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No. 82. PAPIER-ZEITUNG. 2347 schuss es ist. Das Post-Quart beherrscht gegenwärtig den ganzen geschäftlichen Briefverkehr: es ist nicht anzunehmen, dass es daraus jemals verdrängt werden wird, und demzufolge hätten sich auch die Grössenverhältnisse der Postkarte ändern müssen. Die Karte sollte zulässig sein ganz in der Art und in der Grösse, wie es ein Brief ist, also vorn nur mit der Adresse beschrieben, nach Belieben mit der Firma des Absenders bedruckt oder nicht, in Grösse bis etwa 12 X 16 cm. Es sollte bei Postkarten ebenso wie bei Briefen freistehen, eine beliebige, geringere Grösse zu wählen, sodass man z. B. im Nothfall auch Besuchskarten zu diesem Zwecke verwenden könnte. DieserZustand würde das Erstrebenswerthe, durch die heutigen Verkehrs Verhältnisse Gerechtfertigte sein. Die Vortheile einer solchen Aenderung der Postbestimmungen sind um so bedeutender, als der Gebrauch der Postkarten ungeheuer gross ist, und sich deshalb schon kleine Erleichterungen des scharfen Zwanges recht wohlthätig erweisen. Zunächst würde der für die schriftlichen Mittheilungen verfügbare Raum von 128 auf 192 qcm steigen. Darin liegt keine Schädigung der Post-Einnahmen, denn was man auf Karten zu schreiben hat, das bringt man auch bei kleinem Format darauf, man schränkt sich nur ein, schreibt klein, bis hart an den Rand usw. Zum Zweiten würde man sogenannte Blanko- Karten in einem beliebigen gewünschten Format innerhalb 13 X 16 cm und in den verschiedensten Kartonsorten und Papierfarben ge schnitten kaufen und, da sie unbedruckt sind, zu jedem andern Zweck verwenden können. Es kommt vor, dass man, am Ende angelangt, noch einige Mittheilungen auf der Postkarte zu machen hat, für die dann kein Platz mehr ist. Bei unbedruckten Karten geht man zur Rückseite über, steckt die Karte in einen Um schlag und versendet sie als wohlanständigen Brief. Das kann man bei bedruckten Karten nicht. Man besinnt sich wohl auch, nachdem die Karte geschrieben, dass es doch wohl nicht thunlich sei, die betreffende Mittheilung offen gehen zu lassen — dann lässt man sie ebenfalls als Brief gehen, ohne sie umschreiben zu müssen und ohne das Porto zu verlieren. Man ist auch eher in der Lage, eine verschriebene oder beschmutzte Karte fortzuwerfen, als jetzt, wo man an der Marke oder am Druck Verlust erleidet. Buchdruckerei, Papierfabrikation und -Handel würden sich bei Annahme eines so zeitgemässen Kartenformates wie 12X16 cm von einer so lästigen Ausnahme, wie sie der jetzt in Gebrauch kommende Postkarten-Karton zeitigt, befreit fühlen. Alle andern Kartonsorten werden in 48 X 64 cm Bogengrösse als Normal format gehalten, und es könnten daraus dann ebenfalls Postkarten ohne Verlust an Abfall und ohne umständliche Zirkelei geschnitten werden. Je mehr die Postbehörden dem Publikum in dieser Weise entgegenkommen, in desto grösserem Umfange wird man sich die Karten selbst beschallen, die man jetzt zum Markenpreis vom Schalter bezieht. Der Verbrauch von amtlichen Postkarten wird also ab- und der von Marken entsprechend zunehmen, was einen ansehnlichen Vortheil für die Post bedeutet. Bis vor kurzem ist ziemlich grosse Freiheit in Bezug auf Grösse usw. der Postkarten gewährt worden. Ich besitze ab gestempelte Karten 7 X 10,5, 9,5 X 12,5 cm und ein Stück dickes Druckpapier 9X15,5 cm, das von einem Konzert-Programm ab gerissen, auf der freien Rückseite mit der Adresse, auf der andern Seite zwischen den Zeilen beschrieben wurde und seine Bestimmung als »Postkarte« erfüllt hat. Dann ist in neuester Zeit eine Karte 6X 10 cm, mit 5 Pf. freigemacht und mit der blauen 15 belastet hier angekommen, und eine nach dem Auslande gesandte, mit 10 Pf. beklebte Karte, 9,5X12,5 cm, hat ihren Weg als »un genügend frankirter Brief« hierher zurückgemacht, wofür 25 Pf. Strafporto angekreidet wurden. Bei Drucksachen lautet der Absatz der Postvorschriften: »Gegen die ermässigte Taxe können bis zum Gewicht von 1 kg befördert werden usw«. Welche Grössen und Formen (Rolle usw.) zulässig sind oder nicht, davon ist keine Rede. Zwar heisst es an anderer Stelle: -»Nach Ländern des Weltpostvereins sind Drucksachen bis 2 kg (nach Oesterreich-Ungarn einschliesslich Bosnien-Herze gowina nur bis 1 kg) und bis 45 cm in Länge, Breite usw. (?) zulässig; auch ist die Versendung in Rollenform statthaft, und zwar (ausgenommen Oesterreich und Bosnien-Herzegowina) bis zu 75 cm Länge und 10 cm Durchmesser.