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»nvnchen Bedarf arbeiten und deshalb selbst bei allgemein Unkender Konjunktur mit ziemlicher Gewißheit auf einen Üblichen Absatz und damit auf eine leidliche Beschäftigung ' rechnen können. / pollltfcde ^unafcdsu Die große Adtenvablikatto« der Reichsreqierung Wie amtlich mitgeteilt wird, steht die Drualegunj einer neuen Bänderreihe der großen Aktenpublikation dei deutschen Neichsregierung „Die Große Politik der Euro päischen Kabinette 1871 bis 1914- dicht vor der Beendig gung. Die neuen Bände umfassen das Dokumenteumato rial des Auswärtigen Amtes aus den Jahren 1908 bit -1911 und führen den Titel „Weltpolitische Komplikationen" Mit der jetzt erscheinenden Gruppe tritt vas große deutsch Aktenwerk nunmehr unmittelbar in die enge Borge- Schichte des Weltkrieges ein. Tagung des Auswärtigen Ausschusses. Tier Auswärtige Ausschuß des Reichstags beschäftigt« sich mit dem vorläufigen Zollabkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz vom 6. November 192S sowie mit dem Übereinkommen vom 3. Oktober 1928 -wischen dem Deutschen Reich und der Republik Österreich zur Regelung einzelner Zollfragen. Beide Zollabkommen wurden vom Auswärtigen Ausschuß nach Kenntnisnahme an den Handelspolitischen Ausschuß des Reichstags zrr, eigenen Stellungnahme weitergeleitet. Die politische Aus- spräche über den als dritter Punkt auf der Tagesordnung stehenden Gesetzentwurf über die deutsch russischen Per träge vom 12. Oktober 192b wurde mit Rücksicht aus di« Abwesenheit des Reichskanzlers und der zuständiger Ressortminister bis auf weiteres ausgesetzt. Zu dem Theme der deutsch-russischen Verträge wurden lediglich einig« Petitionen behandelt. Die Erstöbunq der Erwerbslosenunterstützunq. Der Neichstagsausschuß für soziale Angelegenheiter behandelte verschiedene Anträge wegen einer Erhöhung dei .Sätze der Erwerbslosenfürsorge. Es wurde ein Zentrums Antrag angenommen, demzufolge die Unterstützungssätze der Haupiunterstützungsempfänger der Erwerbslosenfüv sorge ab 15. Dezember 1925 »m 30 A erhöht werden sollen Der bayerische Staatshaushalt. Nach der im Bayerischen Landtag eingebrachteu Vor läge schließt der ordentliche Etat sür 1926 in Ausgaben mi rund 665 Millionen, in Einnahmen mit rund 632 Millio uen ab. Der außerordentliche Staatshaushalt balancier mit rund 8,6 Millionen Mark. Im ordentlichen Haushal ergibt sich somit ein Fehlbetrag von rund 32,4 Millio nen Mark, zu dessen Deckung eine Möglichkeit nicht gegebei ist. Für den nicht durch anderweite Mittel (Heranziehun« der Überschüsse der vorangegangenen Jahre usw.) gedeckte« Bedarf wird die Ermächtigung zur Anleiheaufnahme vor gesehen. D«e deutsch-volksparteilichen Abgeordneten Bur ger und Gollwitzer gaben eine Erklärung ab, in der sie be tonen, daß der nationalsozialistische Abgeordnete Dr Buttmann die Morddrohung des Abg. Wagner gege« Stresemann nach langer, kalter und ruhiger überlcgnn« unterstrichen und sich damit für die Deutsche Volksvarte bewußt außerhalb des Kreises der anständigen Kollegei des Bayerischen Landtages gestellt habe Italien. Der Prozeß Matteotti. Der Untersuchungsrichter ha im Prozeß Matteotti einen Entscheid gefällt, demzu folge Dumini, Volpi, Viola, Poveromo und Malacria alt Täter oder Helfershelfer bei der Ermordung des sozia listischen Abgordneten Matteotti von dem Schwurgerich in Nom abgeurteilt werden sollen. Gegen alle andere« Angeklagten wird das Verfahren eingestellt. Sie sinl bereits in Freiheit gesetzt worden, darunter auch dei frühere Pressechef Cesare Rossi, der