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Schreibmaschinen. Von Albert Hoffmann und Ernst Wentscher. Fortsetzung zu Nr. 86. 5. Typenradsektor mit Tasten. Diese Gruppe ist nur eine Unterabtheilung der Gruppe 4, von der sie sich grundsätzlich nicht unterscheidet, daher hat auch hier das dort einleitungsweise Gesagte volle Geltung. Hammond. Zwei bewegliche Zahnradsektoren tragen je 3 Typenreihen, daher Um schalttasten für Grossbuchstaben und Zeichen. Mittelbare Einfärbung durch Farbband. Maasse: 23 cm breit, 18 cm hoch, 31cm tief. D. B. P. 28747 und 58104. Zulässige Papierbreite: 25 cm, grösste Zeilenlänge: 23'cm. Generalvertreter für Deutschland und Oesterreich-Ungarn: Ferdinand Schrey, Berlin SW., Krausenstrasse 35. Die Hammond hat einen sehr eigenartigen, durch Figg. 47 und 47 a veranschaulichten Mechanismus. Die aus Hartgummi ge fertigten Typen sitzen am äussern Umfange von zwei um eine senkrechte Axe schwingenden Radabschnitten A und B, und zwar in je 3 Zeilen: ütaherisounwyvä . TA 11 ER TSO UNWY V& 6 „ 7 ” 8 ’ 9 ( 0 ) 1/ * f ö zxqkjgbmpcfld, I Z X Q K j G B M P C F L I): 3/,°/0ct.?1/2: 1 2§3£4$5 untereinander. Durch Druck auf die Tasten, von welchen die linksseitige Hälfte den Rad-Abschnitt A, die rechtsseitige den Rad-Abschnitt B bewegt, wird je ein Buchstabe an die Stelle x (Fig. 47) gebracht, an welcher der Abdruck erfolgt. Fig. 47 zeigt die Maschine in der Ruhelage, Fig. 47a bei Abdruck der Type a. Bei gewöhnlicher Hantirung stehen nur die Buchstaben der obersten Reihe, also die Kleinbuchstaben, in richtiger Höhe der Druckstelle gegenüber; will man Typen der zweiten Reihe (Gross buchstaben) oder der dritten (Zeichen) zum Abdruck bringen, so muss man gleichzeitig oder kurz vorher eine besondere Taste an schlagen, welche die betreffende Reihe des Typenrades in die erforderliche Höhe bringt. Die Rad-Abschnitte schwingen innerhalb eines metallenen Ringes D, welcher bei x offen ist. Vor dieser Oeffnung, in deren Mitte die Druckstelle sich befindet, liegen hinter einander folgende Schichten: 1) das abfärbende, sich von Rolle G auf Rolle E bezw. in umgekehrter Richtung sich abwickelnde Band F, 2) ein Blechstreifen C mit Ausschnitt in der Mitte, 3) das Papierblatt P, 4) ein dünner, über die ganze Breite der Maschine gespannter Kautschukstreifen K. In demselben Augenblick, in welchem die angeschlagene Type der Druckstelle x gegenübergeführt ist, wird der Hammer H aus gelöst und schlägt von hinten gegen die Druckstelle, also auch gegen die dort befindliche Type. Der Kautschukstreifen mildert den Schlag und sorgt für klaren Abdruck. Eine Sperrvorrichtung, I bestehend aus einem in ein Loch eingreifenden Stift, hält während des Hammerschlages den Typenflügel fest. Eine Eigenart der Hammond-Maschine besteht darin, dass die Rad-Abschnitte A und B sehr leicht und mit wenig Handgriffen durch andere mit einer andern Typengattung ersetzt werden können. Die amerikanische Fabrik, The Hammond Typewriter Co. in New York, stellt etwa 8 verschiedene Schriften mit Accentbuchstaben aller Sprachen, im ganzen etwa 40 Alphabete, zur Aüswahl. Der oben genannte Berliner Vertreter der Firma hält 6 bis 8 der gangbarsten Schriftarten beständig auf Lager. Da die Kosten einer Schriftgattung nicht hoch sind, empfiehlt sich die Anschaffung mehrerer derselben. Fig. 48. Eine weitere günstige Einrichtung der »Hammond« ist ihre ungewöhnlich breite Schreibfläche, von der etwa 24 cm nutzbar sind, und die Möglichkeit, auf beliebige Zeilen-Abstände ein- zustellen. Die »Hammond« wird in zwei wenig von einander ver schiedenen Ausführungsformen, »Ideal« und »Universal gebaut, von welchen die erstgenannte in Fig. 48 veranschaulicht ist. Weitere Maschinen dieser nicht sehr zahlreich vertretenen Gruppe sind die von G. C. Blickensderfer in Stamford (D. R. P. 53 295) und von J. Gardner in Manchester (D. R. P. 55 409). Die letztere stimmt im wesentlichen und bis auf nebensächliche Einzelheiten mit der Hammond überein, während die erstere von beiden namentlich dadurch abweicht, dass hier das Typenrad gleichzeitig Druckhammer ist, indem sich dasselbe zunächst richtig einstellt und sodann gegen die Papierwalze schwingt. (Fortsetzung folgt.) Redakteure. Die sofortige, ohne Kündigung erfolgte Entlassung eines Re dakteurs gab dem Landgericht in Hagen und dem Oberlandesgericht in Hamm Gelegenheit zu der Untersuchung, ob der Redakteur Handlungsgehilfe im Sinne des Handelsgesetzbuches, oder Gehilfe im Sinne der Gewerbeordnung sei. Beides wurde verneint, da von kaufmännischen Diensten, soweit dem Redakteur nicht besondere Theile des eigentlichen Verlegergewerbes ausdrücklich oder still schweigendzugewiesen wurden, nicht die Rede sein könne, ebensowenig aber könne derselbe in Rücksicht auf seine Stellung und Thätigkeit als Geselle oder Gehilfe des Unternehmers betrachtet werden. Es bleibt somit nur übrig, ihn als höhern Berufsarbeiter zu betrachten und auf gleiche Stufe etwa mit Assistenzärzten, Inspektoren, Förstern, Repräsentanten, Lehrern an Privatschulen und ähnlichen berufs mässig Angestellten zu stellen, bei welchen rücksichtlich der Kün digung der Vertrag entscheide. Wenn betreffend der Dauer der Beschäftigung nichts vereinbart sei, so sei die sofortige Entlassung gerechtfertigt.