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Papier-Zeitung FACHBLATT Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab genommen, oder durch Buch handel bezogen: einschl. 1 Heft von Hofmann’s Handbuch d. Papierfabrikation vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag). Nr. 5036 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. für Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschüfte :“ Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von CARL HOFMANN, pierfabriken. Mitglied des Kaiserl. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischem Reiter : Berlin W., Potsdamer Strasse 134. 13 26 52 104 20 30 40 50 Für Anzeigen unter Zeichen wird dem Besteller 1 M. mehr berechnet. Dafür erfolgt An nahme u. freie Zusendung der frei an uns gelangenden Zei chen-Briefe. Stellengesuche zu halbem Preis. Vorausbezahlung a. d. Verleger. Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (1la-Seite). Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher - Berufsgenossenschaft. Alleiniges Organ der Papiervera-beitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Papier-Fabrikanten. Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Nr. 82. Berlin, Donnerstag, 13. Oktober 1892. XVII. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, beliebe uns dies gefl. auf einer Postkarte mitzutheilen, damit wir den Versandt ein stellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Seit Anfang 1886 sind 27 Lieferungen mit 1048 Quartseiten und 995 Holzschnitten erschienen. Die 27. Lieferung wurde mit Nr. 78 versandt. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Lumpen und das Seuchengesetz. Den Betheiligten ist ein Schreiben folgenden Inhalts nebst Fragebogen zugegangen: Berlin 0., im September 1892. Schilling - Strasse 14. p. p. Wir sind aus dem Kreise von Berufsgenossen angegangen worden, wegen des in Berathung stehenden Seuchen-Gesetzes eine Eingabe zu bearbeiten, welche die Unschädlichkeit unseres Artikels darlegt und daher eine Berücksichtigung seines freien Verkehrs in Zeiten von Seuchen fordert. Es ist unnöthig zu betonen, dass die gegenwärtigen Beschränkungen der Lumpen Versendungen zu weit gehen und den Handel zu Unrecht schädigen. Unsere Erfahrung soll nun der Behörde gegenüber durch Zahlen bewiesen werden. Deshalb richten wir an Sie das ergebene Ersuchen, die beifolgenden Fragebogen gefälligst in doppelter Ausfertigung be antwortet recht bald an uns zurückzusenden. Das Ergebniss wird durch die Fachblätter veröffentlicht werden. Hochachtungsvoll Leujy G-ebrüder. 1. Seit wann besteht Ihr Betrieb? 2. Welche ungefähre Anzahl von Lumpensortirern pflegen Sie zu beschäftigen? 3. Welche ungefähre Anzahl anderer Arbeiter? 4. Ist seit Bestehen Ihres Betriebes die Cholera an Ihrem Orte aufgetreten ? 5. Eventuell: Wann? 6. Eventuell: Welche ungefähre Anzahl Ihrer Lumpensortirer ist an Cholera erkrankt gewesen? 7. Eventuell: Welche ungefähre Anzahl davon ist an Cholera gestorben? 8. Eventuell: Welche ungefähre Anzahl Ihrer anderen Arbeiter ist an Cholera erkrankt gewesen? 9. Eventuell: Welche ungefähre Anzahl davon ist an Cholera gestorben? 10. Sind in Ihrem Betriebe andere Erkrankungen vorgekommen, welche begutachtet wurden als zweifellos von Ansteckung durch Lumpen herrührend? Inhalt. Seite Lumpen u. das Seuchengesetz 2345 Lumpen 2345 Relief- und Flächenmuster . 2346 Erleichterungen im Postver ¬ kehr 2346 Eingetragene Normalwasser ¬ zeichen 2347 Schreibmaschinen .... 2348 Schwache Leistungen. Nor mal - Zeitung — Kopflose Zeitung 2351 Seite Büchertisch 2352 Kleine Mittheilungen . . . 2352 Deutsche Erfindungen . . . 2354 Patentlisten 2356 Neue Geschäfte und Geschäfts veränderungen 2362 Unfallversicherung .... 2364 Konkurse in 1891 .... 2366 Amerikanische Erfindung. . 2368 Briefkasten 2370 Marktberichte 2371 11. Eventuell: Welcher Art waren diese Fälle? 12. Sind in Ihrem Betriebe andere Erkrankungen vorgekommen, welche begutachtet wurden als wahrscheinlich von Ansteckung durch Lumpen herrührend? 13. Eventuell: Welcher Art waren diese Fälle? 14. Ist zu Zeiten von Seuchen ein Unterschied wahrnehmbar ge wesen zwischen dem Gesundheitszustand der mit Lumpen Be schäftigten und demjenigen anderer Arbeiter Ihres Betriebes? 15. Eventuell: Welcher Art war derselbe? Obwohl wiederholt durch Umfragen und vieljährige Erfahrung festgestellt wurde, dass die Lumpen noch keine Seuche verbreitet haben, werden dieselben bei jeder Seuchengefahr gefürchtet, als ob sie die Pest selbst wären. Auch jetzt sind sie wieder überall in die Acht erklärt, und es ist nur der Zellstoff-Fabrikation zu danken, dass die Lumpen-Verbote keine einschneidenden Stockungen in der Papier-Fabrikation hervorrufen. .Um die Bevölkerungen und die Regierungen über die von Lumpen ausgehende Cholera gefahr aufzuklären, wird es sehr zweckmässig sein, wenn obige Fragen möglichst sachgemäss beantwortet werden. Fragebogen werden jedem Interessenten auf Wunsch von Herren Lewy Gebrüder zugesandt. Wir hoffen, das Ergebniss s. Z. mittheilen zu können. Lumpen. 79 Ballen mit je 600 Pfund Lumpen aus Odessa kamen nach Hamburg und wurden ausgeladen. Als die dortigen Beamten deren Herkunft erfuhren, mussten die Ballen wieder weggenommen werden, kamen in ein nach New York bestimmtes Schiff, durften aber in New York nicht ausgeladen werden und schwimmen nebst 2 anderen Ladungen im Werth von 10000 Dollar noch auf dem Ocean. Man streitet darüber, ob dieselben verbrannt, vergraben oder ins Meer gestürzt werden sollen. Die Eigenthümer würden die Behörde bei etwaiger Vernichtung für den Schaden verant wortlich machen und Unbetheiligte treten in der Presse dafür ein, dass Cholera erfahrungsmässig garnicht durch Lumpen übertragen wird.