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Da» Wilsdruffer Tageblatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Amtsgerichts und Stodtrats zu Wilsdruff, Forstrentamts Tharandt, Finanzamts Nossen. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Anzeigenpreis: die 8gespaltcneRaurnzeile 20 Goldpfennig, die 4 gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40Golde- pfennig, die 3 gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 100 Goldpfennig. Rcchweisungsgedühr 20 Goldpsennig. Vor- geschriebeneErfcheinungs- tage und Platzvorschristtt werden naci, Möglichkeit svernspremer: Amt Wnsdrusf Nr. v berücksichtigt. Anzeigen annahme bis vorm. 10 Uhr — -— Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir keine Garantie. Jeder Rabaltanspruch erlischt, wenn der Benag durch Klngc eingezogen werd en muß oder der Auftraggeberin Konkurs gerät. Anzeigen nehmen alle Vermittlungsstellen entgegn». 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Man war sich ja ohne weiteres klar darüber, daß die Briandsche Ant wortnote auf unser Memorandum vom 6. Februar weit über unsere^Vorschläge hinausgegangen war, die wir zur Grundlage eines Sicherheitspaktes hatten machen wollen. Daher war von der deutschen innerpolitischen Opposition kn schärfster Form gegen diesen französischen Versuch an- gerannt worden, uns zu Zugeständnissen zu veranlassen, denen auf der Gegenseite gleichwertige nicht gegenüber-^ standen. In der Hauptsache waren es die beiden Fragend des Dnrchzugsrechts und der französischen Absicht, auch hinsichtlich unseres Verhältnisses zuPolen und der Tschechoslowakei maßgebenden Einfluß anszuüben. In Wirklichstkeit aber widersprachen sich der Geist, der in den deutschen Vorschlägen obwaltete, und jener, von dem die französische Note beherrscht war. Während wir wirklich eine Befriedung Europas wollten, damit einen Zwangsabbau aller gewaltsamen Maßnahmen, will Frankreich alle Zwangsmaßnahmen Deutschland gegenüber aufrechterhalten wissen. Diese Zwangsmaßnahmen sind politischer wie militärischer Natur, die ohne weiteres Deutschland nicht als vollberech tigten Staat behandeln. Und diese Maßnahmen der Ge genwart sollen ihre Fortsetzung durch entsprechende Maß- nahmen auch in der Zukunft finden; wir denken dabei vor allem an die einseitige Entwaffnung Deutschlands und die Aufrechterhaltung der Militär- kontrolle, die nun aber durch den Völkerbund vollzogen werden soll. Damit ist der dritte D i f f e r e n z p u n k t berührt: Deutschland und der Völkerbund. Was wir zu diesem Thema zu sagen hatten, ist bereits Anfang dieses Jahres durch eine deutsche Note nach Genf auseinandergesetzt und völlig ungenügend beantwortet worden; der Wille, die Knebelungsartikel des Versailler Friedens unbedingt ausrechtznerhalten, war stärker als bie Absicht, das S c l b st b e st i m m u n g s r e ch t nun endlich einmal Wirklichkeit werden zu lasten. Das Ver halten des Völkerbundes in der ägyptischen, der marok- ^inischen und der chinesischen Frage kann Deutschland ja nicht gerade dazu reizen, dieser Versammlung beizutreten. Trotzdem alle diese deutschen Bedenken in der fran zösischen Antwortnote vor vier Wochen ungeklärt geblieben Üud, bat die deutsche Negierung selbstverständlich den au gesponnenen Faden nicht abreißen lsssen, sondern in ihrer Antwortnote ihrem Willen zur Wciterve^handlung Ausdruck gegeben. Dabei taucht natürlich sofort die Frage auf, ob eine schnellere Fort- se.-nng der Verhandlungen dnrch die Einberufung einer Inferenz veranlaßt werden könnte. In Frankreich ist 'uni von einem solchen Konserenzgedanken nicht gerade sich' entzückt, und auch wir müssen gestehen, daß uns ein solcher Gedanke keineswegs mit großer Freude erfüllt; tdn haben mit derartigen Zusammenkünften bisher fast immer sehr unliebsame Erfahrungen gemacht und können Nicht glauben, daß auf der Gegenseite ein stärkerer Wille zur Nachgiebigkeit entstanden ist, als wir das vor einem Jahre auf der Londoner Konferenz feststellen mußten. Tie Fragen, die sowohl in der französischen Antwortnote wie in unserer jetzigen Entgegnung angeschnitten sind, bleiben immer noch so