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hhdeemetAAAAAAe= 2338 PAPIER-ZEITUNG. Krankenkassen - Gesetz. Die Ausdehnung des Krankenkassen-Zwanges auf Handlungs gehilfen und -Lehrlinge wird die Kaufmannschaft vom 1. Januar 1893 ab mit einer nicht unbedeutenden Mühwaltung und Geldausgabe belasten. Die vorschriftsmässigen An- und Abmeldungen, die Ein ziehung der wöchentlichen Beiträge von den Angestellten, die Ab rechnungen mit der Kasse, die Ausstellung der Krankenscheine usw. bedeuten eine Arbeitsleistung, welche in Geschäften von einiger Ausdehnung wohl die Anstellung eines besonderen Gehilfen noth wendig machen wird. Dazu tritt der Zuschuss von einem Drittel des Beitrages, welcher sich je nach der Höhe des Gehaltes auf mindestens 4 — 7 M. belaufen wird. Von den Handlungsgehilfen haben allerdings zwei Drittel für den Fall der Erkrankung das Anrecht auf sechswöchentliche Gehaltszahlung, und unterliegen somit dem Kassenzwange nicht; von den Handlungsgehilfinnen ist dieses indess nur bei einem Drittel der Fall. Die Geschäfte mit weiblichem Personal werden daher von der Ausdehnung des Krankenkassen-Gesetzes besonders stark betroffen. Der Vorstand des Kaufmännischen Hilfsvereins für weibliche Angestellte zu Berlin hat eine eingeschriebene freie Hilfskasse für Handlungsgehilfinnen und Gewerbegehilfinnen begründet, deren Mitgliedschaft von dem Beitritt zu den Orts-Krankenkassen ent bindet. Die Hilfskasse, welche ihre Thätigkeit am 19. Dezember d. J. beginnt, gewährt ein Krankengeld von 1 M. täglich für 85 Pf. monatlichen Beitrag; die Angestellten zahlen also nur so viel, als die von ihnen bei der Orts-Krankenkasse gesetzlich zu entrichten den zwei Drittel des Beitrages durchschnittlich ausmachen würden. Die Kasse kann infolgedessen nur dann lebensfähig erhalten bleiben, wenn ihr von Seiten der Geschäftsinhaber ein freiwilliger Zuschuss zu Theil wird, dessen Höhe der Vorstand auf 3 M. jährlich für jede Angestellte festgesetzt hat. Diese Summe kommt kaum der Hälfte des gesetzlich vorgeschriebenen Zuschusses von einem Drittel des Beitrages gleich, bedeutet also eine wesentliche Geld ersparniss und enthebt die Geschäftsinhaber aller Umstände und Weitläu ti gkei ten. liicwinechLar+an in grosser Auswahl zum Partieverkiufund IMUNVMP-NiNOI Lüll Namenaufdruck besonders geeignet. Contor - Wochen -Abreiss - Kalender. zweckentsprechend guten Ausstattung bei billigem Preise leicht verkäuflich. Auch geeignet f. Reklamezwecke. Muster bitten wir zu verlangen gegen Einsendung von 1 Mark. Förster & Borries, Zwickau i. Sa. I arar lind Wap-pAAne ■ Heinrich Steinberg in Berlin S., Alte Jakobstrasse 81/82; -ds-l Mlu V-‘ - --ulY* J. q Hambrock in Hamburg, Neueburg 5. [61036 ‘ Löschpapiere, Löschcarton und Copircarton von höchster Saugfähigkeit, den englischen Qualitäten gleichkommend, liefern als Specialität billigst. — Ebenso Handpapiere als: Canzlei, Büttenactendeckei, = chemisch reine Filtrirpapiere etc. = Maschinen- u. Bütten-Papier-Fabrik, Gmund am Tegernsee Gregor Fichtner. [55654 Closet-Papier in Packeten ä 250,500,750 und 1000 Blatt in Rollen, perforirt und unperforirt [56678 in allen Preislagen, bei grossen Bezügen zu Vorzugspreisen, liefert Adolph Fiegel, Papierfabriken, Berlin. Satinir - Walzwerk mit Hebeldruck, zum Glätten von Papier, Pappen und Cartons, mit Vor- und Rückwärtsgang. Augenblicklich vorräthig sind: [61151 je ein Walzwerk von 100 und 105 cm Glättbreite. Karl Krause, Leipzig. I.l. REHBACH BLEiSTiFTTÄBRIK REGENSBURG GEGRUND et 1821. Anerkannt beste Qualität aller Gattungen Blei- und Farbstifte. Prämiirt: München. Berlin, London, Paris etc AUGUST FOMM Maschinenfabrik [56640 Leipzig-Reudnitz. Alleinige Specialität seit 1860 Maschinen für Buchbinder, Buchdrucker, Cartonnage- u. Portefeuille-Fabrikanten. vyvvvvyyvyvvyvyvvvvv