frühere Geschäfts führer der Faschistischen Partei, Giovanni Marinelli, dei Journalist Filipellt rrnd der österreichische Staatsange hörige Thierschald. Der Journalist Naldi, gegen den dat Verfahren ebenfalls eingestellt ist, befindet sich bereits feil längerer Zeit in Freiheit. Polen. Währungskatastrophe in Polen. Der neuerliche stür. mische Rückgang des Zloty veranlaßte die radikale Bauern- Partei Wyzwolenic, in einem Schreiben an de»« Sejmpräsi denten die sofortige Einberufung des Landtages zu ver langen, um die Negierung zu bestimmen, über die Valuta- rische Lage Bericht zu erstatten. Die gegenwärtige Lage, so heißt es in diesem Schreiben, nehme katastrophal« Formenan. Der Dollar sei auf 12 Zloty gestiegen und die Panik st eigere sich von Stunde zu Stunde, ohne daß von maßgebender Seite auch nur die Ankündigung emer Avynse erfolgt wäre. ES dürste keine Stunde läng« gezögert werden, um den gegenwärtigen katastrophales Verhältnissen zu steuern. Aus In. und Ausland. Berlin. Der Parteivorstand der S. P. D. hat den Partei, ausschuß zur Beratung der politischen Lage und zur Er örterung der Abfindungssorderungrn ehe maliger Fürstenhäuser zum kommenden Dieusta- nach Berlin einberufen. Dresden. Der Sächsische Landtag hat einen deutschnatt»» ualen Antrag auf Verminderung der Zahl der Landtagsab geordneten au« 48 entsprechend dem Vorschlag deS RechtS- ausschusses abgelehnt. London. Im Unterhaus wurde der Antrag Macdonalds der die Maßnahmen der Regierung hinsichtlich der gericht lichen Verfolgung der Kommunisten mißbilligt, mir 351 gegen 127 Stimmen abgelehnt. Eine Anzahl Liberaler enthielt sich der Stimme. Madrid. Der König ermächtigte Primo de Rivera zu» Neubildung der Regierung, überließ ihm aber die Wahl de- Zeitpunltes. Aus dem Gerichtsfaal. . 78 Seiten Urteilsbegründung. Der Gräfin Ellinor vo» Bothmer ist nunmehr die Urteilsbegründung, die 78 Seite» umsaßt, zugestellt worden. Auf den 14. Dezember ist nun, wie gemeldet wird, der neue Termin sestgelegt worden. Die Gräfin hofft, daß sie auch im Fall abermaliger Verurteilung zum Weihnachlsfcst aus der Haft entlassen werden wird, da dann Verdunkelungsgefahr nicht mehr besteht. Die Verhand lung findet wieder im Schwurgerichtssaal in Potsdam statt, doch soll der starke Zuhörerandrang diesmal eingeschränkt werden. Freispruch im Mordprozeß Heymann. In Prenzlau fällte das Gericht nach dem Wahrspruch der Geschworenen folgendes' Urteil: Der Angeklagte Markgraf wird vom Morde sreigesprochen. Wegen Brandstiftung wird er z» acht Monaten Gefängnis verurteilt unter Anrechnung der Untersuchungshaft. Frau Henmann wird von der Anklage aus Mord und Begünstigung der Brandstiftung frei- gesprochen. Die Haftbefehle werden sofort aufgehoben. — De« Staatsanwalt hatte gegen beide Angeklagten wegen gemein schaftlich vorsätzlich wissentlichen Mordes Todesstrafe be« antragt. Ein Duellprozetz. In Stolp i. P. begann ein Prozeß gegen den Rittergutsbesitzer Boguslaw von Somnitz, de« Domänenpächter Nikolaus von Weiher, die Gutsbesitzer Egon von Pirch, Walter Hewelke, Bruno Zimders, den früheren Staatsanwaltschastsrat Kurt von Könen und den Major a. D. Kraft von Ramin. Rittergutsbesitzer von Somnitz ist des Zweikampfes mit tödlicher Waffe in drei Fällen und des Zweikampfes mit tödlichem Ausgang in einem Falle angeklag«; von Weiher, von Pirch und Hewelke sind gleichfalls des Zweikampfes mit der tödlichen Waffe angeklagt, während sich die drei anderen Angeklagten Zimders, von Könen und Kraft von Ramin wegen Kartelltragens zu ver antworten haben. Der Angeklagte von