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Briefkasten. 233 b. Mit Bezug auf die in Nr. 87, Seite 2522 unter 233 a gebrachte Mittheilung über Faltschachteln macht die Firma Kink & Eberhard in München, Buttermelcherstrasse 16, darauf aufmerksam, dass das D. R. P. Nr. 42 995 (Herstellung gepresster Faltschachteln betreffend) allerdings der früheren Firma Lapp & Kink ertheilt wurde, dass aber die Fabrikation dieser gepressten Faltschachteln seit Mai 1889 unter der Firma: »Kink & Eberhard« betrieben wird. 264b. Antwort. (Frage in Nr. 94, Seite 2746.) In Betreff der Riemenscheiben mit Leder-Ueberzug erlaube ich mir mitzutheilen, dass die Ueberzüge nur aufgekittet werden. Mein Vater bezog sie 1869 zuerst aus Mainz, und sie haben sich beim Antrieb von Schleifapparaten sehr bewährt. R. H. Von anderer Seite werden uns vergleichende Versuche mit- getheilt, die Prof. Reuleaux s. Z. mit Riemscheiben aus Pappe, die in »Hochkantstellung« aneinandergefügt waren, anstellte, und die gute Ergebnisse lieferten. Wenn sich dieselben ebensowenig wie papierne Treibriemen überall und allgemein anwenden liessen, so liegt dies daran, dass Papier und Pappe der Feuchtigkeit, die in vielen Räumen herrscht, und dem aus der Schmiere kommenden Fett nicht dauernd widerstehen. Wenn eiserne Riemscheiben mit Leder besetzt werden, so geschieht dies zur Erhöhung der Reibung, sollte aber bei richtig angeordneten Riemscheiben nicht erforderlich sein. Wir haben schon gesehen, dass man Leder aufgenietet hatte, fanden aber, dass alle solche Künsteleien keine Dauer hatten. Man ordne daher die Riemscheiben richtig an, damit sie ohne weitere Hilfs mittel ihre Schuldigkeit thun, vor allem lasse man sie nicht zu langsam laufen, und wenn dies unvermeidlich ist, gebe man ihnen grosse Auflagefläche. 270. Frage: Ich bekomme soeben einen Artikel zu Gesicht, wonach der Firma Z. ein Patent ertheilt wurde, welches mein Gehilfe bereits vor 5—6 Jahren nach seinen eigenen Ideen aus geführt hat und noch bei mir ausführt. Könnten Sie mir nun mittheilen: ob ich, wie seither, weiter arbeiten darf, und ob ich noch gegen das Patent Einspruch erheben kann. Antwort: Wenn das Patent ertheilt ist, können Sie keinen Einspruch gegen Ertheilung mehr erheben, wohl aber Nichtigkeit beantragen. Dabei müssen Sie aber nach weisen, dass das Ver fahren offenkundig, d. h. nicht geheim vor dessen Anmeldung aus geführt oder in Druckschriften schon veröffentlicht war. Unter allen Umständen kann Derjenige das Verfahren weiter benutzen, welcher es vor dessen Anmeldung schon in Gebrauch hatte. Nach § 5 des Patentgesetzes treten die Wirkungen eines Patents gegen Denjenigen nicht ein, welcher dasselbe nachweislich vor dessen Anmeldung schon benutzt hatte usw. 271. Frage: Eine Papierfabrik, an einem Gebirgsbache ge legen, der in diesem Jahre ausserordentlich wenig Wasser führt, hat von der Ortspolizei Strafandrohung bekommen, wenn nicht binnen acht Tagen die Verunreinigung des Bachwassers beseitigt sei. Seit drei Jahren arbeitet die Fabrik nur Druckpapier aus Holz schliff und Zellstoff ohne jede Bleicherei, und Beschwerde wegen Wasserverunreinigung ist bisher nie erfolgt. Dagegen zeigt bei dem kleinen Wasserstande das Bachwasser, trotz Schuricht’schen Stoff- Fängers, eine starke Trübung, sowie Ausscheidungen von Stoff und Erde im Wassergraben. Wie ist den Anforderungen der Be hörde in jetzt vorgerückter Jahreszeit am besten und schnellsten zu genügen? Antwort: Wir empfehlen Ihnen, das Wasser aus dem Stoff- Fänger in grosse, vorerst nur ausgeworfene, später vielleicht ge mauerte Gruben laufen zu lassen, wo es Zeit und Ruhe zum Ab setzen von Stoff und Erde findet, ehe es in den Bach fliesst. Je grösser die Gruben sind, desto länger kann das Wasser darin bleiben und desto mehr wird es absetzen. 272. Frage: Wir bitten um Näheres über Stoffzusammen setzung, Fabrikationsweise, sowie ungefähre Preise von Press spänen. Ist der Bedarf darin gross? Es bestehen hierzulande, insbesondere in unserer Nähe, ziemlich viele Tuchfabriken, und wir glauben, dass die Herstellung einen rentabeln Nebenverdienst ergeben könnte. Wozu wird weiter noch Pressspan verwendet? Antwort: In der ersten deutschen Ausgabe von Hofmann’s Handbuch der Papierfabrikation finden Sie Seiten 566 und 567 einen Abschnitt über Pressspäne. Indem wir darauf verweisen, wollen wir nur erwähnen, dass diese Art von Pappen aus kräftigen Fasern angefertigt, sehr gleichmässig und ohne Knoten gearbeitet und vor allem hochglatt sein muss. Da somit die höchsten An forderungen gestellt werden, so genügt es nicht, dass man unge fähr weiss, wie die Waare gemacht wird, sondern es gehört dazu eine gründliche Erfahrung auf diesem Sondergebiet, die man er forderlichenfalls mit schweren Opfern an Geld und Zeit er werben muss. Pressspäne werden hauptsächlich zum Glätten und Pressen verwendet, nicht nur in Tuchfabriken, sondern auch in Druckereien usw. Es giebt jedoch genug Fabriken, welche dies Sonder-Er zeugniss seit vielen Jahren und in genügenden Mengen herstellen, und die Errichtung neuer Anlagen zu diesem Zweck ist kein dringend gefühltes Bedürfniss. 