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MMMMeM Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, ,Wilsdruffer Tageblatt* erscheint täglich nach«. 5 «Hr Mr den folgende« T«lG. Vezn-rpreis: Bei Adholnng in W« Aeickäst»fteNe und den Ausgabestellen 2 Md. t« Monat, bei Anstellnng K«ch die Vste» 2,50 Md., bei Postbcsteüung » v",'. «WA->nft-i°?n Wochenblatt für Wilsdruff «. Umgegend «,tr«nd»cschast,ftellrn - U n«hs«, ,» jrds IcU Bo M«n»grn Im HStzcr-r Srwatt, Lrtcg »dcr sonfti,» »ctri«d»st»nu>,«i K-»«t,l Lei» «rlprvch Ltesrrmi, Seitu», odrr Kürzung »« — «ü-ksrnLung «iugesmidter SchrchM-k« „r, ->«m P.rt» brilikgt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Anzeigenpreis: die bgespaltene Naumzeile 20 Goldpfennig, die 4 gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 GOW» Pfennig, die 3 gespaltene Sieklamezeil« i» trxUichen Teile 100 Goldpfennig. Siachweisungsgedühr 20 Goldpfcnnig. V«» geschriebene Erscheinungs- tage und Dlatz»o«ch^Mm noch WS,ttchK.it Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 berüchfichti,.. di« °«rm.10Uhr —— U ffür di« «tchtt,K»U d« imrch Fernruf üder»IttettenAuzelg«n übernehmen mir Keine Darautie. Zeder Aadolioniprnch erlischt, Wenn der Bele«, dW»^ Klage einge-ogeu werden muß oder der Auftra ggeber in Konkurs gerät. Anzeig en nehmen alle Vermittlungsstellen entgeWM. La« Wilsdruffer Tageblatt enthSlt die amtliche« Bekanutmachuuge« der Amtshauptmannschast Meißen, des Amtsgericht» «ud Stadtrat« z« Wilsdruff, Forstreutamts Tharandt, Finanzamts Roge«. Nr 246. — 84. Jahrgang. Telegr.-Adr.: „Amtsblatt* Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Mittwoch, 2t. Oktober 1S2S Stellung der Parteien. Bon unterrichteter Stelle wird uns geschrieben: „Mönchlein, Mönchlein, du gehst einen schwerer Gang," möchte man dem Reichskanzler Dr. Luthe- mit dem alten Landsknechtsührer Frundsberg zurufen der dieses Sprüchlein auf dem Wormser Konzil auch einen Luther sagte. Der Kanzler geht jetzt daran, den Daheim- gebliebenen, nämlich dem Reichspräsidenten, dem Kabinett, vor allem aber den Parteien den Rechen schaftsbericht über das abzustatten, was in Locarno erreicht und nicht erreicht worden ist. Bekanntlich haben unsere beiden Vertreter, Dr. Luther und Dr. Stresemann, gewisse Richtlinien mitgenommen, die man etwa als deutsche Mindestforderungen bLzeichnen kann und die durch einen Kabinettsbeschluß festgelegt waren. Ebenso hatten die drei großen Regierungsparteien, die D e u t s ch natio nalen, die Deutsche Volkspartei und das Zen trum, sich in öffentlichen Erklärungen gewisse Mindest forderungen zu eigen gemacht, die nun als Maßstab zur Beurteilung des Resultats dienen sollen. Man hat dabei zweierlei anseinanderzuhalten: ein mal das, was paraphiert ist, also schwerlich abgeändert werden kann, und das andere, das erst n o ch g e s ch e h e n soll. Das sind die Zusicherungen hinsichtlich der „Neben- fragen", Zusicherungen, auf die Briand und Cham berlain in den Schlußreden anspielten, dis deutsche Delegation aber weitläufiger eingcgangen ist. Nun ist der wichtigste Punkt in der ersten Reihe die Behandlung des Artikels 16, um den ja tagelang gerungen worden ist. Die Deutschnationalen wollen besonders eingehend gerade diese Erledigung prüfen — übrigens auch die Kabinettsmit glieder, die nicht in Locarno waren —, ob nicht durch irgendeine Hintertür doch noch Deutschland irgendwelche untragbaren militärischen Verpflichtungen auferlegt werden können. Der ganze Artikel scheint ja praktisch ausgehöhlt zu sein; aber beispielsweise die Frage des etwaigen Durchmarsch rechts ist allzu wichtig, als daß ihre Lösung in Locarno nicht eingehend überrpüft zu werden verdient. Der andere Punkt ist der: Hat ein Verzicht auf deutsches Land stattgefunden oder nur ein Verzicht auf kriegerisches Vorgehen im Westen? Ist das erstere der Fall, so sind Deutschnationale wie Deutsche Volkspartei, ausdrücklichen Erklärungen zufolge, nicht bereit, ihre Zu stimmung zu geben. Weit wichtiger ist die Behandlung