ungeklärt, daß sie weiterer diplomatischer Verhandlungen bedürfen, ehe sie der im vollen Licht der Öffentlichkeit stehenden Konserenzverhandlung ausge- liefcrt werden dürfen. Deswegen kann man nur mit Erstaunen vermerken, kaf sich die französische Presse über die Richlerwähnung dcr nördlichen Rheinlandzone in der deutschen Aniwort- voie wundert, daß sie feststcllen zu müssen glaubt, Deutsch ürno knüpfe den Abschluß eines Garanliepaktes nicht an »ft vorherige Räumung Kölns. Dieses französische Er- Paunen, die Feststellung in der Pariser Presse kennzeichnet «der am besten den tiefen Abgrund, der die deut schen Absichten von der französischen GeisteSeinstellnug trennt. Man darf eines doch nicht vergessen: die parla mentarische Grundlage des derzeitigen Kabinetts Pain- kvö ist in einer Weise nach rechts verschoben worden, die vielleicht für Herrn Briand sehr angenehm sein mag, aber »ns für die Weiterentwicklung der Verhandlungen sehr bedrohlich erscheint. Seitdem Briand seine Note absanvte, ist in der französischen Deputiertenkammer das Links- lartell, auf das sich Painlevä gestützt hat, praktisch aus- einandergefallen; was Painlevö außenpolitisch erreichte, konnte er nur mit Unterstützung der Rechten durchsetzen. Wir reden nicht über Selbstverständlichkeiten, also auch «icht darüber, daß Köln geräumt sein muß, ehe an den Abschluß eines Garantiepakts gedacht werden kann. Schon der Gedanke, daß ein derartiger Garantiepakt überhaupt bestehen könnte, gleichzeitig aber nicht einmal klare Be- sUmmungen des Versailler Vertrages ausgeführt werde», -st «bsurd. So ist die deutsche Not« geeignet, die fr anzö st ich en Überspannungen zurückzuleiten auf c-u Grundgedanken des deutschen Memorandums. Und ter heißt: Bereitwilligkeit, einen wirklichen Frieden in Europa herbeizuführen, Bereitwilligkeit, die Kriegs- dshchvft zu überwinden. Der MM der deutschen Röte. Deutschlands Antwort an Vriand Berlin, 22. Juli. Die Note, die der deutsche Botschafter in Paris, Herr v. Hoesch, der französischen Regierung in der Frage det Scherheitspaktes übergeben hat, hat folgenden Wortlaut: Die deutsche Negierung hat die von Seiner Exzellenz den« französischen Botschafter Herrn de Märgerte am 16. Juni überreichte Antwort auf das deutsche Memorandum vom 9. Fe bruar einer eingehenden Prüfung unterzogen. Sie entnimmt aus der Antwort mit Genugtuung, daß die französische Re gierung und ihre Alliierten grundsätzlich bereit sind, die Festigung des Friedens gemeinsam mit der deutschen Regierung auf dem Wege der Bersiändigung herbei zuführen und hierüber in einen gegenseitigen Meinungsaus tausch einzutrctcn. Die alliierten Regierungen wünschen indes vor der Ein leitung sachlicher Verhandlungen eine weitere Klärung der in dem deutschen Memorandum berührten Fragen und machen ihrerseits eine Reihe konkreter Vorschläge, zu denen sie die Stellungnahme der deutschen Regierung erbitten. Diese Vor schläge sind zwar auf den Anregungen des deutschen Memo randums aufgebaut, geben diesen Anregungen aber in wich tigen Punkten eine andere Richtung und fügen zu ihnen auch neue Vertragskonstruktionen hinzu. Die deutsche Regierung will in dem gleichen Geiste des Entgegenkommens und der friedlichen Verständigung, aus dem ihre eigenen Anregungen hervorgegangen find, nachstehend ihre Ansicht über die alliierten Vorschläge darlrgen. Eie glaubt sich dabei jedoch auf eine allgemeine Äußerung zu einigen grundsätzlichen Fragen beschränken und ihre Stellungnahme zu den Einzelpunkten bis zu den end gültigen Verhandlungen Vorbehalten zu sollen. l. Die alliierten Regierungen betonen in der Note vom l6. Juni, daß die Regelung der Sicherheitsfrage keine Änderung der Friedensverträge mit sich bringen dürfe. Die deutsche Regierung vermag aus den Ausführungen der Note über diesen Punkt nicht ohne weiteres zu erkennen, welche Ab sicht die alliierten Regierungen damit verfolgen. Der Abschluß eines Sicherheilspaktes, wie er in den deutschen Anregungen skizziert wird, bedeutet keine Änderung der bestehenden Ver- rräge. Es dürfte in dieser Hinsicht kein Anlaß zu besonderen Feststellungen vorliegen. Die deutsche Regierung