Somnitz war von den anderen Gutsbesitzern wegen politischer Differenzen ver prügelt worden, daraus hatte er vier seiner Gegner gefordert. Da der Fall völlig geklärt war. wurde bereits nach kurzer Verhandlung das Urteil verkündet. Es lautete gegen von Soninitz im Falle Kohl aus 2 Jahre 3 Monate, in den übrigen drei Fällen aus je 4 Monate Festung, zusammenzu ziehen zu einer Gesamtstrafe von 2 Jahren 9 Monaten Festung; gegen von Weiher, von Pirch und He- welke auf je 6 Monate Festung, gegen ZimderS aus 1 Monat Festung, gegen von Könen 3 Woche« Festung, gegen Kraft von Ramin 1 Monat Festung. Kasscnbestand auf, der sich im folgenden Jahre auf 88 Thlr., 1842 aus 114 Thlr. und 1844 auf 122 Thlr. erhöhte, bis er 1845 sich aus 10 Thlr. verringerte. Dieser un gewöhnliche Rückgang ist. besonders durch den Straßenbau im Dorfe veranlaßt worden, wodurch eine Ausgabe von mehr denn 80 Thlr. sich nötig machte. Die Iahresrechnungen über die Gemeindegelder wurden wie auch die der Hufen gelder und Kaufgelder in das Gemeinderechnungsbuch geschrieben und am letzten „Kühr tage" des Jahres vor versammelter Gemeinde vorgetragen; ihre Richtigkeit bekannte letztere in späterer Zeit durch die Unterschrift der Ausschußperfonen, wie wir dies z. B. dei der Rechnung von 1832 lesen, während in srüherer Zeit die Rechnung keine Unter schrift oder nur die des Richters führt. Der Vortrag der Rechnung geschah im Reihschanklokal, wo gleichzeitig den Ver sammelten aus Rechnung der Gemeinde Bier gereicht wurde; in späterer Zeit war sogar Tanz -damit verbunden. In dieser Gestalt haben sich in verschiedenen Orten die be liebten „Gemeindediere" bis aus den heutigen Tag erhalten. Unter den Aus gaben der Rechnung von 1797 lesen wir: „1 Thlr. 16 gl vor eine Tonne Bier an den Kührtagen" und in der Iahresrechnung von 1808 „3 gl 3 vor */r Pfd. Lichte vor vorigen Kiehrtag und 3 gl 3 -Z vo« Pfd. Lichte aus jetzigen Kiehrtag". 1822 wurden „5 gl Lichtgeld am Gemeinde Bier und 2 Thlr. vor die Musik bei dem Gemeinde Bier bezahlt." Zwei Jahre später hatte die Gemeinde „1 Thlr. vor Tonne Bier und Licht vom Klehrtage an Ranst", der damals „Relhschänk" war, zu entrichten. Das älteste Gemeinderechnungsbuch ist 1768 angelegt worden und sührt auf seiner ersten Dlattseite die Ausschrift: I. bl. 8. T." Daran reiht sich folgende kurze Erklärung: „Nach im vergangenen Kriege, welcher zwischen den König!, preuß. und König!. Kaiser!. Truppen Anno 1756 entstanden und bis 1763 allhier in Sachsen gedauert, einige Unordnungen in Gemeinde Sachen wegen der vielen Drangsale, so auch Sardorf erlitten eingerißen. Als hat eine wohllöbl. Gemeinde allhier dieses Buch zu Wilsdruss ein binden lassen, um darein Gemeinde Einnahmen und Ausgaben von Jahr zu Jahr, wie auch andere Recht und Gerechtigkeiten, Nutz und Beschwerungen eines jeden Ein- wohners schreiben zu lassen, -damit Alles in Ordnung erhalten und niemanden Unrecht geschehen möge. So geschehen im Jahre 1768 den 3. April, da Gottlieb Schuster Richter, Johann George Schröder, Gottlieb Zschoche und Johann Gottfried Dögol Gerlchts- schöppen gewesen." Während dieses Gemeindebuch die Rechnungen bis 1808 enthält, sind in das zweite Buch die Rechnungen von 1809 bis 1847 eingetragen. Daß Sachsdorf im Besitz so vieler und gut erhaltener Akten ist, verdankt es wohl auch dem Umstande, daß seine Aitvorderen, ähnlich den Zünften der Städte, die Ge- meindesachen sorgsältig in einer alten verschließbaren Lade aulbewahrten, die gegen wärtig noch diesen Zweck versieht. 