg wurde geantwortet, sie hätten die Möglichkeit, als Besucher für kurze Zeil zu Geschäfts- oder Vergnügungszwecken zugelassen zu werden. Arbeitsschutz und Verteilung der Arbeitszeit. Zur Ver meidung von Unzuträglichkeiten durch andere Verteilung ver Arbeitszeit Hai der R e i ch s a r b e l t s m i n i st e r eine Durch- sührungsanordnung für die Verordnung über den Arbeits schutz erlassen. Darin bestimmt er, daß Arbeitszeilver« längerungen, die über die in der Arbeiisschutzverordnung festgesetzte Zehnstundengrenze hinausgehen, auch dann genehmi gungspflichtig sind, wenn sie durch Verkürzung der Arbeitszeit an anderen Werktagen ausgeglichen werden. Für die Ertei lung der Genehmigung ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig. Ferner bestimmt die Anordnung zur Frage des Mehr arbeitszuschlags folgendes: Die Vorschriften über den Mehrarbeitszuschlag für die über 10 Stunden am Tage hin ausgehende Arbeitszeit finden aus Ueberschreitungen der Zehn- stunoengrenze durch andere Verteilung der Arbeitszeit keine Anwendung, a) wenn die andere Verteilung dazu dient, für die Gefolgschastsmitglieder einen Frühschlutz zur Erholung und zur Erledigung häuslicher Angelegenheiten herbeizuführen und vamli die Zehnstundengrenze höchstens um eine Stunde über schritten wird, oder b) wenn nach tariflichen oder vor dem 4. September 1939 erlassenen gesetzlichen Bestimmungen ein Zuschlag für Mehrarbeit nicht zu zahlen ist. Plötzliche Aufhebung der Ratenzahlung — Verstoß gegen Preisftop. Der Reichskommissar für die Preisbildung Hai gelegentlich eines Einzelfalls grundsäplich sestgestellt, daß ein etwaiger Wegfall von Teilzahlungsgeschäften eine Ver schlechterung der bisherigen Zahlungsbedingungen gegenüber dem Abnehmer und damit einen Verstoß gegen me Preis- ftopverordnung bedeuten würde. Auch die durch den Kriegs ausbruch veränderten Verhältnisse gäben keinen Anlaß, in dieser Frage einen anderen Standpunkt einzunehmen und etwa kür die Zukunft den Uebcrgang von Ratenzahlungs- geschäften zu Barzahlnngsgeschäften allgemein zu gestatten. Prüfungsurlaub auch für die freien Berufe. Ent sprechend der Regelung für den öffentlichen Dienst hat das Oberkommando der Wehrmacht letzt auch für die freien Be rufe zur Ablegung von Prüfungen eine Urlaubsregelung ge troffen. Es wird bestimmt, daß Urlaubsgesuchen von Wchr- machiangehörigen, die zu einer Prüfung für die freien Berufe, also Aerzte, Chemiker, Ingenieure, Techniker usw., zugelassen worden sind, nach Vorlage entsprechender Nachweise statt zugeben ist, wenn Dienst und militärische Lage es gestatten. An alle Waldbesitzer! Das gebrochene Holz muß abgeliesert werden Der starke Schneefall im Dezember hat auch in unseren sächsischen Wäldern großen Schaden angerichtet. Unter der über mäßigen Last des Schnees brachen zahlreiche Bäume und Aest«. Da das gebrochene Holz bei längerem Liegenbleiben Gefahr läuft, durch Fäulnis entwertet oder zerstört zu werden, außer dem unaufbereitet im Walde herumliegendes Holz gute Unter- schlupfmöglchkeitett für Waldschädlinge aller Art bietet, mutz jeder Waldbesitzer besorgt sein, das gebrochene Holz so bald als möglich, spätestens aber bis Anfang April auszuberesten und zu entrinden. Die von Schneebruch betroffenen Gemeinden erhalten vom Forst- und Holzwirtschastsamt zur schnelleren Beseitigung der angerichteten Schäden Holzumlagen, die den angefallenest Bruchmassen entsprechen. Die Umlagen gehen den Bürgermei stern zu. die sie auf die einzelnen bäuerlichen Waldbesitzer ver teilen., Die Umlage ist bis zum 1. April 1940 zu erfüllen. Da durch soll erreicht werdest, daß auch nicht ein Bruchteil des wert vollen Rohstoffes Holz verkommt. Auf keinen Fall darf es vorkommen, daß dieses Beim Aufräumen der Wälder anfal lende Holz bei vorübergehen" m Mangel an Kohlen und ande ren Brennmaterialien verfeuert wird. Das wäre in Anbetracht des großen Holzbedarfes der Bau-, Papier-, Spinnfaser- und Sprengmittelindustrie unverantwortlich. Die Maldbesiher sind verpflichtet, der in diesen Tagen von den Bürgermeistern her- ausgegebenen Aufforderung zur Holzlieferung nacbzukommen und die Hvlzumlage mengen- und sortenmäß'g zu erfüllen. Waldbesitzer räumt deshalb, sobald das Wetter das er möglicht, den Bruch in Euren Wäldern auf und führt das Holz der Industrie und dem Handwerk zu. Die Bezirksförster des Reichsnährstandes werben Euch bei der Ausarbeitung und dem Verkauf des Holzes mit Rat und Rat zur Seite stehen. KirÄermachrrrvte« Wilsdruff. Donnerstag 8 Unterredung mit den konf. Mädchen. Slutter, rasch Essigsäure Tonerde ich bin im „Warum rennst Du auch immer so, Karl, „Traurige Geschichte, Vater S Beule, — Dunkeln mit Jemandem Lulammenaelausent- mit der Ruh» aeht's genau so jchnelU? ulkig ist bloß, daß so'n alter Herr noch nicht die 10 Gebote für Fußgänger kenn«. di« unsereiner i« Schlat bMelsthU* 1» „anfhellende" Anregungen für Fußgänger: 1. Veh« rechts auf dem Bürgersteig und höchstens zu zweit nebeneinander. 2. Haste und jage nicht — Ruhe bleibt die „erste Bürgerpflicht"! 3. Gehe nur über den Damm, wenn «r völlig frei ist! s. Hilf alten und gebrechlichen Leuten! 5. Bleibe nicht im Strom der Fußgänger stehen! K. Rechne mit Vorgärten, Briefkästen, Pfählen und Bäumen! 7. Sei vorsichtig, wenn Du mit dem Hund aus die Straße gehst, damit niemand über di« L«in« stolpert! 8. Leucht« mit der abgrblendeten Taschen lampe nur noch unten lnicht ir di« Augen der Entgegenkommenden!) Wirft Du geblendet, dann geh' besonders vorsichtig weiter! 10. Gib acht mit Dein«« Spsü»rftoL oder Regenschirm l