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MsdmfferTageblatt Das Wilsdruffer Tageblatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Amtsgerichts und Stadtrats zu Wilsdruff, Forstrentamts Tharandt, Finanzamts Nassen. Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Tageblatt" erscheint täglich nachm. 8 Uhr sär Len folgenden Tao. Bezugspreis: Lei Abholung in derBeichafisftelle und den Ausgabestellen 2 Wb. im Monat, bei Zustellung durch di« Boten 2,IM Md., bei Postbcstellung 7-^?'Abtrag» gebühr. Einzelnummern Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend P-stbotenundnn,»-«»-- USger und Geschäftsstellen ! t! N— nehmen zu jeder Zeit Be ¬ stellungen entgegen. Im Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betrtebsstörungen besteht kein Anspruch aus Lieferung »er Zeitung oder Kürzung de, Bezugspreises. — Rücksendung eingesandter Schriftstücke ersplgt nur, wenn Porto beiliegt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. 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Sondergerichte für die Entscheidung von allen Streit- frage«, die aus dem Arbeitsverhältnis herrühren, Arbeits- gerichte eingesührt werden sollen. Der Vorsitzende ist ein richterlicher Beamter, daneben wählen die Arbeitnehmer- nnd Arbeitgeberorganisationen paritätisch Beisitzer. Die höheren Instanzen sind Landes- bzw. Neichsarbeitsgericht. Die Streitfrage, ob Streitigkeiten aus dem Arbeits verhältnis vor die ordentlichen oder vor Sondergerichte gebracht werden sollen, ist also in dem Sinne entschieden worden, daß nicht der ordentliche Gerichtsweg beschritten werden wird. Das wird im Reichstag zweifellos noch zu heftigen Kämpfen führen, weil das Für und Wider eines solchen Vorschlages außerordentlich umstritten ist, wenn auch beispielsweise die Gewerbegerichte sich eines guten Rufes hinsichtlich ihrer Tätigkeit erfreuen. Damit wäre die Lösung der formalen Seite des gesamten Arbeitsrechts in Angriff genommen, während eine gesetzgeberische Erfassung und vor allem eine Verein heitlichung des materiellen Arbeitsrechts noch weit im Felde liegen. Vor einiger Zeit hat der Vertreter der deutschen Regierung bei den Sitzungen des internationalen Arbeitsamtes inGenf mitgeteilt, daß man inDeutsch- land sich sehr eifrig mit dieser Gesetzesfassung beschäftige, und hat dabei angedeutet, daß auch das Washingtoner Abkommen über die allgemeine Einführung des Acht stundenarbeitstages darin berücksichtigt werden sollte. Was die Schaffung eines Arbeitsrechtes so unge heuer schwierig macht, ist einmal die ganz gewaltige recht liche Zersplitterung, die auf diesem Gebiete obwaltet, zum anderen die vielleicht noch größere Schwierigkeit, den harten, fast unerbittlichen Kampf zwischen .Kapital und Arbeit" durch ein neues Arbeitsrecht weitgehendst zu be frieden, indem man das absolute Kampfverhältnis durch oen höheren Gedanken der Interessengemeinschaft von Arbeitgeber und Arbeitnehmer am Werk überschattet. Die Liquidierung des Krieges und dann die Infla tion bei gleichzeitig stärkerem politischen Vordrängen der Arbeitermassen haben eine Unzahl von arbeitsrechtlichen Bestimmungen, Verordnungen und Gesetzen veranlaßt, wobei zahlreiche Widersprüche ebenso unvermeidbar waren wie wirtschaftliche Unmöglichkeiten. Ein besonders drastisches Beispiel hierfür ist das Betriebsräte gesetz, in