Volltext Seite (XML)
18672 SSri-uölalt f. d. »ychll. ovqhano-i. Nichtamtlich« Teil. ^ 257, 4. November 1912 Vereins vom Jahre 1908, abgedruckt in Nr. 243 desselben Jahr gangs, erinnern, in der u. a. ausgeführt wird: »Ter Unterzeichnete Vorstand kann nur dringend davon abraten, zugunsten einer gleichen Schutzfrist in allen Kulturländern von dem, was sich im Laufe eines Jahrhunderts in Deutschland auf das glänzendste bewährt hat, abzugehen und die bestehende gesetzliche Schutzdauer von 30 Jahren abzuändern. Es ist ja zuzugeben, daß die Frage der verlängerten Schutzfrist eine große wirtschaftliche Be deutung hat und für gewisse Verleger- und Autorcnfamilien mit großem Vorteil verbunden sein kann. Wichtiger aber sind die Ge sichtspunkte, die sich aus einer Betrachtung der allgemeinen Wir kung dieser langen Schutzfrist ergeben. Die Ausdehnung der Schutz frist auf 50 Jahre mußte als ein Rückschritt angesehen werden, schon von dem Standpunkt der allgemeinen Verbreitung der Werke überhaupt. Ein Rückblick auf die letzten 40 Jahre gibt eine große Anzahl von Beispielen, wo die Werke eines Autors nach Erlöschen der dreißigjährigen Schutzfrist eine ganz ungeahnte Verbreitung fanden, die weit hinausgeht über den Absatz während der Schutzfrist. Es sei hier nur erinnert an die Werke eines Schopenhauer, Reuter, Karl Löwe, Robert Schumann. Ob diese Werke nach weiteren zwanzig Jahren dann noch eine ähnliche Verbreitung gefunden hätten, erscheint sehr fraglich, da die Wechselbeziehungen der in einem Werke niedergelegten Ideen mit dem lebendigen sich weiter entwickelnden Publikum von Jahr zu Jahr geringer werden, und die Keimkraft zu neuer Blüte allmählich abstirbt. Aber auch da, wo die den Werken innewohnende Kraft die Zeiten überdauert, ist es im Sinne des Fortschrittes der »Kultur« und der »Zivilisation« erst recht notwendig, in weiser Beschränkung der Schutzfrist den Wir kungskreis dieser Werke durch die eintretende freie Konkurrenz zu erweitern. Hätte die 50jährige Schutzfrist im neunzehnten Jahr hundert bestanden, wären Beethovens Werke erst im Jahre 1878, Goethes Werke erst im Jahre 1883 frei geworden. — Dies wäre aber gleichbedeutend gewesen mit einer kaum auszudrückenden Ein engung des geistigen und künstlerischen Lebens weiter Kreise des deutschen Volkes in den sechziger und siebziger Jahren des 19. Jahr hunderts. Denn gerade in jenen Jahren war die Verbreitung von billigen Ausgaben der Werke dieser unserer größten Deutschen ganz außerordentlich. — Hieraus ergeben sich auch schwere wirtschaftliche Bedenken, gegen die Verlängerung der Schutzfrist. In den letzten vierzig Jahren bilden die neuen Ausgaben der freiwerdenden Werke für den gesamten Buch- und Musikalien-Sortimentshandel eine sehr- beträchtliche Absatzstelle, deren Versiegen auf Jahre hinaus eine schwere Krisis im Sortiment herbeiführen dürfte.« Wenn diesen Ausführungen gegenüber darauf hingewiesen wird, daß die Verhältnisse im Musikalienhandel anders geartet seien als im Buchhandel, so möchten mir dazu bemerken, daß noch im Jahre 1906, aus dem Kreise des Musikalienhandels heraus, dieser An schauung energisch entgegengetreten und der »heißen Sehnsucht aller großen und kleinen Musikalienverleger« durch eine Eingabe des Vorstandes des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig an den Reichskanzler Fürsten von Bülow Ausdruck gegeben wurde, in der es u. a. heißt: »Lehnt der Buchhandel die 50jährige Schutzfrist ab, so würde dieselbe für den Musikverlag allein nicht nur wertlos, son dern sogar unter Umständen durch die Kollision schwer unterscheidbarer Begriffe störend und hindernd sein.« In der Stellungnahme des Buchhandels zur Schutzfrist hat sich in den 6 Jahren, die seit dieser Eingabe verflossen sind, nichts ge ändert, und auch die Beziehungen zwischen Musikverlag und Buch handel sind dieselben geblieben, so daß eine Trennung der Schutz frist heute als ebenso störend und hindernd empfunden werden würde, wie damals. Das bevorstehende Erlöschen der Schutzfrist der Wagnerschen Werke kann diese Frage doch ebensowenig beein flussen, wie die Beilegung des Zwistes der Verleger und Kompo nisten über die Tantiemenanstalt. Es ist zudem mit Sicherheit an zunehmen, daß ein nicht unerheblicher Teil des Musikverlags — und nicht nur die Verleger billiger Kollektionen freiwerdender Kom ponisten — sowie die