Volltext Seite (XML)
F. Soennecken. Fig. 71 stellt die Maschine von F. Soennecken in Bonn (D. R. P. 48 923), in Oberansicht dar. Der Typenstab S trägt auf seiner Unterseite 2 Typenreihen und lässt sich mittels der Hand habe g auf den Führungen n n1 der Länge nach verschieben. Gleichzeitig hat S soviel seitliche Beweglichkeit, dass jede der beiden äusseren Typenreihen in die Mittellinie des Farbbandes r gebracht werden kann, wobei dann die eine oder die andere der Führungen n n l den Anschlag giebt. Farbband r ist fest gespannt und trägt nur auf der Oberseite Farbstoff. Die Typen schleifen bei der Bewegung auf dem Farbbande, welches somit eigentlich als Farbkissen dient, und nehmen davon Farbe ab. Es hat eine mit e bezeichnete (punktirt dargestellte) Oeffnung, unter welcher ein durch Druck auf Taste D bethätigter Stempel senkrecht be weglich ist. Das Buchstabenbrett b hat Kerben v, in welche der Stiel der Handhabe behufs Einstellung der Typenplatte eingesenkt wird. Das Papier wird oberhalb des Einlegebrettes z zwischen dem Farbband und einer ziemlich dicht darunter liegenden Platte l hindurch eingeführt und zwischen zwei Presswalzen w w { ein geklemmt. Schalthebel x dient zur Schaltung um Zeilenbreite, während die Schaltung von Buchstabe zu Buchstabe beim Hoch gehen der Taste D nach jedem Anschlag derselben stattfindet, wobei Presswalzen w w l mit dem Papier verschoben werden. Sehr ähnlich dieser Maschine ist die von H. Grönberg in Hamburg (D. R. P. Nr. 9715), während die Maschine von E. W. Brackeisberg in Hagen (D. R. P. Nr. 31985) sich von beiden da durch unterscheidet, dass die Verschiebung des Typenstabes sowie der Abdruck durch eine und dieselbe Handhabe, also unter Benutzung nur einer Hand, erfolgt. Sun. Die Sun, welche nur in Abbildung (Fig. 72) vorliegt, scheint auf ähnlichen Grundsätzen zu beruhen wie die Ödell-Maschine. Sie ist sehr leicht gebaut, misst 6:12:4 Zoll und kostet nur 12 Dollar. Die Einfärbung der Typen erfolgt durch ein Röllchen. 10. Besondere Arten und Einzelheiten. Äusser den in den Gruppen 1—9 behandelten Maschinen giebt es noch eine Anzahl »Wilder«, die sich in die obigen Gruppen nicht gut einordnen liessen. Dieselben sind indessen nicht von allgemeinem Interesse, sondern dienen gewissen Sonderzwecken. So hat man Maschinen für Blinde (D. R. P. 48 578 und 45 947), für stenographische Aufzeichnungen (D. R. P. 9240), zur Her stellung von Geheimschriften (D. R. P. 47 705), zum Chiffriren und Dechiffriren (D. R. P. 18 028), hydraulische Fernschreibapparate (D. R. P. 26 508, 34 533) usw. Auch Motoren und Elektrizität sind als Betriebsmittel für Schreibmaschinen in Anwendung ge kommen, vorläufig aber ohne Aussicht auf Erfolg. Ferner befindet sich unter den deutschen Patenten ein solches (Nr. 59 828) für eine Maschine, bei welcher das Auswählen der Buchstaben und das Drucken in zwei gesonderten Operationen erfolgt, sodass dadurch die Möglichkeit gegeben ist, einen fälsch lich angeschlagenen Buchstaben vor dem Drucken durch den richtigen ersetzen zu können. Doch das sind Spielereien, zum mindesten Dinge von zweifel haftem Werth, durch welche die Maschine unnöthigerweise kom- plizirt und theuer wird, während ein gesundes Streben nur darauf gerichtet sein sollte, die Schreibmaschine einfacher und billiger zu gestalten. Aber auch wirkliche Spielereien sind unter dem Namen von Schreibmaschinen angepriesen worden; es mag genügen, in dieser Beziehung auf die Patentschriften D. R. P. 60 424, 63 641, 16 184, 35 428, 6869, sowie auf die englische, in Nr. 90, Seite 2594 ab gebildete Miniature zu verweisen. Auf jene bedeutsameren Bestrebungen, welche darauf hin zielen, durch Verbesserungen selbst der kleinsten Einzelheiten und scheinbar untergeordnetsten Theile die Schreibmaschine zu verein fachen und zu vervollkommnen, näher einzugehen, ist hier nicht der Ort, obwohl dieselben genug des Interessanten auch für den Nicht-Fachmann bieten. Um aber dem Leser ein ungefähres Bild zu geben, worauf sich diese Einzelheiten beziehen, sollen einige derselben wenigstens kurz erwähnt werden. So behandelt z. B. das D. R. P. Nr. 62 612 die Aufgabe, das ganze Maschinengestell als ein einziges Gussstück derartig herzu stellen, dass die arbeitenden Theile nur hineingelegt zu werden brauchen, ohne dass Schrauben, Stifte, Drehzapfen und dergl. er forderlich wären. Patentschrift Nr. 62 614 giebt Mittel an, wie die allmälige Ausleierung der Typenhebel an ihren Drehpunkten, sowie das Zu sammentreffen und Aneinanderstreifen zweier benachbarter Typen hebel, wie es bei schnellem Arbeiten wohl vorkommt, vermieden werden kann. In der Patentschrift Nr. 59 697 findet sich eine Angabe zur Herstellung von Papierwalzen, welche leicht und dauerhaft sind und gleichzeitig aus einem Stoffe bestehen, welcher den Schlag und das Geräusch der aufschlagenden Typenhebel möglichst dämpft. Die Patentschrift Nr. 44 488 bezieht sich auf eine Ein richtung, durch welche gleichzeitiges Anschlägen neben einander liegender Tasten und die daraus entspringende Gefahr der Ver biegung mehrerer gleichzeitig nach der Druckstelle schwingender Typenhebel unmöglich gemacht wird. Im Patent Nr. 51 137 wird der sehr werthvolle Vorschlag gemacht, die Wirkungsweise der Typenhebel nach Art der Klavier hämmer einzurichten, derart, dass der Typenhebel während des Tastenanschlagens aufschlägt und sogleich wieder zurückgeht. Daraus würde sich für Schreibmaschinen eine Arbeitsweise er geben, welche dem Klavierspiel ziemlich nahe kommt, insofern als man sofort eine neue Taste anschlagen könnte, ohne, wie bisher, durchaus genöthigt zu sein, den Finger von der vorher angeschlagenen erst vollständig abzuheben. Fig. 73. In den Patentschriften Nrn. 52 235 und 55 314 finden sich Reinigungsbürsten zur Entfernung der sich allmälig an die Typen ansetzenden und die Sauberkeit des Druckes beeinträchtigen den Staub- und Fasertheilchen, in letzterem Patente sogar mit selbstthätiger Einrichtung, sodass bei jedem Einstellen des Papier schlittens auf eine neue Zeile die Reinigung der Typenbilder ohne weiteres erfolgt. Eine Reinigungsbürste nach D. R. P. 52 235 ist vorstehend in Fig. 73 dargestellt. Auch das Zurückgehen des Papierschlittens beim Beginn einer jeden neuen Zeile erfolgt nach Patent Nr. 56 457 selbstthätig.