der zweiten Reihe, also der Frage, ob jene Versprechungen in Locarno, jene Folgerungen aus dem „neuen Geist" nun bis zum 1. Dezember Wirklichkeit werden oder bis dahin zum mindesten in einer Form sichergestellt sind, die förmliche Bindungen darstellt. In Locarno ist diese Sicherstellung nicht erreicht worden in einer solchen Form, wie Deutsch land das gewünscht hätte, ehe es an ein Unterschreiben seiner Verpflichtungen herangeht. Das bringt mit sich, daß die Parteien vermutlich mit einem ausdrücklichen „Dafür" oder „Dagegen" zurückhalten und die weitere Entwicklung bis zum 1. Dezember abwarten werden, ehe sie ihre Entscheidung fällen. Für die Regierung bedeutet oas eine Art Schonfrist. Aber nicht nur die Rechte wird von den Ergebnissen der nächsten anderthalb Monate ihre endgültige Entschließung abhängig machen, sondern zweifellos auch das Zentrum, das ja die Hauptstütze seiner Partei im besetzten Gebiet hat. Solange die ganze Konferenz andauerte und jetzt, in der Kritik des Ergeb nisses, hat das Zentrum es scharf unterstrichen, daß eine die deutschen Forderungen erfüllende wirkliche Bereini gung der R h e i n l a n d f r a g e unumgänglich not wendig sei, ein Standpunkt, der, wie man sieht, eigentlich von ganz rechts bis ganz links geteilt wird. Er ist ja schließlich für uns Deutsche eine Selbstverständlichkeit. Hoffentlich wird die Selbstverständlichkeit dieses . Standpunktes nicht unterhöhlt durch allerhand Partei- ! politische Machinationen, zu denen der Anfang aber leider j schon gemacht wird. So denken beispielsweise die Deutsch nationalen gar nicht daran, bei dieser Gelegenheit aus der Negierung „herauszuschlüpsen", besonders da eine N'chtansführnng des von Briand angedeutet Ver sprochenen nicht etwa eine Teilkrise des Kabinetts, sondern zweifellos einen Gesamtrücktritt bedeuten würde, da die politischen Ziele der Negierung im allgemeinen, Luthers und Stresemanns im besonderen durch zahlreiche Er klärungen eindeutig genug sestgelegt sind. In der weiteren Stellungnahme der Parteien nament lich hinsichtlich der Ostverträge wird eine erhebliche Nolle auch die Art spielen, wie sich die Tschechoslo wakei und besonders Polen ihren deutschen Minder heiten gegenüber verhalten werden. Sowohl von Süvost wie von Ost her dringen ja gerade jetzt laute Klagen dieser Minderheiten über die deutsche Grenze zu uns herein; zum 1. November sollen außerdem wieder gegen 5000 deutsche Optanten aus Polen ausgewiesen werden. Und in Südtirol ist die Jtalienisierungspolitik hemmungs loser denn je. Wenn man aber z. B. in Frankreich "die iJustizkomödien, deutsche Offiziere zum Tode zu verur teilen, etwa fortsetzt, so trägt das gerade dazu bei, die Entschlüsse der Parteien ganz wesentlich zu beeinflussen. Wir wollen eben die Wirkungen des vielgepriesenen „Geistes von Locarno" verspüren, ehe wir uns binden. Das Werk von Locarno. Var S^iuhprotskoll. Geschehen zu Locarno, 16. Oktober. Die Vertreter der deutschen, belgischen, britischen, französischen, italienischen, polnischen und tschechoslowaki schen Regierung, die vom 5. bis zum 16. Oktober in Lo carno vereint waren, um gemeinsam die Mittel zum Schutze ihrer Völler vor der Geißel des Krieges zu suchen und für die friedliche Regelung von Streitigkeiten jeglicher Art, die etwa zwischen einigen von hnen entstehen könnten, zu folgen, haben ihre Zustimmung zu den Entwürfen der sie betreffenden Verträge und Abkommen gegeben, die im Laufe der gegenwärtigen Konferenz ausgearbertet worden sind und sich aufeinander beziehen: Vertrag zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien und Italien. Schiedsaükommen zwischen Deutschland und Belgien. Schiedsabkommen zwischen Deutschland und Frank reich. Schiedsvertrag zwischen Deutschland und Polen. Schiedsvertrag zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei. Diese Urkunden, die schon jetzt „ne vuristur" para phiert werden, sollen das heutige Datum tragen. Die Vertreter der beteiligten Parteien vereinbaren, am 1. De zember