dem die „Einfügung des Arbeiters in dem Produktionsprozeß" angestrebt wurde, aber praktisch doch nicht zustande kam, zum Teil auch, weil die Betriebsräte sich fast restlos der Aufgabe widmeten, die Lohn- und Arbeitsbedingungen zu beeinflussen, sich aber von der anderen Aufgabe, die ihnen im Betriebsrätegesetz gestellt war. nämlich an der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens mitzuwirken, entfernten. Das neue Arbeitsrecht soll und muß nun eine recht liche Normierung der Arbeitsverhältnisse bringen, d. Y. sich aus die Erfahrungen der Wirklichkeit stützen. Nun aber enthält das Arbeitsverhältnis ungelöste Streitfragen ausgedehntester Art. Erwähnt seien hierbei nur die Fragen des Streik- und des Ko-litionsrechts, des Tarifwesens mit der so arg umkämpften Arbeits zeitfrage, große Teile des Versicherungswesens, die ausgedehnte Schlichtungstätigkeit, die Rechtsfähigkeit der Berufsorganisationen, kurz, alles Frage«, die letzten Endes „machtpolitisch" gelöst wurden, wenn auch eine un absehbare Fülle gesetzlicher Regelung und Neuregelung hierfür bestand. Dazu kommen nicht minder zahlreiche Verordnungen, die aus der Nachkriegs- oder der In flationszeit stammen, gar nicht mehr passen und daher häufig stillschweigend nicht mehr angewendet werden, ob wohl sie ihre rechtliche Gültigkeit nicht verloren haben. Dann kommt das gewaltige Gebiet der Arbeits losenfrage und der Erwerbslosenfürsorgc ; noch hinzu. Nun hat in den Machtverhältnissen infolge f der Stabilisierung unserer Währung und der damit ein- f setzenden schweren Wirtschaftskrise der arbeitsrechtlichc Vorstoß der Arbeitnehmer einer rückläufigen Bewegung Platz gemacht, die genau wie jene, auch wieder über das Ziel hinausschoß. Aufgabe des neuen Arbeitsrechts wäre es also, hier einen Mittelweg zu finden. Und der Ge sichtspunkt, von dem dabei auszugehen ist, ist eine Ab wägung der Rechte und Pflichten beider Seiten und dei Voranstellung der wirtschaftlichen Rentabili tät des Einzel nn ter nehme ns wie der gan zen Volkswirtschaft. Denn Sozialpolitik ist nm möglich auf dem Boden einer gesunden Wirtschaft, sonf sägt man sich den Ast ab, auf dem man sitzt. Man mag das eine Verwirklichung des viel mißbrauchten Gedankens der „nationalen Wirtschaft" nennen, der falsch ist, wenn mau ihn nur in den Gegensatz zu den anderen Volkswirt schaften stellt, aber richtig wird, wenn man die nationale Wirtschaft als die Grundlage unserer weltwirtschaftlichen Betätigung betrachtet. Die deutsche Verfassungsseier in der amerikanischen Presse 12- August. Die Berichte über die deutsche Verfassungsseier wurden in der amerikanischen Prelle völlig kom mentarlos wiedergegeben. Vertagung des Reichstages. Zölle Md Amnestie bewilligt. (119. Sitzung.) 68. Berlin, 12. August. Bei Eröffnung der Sitzung, deren Beginn sich verzögert jatte, waren die Plätze der Sozialdemokraten eer, nur die Fraktionsvorsitzenden Müller-Franken und Dittmann waren erschienen. Auf Vorschlag des Prä- identen Löbe wurde der in der letzten Sitzung beschlossene parlamentarische Untersuchungsausschuß über die Zustände in per Branntweinmonopolverwaltung mit 21 Abgeordneten be- etzt. Auf der Tagesordnung stand die dr tte Beratung der Zollvorlage. Von den Regierungsparteien war ein Antrag eingegangen, »er die Regierung zur Ratifizierung des deutsch-französischen