« Ob diese Sätze sich aber auch auf den innerdeutschen Verkehr beziehen, ist mindestens sehr zweifelhaft. Da oben Oesterreich-Ungarn ausdrücklich aus geschlossen ist, so hat es den Anschein, als ob dies mit Deutsch land auch der Fall sei. Die hieraus hervorgehende Unsicherheit fand vor kurzem einen drastischen Beleg in Berlin. Ein Fabrikant hatte eine grössere Anzahl Kataloge zu versenden, wurde aber von einem Berliner Postamt damit abgewiesen, weil die Grössen- maasse »postwidrig < seien. Der Fabrikant eilte selbst zur Post, 'konnte aber nichts erreichen. Mit ihrem »Punktum« sind die Beamten schnell bei der Hand. Ein mitleidiger Schalterbeamter rieth dem Betreffenden dann, die Drucksachen im Postamt .... Strasse aufzugeben, und siehe da — sie wurden anstandslos angenommen. Einem anderen Fabrikanten wurde auf Befragen am Schalter erklärt, »da über die Länge von Drucksachen in Rollenform nichts angegeben sei, so seien dieselben in jeder Länge zulässig.« Der Betreffende erkundigte sich jedoch vorsichtiger Weise noch auf einem andern Postamt. Da sagte man ihm, der erhaltene Bescheid sei irrthümlich. Wenngleich über die Länge der Drucksachen nichts in den Vorschriften zu finden sei, so müssten sie doch in die Postbeutel gehen. Bei solchen unklaren, zweifelhaften Bestimmungen über so wichtige, vielgebrauchte Einrichtungen fällt der Schaden stets auf die Unschuldigen, das Publikum. Zurückweisung und Strafporto drohen stets, man kann sich auf keine Weise davor schützen, — wie man sieht, selbst durch vorherige Erkundigung nicht. Nicht viel sicherer ist man bei Versendung von Waarenproben, von denen es heisst, dass sie keinen Handelswerth haben dürfen. Diese Bestimmung führt zu allerlei Scheerereien, die ebenso unnöthig wie für beide Theile lästig sind. Der Begriff »Waarenprobe« ist so schwer zu definiren, dass darüber niemals volle Klarheit herrschen wird. Die Post sieht als Waarenprobe eine kleine Schachtel voll Kaffeebohnen an, abgeschnittene Zeugstücke, auf geheftete Muster usw., also Sachen, die sonst pfundweise oder meterweise verkauft werden und die also augenscheinlich keinen oder doch nur geringen Handelswerth haben. Nun können aber Waarenproben auch andere einzelne Gegenstände sein, z. B. ein Zirkel, ein Bleistiftspitzer u. dergl., die ich mir als Probe der Arbeit vom Fabrikanten erbitte. Da ist es nun für den Post beamten schwer, zu entscheiden, ob. er noch eine Waarenprobe vor sich hat, oder ob es ein regelrecht bezogener Gegenstand ist, der in eine andere Versendungsklasse gehört. Zweifellos werden viele »proben« versandt, die keine sind, daran trägt aber nur die Post Schuld, indem sie, äusser im Lokalverkehr, keine Zwischenstufe zwischen dem äussersten Briefporto (20 Pf. für 250 g) und dem niedrigsten Paketporto (50 Pf. für Pakete bis 5 kg) kennt. Was nicht als Brief gehen kann, muss als Paket versandt werden, muss eine Begleit-Adresse haben und es wird dafür Abtrag erhoben. Man versucht deshalb, das, was als Brief zu schwer wird, in Theilen als Waarenprobe zu versenden. Der Sprung von 20 auf 50 Pf. ist entschieden zu hoch, hier müsste eine Erweiterung des Brieftarifs etwa von 30 Pf. für 251—500 g, von 40 Pf. bis 1 kg stattfinden. Die Post fasst auch Drucksachen, bei welchen sie vermuthet, dass sie als Proben für das benutzte Papier oder die darauf abgedruckten Schriften, Bilder usw. gelten sollen, als Waarenproben auf und schliesst solche Beilagen von der Post-Zeitungs-Beförderung aus. Ueber gewisse Erleichterungen bezw. über den Fortfall von Erschwerungen im Postverkehr liesse sich noch Vieles sagen, z. B. dass Drucksachen innerhalb Deutschlands und Oesterreich-Ungarns doch in demselben Gewicht zulässig sein sollten, wie nach dem Auslande, d. h. bis 2 kg; das Vorstehende mag aber einstweilen hinreichen, zu beweisen, dass unsere vielgerühmten Post-Einrich tungen doch noch in manchen Theilen der Verbesserung recht bedürftig sind. Wieviel von den vorgeschlagenen Erleichterungen unter dem jetzigen Postregimente noch zu erhoffen ist, muss die Zukunft lehren. —n. Eingetragene Normal-Wasserzeichen. (Letzte Veröffentlichung in Nr. 74.) Lfd. Nr. Firma Wortlaut des Wasserzeichens 45 Gräflich v. d. Schulenburg- Wolfsburgsche Papierfabrik- Verwaltung in Neumühle bei Rohrberg. Papierfabrik Neumühle Normal.. 46 Heinrich Gossler in Franken eck bei Neustadt a. d. Haardt. II. Gossler Frankeneck .. Normal .. 47 Felix Schoeller & Bausch in Neu Kaliss b. Dömitz a/Elbe. Schoeller & Bausch , Normal .. Neu Kal iss 48 Poensgen & Heyer in Köln. PapierfabrikKieppemühle . .Normal. 49 Müller & Schimpf in Gengenbach (Baden). Müller & Schimpf Gengenbach Normal..