d. Js. in London zusammenzutreten, um in einer Sitzung die förmliche Unterzeichnung der sie betreffenden Urkunden vorzunehmcn. Der französische Minister der auswärtigen Angelegenheiten macht Mitteilung davon, das? im Anschluß an die obenerwähnten Entwürfe von Schiedsvertrügen Frankreich, Polen und die Tschecho slowakei in Locarno gleichfalls Entwürfe zu Abkommen aufgestellt haben, um sich gegenseitig den Nutzen dieser Vcr-räge zu sichern. Diese Abkommen werden regelrecht beim Völkerbund hinterlegt werden; Herr Briand hält aber schon jetzt Abschriften davon zur Verfügung der hier vertretenen Mächte. De großbritannische Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten schlägt vor, daß zur Be antwortung gewisser, vom deutschen Reichskanzler und Außenminister gestellter Forderungen nach Aufklärung des Artikels 16 der Völkerbundsatzung das im Entwurf gleich falls angeschlossene Schreiben gleichzeitig mit der förm lichen Unterzeichnung der obenerwähnten Urkunden an sie gerichtet wird. Dieser Vorschlag wird angenommen. Die Delegierten der hier vertretenen Regierungen erklären ihre feste Überzeugung, daß die Inkraftsetzung dieser Ver träge und Abkommen in hohem Maße dazu beitragen wird, eine moralische Entspannung zwischen den Nationen herbeizuführen, daß sie die Lösung vieler politischer und wirtschaftlicher Probleme gemäß den Interessen und Empfindungen der Völler stark erleichtern wird, und daß sie durch die Festigung des Friedens und der Sicherheit in Europa das geeignete Mittel sein wird, in wirksamer Weise die im Artikel 8 der Völkerbundsatzung vorgesehene t Entwaffnung zu beschleungeu. Sie verpflichten sich, an » den vom Völkerbund bereits anfgenommenen Arbeiten hinsichtlich der Entwaffnung aufrichtig mitzuwirkcn und die Verwirklichung der Entwaffnung in einer allgemeinen Verständigung anzustreben. gez. Dr. Luther. Dr. Stresemann. Emile Bande rveldko A. Briand. Austen Chamberlain. Benito Mussolini. Bl. Skrzynski. Dr. Eduard Benes. Der westliche GLcheryestspM. Die Anlage in der der westliche Sicherhettspakt sestgelegt ist, weist in ihrer Einleilung daraus hin, daß die Häupter der Nationen von Deutschland, Belgien, Frcmlreich, Großbritan nien und Italien in Anbetracht der Geisel des Krieges von 1914—1918 beschlossen haben, einen Vertrag zu schließen, um den Frieden zu sichern. Dieser Paktvertrag hat folgende Artikel: Artikel 1. Die Hohen Vertragschließenden Teile garantieren jeder für sich und insgesamt, in der in den solgendcn Artikeln bestimmten Weise die Aufrechterhaltung des sich aus den Grenzen zwischen Deutschland und Belgien und zwischen Deutschland und Frank reich ergebenden territorialen 8tstus cmo, die Unverletzlichkeit der Grenzen, wie sie durch den in Versailles am 28. Juni 191S unterzeichneten Friedensvertrag oder m dessen Ausführung kestgesetzt sind, sowie die Beobachtung der Bestimmungen dei Artikel 42 und 43 des bezeichneten Vertrages über die demili tarisierte Zone. Artikel 2. Deutschland und Belgien nxd ebenso Deutschland uni Frankreich verpflichten sich gegenseitig, in keinem Falle zu einem Angriff oder zu einem Einfall oder zum Kriege gegeneinander zu schreiten. Diese Bestimmung findet jedoch keine Anwendung, wenn es sich handelt 1. um die Ausübung des Rechtes zur Verteidigung uni wegen der Zusammenziehung von Streitkräften in der demili tarisierten Zone, wenn ein sofortiges Handeln notwendig ist: 2. um eine Aktion, die auf Grund des Artikels 16 der Völ. kerbundsatzung; 3. uni eine Aktion, die auf Grund einer Entscheidung dei Versammlung oder des Rates des Völkerbundes oder ach Grund des Artikels 15 Abs. 7 der Völkerbundsatzung erfolgt vorausgesetzt, daß sich die Aktion in diesem letzten Falle gegen einen Staal richtet, der zuerst zum Angriff geschritten ist. Deutschland und Polen. Der Deutsche Reichspräsident und der Präsident der Republik Polen, gleichermaßen entschlossen, den Frieden zwischen Deutschland und Polen ausrechtzuerhalten, indem sie die friedliche Regelung der zwischen beiden