betrachtet es ; hierbei als selbstverständlich, daß nicht etwa für alle Zukunft die Möglichkeit ausgeschlossen werden soll, r bestehende Verträge auf dem Wege friedlichen Übereinkommens zu gegebener Zeit veränderten Verhältniffcn anzupaffen. Sie darf darauf Hinweisen, daß auch die Satzung des Völker bundes derartigen Notwendigkeiten Rechnung trägt. Wenn die alliierten Regierungen zum Beispiel hervor heben, daß der Sicherheitspakt die geltenden vertraglichen Be stimmungen über die militärische Besetzung deutscher Gebiete nicht berühren dürfe, so ist es richtig, daß das deutsche Me morandum den Abschluß des Pattes nicht von einer Änderung dieser Bestimmungen abhängig gemacht har. Sollten die alli ierten Regierungen jedoch beabsichtigen, jene Bestimmnngen als für die Zukunft schlechthin maßgebend hinzustellen, so möchte die deutsche Regierung demgegenüber darauf Hinweisen, daß das Zustandekommen eines Sicherheitspattes eine so be- k dcntsame Neuerung darstellen würde, daß sie nicht ohne Rückwirkung auf die Verhältnisse in den besetzten Gebieten und überhaupt auf die Fragen der Besetzung bleiben dürfte ll. In dem System, das die alliierten Negierungen in der Note vom 16. Juni für den Sicherheitspalt entwerft», wird eine hervorragende Rolle den Schirdsverträgen zngcwirftn, die Deutschland mit den ihm benachbarten Sia- natarstaaten des Versailler Vertrags abzuschließen hätte. Dis Gestaltung der Schiedsverträge in diesem System gibt jedoch zn erheblichen Zweifeln Anlaß, die noch der ' Aufklärung bedürfen. Die deutsche Regierung hat Schieds verträge beabsichtig«, wie sie in den letzten Jahren sowohl von Deutschland als auch von einer Reihe anderer Mächte abge schlossen worden sind. Verträge dieser Art, die in Analogie zu den entsprechenden Bestimmungen der Völkerbundsatzung aus- gebaut sind, erschöpfen nach Ansicht der deutschen Regierung die unter den gegenwärtigen Verhältnissen gegebenen Mög lichkeiten, eine schiedliche Regelung von Staatenkonflikten mit Aussicht aus praktische« Erfolg herbeizuführen. Bei den alliierten Vorschlägen scheint an ein anderes System gedacht zu sein. Was dabei vor allem in die Augen fällt, sind die von den alliierten Regierungen vorgesehenen Ausnahme- falle, in denen ein gewaltsames Vorgehen der Staaten gegeneinander zulässig sein soll. Di- deutsche Regierung kann in dieser Hinfichi di- DnS- ftihrungcn der Note vom 16. Jlckii wie auch den veröffent lichten Schriftwechsel zwischen der französischen und der königlich großbritannischen Regierung nur dahin verstehen, daß in diesen Fällen nach der Absicht drr alliierten Re gierungen daS gewaltsame Vorgehen ohne irgendein vorher gehendes objektives Verfahren — sei eS ein Schiedsverfahren oder ein anderes internationales Verfahren — erfolgen kann. Wenn das zutrifft, so würde sich daraus ergeben, daß die alliierten Regierungen zum Beispiel die Entscheidung über die Zuläsliokeit »der Unzuläffiakeit von Revreffalien weaen ver meparmionsverpsttchtungen nichi einem objekiven Ver fahren unterwerfen, sondern ihrem einseitigen Ermessen Vor behalten wollen. Es würde sich ferner ergeben, daß die deut sche Regierung den alliierten Regierungen ein vertragliches Recht einzuräumen hätte, ohne vorhergehendes objektives Verfahren gegen Deutschland militärisch einzuschreiten, wenn sie der Ansicht sind, daß ein deutscher Verstoß gegeu die Be stimmungen über die Demilitarisierung des Rheinlandcs vorliege. Ebenso bedenklich wären die Folgen, zu denen die in der französischen Note vorgeschlagene Konstruktion der , Garantie für die abzuschlicßendcn Schiedsvcrträge führen könnte. Das Eingreifen des Garanten würde zwar von bestimmten Voraussetzungen abhängig sein, der Garant hätte aber das Recht, nach freiem und einseitigen Ermessen, darüber zu entscheiden, ob diese Voraussetzungen im gegebenen Falle zutreffen. Das würde bedeuten, daß der Garant zu be- stimmen hätte, wer bei einem Konflikt zwischen den beiden Kontrahenten des Schiedsvertrags als Angreifer zu gelten hat, und zwar würde er diese Befugnis selbst dann haben wenn er gegenüber dem einen Kontrahenten durch ei» Sonderbündnis verpflichtet Ist. Es