Saar ab kommens ermächtigen soll. Abg. Müller-Franken (Soz.) widersprach der sofortigen Beratung, so daß der Antrag nicht aus die Tagesordnung kom men konnte. Auf Antrag der Kommunisten wurde zunächst über die Beschwerde der in der letzten Sitzung Ausgewiesenen ent schieden. Sämtliche Beschwerden wurden gegen die Stimmen oer Kommunisten abgelehnt. Als dann mit der 3. Beratung ver Zollvorlage begonnen wurde, verließen auch die sozialisti schen Abg. Müller-Franken und Dittmann den Saal, so daß kein Sozialdemokrat an der Sitzung teilnahm. Die Redezeit für die gesamte 3. Beratung war aus eine Stunde für jede Fraktion beschränkt worden. Abg. Koenen (Komm.) verlas sür seine Fraktion eine Protesterklärung gegen die Steuer- und Zollvorlage. Die Er klärung schloß, die Kommunisten würden sich an der Abstim mung über die Wucherzölle nicht beteiligen, aber das Volk ;um Massensturm dagegen aufrusen. Abg. Dr. Meyer-Berlin (Dem.) erklärte, die demokratische Fraktion, die sich von jeder Obstruktion serngehalten habe, be- oaure, daß die Mehrheit bei der zweiten Be ratung ein ganz ungewöhnliches Abstimmungs- Verfahren angewandt habe, das erhebliche Zweifel an der Rechtsqültigkeit des Zustandekommens des Gesetzes rechtfer tige. Die Demokraten könnten für dieses Verfahren die Ver antwortung nicht übernehmen. Sie würden sich deshalb den Abstimmungen nicht beteiligen. Endabstimmung. Die gesamte Zollvorlage wurde darauf in wenigen Ab stimmungen in dritter Lesung angenommen. Präsident Löb- wies darauf hin, daß es nicht zweifellos sei, ob die im Zoll gesetz enthaltenen Abstimmungen nicht die sür Verfassungs änderungen erforderliche Zweidrittelmehrheit gebrauchen. Abg. Schultz-Bromberg (Din.) will auf eine zahlenmäßige Feststellung verzichten. Bei dem Fehlen der Sozialdemokrater' und Kommunisten sei selbstverständlich eine für Verfassungs änderung qualifizierte Mehrheit nicht vorhanden. Nach Er ledigung der Zollvorlage kehren die Sozialdemokraten und Kommunisten in den Saal zurück. Ohne Debatte wurde dann der deutsch-schwedische end deutsch-finnische Schiedsgerichtsvertrag, das deutsch-griechische Handelsabkommen, das seutsch-norwegische Zollabkommen über nor wegische Fischkonserven und der Freundschafts-, Han sels- und Konsulatsvertrag zwischen Deutsch land und den Vereinigten Staaten von Amerika in zweiter und dritter Beratung endgültig angenommen. Es folgte die zweite Beratung des vorläufigen Handelsabkommens zwischen Deutschland und der Belgisch-Luxemburgischen Wirtschaftsunion. Der Ausschuß empfahl dazu eine Entschließung, die Reichs- wgierung zu ersuchen, mit der belgischen Regierung nochmals in Verhandlungen wegen Beseitigung aller sür Deutsche in der belgischen Kongokolonie und in den von Belgien in Afrika »erwalteten Gebieten bestehenden Rechtsbeschränkuugen einzu- ireten. Nach Ausführungen der Abgg. Frau Sender (Soz ), Dr. Schnee (D. Vp.), Dr. Rosenberg (Komm.) erklärte es der Abg.v. Graefe (Völk.) für unverträglich mit der deutschen Ehre, nnem Vertrage zuzustimmen, der die rechtlose Behandlung »er Deutschen in Ubersee weiter zuläßt. Er erhielt einen Ord- rungsruf, als er behauptete, die gegenwärtige Regierung lasse bewußt das deutsche Volk in Schande stürzen. Michsaußenminister Dr. Stresemann wies diesen Angriff zurück. Die deutschen Unterhändler, so führte er