Ländern etwa ent stehenden Streitigkeiten sichern, im Hinblick auf die Tatsache, daß die inkernationalen Gerichte zur Achtung dere durch di« Verträge begründeten oder aus dem Völkerrecht sich ergebenden Rechte verpflichtet sind, einig darin, daß die Rechte eines Stciaies nur mit seiner Zustimmung geänverl werden können, und in der Erwägung, daß die ausrichnge Beobachtung des Verfahrens zur friedlichen Regelung der interna.ionalen Strei tigkeiten die Möglichkeit gibt, ohne Anwendung von Gewalt die Fragen zu lösen, die die Staalcn entzweien könnten, haben beschlossen, ihre gemeinsamen Absichten in dieser Hinsicht in einem Vertrage zu verwirklichen und haben Bevollmächtigt« ernannt, die, nachdem sie ihre Vollmachten ausgetauscht und in guter und gehöriger Form befunden haben, übersolgend« Bestimmungen iibereingekommen sind: sDie Artikel 1 bis 20 des Entwurfs des deutsch-polnischen Schicdsverlrags entsprechen genau den Artikeln 1 bis 20 des Entwurfs des deutsch-belgischen Schiedsabkommens.j Dazu wird bestimmt Der gegenwärtige Vertrag, der der Völkerbundsatzung ent spricht, berührt nicht die Rechte und Pflichten der Hohen Ver tragschließenden Teile in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Völkerbundes und foll nicht so ausgelegt werden, als ob ei die Aufgabe des Völkerbundes beschränkte, die zur wirksamen Wahrung des Weltfriedens geeigneten Maßnahmen zu er greifen. Der gegenwärtige Vertrag soll ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden sollen gleichzeitig mit den Ratifikations urkunden des heule zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien und Italien geschlossenen Vertrags in Genf beim Völkerbund hinterlegt werden. Für das Inkrafttreten des Vertrags nnd seine Geltungsdauer gilt das Gleiche wie für den genannten Vertrag. Der gegenwärtige, in einem einzigen Exemplar ausge- sertigte Vertrag soll im Archiv des Völkerbundes hinterlegt werden, dessen Generalsekretär gebeten wird, jedem der Hohen verttagschlißenden Teile beglaubigte Abschriften zuzustellen. St. A. S. * Tschechoslowakischer Vertrag. Der Entwurf des Schiedsvertrags zwischen Deutschland nnd der Tschechoslowakei entspricht genau dem wicdergcgebenen Entwurf des deutsch-polnischen Schiedsvertrags. * Vereinbarung über Artikel -16. Die deutsche Delegation hat gewisse Klarstellungen hin sichtlich des Artikels 16 der Völkervundsatzung verlangt. Wir sind nicht zuständig, im Namen des Völkerbundes zu sprechen. Wir zögern aber nicht, nach den in der Versammlung und in den Kommissionen des Völkerbundes bereits gepflogenen Be ratungen und nach den zwischen unS ansgctaüschten Erlüute- rungcir Ihnen die Auslegung mitzitteilcn, die wir unsererseits dem Artikel 16 geben. Nach dieser Auslegung sind die sich für die Bundesmitglicder aus diesem Artikel ergebenden Verpflich tungen so zu verstehen, daß jeder der Mitgliedsstaaten des Bundes gehalten ist, lopal und wirksam mitzuarbeiten, um der Satzung Achtung zu verschaffen und um jeder Angriffshandlung entgegenzutreten, in einem Maße, daß mit seiner militärischen Lage verträglich ist, und daß seiner geographischen Lage Rech nung trägt. E. B. A. B. A. C. V. M. Dr. B. A. S. Dis Wirren in China. Re ue Kriegserklärungen. Eine Rcntermeldung aus Schanghai gibt folgenden Kommentar über die Lage: Die Anhänger des Marschalls Wu Hei Fu haben die Provinzen Huprh und TscheUang in ihrer Gewalt. Wu Pei Fus stärkster Anhänger, General Sun Tschuan Fang, der Führer von Tsch-ttang, hat bekanntgegeben, daß sich fünf Provinzen liegen Tschang Tso Lin verbunden haben und daß drei weitere Pro vinzen sich anschicken, Wu Pei Fu zu unterstützen. Unter diesen drei Provinzen befinde sich Hunan, wo der vor malige Anhänger des Generals Fcngyuhsiang Au Mei Tschan eine Streitmacht von 180 000 Mann kommandiere. Dieser hat Marschall Wu Bei Fu gegenüber noch keiu: Stellung zu dem Kriegst st vc: zischen Sun Tschun'i Fang und Tschang Tso Lin genommen. General Fcng yuhsiang hält sich noch zurück und scheint bereit, aeaen