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Verein der Holzzellstofffabrikanten. Aschaffenburg^ 12. Dezember 1892. Die Ministerien der deutschen Staaten haben bezüglich der Sonntagsruhe in industriellen Betrieben nunmehr an die Handels kammer Mittheilungen ergehen lassen, aus welchen auch die Vor schläge betreffend die Herstellung von Zellstoff zu entnehmen sind. Demnach soll in der Sulfitzellstofffabrikation der Betrieb der Kiesöfen und Absorptionsthürme (die Laugenbereitung) auch an Sonn- und Festtagen gestattet sein, aber der Betrieb der Zellstoffkocher nur in allen denjenigen Fällen, wo es sich um Prozesse handelt, welche vor 6 Uhr morgens des vorhergehenden Werktages begonnen worden sind, und wobei als Beginn der eine Unterbrechung nicht mehr zulassenden chemischen Einwirkung die Einführung der Lauge in den Kocher zu betrachten sei. Gegen diese Bestimmung, welche eine bedeutende Produktions beschränkung und Erhöhung der Herstellungskosten zur Folge haben und unserem ohnehin schwer geprüften Industriezweige einen harten Schlag versetzen würde, müssen wir uns mit allen zu Gebote stehenden Kräften wehren, und da zunächst die Handels kammern des Deutschen Reiches sich über die in Aussicht ge nommenen Bestimmungen bezgl. Sonntagsruhe in industriellen Betrieben zu äussern haben, so richte ich hiermit an jeden der Herren Kollegen das dringende Ersuchen, ohne Verzug bei der Handelskammer seines Bezirkes die nöthige Vorstellung mündlich und schriftlich zu machen, damit, wie es in unserer Eingabe vom 7. Juni 1890 an die Reichstagskommission zur Vorberathung der Gewerbeordnung beantragt wurde, für die Bedienung der Kocher, deren Entleerung usw. Ausnahmestellung gewährt wird. In den Natronzellstoff-Fabriken soll der Betrieb der Abdampf öfen an Sonn- und Festtagen gestattet sein. Da die Kochprozesse keine längere Zeit in Anspruch nehmen, könnten die einzelnen Operationen sich in allen Fällen so ausführen lassen, dass die Arbeit bis in die Sonn- und Festtage hinein vermieden werde, und wo in einzelnen Anlagen die Ausnutzung unregelmässiger Wasserkraft den Betrieb der Holzzerkleinerung an Sonn- und Festtagen erforderlich erscheinen lasse, sei auf Grund des § 105c eine besondere Regelung zulässig. Sollte gegen diese Auslegung die Natronzellstoff-Industrie Schritte thun wollen, so bietet sich zunächst bei den Handels kammern des betreffenden Bezirkes Gelegenheit hierzu. Bekanntlich hat der Handelsminister, Freiherr von Berlepsch, die Einberufung der Vertreter sämmtlicher bei den Bestimmungen für die Sonntags ruhe betheiligten Industriezweige in Aussicht genommen, so dass auch der Zellstofffabrikation nochmals Gelegenheit gegeben sein wird, sich Gehör zu verschaffen und ihre Interessen zu wahren. Damit hierbei nichts übersehen werde, erlaube ich mir für die zweite Hälfte Januar eine Zusammenkunft sämmtlicher Fachgenossen in Berlin vorzuschlagen und bitte um gefl. Rückäusserung, ob eine solche auch allseitige Theilnahme finden wird. Mit kollegialischem Grusse zeichnet hochachtend Philipp Dessauer. Strohpappen. Leer, 12. Dezember 1892. In Nr. 98 der Papier-Zeitung vom 8. Dezember c. sind unter obiger Rubrik meine Strohpappenfabriken beschrieben und nicht mit Unrecht als wohl die grössten in Europa, wenn nicht der ganzen Welt, hingestellt. Ich kann nicht umhin hierbei hervorzuheben, dass von Beginn an das Verdienst, die hiesigen Werke so hoch gebracht zu haben, in erster Linie dem Herrn Carl Eichhorn, Papierfabriken bei Jülich, gebührt! Genannter Herr hat in Deutschland die erste Strohpappenmaschine in seinen Fabriken bei Jülich aufgestellt und mir vor etwa 27 Jahren, in richtiger Erkenntniss der hiesigen günstigen Lage, die ganze Einrichtung für die erste Fabrik mit 3 Maschinen überlassen und mir die Kapitalien für den Ausbau der Fabrik bewilligt! In gleicher Weise geschah dieses in den Jahren 1870/1872 beim Bau der zweiten Fabrik, wobei Herr Eichhorn mir wiederum in der humansten Weise mit Rath und That zur Seite stand, was auch noch heute der Fall ist. Zudem vertrieb Herr Carl Eichhorn in den ersten 15 Jahren die ganze Produktion und bis auf den heutigen Tag die Produktion für England unter seiner eigenen Firma. Ich habe geglaubt, Vorstehendes nachfügen zu müssen, weil es mir ungerecht erscheint, in dem in Rede stehenden Berichte nicht des Mannes zu gedenken, dem die hiesigen Werke in erster Linie ihre gegenwärtige Grösse verdanken. Fr. Halbach. Um Humor zu besitzen, muss man Geist haben; dagegen Geist kann man haben, ohne Humor zu besitzen. Holzschleiferei. Nr. 83 enthält eine Arbeit über Holzschleiferei von Herrn Emil Nemethy, an deren Schluss um Aeusserungen von Inter essenten ersucht wird. Ich erlaube mir, einen kleinen Auszug aus meinem Schleifer- Tagebuch zu senden, wovon Einiges von Interesse sein kann. Der Steinschärfer, Fig. 1, befindet sich an einem Schleifer mit senkrechter Welle von 2 m Durchmesser, 0,5 m Höhe mit 10 Pressen, Fig. 1. von der Maschinen-Fabrik Gölzern; dieser Schärfer sitzt beständig am Schleifer. Die Schärfrolle a ist mit Schmierbüchse b ver sehen, wird von Kurbel und Schraube c längs dem Stein S hin- Fig. 2. und hergeführt und mit Handrad und Schraube d nach Bedarf näher an den Stein gebracht. Den Schärfer Fig. 2 brauchen wir bei einem ältern Schleifer von 1,5 m Durchmesser, 0,3 m Höhe, mit senkrechter Welle und Hebelbelastung von Theodor Bell & Cie. in Kriens. S ist der Stein, a die Schärfrolle, c und d sind die Schraubspindeln. Wir haben für unsere Schleifer mit Hebelbela stung nur einen einzigen solchen Schärfer und müssen deshalb, wenn wir denselben benutzen, je weils eine Presse weg nehmen und ihn an deren Stelle einsetzen. Dies ist etwas umständlich und zeitraubend. Wir verwen den daher den Schärfer nur, wenn wir exzentrisch laufende Steine wieder zentriren wollen, wozu er sich sehr gut eignet. Anstelle dieses Schärfers ist bei uns gewöhnlich der in Figg. 3 und 4 in Längs- und Querschnitt dargestellte in Anwen dung, den wir selbst gemacht haben, und der sich ausgezeichnet bewährt. Aus Figg. 3 und 4 lässt sich die höchst einfache und billige Bauart ersehen. Wir schärfen unsere Schleifer damit alle 48 Stunden