weitaus größte Zahl der Musik sorti- menter auch heute noch aus denselben Gründen, die die Stel lungnahme des Buchhandels bestimmen, einer Verlängerung der Schutzfrist unsympathisch gegenüberstehen. Vcrtrauensmännerwahl zur Angestellten-Vcrsicherung in Stutt gart. — Für die Vertrauensmänner und Ersatzmänner zur Ange- stellten-Versicherung hatten sich die P r i n z i p a l e auf eiue gemein same Liste geeinigt, die durch deu Stuttgarter Handelsverein ein gereicht wurde. Der Stuttgarter Buchhandel ist darauf durch den Vorsitzenden des Stuttgarter Buchhändlervereins, Herrn M a r Holland i. Fa. Holland L Josenhans, und zwar als Vertrauens mann, vertreten. Von seiten der Arbeitnehmer waren 10 Listen eingegangen, die bei der Wahl am 30. Oktober zusammen 5789 Stimmen er hielten, wovon 51 ungültig sind. Die Wahlbeteiligung muß als sehr schwach bezeichnet werden, wenn man in Betracht zieht, daß bis zum Tage der Wahl 14 082 Versicherungskarten ausgestellt waren. Zu wählen waren 5 Vertrauensmänner und 10 Ersatzleute. Es entfielen auf die H a u p t a u s s ch u ß - V e r b ä n d e 3526, die Freie Vereinigung 1417 und die V e r s i ch e r u n g s - beamten 795 Stimmen. Von den Hauptausschuß-Verbändeu erzielte die Liste des Deutschen Handlungsgehülfen- Verbandes den besten Erfolg, da sie 1166 Stimmen auf sich vereinigte und den 1. und 4. Vertrauensmann und 2 Ersatzleute stellte. Der Buchhandel hat hier eine Vertretung als Vertrauens mann durch K. Kühne, Buchhalter des Verlags von Strecker L Schröder. Die übrigen Hauptausschuß-Verbände erhielten 2 Ver trauensmänner, darunter eine weibliche Angestellte und 3 Ersatz leute. Der Stuttgarter Buchhanölungs-Gehilfen-Verein, der mit dem Faktorenbund und dem Deutschen Privatbeamten-Verein zu sammen eine Liste aufgestellt hatte, konnte keinen Sitz erringen. Aus der Freien Vereinigung gingen 1 Vertrauensmann und 3 Ersatzleute hervor. Hier ist der Buchhandel mit 2 Mann ver treten: Kurt Schimmel, bei der Buchhandlung der Schwäbi schen Tagwacht, (Zentralverband) als Vertrauensmann und Albert Greiner im Hause Union, Deutsche Verlagsgesellschaft (Allgemeine Vereinigung Deutscher Buchhandlungs-Gehilfen), als Ersatzmann. Die Versicherungsbeamten stellen 2 Ersatzleute. Auffallend ist die starke Beteiligung der weiblichen Angestellten an der Wahl, die es auf der Liste des Vereins für weibliche Ange stellte auf 665 Stimmen brachten. Eine erkleckliche Anzahl der weiblichen Stimmen dürfte aber auch auf die Liste der Freien Ver einigung (Warenhaus- und Konsumvereins-Angestellte) und die Liste der Versicherungsbeamten entfallen sein. Beitritt der Niederlande zur Berner Konvention. — Wie die »Voss. Ztg.« meldet, haben die Niederlande ihren Beitritt zur revidierten Berner Übereinkunft, betreffend das Urheberrecht a» Werken der Literatur und Kunst vom 13. November 1908, erklärt. Eine große deutsche Werkbundausstellung ist in Köln für die Zeit von Mai bis Oktober 1914 geplant. Die Unterstützung der Be hörden sowie der führenden Kunstkreise Deutschlands und der amt lichen Kreise Österreichs soll bereits zugesichert worden sein. Nach Mitteilung in der Stadtverordnetensitzung soll die Ausstellung mit einem Kostenaufwand von zwei Millionen Mark errichtet werden. »Eule«, Ortsgruppe Leipzig der Allgemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungsgehilfen. — Zu einem am Donnerstag den 7. November, pünktlich 9 Uhr abends im »Eulenheim Johannis tal«, Hospitalstraße 22, stattfindenden Vortrag des Kollegen A. Berg über Gustav Freytag, sein Leben und seine Werke, werden die »Eulen« und ihre Angehörigen freundlichst eingeladen. Gäste und Nichtmitglieder aus Kollegenkreisen sind — wie immer — herzlich willkommen. Der Schrei nach der Zensur. — Man schreibt der »Voss. Ztg «: Unter den Pariser Dramatikern ist eine Bewegung im Gange, die, so seltsam es klingen mag, auf eine Erweiterung der Befugnisse des Zensors abzielt. An der Spitze dieser Bewegung steht der auch in Deutschland bekannte Herr Abel Hermant. Die stetig um sich greifende Unsitte, hervorragende Persönlichkeiten in durchsichttger Maskierung auf die Bühne zu stellen und sie durch Enthüllungen aus ihrem Privatleben, durch Beleidigungen und ungehörige An griffe bloßzustellen, wie es besonders in den sogenannten Revuen beliebt wird, hat zu diesem aufsehenerregenden Vorgehen den An laß gegeben.