aus, ließen sich bei den Vertragsverhandlungen eben so von dem Gefühl für deutsche Ehre leiten wie Herr o. Graefe. Die Unsummen von Bestimmungen über die Be handlung Deutscher in den belgischen Kolonien sei von der belgischen Delegation abgelehnt worden, weil das ihre Be fugnisse überschreite. Es handle sich bei dem Abkommen auch nur um ein Provisorium aus zwei Jahre. (Abg. v. Graefe: „Also ein Provisorium für die deutsche Ehre!") Selbstver ständlich, so erklärte der Minister weiter, meine auch er, daß es ein Provisorium in Ehrenfragen nicht gäbe. Hier aber handle es sich darum, daß man schrittweise die Rechtsbeschrän- mngen abbaue, denen die Deutschen seit dem Weltkriege noch seitens vieler anderer Länder ausgesetzt gewesen seien. Wenn Deutschland mit andern Ländern in Vertragsbeziehungen komme, so sei das der beste Weg, um das deutsche Volk wie der vorwärtskommen zu lassen. Das würde nie gelingen, wenn mit solchen Redensarten einfach alle Verträge abge- iehnt würden. Es sei auch nicht so, als wenn den Deutschen jede Niederlassung in Belgisch-Kongo verboten wäre. In Streitfällen fänden zwischen den beiden Regierungen Ver handlungen statt. Gegen die gemeinsame belgische Verwal tung des Kongogebietes mit einem Teil des früheren Deutsch- ostafrika hätte die Reichsregierung Protest beim Völkerbund eingelegt. Deutschland werde immer vor der Welt seinen I - Anspruch auf Kolonialmandate ' betonen. Es habe ihn auch zur Voraussetzung seines Ein tritts in den Völkerbund gemacht. Vor der Schlußabstimmnng bezweifelte Abg. v. Graefe - (Völk.) die Beschlußfähigkeit des Hauses. Die Auszählung ergab die Anwesenheit von 378 Abgeordneten; das Haus war also beschlußfähig. Der Vertrag wurde in zweiter und drit ter Beratung gegen die Stimmen der Völkischen endgültig angenommen. Es folgte die zweite Beratung des deutsch-englischen Handels- und Schiffahrts- Vertrages. Abg. Graf v. Reventlow (Völk.) bekämpfte den Vertrag. Besonders müsse man auch hier wieder Anstoß nehmen an der Behandlung Deutscher in den englischen Kolonien, über den Begriff Ehre mit dem Außenminister zu streiten, sei zwecklos. Für die Völkischen habe dieser Begriff einen Inhalt, für den Außenminister nicht. Was hier im Hause deutsche Ehre ge rannt Werde, komme für den Leiter des Auswärtigen Amtes nur dann in Betracht, wenn es tatsächlich eine Redensart sei. Abg. Dr. Schnee (D. Vp.) hielt den Vertrag in seinem ersten Teil auch bezüglich der Gleichberechtigung für durchaus annehmbar. Unerfreulich sei aber der Artikel, wonach die Vertragsbestimmungen aus die Dominien» Kolonien und Mandossgebiete keine Anwendungen finden, es sei denn, daß von enk'nscher Seite dieser Wunsch geäußert werde. Abg. Stöcker (Komm.) lehnte den Vertrag ab, der nur Icheinbar eine Meistbegünstigung enthalte. Damit schloß die Aussprache. Vor der Abstimmung bezweifelte Abg. Kube (Völk.) di: > Beschlußfähigkeit des Hauses, die aber vom Bureau festgestelli j wurde, Präsident Löbe rief dann den Grafen Reventlow nachträglich wegen seiner Äußerungen über den Reichsaußen- s Minister zur Ordnung. Der deutsch-englische Vertrag wurde ! dann in zweiter und dritter Lesung gegen die Stimmen der l Völkischen und Kommunisten endgültig angenommen f Das Haus wandte sich daraus der zweiten Beratung des Amnestiegefetzes s zu, dessen Annahme der Abg. Landsberg (Soz.) als Bericht- ' erstatter empfahl. Abg. Landsberg (Soz.) betonte dann als Redner seiner Partei, von dem vorliegenden Amnestiegesetz würden in erster Linie Vorteile diejenigen haben, die gegen den verstorbenen Reichspräsidenten Ebert verleumderische Anwürfe gerichtei hatten, und die Hauptführer des Kapp-Putsches. Abg. Stöcker (Komm.) bezeichnete die Vorlage als einc völlig einseitige, tendenziöse Teilamnestie zugunsten der Sün der von rechts. Eine wirkliche Amnestie müßte alle politischen Gefangene« befreien. Abg. Brodaus (Dem.) erklärte, seine Freunde würden de, Vorlage zustimmen, aber sie könnten große Bedenken nicht unterdrücken. Das vorliegende Amnestiegesetz werde keine Be friedung im Innern schaffen. Abg. Dietrich-Franken (Völk.) verurteilte die lange Ver zögerung der Amnesticvorlage. Es handle sich hier nicht uw einen Gnadcnakt, sondern um Erfüllung einer sclbstvcrNand- lichen Pflicht. Die Regierung würde die kommunistische Ge fahr am besten durch eine umfassende Amnestie überwinden, hie den Kommunisten die Propaganda mit ihren Märtyrern unmöglich macht. Der Gesetzentwurf wurde darauf in der Ausschußsassun, unverändert in zweiter und dritter Lesung angenommen. Dazu wurden zwei Entschließungen angenommen, deren eine sich auf die Amnestierung von Disziplinarstrafen bezieht, während die andere den Wunsch ausspricht, daß die Länder ,n ihren Amnestien die aus den Verhältnissen der Inflations zeit erwachsenen Notdelikte berücksichtigen mögen. Ohne Debatte wurde dann der Antrag der Regierungs parteien angenommen, wonach die Regierung euren Gesetz entwurf zur Erhöhung des steuerfreien Existenz minimums und der steuerfreien Abzüge vorlegen soll, wenn das Aufkommen aus der Lohnsteuer rn dem halben Jahr vom 1. Oktober 1925 bis 31. März 1926 bOO Millionen Mark übersteigt. , Abg. Gras Reventlow (Völk.) sprach zurückkommend auf den ihm wegen feines Angriffes auf den Außenminister er teilten Ordnungsruf dem Präsidenten Löbe die Berechtigung ab, an solche Ordnungsrufe persönliche Werturteile zu knüpfen. Präsident Löbe erklärte, er habe diesen Weg gewählt, um die Ausweisung des Grafen Reventlow, die wegen seines schweren Verstoßes von allen Parteien gebilligt worden wäre, zu vermeiden. Abg. Graf Reventlow bat, in ähnlichen Fällen ihn lieber aus dem Saale zu weisen. Präsident Löbe schloß darauf die Sitzung und berief so fort eine neue zur Erledigung der noch ausstehenden Verträge ein. In dieser Sitzung wurden ohne wesentliche Debatte an genommen das vorläufige deutsch-französische Saarbecken abkommen nnd die Luftverkehrsverträge mit Österreich und Schweden. In namentlicher Abstimmung wurde darauf mit 271 gegen 77 Stimmen bei 24 Enthaltungen der Anspruch des Reichsrates zurückgewiesen, der sich gegen den Beschluß des Reichstages gerichtet hatte, daß die den Kleinrentnern zu ge währenden Unterstützungserhöhungen auch den Sozialrentnern zugute kommen sollten. Es bleibt also bei dem Beschluß des Reichstages, da das Gesetz mit der erforderlichen Zweidrittel mehrheit bestätigt worden ist. Vertagung bis 19. November. Präsident Löbe schloß darauf mit einem Danke an die Ab geordneten für die geleistete Arbeit die Tagung. Darauf ver tagte sich der Reichstag bis auf Mitte November. Der Präsi dent erhielt die Ermächtigung, unter Umstünden eine Sitzung früher einzubcrufen.