liegt ans der Hand, daß das Garanttrfystem durch der artige Konstruktionen einseitig zuungunsten Deutschlands durchbrochen werden winde. Das Ziel einer wirklichen Befriedung, wie es von der deutschen Regierung in Übereinstimmung mit den ntliiertcn Negierungen angcstrebt wird, wäre nicht erreicht. Die deutsche Regierung möchte sich deshalb der Hoffnung hin- gcben, daß ihre Besorgnisse m diesen PunUcn von den alliier te» Negierungen beseitigt werden können. Sie glaubt daS um so mehr erwarten zu dürfen, als sich das Garantiesystem sonst mit dem Geiste der Völkerbundsatzung nicht in Einklang bringen lassen würde. Während nach der Völkerbundsatzung die Frage, ob eine Friedensstörung vorlicgt, in einem genau geregelten Verfahren zu entscheiden und die Anwendung von Zwangsmaßnahmen an bestimmte, objektiv festzustcllende Bor- nussetzungen geknüpft ist, würden nach dem in der französische» Note entworfenen System alle diese Entscheidungen in die Hand einer Vertragspartei gelegt sein. Ein solches System würde die Fricdcnsordnung nicht stützen und könnte sogar die Gefahr ernster Verwicklungen hcraufbcschwörcn. Nach Ausfassung der deutschen Regierung würde für die Verwirklichung der Grundgedanken des deutschen Menw- randmns der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund keine notwendige Voraussetzung sein. Die alliierten Regie rungen dagegen sind ihrerseits der Aussaffung, daß der in dem deutschen Memorandum angeregte Sicherheitspakt nur denkbar ist, wenn Deutschland in den Völkerbund eintritt. Bei der großen Bedeutung, welche die deutsche Regierung der Re- geinug der Sicherheilsfrage bcimißt, will sie gegen die Ver bindung der beiden Probleme keinen grundsätzlichen Wider spruch erheben. Sie muß indes darauf Hinweisen, daß die Frage des deutschen Eintritts selbst noch sorg fältiger Klär« ng bedarf. Der Standpunn der deutschen Regierung in dieser Frage ist den alliierten Regierungen ans dem ihnen im September vorigen Jahres überreichten Memorandum sowie aus der deutschen Note an den Völkerbund vom 12. Dezember vorigen Jahres bekannt. Die in der französischen Note angeführte Note des Völkerbundrats vom 13. März d. I. hat die Bedenken, die auf deutscher Seite gegen die Übernahme der Verpflichtun gen aus dem Artikel 16 der Satzung geltend gemacht worden sind, nicht ausgeräumt. Auch nach den Ausführungen des VölkerbundratS bleibt die Gefahr bestehen, daß Deutschland als entwaffneter Staat, der von starkgerüstetcn Nachbarn umgeben ist, der sich in zen traler Lage befindet und der in der Geschichte immer wieder Schauplatz großer Krige gewesen ist, bei dem Eintritt in den Völkerbund unbeschränkt der Verwicklung in kriegerische Kon- slikte dritter Staaten ausgesetzt sein würde. Denrschland kann als Mitglied des Völkerbundes erst dann als gleichberechtigt gelten, wenn feiner Abrüstung auch die in der Völkerbundsatzung und in der Einleitung zu Teil V des Versailler Vertrages vorgesehene allgemeine Abrüstung folgt. Es mutz deshalb, wenn der alsbaldige Eintritt Deutschlands in den Völkerbund ermöglicht werden soll, eine Lösung ge funden werden, welche die Zeitspanne bis zur Verwirklichung der allgemeinen Abrüstnng überbrückt. Die Lösung müßte sowohl der besonderen militärischen nnd wirtschaftlichen als auch der besonderen geographischen Lage Deutschlands gerecht werden. Auf diese Bemerkungen zu den Ausführungen der Note vom 16. Juni möchie sich die deutsche Regierung vorerst be schränken. Trotz der angedcuteten Zweifel und Bedenken glaubt sic in wesentlichen Punkten bereits eine bcdentsamk-Vnnähcrnng der beiderseitigen Anschauungen seststellen zu können. Die beteiligten Regierungen sind grund sätzlich einig in dem ernstlichen Willen, die Sicherheitsfrage durch den von Deutschland angeregten Garanttepatt und durch einen weiteren Ausbau des Systems von Schiedsverträgcn zu regel«. Soweit wegen der Einzelheiten dieser Regelung noch Zweifel und Meinungsverschiedenheiten bestehen, werden auch sie zu überwinden sein, wenn dir Regierungen das anzu strebende Ziel fest im Auge behalten und dem unerläßlichen Erfordernis der Gleichberechtiauna nnd Geaenleitiakei«