1822 zahlte die Gemeinde 20 gl sür Schmiede arbeit, Schlüssel und Vorlegeschlösser an die Lade. Ferner besaß die Gemeinde einViertel und einMetzchen zum Messen des ,^u schüttenden Tennengetreides". Die Rechnung von 1791 gibt „1 Thlr. 18 gl vor ein neues Gemeinde Viertel" an. Nach Ablösung der Zinsen und Aushebung des Gemeinde schuttes wurde ,chas kleine Gemeinde Metzchen an Paul Hillig vor 1 gl 3 verkauft. " in nomins sanctae trinitatls. d. h.: Im Namen der heiligen Dreieinigkeit. Unter den der Gemeinde gehörigen Gerätschaften befand sich auch ein Stab, dessen Verwendung allerdings nicht in Ersahrung gebracht werden konnte, den aber wohl das Gemelndroberhaupt vielleicht bei Gemeinde-Versammlungen z. B. an Gerichts tagen in seinen Händen sührte. 1806 schasste Sachsdorf,chen neuen Gemeinde Stad vor 14 gl", während es den alten sür 9 verkaufte. In den Gemeinderechnungen kehrt saft bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts alljährlich eine kleine Ausgabe sür den Zeichenschläger wieder. 1768 wurden ,2 gl dem Zegen Schläger Bodenlohn" verausgabt; in -der Rechnung von 1786 sind „2 gl dem Zegen Schläger Bodenlohn wegen der Klassier Weise" angegeben. Es betrijft dies -den Bezug des Holzes aus den Staatswaldungen der Obrrforstmeisierei und des Rent-Amtes Grillenburg bei Tharandt, wohin Sachsdorf eingeforstct war. Letzteres bestellte daselbst alljährlich seinen Holzbedars an Scheitklaskrn, Abraum-Reisig, Stangen, Latten usw. und konnte aus Besorgung seines Holzquantums rechnen. Als aber die Sachsdorfer Gemeinde den übernommenen Verpflichtungen nicht mehr nachgekommen war, wurde ihr 1856 von der erwähnten Forstverwallung eröffnet, daß sie sür die Zukunft nicht mehr aus das Holzquantum rechnen könne und daß sie von nun an uAe alle andere zusällige Käufer betrachtet werden müßte." Gemeinsam war auch der Bezug des Salzesvon 1803 an; seit dieser Zeit wurde der Gemeinde aus Ansuchen erlaubt, „ihr Salz im Ganzen aus der Salz-Nieder lage zu Meißen zu erholen". 1840 hat die Gemeinde 37 Scheffel 14^/- Metze weißes Salz aus der Königlichen Salzverwalterei zu Meißen erhalten. Ueber die Art und Weise der mehrsach erwähnten Besserung der Wege, die mitunter recht bedeutende Ausgaben erheischte, obgleich bei derselben eine planvolle Arbeitsteilung herrschte, gibt uns ein Protokoll des Gemeinderates zu Sachsdorf vom 8. Juni 1839 Aufschluß; es hat solgenden Wortlaut: „Auf Erfordern des Gemeindevorstandes Johann Paul Hillig hat sich heudte der Gemeinderath, als Johann Gottfried Bruchholz usw. Versammelt und (ist) über die Lommun Straßen Beßerung gesprochen worden. Istens x Das von Jeher die Aitgemeinde a. Das Steine und Knack loßmachen Steine Bochen auch (die) Graben heben durch die gantze Lommun oder Aitgemeinde der Reihe nach ohne Ausnahme gegangen ist. b. Die Eils (11) Gärtner haben Geladen. e. Und Vierzehn Bauern haben Gesahren, weil von jeher Ein Bauer Straßenauf- seher gemeßen ist, so ist der 15te Bauer als Straßenausseher von allen Spann und Handt Diensten frey. 2tens Soll dies alles nach Aussprache des Eesammten Gemeinderathes beyn Alte» bleiben, nur das der Fuhrmann allemahl Seinen Wagen muß helfen Laden und ihn dafür Eine unter a erwähnte Zeche zu guthe geschrieben werden Soll." Anfang der sechziger Jahre des vorigen Iahrhunderls wurde im Wegebau das Submissionsverfahren (Vergebung an den Mindestfordernden) eingeführt. Denn der Gemeinderat beschloß unterm 7. Juli 1862: 1. „Die innerhalb der Sachsdorser Flur gelegenen Communicationswege, mit Aus nahme des Communicationsweges im Dorse, welcher auch künftig von der Sachsdorfer 171