273- Frage: Durch eine Anzeige in der Papier-Zeitung empfahl sich ein junger Mann als Buchhalter und wünschte eine Stellung, in welcher er sich gleichzeitig als Reisender ausbilden könnte. Ich schrieb an ihn, er antwortete, und die Folge unseres Briefwechsels war, dass ich ihn engagirte mit festem Gehalt und 2 pCt. Provision für den Umsatz, welchen er bei der Kundschaft machen würde. Er trat seine Stelle am 10. August an, und seine erste That war die Erklärung, dass er mit dem ausgeworfenen Gehalt nicht auskommen könne, sondern 20 M. festen Gehalt mehr fordern müsse. Ich bewilligte ihm auch dies in der Voraussetzung, dass er dadurch mehr angespornt werde, seine Pflicht zu erfüllen. Nun hat der junge Mann jedoch in der ganzen Zeit noch keinen lohnenden Auftrag abgeschlossen, höchstens mal einen solchen, der einen Ertrag von 4 M. 80 Pf. ergab. Im übrigen ist er in seinen Leistungen nicht nur schwach, sondern sogar langsam, träge und unzuverlässig. Beispielsweise hat er eine Arbeit, welche ich jeden Monat in zwei, höchstens drei Stunden vollendete, erst in zwei Tagen fertiggestellt. Wenn ich ab wesend bin, und er folglich sein eigener Herr ist, habe ich ihn oft dabei überrascht, dass er seine Privatkorrespondenz in den Geschäftsstunden erledigte. Als Arbeitszeit haben wir aus bedungen die Zeit von 8 Uhr morgens bis 7 Uhr abends (Mittags pause von 1—3 Uhr). Diese Zeit ist bis jetzt noch nicht ein einziges Mal von ihm pünktlich eingehalten worden. Morgens wird es halb neun, Mittags halb vier, ehe er ins Geschäft kommt. Wenn ich abends um 6 Uhr fortgegangen und um halb sieben noch einmal ins Geschäft gekommen war, fand ich alles ge schlossen und den Herrn Buchhalter nach Hause gegangen. Sonn tags ist für ihn ein- für allemal keine Geschäftszeit, sondern frei. Nach alledem komme ich nun zu dem Hauptzweck meines Schreibens: Kann ich einen solchen jungen Mann plötzlich ent lassen ohne Kündigung, oder muss ich ihm die Stellung auf kündigen, und welche Kündigungsfrist habe ich da zu beobachten? Eine Vereinbarung hierüber ist bei dem Engagement von uns nicht getroffen worden. Ich würde Ihnen sehr dankbar sein, wenn Sie in dem Briefkasten der nächsten Nummer der Papier-Zeitung mir Antwort ertheilten. Antwort: Wenn keine besondere Vereinbarung getroffen ist, tritt das gesetzliche Kündigungsrecht ein, welches die Kün digung 6 Wochen vor Vierteljahrsschluss gestattet. Wird dieser Zeitpunkt versäumt, so kann die Entlassung durch ordnungs mässige Kündigung nicht vor Ende März 1893 erfolgen. Ob im vorliegenden Falle eine vorzeitige Entlassung ohne Kündigung zulässig ist, liegt der Entscheidung des Richters ob. § 62 des Handelsgesetzbuches sagt: »Die Aufhebung des Dienstverhältnisses vor der bestimmten Zeit kann aus wichtigen Gründen von jedem Betheiligten verlangt werden. Die Beurtheilung der Wichtigkeit der Gründe bleibt dem Ermessen des Richters überlassen.« Unter den im § 63 bestimmt angegebenen Gründen könnte vielleicht der im Absatz 3 angeführte auf Ihren Fall Anwendung finden. Er lautet: »Gegen den Handlungsgehilfen kann insbesondere die Aufhebung des Dienstverhältnisses ausgesprochen werden, wenn derselbe seine Dienste zu leisten verweigert, oder ohne recht mässigen Hinderungsgrund während einer den Umständen nach erheblichen Zeit unterlässt.« Da die Entscheidung immer eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalles fordert und wegen der Menge der bei der Beurtheilung mitsprechenden Momente mit voller Ab sicht dem Richter überlassen ist, kann nicht mit Sicherheit vor ausgesagt werden, ob die Richter diesen Entlassungsgrund als be rechtigt anerkennen werden. Aus den in solchen Angelegen heiten erfolgten Entscheidungen geht hervor, dass die Richter im allgemeinen Milde walten lassen. Eine sofortige Entlassung hat nur dann Aussicht, richterliche Billigung zu erhalten, wenn der Handlungsgehilfe wiederholt und trotz mehrfacher Mahnung zu spät gekommen und für den Fall der Wiederholung dieser Lässigkeit mit sofortiger Entlassung bedroht worden ist. So fortige Entlassung auf Grund lässiger Arbeit wird gewöhnlich nur dann als berechtigt anerkannt, wenn die Trägheit einen be sonders hohen Grad erreicht hat.